Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
Rentnerin musste 40 Euro zahlen ...
geschrieben von Neu Wulmstorf 
NVB
Beispiel Dauenhof
16.12.2010 16:52
"Wenn er nicht dort hält, fährst du meiner Meinung nach schwarz, sobald der Zug am letzten Halt vor der Durchfahrt durch Dauenhof abgefahren ist, ..."

Die Karte gilt ab Dauenhof von 9 bzw. 18 Uhr. Es ist völlig gleichgültig, ob der Zug da hält.
>> "Wenn er nicht dort hält, fährst du meiner Meinung nach schwarz, sobald der
>> Zug am letzten Halt vor der Durchfahrt durch Dauenhof abgefahren ist, ..."
>
> Die Karte gilt ab Dauenhof von 9 bzw. 18 Uhr. Es ist völlig gleichgültig, ob
> der Zug da hält.

Das bezweifel ich auch nicht. Aber VOR Dauenhof fährt er schwarz, weil es weder nach 9 Uhr ist (die CC-Karte ist also ungültig), noch hat er eine gültige Fahrkarte für diesen Zug, weil er nicht in Dauenhof hält, seine Fahrkarte aber genau dort endet.

Fährt der Zug erst nach 18 Uhr in Wrist ab, sieht es anders aus, weil dann die CC-Karte von Anfang an gültig ist. Sobald man ihm vorhält, seine SH-Karte wäre nicht mehr gültig, kann er sofort auf die CC-Karte verweisen und umgekehrt. Das funktioniert im ersten Fall nicht, weil die CC-Karte zeitlich noch nicht gilt.

Aber das ist nur meine persönliche Meinung. Ich bezweifle, dass man diese Fälle irgendwo nachlesen kann.
Moment:

Wenn ich Neumünster - Hamburg fahre, dann habe ich ja bis Dauenhof einen gültigen Fahrschein aus dem SH-Tarif. Und ab Dauenhof auch wieder, aber erst ab 18.00 Uhr über die CC-Karte. ;)

Das ist ja gerade die Frage: Muss der Zug vor Dauenhof zwingend noch einmal nach 18.00 Uhr halten. Wenn es um 18.00 Uhr aus Wrist weitergeht (tatsächlich oder fahrplanmäßig gibt sich wohl nichts), ist der Fall ja klar.
Herbert schrieb:
-------------------------------------------------------
> Das ist ja gerade die Frage: Muss der Zug vor
> Dauenhof zwingend noch einmal nach 18.00 Uhr
> halten. Wenn es um 18.00 Uhr aus Wrist weitergeht
> (tatsächlich oder fahrplanmäßig gibt sich wohl
> nichts), ist der Fall ja klar.

Hä? Wenn das eine Frage sein soll, müsste ja irgendwo ein Fragezeichen sein, ansonsten sind die Sätze unverständlich. Und wie willst Du einen Zug zum Halten zwingen? Entweder er hält dort oder nicht.

______

metrobits.org
> Muss der Zug vor Dauenhof zwingend noch einmal nach 18.00 Uhr halten.

Meiner Meinung nach ja, denn die Uhrzeit, wann Dauenhof ohne Halt passiert wird, ist ja nirgends zu finden. Demzufolge ist der Fahrpreis bzw. die Gültigkeit vorhandener Fahrkarten gar nicht ermittelbar.
Ich will den Zug nicht zum Halten zwingen. ;)

Bei "normalen" Fahrkarten ist aber eben egal, ob der Zug in Dauenhof hält (RB) oder durchfährt (RE), man kann HVV bis Dauenhof und SH-Tarif ab dort kombinieren. Wichtig ist anscheinend, dass die Fahrkarte an jedem Punkt auf der Strecke gilt. Das wäre aber eben auch gegeben, wenn der Zug so fährt, dass Dauenhof innerhalb der zeitlichen Gültigkeit der CC-Karte erreicht wird.

OK, vielleicht so etwas klarer:

RB:
Neumünster ab 17.40
Dauenhof ab 18.01
Elmshorn ab 18.21

Mit beliebiger Karte HVV-Gesamtbereich und Fahrkarte Neumünster-Dauenhof eindeutig gültig.

RE:
Neumünster ab 17.40
(Dauenhof ohne Halt 18.01)
Elmshorn ab 18.21

Definitiv gültig mit zeitlich uneingeschränkten HVV-Gesamtbereichskarten und Fahrkarte Neumünster-Dauenhof. Aber auch mit CC-Karte?!
Herbert schrieb:
-------------------------------------------------------
> OK, vielleicht so etwas klarer:
>
> RE:
> Neumünster ab 17.40
> (Dauenhof ohne Halt 18.01)
> Elmshorn ab 18.21
>
> Definitiv gültig mit zeitlich uneingeschränkten
> HVV-Gesamtbereichskarten und Fahrkarte
> Neumünster-Dauenhof. Aber auch mit CC-Karte?!

Wirklich? Worauf kann ich mich beziehen wenn ein Kontrolleur anderer Meinung ist?
>> Definitiv gültig mit zeitlich uneingeschränkten
>> HVV-Gesamtbereichskarten und Fahrkarte
>> Neumünster-Dauenhof. Aber auch mit CC-Karte?!
>
>Wirklich? Worauf kann ich mich beziehen wenn ein Kontrolleur anderer Meinung ist?

Es wurde wirklich vor einigen Jahren festgelegt, dass es irrelevant ist, ob ein Zug hält oder nicht. Strittig ist hier wirklich nur der Fall mit der Durchfahrt, deren genauer Zeitpunkt nirgends ersichtlich ist, von dem aber die Gültigkeit der CC-Karte abhängt.
"Strittig ist hier wirklich nur der Fall mit der Durchfahrt, deren genauer Zeitpunkt nirgends ersichtlich ist, von dem aber die Gültigkeit der CC-Karte abhängt."

Der Zeitpunkt ist aber nicht virtuell, sondern es gilt die Zeit der tatsächlichen Durchfahrt. Zumindest die Triebfahrzeugführer haben aber auch die präzisen Durchfahrtzeiten, beim ICE sind die Daten im Bordrechner. Die planmäßige Durchfahrt des RE mit der Ankunft in Elmshorn um 9.07 Uhr ist beispielsweise genau 9.00 Uhr ...
NVB schrieb:
-------------------------------------------------------
> Die planmäßige Durchfahrt
> des RE mit der Ankunft in Elmshorn um 9.07 Uhr ist
> beispielsweise genau 9.00 Uhr ...

Das hat dann aber nur Relevanz, wenn es wirklich um die planmässige Durchfahrt ginge. Was mache ich, wenn der Zug ein klein wenig schneller ist, als er an besagter Stelle sein sollte? Zugegeben, wohl eher eine theoretische Fragestellung...

Tobias
Nun, mir ist bewußt, daß der Thread schon sehr alt ist, aber als ich eben danach googelte, ob die CC-Karte an Heiligabend ganztägig gültig ist, bin ich über folgenden Artikel gestolpert, der zugegebenermaßen zwar noch älter ist, aber die alles entscheidende Frage beantwortet, siehe Punkt 1. dort:

[www.abendblatt.de]

Wenn also der HVV schon im Jahr 2005 offiziell sagte, daß man den genauen Fahrplan nicht im Kopf haben muß, dann spricht das eindeutig für die Rentnerin.
Nicht falsch verstehen, ich möchte hier die Diskussion nicht wieder entfachen, aber da das ja jederzeit wieder passieren kann und das Thema Schwarzfahrer hier im Forum auch öfter angesprochen wird , hoffe ich, mit diesem Beitrag für Klarheit zu sorgen.
owT



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 27.10.2016 13:03 von Boris.
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen