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Fragen-Thread V / 2013 (beendet)
geschrieben von FuzzyLogic 
Zitat
kaythxbye
Klar, 2 Stunden sind 2 Stunden. Wenn die Auskunft mir aber vorschlägt, eine Einzelfahrt zu kaufen suggeriert das doch dem normalen Fahrgast (der nicht den Tarif auswendig kennt), dass er mit einer Einzelfahrt ein gültiges Ticket dafür hat. Das ist aber offenbar nicht der Fall.

Die Auskunft fragt nur zwei Orte ab und evtl. noch einen via-Punkt, die Fahrtdauer wird doch gar nicht ausgewertet. Daher diese Auskunft.

Ich würde die Regelung so auslegen, dass man tatsächlich auch 2 Stunden 10 Minuten mit einem Einzelfahrausweis fahren kann, mich würde aber die Antwort vom VBB auch interessieren.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 19.11.2013 08:30 von Logital.
Zitat
Lopi2000


Ich finde die 2-Stunden-Grenze dennoch nicht unangemessen, denn mit einer Fahrzeit von über 2 Stunden legt man schon stark überdurchschnittliche Wege zurück, die nicht unbedingt auf 2,60 Euro herunter subventioniert werden müssen.

Das sehe ich nicht so, entscheidend sollte doch sein welche Entfernung zurückgelegt wird. Für schlechte Anschlüsse, die ebenfalls zur Zeitüberschreitung führen, sollte der Fahrgast nicht auch noch mehr bezahlen.

PS: Wer zuviel Zeit und Geld hat möge doch so eine Verbindung mal mit Touch&Travel abfahren und schauen was T&T dafür hinterher berechnet.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Was mich öfter mal stört:
Wenn ich nach Potsdam fahre brauche ich einen Ergänzungsfahrschein.
Da ich aber schon Rathaus Steglitz in die S1 umsteige, dort aber den Fahrschein noch nicht abstempeln will, muß ich immer Wannsee raushetzen, abstempeln, rein in den Wagen in der Hoffnung der fährt nicht gleich wieder weiter.

Dazu muß man aber auch wissen, wo der Entwerter auf dem Bahnhof steht.
Wenn man Pech hat, kann man erst 10min später weiterfahren.

Und als ich mal mit dem 697er fuhr, konnte ich dort den Ergänzungsfahrschein (1,60 EUR) nicht am Automaten erwerben, da es den nicht gab.
Einzelfahrschein Potsdam geht ab 1,80 EUR los und gilt nur 60 Minuten!
Hallo,

Der Tagesspiegel berichtet heute online (19.11.2013, 8.50 Uhr) und gedruckt kurz auf Seite 11 (19.11.2013, 0 Uhr) über ein Einlenken der BVG bzgl. des automatischen Kneelings ihrer Busse:

Zitat

BVG geht vor den Fahrgästen in die Knie

Die BVG wollte durch das automatische Absenken an Bushaltestellen viel Geld sparen: 1,9 Millionen Euro. Doch daraus wird nichts - zur Freude vieler Fahrgäste.

[...] Klaus Kurpjuweit

Zitat

BVG geht vor Fahrgästen wieder in die Knie

[...] kt

Gruß, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de
Überhaupt könnte ich mir vorstellen dass Fahrten mit über einer Stunde Wegzeit in kreisfreien Städten deutlich wahrscheinlicher sind als die Extremverbindungen in Berlin. Ich denke auch nicht, dass es sich dabei nur um vollkommen abwegige Fahrten handelt. Auch wenn es rechnerisch klappt, kann immer mal ein Anschluss verpasst werden - und kann der VBB jemanden dazu zwingen, zu rennen?

Konkret denke ich an Fahrten z.B. in Potsdam von Sacrow oder Kartzow zum Stern-Center oder in Brandenburg von Kirchmöser nach Wust zum EKZ.

Zitat
Micha
Da ich aber schon Rathaus Steglitz in die S1 umsteige, dort aber den Fahrschein noch nicht abstempeln will, muß ich immer Wannsee raushetzen, abstempeln, rein in den Wagen in der Hoffnung der fährt nicht gleich wieder weiter.

Das kenne ich. Bei so einer Aktion hab' ich mich in Grünau direkt mal aufs Pflaster geschmissen. Noch viel ungünstiger ist das natürlich im Regionalverkehr, wenn man schon auf der Stadtbahn einsteigt. Ich habe mal in so einem Fall direkt die Kundenbetreuerin im Zug angesprochen, diese hat mir dann sofort eine Uhrzeit auf den Fahrschein geschrieben die in etwa der Zeiut entsprach, zu der der Zug Berlin verlassen würde.

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Zitat
micha774
Was mich öfter mal stört:
Wenn ich nach Potsdam fahre brauche ich einen Ergänzungsfahrschein.
Da ich aber schon Rathaus Steglitz in die S1 umsteige, dort aber den Fahrschein noch nicht abstempeln will, muß ich immer Wannsee raushetzen, abstempeln, rein in den Wagen in der Hoffnung der fährt nicht gleich wieder weiter.

Wenn ich den folgenden Satz im Abschnitt "5.5 Weiterfahrt" des VBB-Tarifs richtig verstehe :

Wünscht ein Fahrgast in den Tarifbereichen der kreisfreien Städte oder im Tarifbereich Berlin mit
einem Fahrausweis, der nur für zwei Teilbereiche gültig ist, die Fahrt in den dritten Teilbereich fortzu
setzen oder sie dort zu beginnen, hat er vor Verlassen des Teilbereichs B bzw. vor Fahrtantritt im
Teilbereich A oder C einen Anschlussfahrausweis entsprechend dem räumlichen Geltungsbereich des
Hauptfahrausweises zu lösen und ggf. zu entwerten.


dann müsste es doch möglich sein, den Anschlussfahrausweis bereits am Rathaus Steglitz zu entwerten?

Beste Grüße
Harald Tschirner
Natürlich ist das möglich. Und was ist mit der zeitlichen Gültigkeit? Warum um alles in der Welt soll ich einen Fahrschein für einen Gültigkeitsbereich, den ich erst in einer halben Stunde erreichen, so lösen, dass mir zeitliche Gültigkeit flöten geht?

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Zitat
Philipp Borchert
Natürlich ist das möglich. Und was ist mit der zeitlichen Gültigkeit? Warum um alles in der Welt soll ich einen Fahrschein für einen Gültigkeitsbereich, den ich erst in einer halben Stunde erreichen, so lösen, dass mir zeitliche Gültigkeit flöten geht?

Das wäre doch aber nur von Bedeutung für Inhaber von Zeitkarten, die länger als zwei Stunden ab Rathaus Steglitz bis zum Ziel im C-Bereich brauchen!? Für welche Strecke käme das denn in Frage?

Beste Grüße
Harald Tschirner
Hat der Anschlussfahrausweis eine zeitliche Gültigkeit? Der ist doch einfach nur fahrtbezogen.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
micha774
Jumbo, wann fährst du los? 8 Uhr 81? :-)

Das wäre dann 9:21 Uhr üblicher Zeitrechnung. Ach nee, dann ist die Fahrzeit ja nicht länger als 2h. Dann war wohl mein Finger nur etwas zu lang auf der Zehnertastatur :-D

(Hab's oben korrigiert)
Zitat
Lopi2000
Zitat
Jumbo
Übrigens lassen sich Verbindungen, die länger als 2h dauern, leichter finden, wenn man den C-Bereich mit in Betracht zieht ;-)

Im Nachtverkehr lassen diese sich auch innerhalb von Berlin gut finden und führen ebenso zu irritierenden Ergebnissen:
nachts um halb 1 von der Gutsstraße in Gatow nach Alt-Schmöckwitz z.B.:
- entweder mit N35, M34, M45, N1, N65 und N68 von 0:35 bis 3:07
- oder mit 135, M49, N2, N65 und N68 von 0:33 bis 3:07.

Für die erste Verbindung wird eine Tageskarte vorgeschlagen, für die zweite eine normale Einzelfahrt, was letztlich beides falsch ist.
Die Tageskarte wird nach meiner Erfahrung immer dann vorgeschlagen, wenn eine Haltestelle mehrfach durchfahren wird - in dem Fall ist es wohl Brunsbütteler Damm / Ruhlebener Straße mit dem N34 und dem M45.

Zitat
Lopi2000
Ich finde die 2-Stunden-Grenze dennoch nicht unangemessen, denn mit einer Fahrzeit von über 2 Stunden legt man schon stark überdurchschnittliche Wege zurück, die nicht unbedingt auf 2,60 Euro herunter subventioniert werden müssen.

Sofern die Zeit-Grenze wirklich durch die lange Fahrstrecke überschritten wird, gehe ich mit dieser Auffassung ja noch konform.

Aber wenn auf 18 Minuten Fahrzeit 1:02h Wartezeit kommen, wie bei meinem oben erwähnten Beispiel mit der Fahrscheingültigkeit von 30 Minuten, passt irgendwas nicht.
Oder was ich selbst mal vor einigen Jahren erlebt habe: von Priort nach Oranienburg ist es ja nun auch nicht sooo weit, dass man da von Unangemessenheit sprechen muss. Dennoch bin ich nur deshalb mit einem einzigen Einzelfahrschein ausgekommen, weil es mir nicht gelungen war, bis zum ersten Umsteigen in Wustermark einen Fahrschein zu bekommen. Insgesamt hatte ich bei der Fahrt länger auf die planmäßigen Anschlüsse gewartet als ich im Zug gesessen hatte.
Zitat
Philipp Borchert
Das kenne ich. Bei so einer Aktion hab' ich mich in Grünau direkt mal aufs Pflaster geschmissen. Noch viel ungünstiger ist das natürlich im Regionalverkehr, wenn man schon auf der Stadtbahn einsteigt. Ich habe mal in so einem Fall direkt die Kundenbetreuerin im Zug angesprochen, diese hat mir dann sofort eine Uhrzeit auf den Fahrschein geschrieben die in etwa der Zeiut entsprach, zu der der Zug Berlin verlassen würde.

Mit der Entwertung an sich hat die Kundenbetreuerin übrigens nicht mal kulant gehandelt, sondern nur die Beförderungsbedingungen (§ 6, letzter Satz) umgesetzt. Zur Uhrzeit, die sie draufzuschreiben hatte, sagt der Tarif nix.
Zitat
Logital
Hat der Anschlussfahrausweis eine zeitliche Gültigkeit? Der ist doch einfach nur fahrtbezogen.

Nein, der Ergänzungsfahrschein A oder C gilt in Berlin 2h, in den anderen A/C-Bereichen 1h - höchstens aber solange wie der Hauptfahrausweis. siehe Punkt 5.5 der Tarifbestimmungen.
Zitat
Harald Tschirner
Zitat
Philipp Borchert
Natürlich ist das möglich. Und was ist mit der zeitlichen Gültigkeit? Warum um alles in der Welt soll ich einen Fahrschein für einen Gültigkeitsbereich, den ich erst in einer halben Stunde erreichen, so lösen, dass mir zeitliche Gültigkeit flöten geht?

Das wäre doch aber nur von Bedeutung für Inhaber von Zeitkarten, die länger als zwei Stunden ab Rathaus Steglitz bis zum Ziel im C-Bereich brauchen!? Für welche Strecke käme das denn in Frage?

Um genau zu sein, entweder Griebnitzsee -> Schloß Sanssouci oder aus Kladow kommend mit Linien 697 + 639 + 695 zum Schloß mit anschließendem Fußweg nach Babelsberg und Weiterfahrt mit dem 694er oder alternativ mit der 93 bis Glienicker Brücke.

Einmal habe ich es bisher innerhalb 2 Stunden geschafft und wie Philipp schon schrieb,
warum soll ich (um genau zu sein) 17 Minuten (S1 Steglitz -> Wannsee) verschenken/ doppelt zahlen?

Zwischen Wannsee und Griebnitzsee soll wohl sehr oft kontrolliert worden sein in letzter Zeit.
Zitat
Logital
Hat der Anschlussfahrausweis eine zeitliche Gültigkeit? Der ist doch einfach nur fahrtbezogen.

Nein, der gilt so lange, wie der Hauptfahrausweis. (maximal jedoch 2 Std ab Entwertung)
Zitat
DonChaos
Zitat
Logital
Hat der Anschlussfahrausweis eine zeitliche Gültigkeit? Der ist doch einfach nur fahrtbezogen.

Nein, der gilt so lange, wie der Hauptfahrausweis. (maximal jedoch 2 Std ab Entwertung)

Dabei frage ich mich immer, aus welchem Grund wohl kein Anschlußfahrausweis als Tages- oder Wochenkarte angeboten wird. Ein Bekannter von mir muß berufsbedingt dann und wann in den Tarifbereich C einreisen und zahlt dabei jedesmal kräftig drauf. Eine Monatskarte ABC rechnet sich unterm Striche allerdings auch nicht, schon gar nicht, wenn er in einem Monat überhaupt nicht in den Tarifbereich C muß, was er im Vorfeld jedoch nicht weiß.

Auch bei Tagesausflügen nach Potsdam zahlt man bei vorhandener Monatskarte AB immer doppelt bis dreifach, egal, wie man es anstellt:
Tageskarte Potsdam AB + 2x Kurzstrecke für die Relation Wannsee <> Griebnitzsee = 7,- EUR oder Tageskarte Berlin BC = 7,- EUR.
Jay
Re: Fragen-Thread V / 2013
20.11.2013 10:34
@Alter Köpenicker: Da gibt es aber tariflich einen großen Unterschied zwischen Einzel-/ Tageskarte und Wochen-/ Monatskarte. Die Wochenkarte ist ebenfalls eine Zeitkarte, womit eine tarifliche Sonderregelung greift: Bei Zeitkarten reicht ein aneinanderstoßen der Tarifbereiche, sodass zu einer Monatskarte AB auch eine Wochenkarte der passenden Wabe(n) zugekauft werden kann.

Der Tagesausflug nach Potsdam ist damit natürlich nicht abgefrühstückt. Da kannst du dir höchstens die Kurzstrecke sparen, indem du die Tarifgrenze zu Fuß überquerst. Die Glienicker Brücke bietet sich dafür ja durchaus an. Oder du fährst über Steinstücken. Kostet natürlich auch mehr Zeit.

Und noch eine kurze Warnung: Das mit der Kurzstrecke funktioniert nur bei der S-Bahn. Im Regio wird die Kurzstrecke nicht anerkannt!

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Alter Köpenicker

Auch bei Tagesausflügen nach Potsdam zahlt man bei vorhandener Monatskarte AB immer doppelt bis dreifach, egal, wie man es anstellt:
Tageskarte Potsdam AB + 2x Kurzstrecke für die Relation Wannsee <> Griebnitzsee = 7,- EUR oder Tageskarte Berlin BC = 7,- EUR.

Nein, die brauchst du nicht.
Das Tarifgebiet Potsdam AB reicht bis zum S Griebnitzsee
PDF Liniennetz Potsdam AB -> [images.vbb.de]

Oder macht es einen Unterschied ob die Tarifgrenze zwischen zwei Bahnhöfen ist
oder an einem Bahnhof?
Jay
Re: Fragen-Thread V / 2013
20.11.2013 11:08
Zitat
micha774
Zitat
Alter Köpenicker

Auch bei Tagesausflügen nach Potsdam zahlt man bei vorhandener Monatskarte AB immer doppelt bis dreifach, egal, wie man es anstellt:
Tageskarte Potsdam AB + 2x Kurzstrecke für die Relation Wannsee <> Griebnitzsee = 7,- EUR oder Tageskarte Berlin BC = 7,- EUR.

Nein, die brauchst du nicht.
Das Tarifgebiet Potsdam AB reicht bis zum S Griebnitzsee
PDF Liniennetz Potsdam AB -> [images.vbb.de]

Oder macht es einen Unterschied ob die Tarifgrenze zwischen zwei Bahnhöfen ist
oder an einem Bahnhof?

Die Tarifgrenze Berlin ist nie genau an einem Bahnhof. Stell dir das wie einen Fluss vor. Du brauchst eine Brücke, um auf die andere Seite (also von einem Tarifgebiet ins Andere) zu kommen. Das geht leider nur per Anschluss oder Kurzstrecke.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Es macht einen deutlichen Unterschied. Wäre die Tarifgrenze an einem Bahnhof, so könnte man mit der jeweiligen Tarifzugehörigkeit dorthin fahren. Wenn es ist wie bei uns, wo zwischen den Stationen die Grenze liegt, muss man zusammenhängende Bereichsgültigkeiten stets "überlappt" haben. Wer von Potsdam nach Wannsee möchte, braucht schon vorher die passende Karte für Berlin B/C oder A/B, wer von Berlin nach Griebnitzsee will, braucht von spätestens ab Wannsee den C-Anschluss oder eine Karte für Potsdam.

Warum wohl liegen die Ringbahnhöfe nur im Tarifbereich A? Damit man eine ABC-Karte braucht, um S41/S42 vom Speckgürtel aus zu nutzen. Weil allen genau bewusst ist, dass der Ring für viele DAS Zielgebiet schlechthin ist.

In diesem Zusammenhang ist es mal interessant zu wissen, warum das bei vielen Verbünden genutzte Prinzip der Tarifhaltestelle im so wunderbaren VBB nicht angewandt wird. Nun, solange man der flächenmäßig größte Verbund bleibt hat man es offenbar nicht nötig, auch mit anderen Attributen positiv zu punkten. Ebenso fragwürdig ist, dass Potsdam nicht gemäß der sonstigen Regelung zum Tarifgebiet Berlin C gehört.

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Dieses Thema wurde beendet.