Das wird jetzt ein Fall für das Bundesverwaltungsgericht 29.12.2024 14:21 |
Re: Das wird jetzt ein Fall für das Bundesverwaltungsgericht 29.12.2024 16:04 |
Zitat
HansL
Das BVG ist einzige und letzte Instanz. Dort muss jetzt entschieden werden, ob sich Bamberg durchsetzt.
Kirchturmpolitik? 07.01.2025 13:52 |
Zitat
Daniel Vielberth
... Wobei ich es da drollig finde, wie sehr da auch mit zweierlei Maßstäben gemessen wird. Ganz aktuell: VDE8 in Bamberg vs Frankenschnellwegausbau in Nürnberg. Bamberg macht mit der Bahn, was manche Forenteilnehmer mit dem FSW-Ausbau vorhaben, Kirchtum-Verhinderungspolitik. Und natürlich ist Bamberg "böse" und die FSW-Verhinderer die "Guten". Obwohl beide das selbe machen: Rein auf die eigene Stadt schauen, und dabei feststellen: Brauch mer net, geht auch so... Und in beiden Fällen gilt, fragt man die von außerhalb sagen die einhellig, nee geht eben nicht so.
Kirchturmpolitik! 07.01.2025 15:22 |
Die leistungsfähige Straßenfernverbindung gibt es 07.01.2025 15:35 |
Der Sinn von Straßen- und Bahnprojekten ist nicht der Gleiche 07.01.2025 17:24 |
Ist jede Meinungsäußerung gleichwertig? 09.01.2025 15:42 |
Re: Planung Ausbau Bamberg 16.01.2025 14:42 |
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Bahnausbau: Stadtrat fordert Nachbesserungen und erneute Auslegung der Planunterlagen
Auf 190 Seiten formuliert die Stadt Bamberg ihre Stellungnahme mit Hinweisen, Forderungen und Einwendungen zu den aktuellen Planunterlagen der Deutschen Bahn AG
Der Stadtrat der Stadt Bamberg hat sich in seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 mit den aktuellen Planunterlagen zum Bahnausbau durch das Stadtgebiet befasst. Auch wenn die neuesten Auslegungsunterlagen aus Sicht der Fachämter der Stadt Bamberg einzelne Verbesserungen erkennen lassen, das Fazit am Ende der Sitzung war so klar und deutlich wie das Abstimmungsergebnis: „Die Defizite sind so breit und tief, dass als nächster Verfahrensschritt weder ein Erörterungstermin noch gar ein Planfeststellungsbeschluss sachgerecht bzw. rechtssicher erscheinen. Einzig die umfassende Ergänzung der Vorhabensunterlagen zum Zwecke der erneuten Auslegung erscheint zielführend.“
Kritisiert wird vor allem, dass teilweise die fachgesetzlich erforderlichen Unterlagen fehlen, die für eine qualifizierte Beurteilung des Projekts erforderlich sind. Dies gilt insbesondere in den Bereichen Denkmal-Ensemble und Einzeldenkmäler, UNESCO-Welterbe und Städtebau. Auch Belange des Wasserrechts, der Klimaverträglichkeit im Sinne der lokalen Frischluftzufuhr sowie im Sinne des Klimaschutzes und der FFH-Verträglichkeit sind nicht in ausreichendem Maße gewürdigt. Gesetzgebung, Regelwerke, Anforderungen und die Rechtsprechung haben sich in den letzten Jahren dynamisch weiterentwickelt. Es bestehen aus Sicht der Stadt daher erhebliche Defizite bereits in der Grundlagenermittlung. „Die Zahl der kritischen Punkte hat gegenüber 2023 leider zugenommen statt abgenommen“, so die Bilanz von Baureferent Thomas Beese.
Der Stadtrat geht außerdem davon aus, dass viele Konflikte, die das Vorhaben im Zusammenhang mit den Lärmschutzwänden auslöst, nur dann schlüssig bewältigt werden können, wenn zur deren Gestaltung ein Realisierungswettbewerb ausgelobt wird. Ein solcher Gestaltungswettbewerb wird der Stadt Bamberg seitens der Deutschen Bahn seit Jahren zugesichert, ist jedoch weiterhin nicht in Sicht. Vielmehr hat die DB inzwischen formuliert, diesen erst nach einem Planfeststellungsbeschluss durchführen zu wollen – aus Sicht der Stadt Bamberg die falsche Reihenfolge.
Einer der weiteren Kritikpunkte ist das Fehlen einer Welterbeverträglichkeitsprüfung, die inzwischen Standard bei Projekten dieser Größenordnung ist. Die vorgelegte Planung berücksichtigt in ihrem aktuellen Stand nach Auffassung von Verwaltung und Stadtrat außerdem die Planungshoheit der Stadt Bamberg und die damit verfolgten städtebaulichen Ziele weiterhin nicht in angemessener Weise. Dies gilt zum Beispiel für die Planung eines Regionalen Omnibusbahnhofes, die geplante Geh- und Radwegbrücke im Bereich der Gundelsheimer Straße und die geplante Gewerbeentwicklung entlang der Coburger Straße. Auch ein eindeutiges Bekenntnis zum ICE-Systemhalt Bamberg fehlt weiterhin.
Was den S-Bahn-Halt Süd angeht, bleibt der Stadtrat bei seiner Forderung, die barrierefreie Erreichbarkeit des Bahnsteiges aus Richtung Distelweg und Nürnberger Straße jeweils mit einer Rampe auszugestalten anstelle von Aufzügen. Was den dritten Zugang zum S-Bahn-Halt an der Forchheimer Straße angeht, wird dagegen der aktuellen Planung der Bahn mit einer Treppe zugestimmt, da die Ausbildung von Rampen an dieser Stelle als technisch und finanziell nicht sinnvoll realisierbar erkannt worden ist.
Schließlich stellt die Stadt Bamberg auch grundsätzliche Fragen zu Sinn und Zweck des Projektes: Dieses wird seitens der Bahn damit angegeben, für die Strecke Nürnberg-Erfurt eine Fahrzeit von unter 60 Minuten zu ermöglichen (laut Deutschlandtakt werden zwischen Nürnberg und Erfurt aktuell 56 Minuten Fahrzeit angestrebt). Derzeit beträgt die Fahrtzeit 68 Minuten. Laut Bundesverkehrswegeplan 2030 führt der Bahnausbau durch Bamberg zu einer Fahrzeitverkürzung um 4 Minuten auf dann immer noch 64 Minuten. Aus den Verfahrensunterlagen geht aus Sicht der Stadt nicht hervor, wie das Projektziel von unter 60 Minuten überhaupt erreicht werden soll.
Und das sollen überzeugende Begründungen sein? 16.01.2025 16:38 |
Zitat
Manfred Erlg
Ergänzung zu den Beiträgen vom 28. Dezember 2024:
Auf ihrer Seite zum Bahnausbau hat die Stadt Bamberg inzwischen unter "Nachrichten" eine Meldung vom 12.12.24 zu den Ergebnissen der Stadtratssitzung am 11.12. eingestellt [entspricht dem oben zitierten Artikel vom Bamberg Guide]:
Zitat
Bahnausbau: Stadtrat fordert Nachbesserungen und erneute Auslegung der Planunterlagen
Auf 190 Seiten formuliert die Stadt Bamberg ihre Stellungnahme mit Hinweisen, Forderungen und Einwendungen zu den aktuellen Planunterlagen der Deutschen Bahn AG
Der Stadtrat der Stadt Bamberg hat sich in seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 mit den aktuellen Planunterlagen zum Bahnausbau durch das Stadtgebiet befasst. Auch wenn die neuesten Auslegungsunterlagen aus Sicht der Fachämter der Stadt Bamberg einzelne Verbesserungen erkennen lassen, das Fazit am Ende der Sitzung war so klar und deutlich wie das Abstimmungsergebnis: „Die Defizite sind so breit und tief, dass als nächster Verfahrensschritt weder ein Erörterungstermin noch gar ein Planfeststellungsbeschluss sachgerecht bzw. rechtssicher erscheinen. Einzig die umfassende Ergänzung der Vorhabensunterlagen zum Zwecke der erneuten Auslegung erscheint zielführend.“
Kritisiert wird vor allem, dass teilweise die fachgesetzlich erforderlichen Unterlagen fehlen, die für eine qualifizierte Beurteilung des Projekts erforderlich sind. Dies gilt insbesondere in den Bereichen Denkmal-Ensemble und Einzeldenkmäler, UNESCO-Welterbe und Städtebau. Auch Belange des Wasserrechts, der Klimaverträglichkeit im Sinne der lokalen Frischluftzufuhr sowie im Sinne des Klimaschutzes und der FFH-Verträglichkeit sind nicht in ausreichendem Maße gewürdigt. Gesetzgebung, Regelwerke, Anforderungen und die Rechtsprechung haben sich in den letzten Jahren dynamisch weiterentwickelt. Es bestehen aus Sicht der Stadt daher erhebliche Defizite bereits in der Grundlagenermittlung. „Die Zahl der kritischen Punkte hat gegenüber 2023 leider zugenommen statt abgenommen“, so die Bilanz von Baureferent Thomas Beese.
Der Stadtrat geht außerdem davon aus, dass viele Konflikte, die das Vorhaben im Zusammenhang mit den Lärmschutzwänden auslöst, nur dann schlüssig bewältigt werden können, wenn zur deren Gestaltung ein Realisierungswettbewerb ausgelobt wird. Ein solcher Gestaltungswettbewerb wird der Stadt Bamberg seitens der Deutschen Bahn seit Jahren zugesichert, ist jedoch weiterhin nicht in Sicht. Vielmehr hat die DB inzwischen formuliert, diesen erst nach einem Planfeststellungsbeschluss durchführen zu wollen – aus Sicht der Stadt Bamberg die falsche Reihenfolge.
Einer der weiteren Kritikpunkte ist das Fehlen einer Welterbeverträglichkeitsprüfung, die inzwischen Standard bei Projekten dieser Größenordnung ist. Die vorgelegte Planung berücksichtigt in ihrem aktuellen Stand nach Auffassung von Verwaltung und Stadtrat außerdem die Planungshoheit der Stadt Bamberg und die damit verfolgten städtebaulichen Ziele weiterhin nicht in angemessener Weise. Dies gilt zum Beispiel für die Planung eines Regionalen Omnibusbahnhofes, die geplante Geh- und Radwegbrücke im Bereich der Gundelsheimer Straße und die geplante Gewerbeentwicklung entlang der Coburger Straße. Auch ein eindeutiges Bekenntnis zum ICE-Systemhalt Bamberg fehlt weiterhin.
Was den S-Bahn-Halt Süd angeht, bleibt der Stadtrat bei seiner Forderung, die barrierefreie Erreichbarkeit des Bahnsteiges aus Richtung Distelweg und Nürnberger Straße jeweils mit einer Rampe auszugestalten anstelle von Aufzügen. Was den dritten Zugang zum S-Bahn-Halt an der Forchheimer Straße angeht, wird dagegen der aktuellen Planung der Bahn mit einer Treppe zugestimmt, da die Ausbildung von Rampen an dieser Stelle als technisch und finanziell nicht sinnvoll realisierbar erkannt worden ist.
Schließlich stellt die Stadt Bamberg auch grundsätzliche Fragen zu Sinn und Zweck des Projektes: Dieses wird seitens der Bahn damit angegeben, für die Strecke Nürnberg-Erfurt eine Fahrzeit von unter 60 Minuten zu ermöglichen (laut Deutschlandtakt werden zwischen Nürnberg und Erfurt aktuell 56 Minuten Fahrzeit angestrebt). Derzeit beträgt die Fahrtzeit 68 Minuten. Laut Bundesverkehrswegeplan 2030 führt der Bahnausbau durch Bamberg zu einer Fahrzeitverkürzung um 4 Minuten auf dann immer noch 64 Minuten. Aus den Verfahrensunterlagen geht aus Sicht der Stadt nicht hervor, wie das Projektziel von unter 60 Minuten überhaupt erreicht werden soll.
Re: Und das sollen überzeugende Begründungen sein? 16.01.2025 18:55 |
Zitat
HansL
Der Ausbau in Bamberg ist ganz sicher nicht ausschließlich wegen des Deutschlandtaktes begründet.