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Sammelthread Störungen U-Bahn [1]
geschrieben von Forummaster Hamburg 
Moin, das war wohl dem Lokalderby und den Verzögerungen im Bereich St. Pauli geschuldet.
Ich habe heute ab Hammer Kirche einen DT4, dann einen beschmierten und leeren DT5, und dann noch einen DT4 Richtung Rauhes Haus abfahren sehen, bevor in Richtung Hbf wieder ein Zug kam. Der war dann ein (sauberer und reichlich verspäteter) DT5.

Der dritte Zug in die andere Richtung musste im Tunnel warten, das hab ich noch sehen können. Das ergibt ja auch Sinn, wenn schon zwei andere Züge da sind. Aber wo ist der beschmierte Zug in die Richtung hin, und woher kam der vierte? Ich dachte, außer den zwei Gleisen in Rauhes Haus gibt es da keine Abstellmöglichkeiten mehr westlich der Baustelle.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.12.2023 11:45 von tspndr.
Meintest Du jetzt wirklich westlich? Östlich vllt. hinter Rauhes Haus Richtung Horner Rennbahn? Ich weiß nicht wo da die Sh2-Tafel steht.
Ich meine westlich von Horner Rennbahn aber östlich von Hammer Kirche. Ich dachte dazwischen könnte man halt nur in Rauhes Haus an den beiden Bahnsteigkanten halten. Wobei ich mich halt sowieso frage was die beschmierte Leerfahrt in die Richtung vorhatte, nach Billstedt kommt die ja zurzeit auch nicht...
Rauhes Haus am Bahnsteig ist für "normale Züge" Schluss, weiter geht's nur für Arbeitszüge

LG
Ist keine Störung, aber, ich wollte dafür keinen extra Thread aufmachen:

Laut Aushang in der Infovitrine am Jungfernstieg fährt die U-Bahn dieses
Jahr an Heiligabend nach dem gültigen Sonntagsfahrplan, aber, auf
den 5 Minuten Takt auf der U3 und U2/U4 wird verzichtet.

folglich U1, U2, U3, U4 bis ca. 18 Uhr im 10 Minuten Takt, wobei die U4 nur zwischen
Elbbrücken und Berliner Tor verkehrt. Ab 18 Uhr 20 Minuten Takt.

Frohe Weihnachten euch allen!
Moin,

kam eben im Verkehrsstudio: Aufgrund des Sturm fahren sämtliche U-Bahnen im oberirdischen Bereich mit max. 40 km/h.
(15:30 Uhr)
Hier im Forum liegt ja das Schwergewicht eher auf den S-Bahn-Störungen.

Dennoch habe ich mich heute mal wieder tierisch geärgert. Ich wollte nach Lübeck und bin dazu mit der U-Bahn nach Ahrensburg-West. Ich hatte schon eine schlechte Vorahnung, als die Bahn mit drei Minuten Verspätung in Volksdorf angekündigt wurde. Dann ist der Fahrer getrödelt ohne Ende. War bis Buchenkamp unerheblich, weil der Gegenzug auch zu spät war. Aber dann auf dieser langen Strecke bis A-West ein Trödeln ohne Ende mit mittlerweile fünf Minuten Verspätung.

Ich bin dann in A-West um 16.37 Uhr von der ersten Tür nach oben gehechtet und sehe gerade die beiden Busse 169 und noch einen anderen zur Ampel vorfahren. Es war da gerade mit 16.38 Uhr die reguläre Abfahrtszeit erreicht und ich fragte mich, wie bekloppt muss ein Busfahrer sein, ohne Fahrgäste loszufahren? Ich habe ihn dann noch an der Ampel eingeholt, doch so stur wie der war, hat er die Tür nicht mehr aufgemacht. Mein Zug nach Lübeck war damit futsch und ich bin zurück nach Hause.

Die Horde der bestimmt 20 anderen Fahrgäste hinter mir haben sich lautstark aufgeregt und einer hat noch so stark gegen den zweiten Bus getreten, dass ich dachte, die hintere Revisionsklappe fällt jetzt gleich ab.


Ich frage mich erstens, wo der Verstand der Busfahrer bleibt, denn sie müssen merken, dass noch keine Fahrgäste zum Bus gekommen sind? Und ich frage mich zweitens, warum bekommt der Busfahrer nicht die Info, höchstens eine Minute auf etliche Fahrgäste zu warten? Und ich frage mich drittens, warum trödelt ein U-Bahnfahrer so herum, wenn er schon fünf oder sechs Minuten Verspätung hat und sich denken kann, dass es in Ahrensburg-West Übergangsreisende gibt?
Das ist wirklich ziemlich ärgerlich, keine Ahnung ob es da einen Hinweis an die Busfahrer gibt, wann die U-Bahn ankommt.
Angesichts der lediglich halbstündigen Busdichte kann man ja mal bei der VHH einen Verbesserungsvorschlag vortragen.
Btw. das Busse ohne Fahrgäste an einer Haltestelle losfahren, halte ich nicht für ungewöhnlich. Letztendlich ist auch auf dem weiteren Kurs der Fahrplan einzuhalten
und dann fährt er halt los.

Was das Ansinnen des Zustieg außerhalb der Haltestelle betrifft, ich hatte mir vor einiger Zeit mal die Mühe gemacht und war dem auf den Grund gegangen.
Es gibt dazu sogar diverse Urteile, in denen Busfahrer quasi haftbar gemacht wurden, denn aus haftungsrechtlichen Gründen darf das Fahrpersonal den Ein- bzw. Ausstieg außerhalb von Haltestellen nicht erlauben. Es darf nur an den amtlich festgelegten und genehmigten Haltestellen ein- und ausgestiegen werden, erst wenn z. B. das "Halten auf Wunsch" ausdrücklich angeboten und vom Arbeitgeber zugelassen wird, ist es Vertragsinhalt des Beförderungsvertrages geworden.
Ich zitiere da mal aus einer weitergehenden juristischen Betrachtung, hier bezüglich des Ausstiegs:

...Dann ist das Aussteigenlassen zulässig, wenn ein Ausstieg außerhalb einer regulären Haltestelle gefahrlos möglich ist. Die Entscheidung darüber obliegt allein dem Busfahrer. Er allein muss also entscheiden, was „gefahrlos" ist.

Kommt der Fahrgast zu Schaden, weil der Busfahrer sich hinsichtlich „gefahrlos" geirrt hat, haftet er in der Tat. Ob aber komplett oder ob ein Mitverschulden des Fahrgastes vorliegt, wird dann immer im Einzelfall zu entscheiden sein.
§ 42 Personenbeförderungsgesetz macht dieses auch deutlich, da danach ein Ein- und Ausstieg der Fahrgäste an den dazu bestimmten Haltestellen vorgeschrieben ist. Auch §14 Abs.3 1 BO-Kraft schreibt vor, dass Fahrgäste nur an Haltestellen zu- und aussteigen dürfen.
Ohne die besondere Ausnahme-Bestimmung des „Halten auf Wunsch" und ohne besondere Zulassung durch den Arbeitgeber, ist dieses ansich kundenfreundliche Aussteigenlassen also nicht erlaubt und eine Haftung des Fahrers dann auch im Schadensfall möglich.
Aber auch mit dieser Bestimmung und mit Zustimmung des Arbeitgebers haftet der Fahrer dann, wenn er hinsichtlich des Merkmals „gefahrlos" sich grob fahrlässig irrt. Was grob fahrlässig ist, ist dann wieder im Einzelfall zu entscheiden.


Unter dem Strich hat der Busfahrer alles richtig gemacht, er war also bei Verstand und nicht bekloppt!

Das andere ist der vielleicht fehlende Kommunikationsweg Ankunft U-Bahn oder aber vielleicht ist die im verspätet angezeigt worden? Wir wissen ja nun alle, dass die Echtzeitdaten offensichtlich nicht verlässlich sein.
Zitat
Djensi
... Aber auch mit dieser Bestimmung und mit Zustimmung des Arbeitgebers haftet der Fahrer dann, wenn er hinsichtlich des Merkmals „gefahrlos" sich grob fahrlässig irrt. Was grob fahrlässig ist, ist dann wieder im Einzelfall zu entscheiden. ...

Die Ampel steht am Ende der Busbucht. Das gehört praktisch noch zur Haltestelle und da dürfen außerdem nur Busse fahren: [www.google.de]. Der Zementlaster auf dem Bild hätte da gar nicht reinfahren dürfen.
reagiert die Ampel erst auf den Bus. Also muss sich das Fahrzeug erst Anmelden? Bei einer normalen Ampel finde ich sowas immer sehr ärgerlich. In Poppenbüttel gibt es am ZOB eine ganz normale Ampel. Es kann also sein, dass 174, 474, 24 oder 276 (mit Sicht auf die Ampel) pünktlich genau los fährt und direkt vor der rot werdenden Ampel stoppt und wartet. Wenn dann Leute angelaufen kommen, wegen einer verspäteten S-Bahn, der Bus aber denen vor der Nase weg fährt (Die breite Treppe ist gut einsehbar und man erkennt definitiv WER den Bus noch haben will) wirkt das wirklich schon recht Kundenunfreundlich die 30 Sekunden plus an der Ampel zu verlieren, statt am Bussteig.
Ich bin mir nicht ganz sicher mit der Ampel in Poppenbüttel. Ich glaube, die hängt nicht vom Bus ab. Aber Poppenbüttel an sich ist schon die Nerverei, wobei der Ärger im S-Bahn-Thread abgehandelt wird/wurde.

Es gibt richtig gute Busfahrer, die sogar Fahrgäste fragen, ob die S-Bahn schon "durch" ist und es gibt welche – oft gerade die im 40-Min-Takt – denen das Wohlergehen der Fahrgäste schnurzegal ist.
Die Ampel in Poppenbüttel schaltet auf wunsch des Fußgängers. Meine Frage bezog sich auf die Ampel dort in Ahrensburg ;-).
Zitat
NVB
Zitat
Djensi
... Aber auch mit dieser Bestimmung und mit Zustimmung des Arbeitgebers haftet der Fahrer dann, wenn er hinsichtlich des Merkmals „gefahrlos" sich grob fahrlässig irrt. Was grob fahrlässig ist, ist dann wieder im Einzelfall zu entscheiden. ...

Die Ampel steht am Ende der Busbucht. Das gehört praktisch noch zur Haltestelle und da dürfen außerdem nur Busse fahren: [www.google.de]. Der Zementlaster auf dem Bild hätte da gar nicht reinfahren dürfen.

Praktisch aber nicht unbedingt zwangsläufig. Es ist wie bei U/S bzw. Eisenbahn einmal abgefertigt wird selten nochmal die Tür freigegeben auch beim Bus.

Mfg

Sascha Behn
Zitat
Sascha Behn
... Praktisch aber nicht unbedingt zwangsläufig. Es ist wie bei U/S bzw. Eisenbahn, einmal abgefertigt wird selten nochmal die Tür freigegeben auch beim Bus.


Das ist doch die maximale Rücksichtslosigkeit gegenüber den Fahrgästen! Zumal an dieser Stelle Null Gefährdungspotenzial besteht.
Zitat
Sascha Behn
Zitat
NVB
Zitat
Djensi
... Aber auch mit dieser Bestimmung und mit Zustimmung des Arbeitgebers haftet der Fahrer dann, wenn er hinsichtlich des Merkmals „gefahrlos" sich grob fahrlässig irrt. Was grob fahrlässig ist, ist dann wieder im Einzelfall zu entscheiden. ...

Die Ampel steht am Ende der Busbucht. Das gehört praktisch noch zur Haltestelle und da dürfen außerdem nur Busse fahren: [www.google.de]. Der Zementlaster auf dem Bild hätte da gar nicht reinfahren dürfen.

Praktisch aber nicht unbedingt zwangsläufig. Es ist wie bei U/S bzw. Eisenbahn einmal abgefertigt wird selten nochmal die Tür freigegeben auch beim Bus.

Bei der U-Bahn habe ich schon öfters gesehen, dass die Türen nochmal kurz freigegeben wurden. Bei Fahrpersonal gibt wahrscheinlich wirklich paar schwarze Schafe die sich eins feixen schnell abzufahren, bevor die Fahrgäste kommen. Das hat dann was mit Frustration und "Rache" am Kunden zutun. Gibt es aber doch auch in anderen Branchen. Einzelhandel, Behörden usw.
Zitat
NVB
Zitat
Sascha Behn
... Praktisch aber nicht unbedingt zwangsläufig. Es ist wie bei U/S bzw. Eisenbahn, einmal abgefertigt wird selten nochmal die Tür freigegeben auch beim Bus.


Das ist doch die maximale Rücksichtslosigkeit gegenüber den Fahrgästen! Zumal an dieser Stelle Null Gefährdungspotenzial besteht.

Das beurteilt allein der Busfahrer aber der Fahrgast weiß es immer besser ;-)
Zitat
Djensi
Zitat
NVB
Zitat
Sascha Behn
... Praktisch aber nicht unbedingt zwangsläufig. Es ist wie bei U/S bzw. Eisenbahn, einmal abgefertigt wird selten nochmal die Tür freigegeben auch beim Bus.


Das ist doch die maximale Rücksichtslosigkeit gegenüber den Fahrgästen! Zumal an dieser Stelle Null Gefährdungspotenzial besteht.

Das beurteilt allein der Busfahrer aber der Fahrgast weiß es immer besser ;-)


Jetzt mal im Ernst, wenn sich ein Busfahrer im Halb- oder gar im Stundentakt so rücksichtslos verhält, dann hat er seinen Beruf verfehlt.

Und was Kirk schreibt, habe ich gestern gerade erlebt: Ein dienstbeflissener U-Bahnfahrer sieht einen Fahrgast anrennen, gibt die Türen erneut frei und lässt "Einsteigen bitte!" ertönen.
Zitat
NVB
Zitat
Djensi
Zitat
NVB
Zitat
Sascha Behn
... Praktisch aber nicht unbedingt zwangsläufig. Es ist wie bei U/S bzw. Eisenbahn, einmal abgefertigt wird selten nochmal die Tür freigegeben auch beim Bus.


Das ist doch die maximale Rücksichtslosigkeit gegenüber den Fahrgästen! Zumal an dieser Stelle Null Gefährdungspotenzial besteht.

Das beurteilt allein der Busfahrer aber der Fahrgast weiß es immer besser ;-)


Jetzt mal im Ernst, wenn sich ein Busfahrer im Halb- oder gar im Stundentakt so rücksichtslos verhält, dann hat er seinen Beruf verfehlt.

Und was Kirk schreibt, habe ich gestern gerade erlebt: Ein dienstbeflissener U-Bahnfahrer sieht einen Fahrgast anrennen, gibt die Türen erneut frei und lässt "Einsteigen bitte!" ertönen.

Das Thema hatten wir schon mal und nennt sich Dienstplan. Es ist halt nicht mehr wie früher das man jeden Anschluss sicher stellen kann. Das lassen weder der Fahrplan von den Fahrzeiten noch der Dienstplan bezüglich der Pausen und Folgefahrten zu. Das gilt im allgemeinen bei allen Anschlüsse zwischen Schnellbahn und Bus. Klar gibt es Ausnahmen wenn die Leitstelle der U Bahn/S Bahn, die Leitstelle des Busunternehmen informiert.

Mfg

Sascha Behn
Zitat
Sascha Behn
... Das Thema hatten wir schon mal und nennt sich Dienstplan. Es ist halt nicht mehr wie früher das man jeden Anschluss sicher stellen kann. Das lassen weder der Fahrplan von den Fahrzeiten noch der Dienstplan bezüglich der Pausen und Folgefahrten zu. Das gilt im allgemeinen bei allen Anschlüsse zwischen Schnellbahn und Bus. Klar gibt es Ausnahmen wenn die Leitstelle der U Bahn/S Bahn, die Leitstelle des Busunternehmen informiert.


Es ging hier um maximal eine Minute, wenn überhaupt. Und ich bleibe dabei, Dienstplan hin oder her, es ist eine nicht zu überbietende Rücksichtslosigkeit gegenüber den etwa 20 Fahrgästen, einfach loszufahren.

Über solche Selbstverständlichkeiten brauchen wir hier doch nicht wirklich zu diskutieren, sowas darf einfach nicht sein! Punkt, Aus, Fertig!
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