Nach über fünf Jahren wird immer noch über Personenverkehr auf der Ringbahn diskutiert - allerdings nicht von Gräfenberg bis Cadolzburg, sondern nur bis Fürth.
Kürzlich gab es eine Meldung von BR24: [
www.br.de]
Diskussion dazu im Pressestrang: [
www.bahninfo-forum.de]
Der Verkehrsausschuss hat das Thema am 30. Januar auf Basis eines Antrags der SPD-Fraktion vom 05.02.2019 behandelt:
[
online-service2.nuernberg.de]
Aus der Sitzungsvorlage:
>>
Sachverhalt (kurz):
Im Rahmen des Nahverkehrsentwicklungsplans wurde die Durchbindung der stillgelegten Bahntrasse zwischen Nordostbahnhof und Fürth untersucht und in einer ersten Abschätzung als verkehrlich und volkswirtschaftlich sinnvolle Maßnahme bewertet. Eine daran anschließende vertiefende Untersuchung als Planfall in der Korridoruntersuchung Sektor West im Auftrag der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) hat bestätigt, dass der Fahrgastzuwachs und damit der Nutzen einer solchen Durchbindung beträchtlich wäre. Allerdings wären die Kosten der von der BEG geprüften Ausbau- und Betriebsvariante zu hoch, um in einer Standardisierten Bewertung einen positiven Nutzen/Kosten-Faktor zu erreichen. Da der hohe verkehrliche Nutzen der Durchbindung in beiden Untersuchungen anerkannt wurde, hat sich die Stadt Nürnberg mit der BEG darauf verständigt, die Flächen für potentielle Haltepunkte weiterhin freizuhalten, um das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt realisieren zu können. Zwischenzeitlich lassen die Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung im Einzugsbereich der möglichen Haltepunkte sowie neue städtebauliche Entwicklungen im Bereich Thon, Wetzendorf und Muggenhof einen noch höheren Fahrgastzuwachs für einen Linienbetrieb auf der Trasse der Ringbahn erwarten.
Aufgrund der derzeitigen Diskussionen um Klimaschutz und die erforderliche Verkehrswende plant die DB AG die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken. Da bei der Reaktivierung von Strecken andere Kriterien anzusetzen sind als beim Aus- oder Neubau einer Strecke, besteht auch für die Durchbindung der Gräfenbergbahn über die Trasse der Ringbahn nach Fürth die Möglichkeit, in das Programm aufgenommen zu werden. Der Freistaat Bayern, der für die Bestellung von Verkehrsleistungen in Bayern zuständig ist, nicht aber für die Infrastruktur, hat sich bereit erklärt, die Beauftragung eines Verkehrsunternehmens für den Betrieb auf den reaktivierten Strecken zu prüfen, wenn folgende vier Rahmenbedingungen erfüllt sind:
1. Eine vom Freistaat anerkannte Prognose muss mehr als 1.000 Reisende pro Werktag in Aussicht stellen.
2. Der Freistaat wird keinen Zuschuss zur ggf. erforderlichen Ertüchtigung der Infrastruktur leisten.
3. Ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen betreibt die Strecke und Stationen dauerhaft zu einem angemessenen Preis.
4. Die Stadt muss ein mit dem Freistaat abgestimmtes Buskonzept im Bereich der Reaktivierungsstrecke umsetzen.
Voraussetzung dafür, dass der Freistaat die Beauftragung von Verkehrsleistungen auch auf der Ringbahnstrecke prüft, sind Beschlüsse des Nürnberger Stadtrates und des Fürther Stadtrates, in denen jeweils die vier genannten Kriterien für die Reaktivierung von Bahnstrecken anerkannt werden. Mit diesen Beschlüssen kann der für stadtgrenzüberschreitende Projekte zuständige Zweckverband des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg federführend den Freistaat bitten, die BEG gemeinsam mit dem VGN mit der Aktualisierung der Potentialanalyse und der Erarbeitung eines Betriebskonzeptes zu beauftragen.
Da die Anzahl der Strecken begrenzt ist, die reaktiviert werden sollen, muss das Anliegen der Stadt Nürnberg, die Ringbahnstrecke in die Liste der zu prüfenden Strecken aufzunehmen, möglichst bald gemeldet werden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dass der AfV einen Beschluss zur Anerkennung der vier Kriterien fasst, damit der Freistaat die BEG gemeinsam mit dem VGN zügig mit der Erarbeitung der Potentialanalyse und des Betriebskonzeptes beauftragen kann. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, Kosten für die Instandsetzung der Strecke und den Bau der Haltestellen zu ermitteln sowie Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten zu prüfen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Verkehrsausschuss erkennt die vier Rahmenbedingungen an, die der Freitsaat Bayern als Voraussetzung für die Prüfung der Reaktivierung von Bahnstrecken nennt:
- Eine vom Freistaat anerkannte Prognose muss mehr als 1.000 Reisende pro Werktag in Aussicht stellen.
- Der Freistaat wird keinen Zuschuss zur ggf. erforderlichen Ertüchtigung der Infrastruktur leisten.
- Ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen betreibt die Strecke und Stationen dauerhaft zu einem angemessenen Preis.
- Die Stadt muss ein mit dem Freistaat abgestimmtes Buskonzept im Bereich der Reaktivierungsstrecke umsetzen.
2. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Kosten für die Instandsetzung der Strecke und den Bau der Haltestellen zu ermitteln sowie Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten zu prüfen. Über das Ergebnis der Prüfung soll dem Verkehrsausschuss berichtet werden. <<