Re: Schiffsverkehr auf Elbe und Alster 07.04.2024 12:55 |
Re: Schiffsverkehr auf Elbe und Alster 07.04.2024 15:27 |
Re: Schiffsverkehr auf Elbe und Alster 07.04.2024 15:34 |
Re: Schiffsverkehr auf Elbe und Alster 07.04.2024 16:23 |
Zitat
Olifant
Das sind spannende Ausführungen, die sich wie genau mit der Beförderungspflicht aus § 22 PBefG vereinbaren lassen?
Re: Schiffsverkehr auf Elbe und Alster 08.04.2024 00:36 |
Zitat
Neu Wulmstorf
Ich kann mich noch erinnern, wie ich mich als Pendler auf dem Heimweg in Landungsbrücken an den Wartenden vorbeischieben musste, um nach Hause kommen zu können. Das ist sehr unangenehm.
Daher befürworte ich eine Trennung zwischen ÖPNV- und Tourismus-Nutzung. Der HVV ist für den ÖPNV da, nur die übrig bleibenden Kapazitäten sollten den Touristen zur Verfügung stehen.
Das wäre umsetzbar über ein priorisiertes Boarding. An denjenigen Tagen, an denen es überhaupt ein Rolle spielt, setzt die HADAG Wachpersonal ein, um den Einstieg auf die Fähren zu beschränken. Und die müssten zuerst die Pendler an Bord gehen lassen und erst kurz vor Abfahrt die Touristen.
Aber wie unterscheidet man Pendler von Touristen?
Am Wohnort jedenfalls nicht. Das wäre vermutlich auch rechtlich nicht haltbar.
Die meisten Pendler und ÖPNV-Nutzer sind daran auszumachen, dass sie die Fähren häufiger nutzen. Also Vorschlag: Wer in den letzten zurückliegenden drei Monaten an drei verschiedenen Tagen ein Fährnutzung nachweisen kann, gilt als Pendler / regelmäßiger ÖPNV-Nutzer und darf priorisiert an Bord.
Der Nachweis kann über eine App geschehen: GPS-Signal liegt auf der Elbe, fertig ist der Nachweis. Sobald die drei Fahrten nachgewiesen wurden, gibt es ein Priority-Boarding-Ticket, in etwa wie ein Erste-Klasse-Zuschlags-Ticket. Vorteil: Die technische Infrastruktur ist vorhanden, die Kontrolle beim Boarding kann mit den üblichen Kontrollgeräten erfolgen.
Re: Schiffsverkehr auf Elbe und Alster 08.04.2024 12:45 |
Zitat
Neu Wulmstorf
Ich kann mich noch erinnern, wie ich mich als Pendler auf dem Heimweg in Landungsbrücken an den Wartenden vorbeischieben musste, um nach Hause kommen zu können. Das ist sehr unangenehm.
Daher befürworte ich eine Trennung zwischen ÖPNV- und Tourismus-Nutzung. Der HVV ist für den ÖPNV da, nur die übrig bleibenden Kapazitäten sollten den Touristen zur Verfügung stehen.
Das wäre umsetzbar über ein priorisiertes Boarding. An denjenigen Tagen, an denen es überhaupt ein Rolle spielt, setzt die HADAG Wachpersonal ein, um den Einstieg auf die Fähren zu beschränken. Und die müssten zuerst die Pendler an Bord gehen lassen und erst kurz vor Abfahrt die Touristen.
Aber wie unterscheidet man Pendler von Touristen?
Am Wohnort jedenfalls nicht. Das wäre vermutlich auch rechtlich nicht haltbar.
Die meisten Pendler und ÖPNV-Nutzer sind daran auszumachen, dass sie die Fähren häufiger nutzen. Also Vorschlag: Wer in den letzten zurückliegenden drei Monaten an drei verschiedenen Tagen ein Fährnutzung nachweisen kann, gilt als Pendler / regelmäßiger ÖPNV-Nutzer und darf priorisiert an Bord.
Der Nachweis kann über eine App geschehen: GPS-Signal liegt auf der Elbe, fertig ist der Nachweis. Sobald die drei Fahrten nachgewiesen wurden, gibt es ein Priority-Boarding-Ticket, in etwa wie ein Erste-Klasse-Zuschlags-Ticket. Vorteil: Die technische Infrastruktur ist vorhanden, die Kontrolle beim Boarding kann mit den üblichen Kontrollgeräten erfolgen.
Re: Schiffsverkehr auf Elbe und Alster 08.04.2024 13:01 |
Zitat
Olifant
Das sind spannende Ausführungen, die sich wie genau mit der Beförderungspflicht aus § 22 PBefG vereinbaren lassen?
Re: Schiffsverkehr auf Elbe und Alster 08.04.2024 13:30 |
Zitat
Lopi2000
Zitat
Olifant
Das sind spannende Ausführungen, die sich wie genau mit der Beförderungspflicht aus § 22 PBefG vereinbaren lassen?
Sie müssen sich überhaupt nicht mit diesem Paragrafen vereinbaren lassen, da es ja auch noch § 1(1) PBefG gibt.
Re: Schiffsverkehr auf Elbe und Alster 08.04.2024 18:45 |
Lopi hat Recht, ich hatte den Anwendungsbereich anders in Erinnerung. Aber tatsächlich, das Gesetz findet nur auf Straßenbahnen und Land-Kfz Anwendung. Für den Fährverkehr gibt es wohl nur die Fährenbetriebsverordnung (FäV). Auch die Beförderungsbedingungen des hvv deklarieren eine Beförderungspflicht nur für die Fälle, in denen das gesetzlich vorgesehen ist.Zitat
Computerfreak
Zitat
Lopi2000
Zitat
Olifant
Das sind spannende Ausführungen, die sich wie genau mit der Beförderungspflicht aus § 22 PBefG vereinbaren lassen?
Sie müssen sich überhaupt nicht mit diesem Paragrafen vereinbaren lassen, da es ja auch noch § 1(1) PBefG gibt.
Nun das PBefG (insbesondere genannte Stelle) müsste mal von Jura auf Deutsch übersetzt und stark entstaubt werden.
Dazu bedarf es einer neuen zukunftsweisenden ÖPNV-fördernden Anpassung.
Re: Schiffsverkehr auf Elbe und Alster 08.04.2024 21:09 |
Zitat
Computerfreak
Zitat
Neu Wulmstorf
Ich kann mich noch erinnern, wie ich mich als Pendler auf dem Heimweg in Landungsbrücken an den Wartenden vorbeischieben musste, um nach Hause kommen zu können. Das ist sehr unangenehm.
Daher befürworte ich eine Trennung zwischen ÖPNV- und Tourismus-Nutzung. Der HVV ist für den ÖPNV da, nur die übrig bleibenden Kapazitäten sollten den Touristen zur Verfügung stehen.
Das wäre umsetzbar über ein priorisiertes Boarding. An denjenigen Tagen, an denen es überhaupt ein Rolle spielt, setzt die HADAG Wachpersonal ein, um den Einstieg auf die Fähren zu beschränken. Und die müssten zuerst die Pendler an Bord gehen lassen und erst kurz vor Abfahrt die Touristen.
Aber wie unterscheidet man Pendler von Touristen?
Am Wohnort jedenfalls nicht. Das wäre vermutlich auch rechtlich nicht haltbar.
Die meisten Pendler und ÖPNV-Nutzer sind daran auszumachen, dass sie die Fähren häufiger nutzen. Also Vorschlag: Wer in den letzten zurückliegenden drei Monaten an drei verschiedenen Tagen ein Fährnutzung nachweisen kann, gilt als Pendler / regelmäßiger ÖPNV-Nutzer und darf priorisiert an Bord.
Der Nachweis kann über eine App geschehen: GPS-Signal liegt auf der Elbe, fertig ist der Nachweis. Sobald die drei Fahrten nachgewiesen wurden, gibt es ein Priority-Boarding-Ticket, in etwa wie ein Erste-Klasse-Zuschlags-Ticket. Vorteil: Die technische Infrastruktur ist vorhanden, die Kontrolle beim Boarding kann mit den üblichen Kontrollgeräten erfolgen.
Viel zu umständlich.
Es reicht einfach aus, wenn die Fähren an beiden Endstationen das machen, was bei Bussen fast immer gemacht wird und auch bei Schnellbahnen sinnvoll wäre:
Aussetzen des Fahrzeugs an der Endstation und (erst kurz vor Abfahrt) wieder zum Zusteigen bereitstellen. Somit müssen alle das Schiff am Fahrtende verlassen. Für Tourismusrundfahrten wäre das ziemlich unattraktiv.
Re: Schiffsverkehr auf Elbe und Alster 08.04.2024 22:05 |
Zitat
Neu Wulmstorf
Daher frage an Euch: Wenn Ihr Eure Hauptlinie bei gutem Wetter wegen touristischer Nutzung nicht mehr verlässlich nutzen könnt, sondern 15 oder 30 Minuten auf die nächste Fahrt warten müsstet ohne Garantie, dann mitgenommen zu werden, würdet Ihr da nicht auch ein Problem sehen?
Re: Schiffsverkehr auf Elbe und Alster 08.04.2024 22:43 |
Zitat
Neu Wulmstorf
Wenn Ihr Eure Hauptlinie bei gutem Wetter wegen touristischer Nutzung nicht mehr verlässlich nutzen könnt, sondern 15 oder 30 Minuten auf die nächste Fahrt warten müsstet ohne Garantie, dann mitgenommen zu werden, würdet Ihr da nicht auch ein Problem sehen?
Re: Schiffsverkehr auf Elbe und Alster 09.04.2024 01:47 |
Re: Schiffsverkehr auf Elbe und Alster 09.04.2024 06:57 |
Zitat
PassusDuriusculus
Zitat
Neu Wulmstorf
Daher frage an Euch: Wenn Ihr Eure Hauptlinie bei gutem Wetter wegen touristischer Nutzung nicht mehr verlässlich nutzen könnt, sondern 15 oder 30 Minuten auf die nächste Fahrt warten müsstet ohne Garantie, dann mitgenommen zu werden, würdet Ihr da nicht auch ein Problem sehen?
...
Was ist denn, wenn du Besuch bekommst? Der darf dann nicht die Fähre nutzen, weil das kein Pendler ist?
...
Re: Schiffsverkehr auf Elbe und Alster 09.04.2024 08:47 |
Zitat
PassusDuriusculus
Zitat
Neu Wulmstorf
Daher frage an Euch: Wenn Ihr Eure Hauptlinie bei gutem Wetter wegen touristischer Nutzung nicht mehr verlässlich nutzen könnt, sondern 15 oder 30 Minuten auf die nächste Fahrt warten müsstet ohne Garantie, dann mitgenommen zu werden, würdet Ihr da nicht auch ein Problem sehen?
...
Naheliegende Lösungen wären
Größere Fahrzeuge
Dichterer Takt
Preisgestaltung. (Z.B. HVV-Zuschlagtarif mit sehr günstigen Rabattkarten für Pendler. Z.B. 4€ pro Fahrt / 12€ pro Monat / 20€ pro Jahr)
...
Re: Schiffsverkehr auf Elbe und Alster 09.04.2024 09:06 |
Re: Schiffsverkehr auf Elbe und Alster 09.04.2024 09:44 |
Zitat
Neu Wulmstorf
Größere Fähren sind zu spät. In Gegenteil: die Neubauten haben sogar eine kleinere Kapazität.
Re: Schiffsverkehr auf Elbe und Alster 09.04.2024 09:52 |
Zitat
Neu Wulmstorf
Zitat
Computerfreak
Es reicht einfach aus, wenn die Fähren an beiden Endstationen das machen, was bei Bussen fast immer gemacht wird und auch bei Schnellbahnen sinnvoll wäre:
Aussetzen des Fahrzeugs an der Endstation und (erst kurz vor Abfahrt) wieder zum Zusteigen bereitstellen. Somit müssen alle das Schiff am Fahrtende verlassen. Für Tourismusrundfahrten wäre das ziemlich unattraktiv.
Das wird heute schon an den Landungsbrücken praktiziert, löst aber das Problem nicht. Auch dann nicht, wenn es auch in Finkenwerder gemacht würde.
Re: Schiffsverkehr auf Elbe und Alster 09.04.2024 10:51 |
Zitat
Neu Wulmstorf
Zuschläge sind nach meiner ersten Einschätzung beim Deutschlandticket ausgeschlossen. Aber selbst wenn nicht: gerade die Touristen werden doch bereit sein, hohe Zuschläge zu zahlen.
Re: Schiffsverkehr auf Elbe und Alster 09.04.2024 11:07 |
Zitat
Lopi2000
Zitat
Neu Wulmstorf
Zuschläge sind nach meiner ersten Einschätzung beim Deutschlandticket ausgeschlossen. Aber selbst wenn nicht: gerade die Touristen werden doch bereit sein, hohe Zuschläge zu zahlen.
Es gibt z.B. Traditionszuschläge bei den historischen Straßenbahnen wie der Kirnitzschtalbahn in Sachsen, möglich scheint es also zu sein.