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Kurzmeldungen November 2013
geschrieben von IsarSteve 
Zitat
BVG.de

Bus 296 Verkehrsmeldung


Richtung: Beide
zwischen: Rheinsteinstr. und S Karlshorst
Ursache: Sperrung wegen Behinderung im Straßenland
Auswirkung: Die Linie wird von der Rheinsteinstraße kommend rechts in die Treskowallee, weiter als Linie 396 umgeleitet. Nach Entfall der Kopplungsfahrten wendet die Linie im Kreuzungsbereich Treskowallee/ Dönhoffstraße. Die Haltestelle S Bahnhof Karlshorst kann in beiden Richtungen nicht bedient werden.
gültig von: 30.11.2013 13:41
gültig bis: bis auf Weiteres.
letzte Änderung: 30.11.2013 13:44

Bus 396 Verkehrsmeldung


Richtung: Beide
zwischen: Hentigstr. und S Karlshorst
Ursache: Sperrung wegen Behinderung im Straßenland
Auswirkung: Die Linie wird von der Dönhoffstraße kommend links in die Treskowallee und rechts in die Rheinsteinstraße, weiter als Linie 296 umgeleitet, bzw. in Gegenrichtung von der Rheinsteinstraße als Linie 296 kommend rechts in die Treskowallee, weiter als Linie 396. Die Haltestelle S Bahnhof Karlshorst kann in beiden Richtungen nicht bedient werden
gültig von: 30.11.2013 13:41
gültig bis: bis auf Weiteres.
letzte Änderung: 30.11.2013 13:49

Was is'n da los?

Bei der (Zeit-)Dauer: 'n Falschparker wird's wohl nich' sein!?
Zitat
Zektor
Zitat
BVG.de

Bus 296 Verkehrsmeldung


Richtung: Beide
zwischen: Rheinsteinstr. und S Karlshorst
Ursache: Sperrung wegen Behinderung im Straßenland
Auswirkung: Die Linie wird von der Rheinsteinstraße kommend rechts in die Treskowallee, weiter als Linie 396 umgeleitet. Nach Entfall der Kopplungsfahrten wendet die Linie im Kreuzungsbereich Treskowallee/ Dönhoffstraße. Die Haltestelle S Bahnhof Karlshorst kann in beiden Richtungen nicht bedient werden.
gültig von: 30.11.2013 13:41
gültig bis: bis auf Weiteres.
letzte Änderung: 30.11.2013 13:44

Bus 396 Verkehrsmeldung


Richtung: Beide
zwischen: Hentigstr. und S Karlshorst
Ursache: Sperrung wegen Behinderung im Straßenland
Auswirkung: Die Linie wird von der Dönhoffstraße kommend links in die Treskowallee und rechts in die Rheinsteinstraße, weiter als Linie 296 umgeleitet, bzw. in Gegenrichtung von der Rheinsteinstraße als Linie 296 kommend rechts in die Treskowallee, weiter als Linie 396. Die Haltestelle S Bahnhof Karlshorst kann in beiden Richtungen nicht bedient werden
gültig von: 30.11.2013 13:41
gültig bis: bis auf Weiteres.
letzte Änderung: 30.11.2013 13:49

Was is'n da los?

Bei der (Zeit-)Dauer: 'n Falschparker wird's wohl nich' sein!?

An der Einmündung Stolzenfelsstraße/Treskowallee wurde die automatische Polleranlage am 30. November durch einen PKW beschädigt. Seitdem ist die Durchfahrt in diesem Bereich gesperrt.
Aha, danke für die Erklärung.
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1 mal bearbeitet. Zuletzt am 01.12.2013 11:37 von Tramler.
Zitat
Tradibahner
der [www.tagesspiegel.de] schreibt etwas über die zu selten beworbenen Entschädigungen der BVG
Man kennt ja teilweise die E-Mails, mit denen sich Unternehmen für Wartezeiten wegen zahlreicher Anfragen entschuldigen.

Die BVG verschickt solche Briefe auch als Antwort auf postalische Anfragen...
Wer so einen Brief erhalten hat, wird kaum nochmals versuchen seine Kundengarantie für eine Gratis Einzelfahrt einzufordern.
Den Kasseler Weg sollte man angesichts der hier ganz anderen Verkehrsströme nicht gehen. Fünf Minuten sind m.E. zu schnell erreicht. Ganz wichtig finde ich jedoch, dass das Gesamtnetz betrachtet wird. Die Garantiemöglichkeiten und -leistungen sollte vom VBB koordiniert werden (Angebot und Werbung, Auszahlung der Leistungen und deren Einforderung beim verursachenden Verkehrsbetrieb).

Ich habe Anfang des Jahres eine Taxifahrt erstattet bekommen, die ich aufgrund eines nicht gewahrten Nachtlinienanschlusses antreten musste (um einen Regionalzug zu erreichen). Das hat zwar recht lange gedauert und ging mit einer Statusmeldung in Papierform einher (m.E. hätte es auch eine E-Mail getan, meine Adresse hatte ich angegeben, das würde Porto sparen), war aber ansonsten problemlos. Leider ist mir das anschließend noch ein weiteres Mal passiert, da war aber kein Taxi vor Ort. Mittlerweile soll es wohl Aushänge zur Erinnerung an diesen Anschluss auf den Höfen geben.

Noch würde ich den etwas knapperen Weg mit ausschließlich BVG-Verkehrsmitteln vorziehen als einen mit etwas mehr Puffer unter Nutzung der S-Bahn. Denn im Zweifel habe ich dann keine Chance, wenigstens eine Entschädigung zu bekommen. Das ist schade und ärgerlich, denn nicht jeder in der Stadt kann sich aussuchen, mit welchem ÖPNV-Träger er unterwegs ist.

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Zitat
Giovanni
Zitat
Tradibahner
der [www.tagesspiegel.de] schreibt etwas über die zu selten beworbenen Entschädigungen der BVG
Man kennt ja teilweise die E-Mails, mit denen sich Unternehmen für Wartezeiten wegen zahlreicher Anfragen entschuldigen.

Die BVG verschickt solche Briefe auch als Antwort auf postalische Anfragen...
Wer so einen Brief erhalten hat, wird kaum nochmals versuchen seine Kundengarantie für eine Gratis Einzelfahrt einzufordern.

Warum nicht? Gerade weil die BVG diese Garantiescheine kaum noch verteilt,
sollte man als Fahrgast erst recht diese in Anspruch nehmen wenn es berechtigt ist.

Vielleicht noch eine Kopie an die IGEB und beim nächsten Sprechtag wird das dann vorgetragen und die BVG muß Stellung beziehen.
Zitat
Philipp Borchert
nicht jeder in der Stadt kann sich aussuchen, mit welchem ÖPNV-Träger er unterwegs ist.

Das kann man in Berlin auch oft nicht. Käme ich jetzt auf die Idee, statt dem Bus lieber die S-Bahn zu benutzen, so würde dieses Unterfangen in Ermangelung von Gleisen nebst Bahnhof/Haltepunkt fehlschlagen.
Zitat
Tramy1
Auf Bild 5 ist bereits (der Bildwechsel mit den Angegeben Phasen) die Straßenbahn im Bild zu sehen und da ist Eindeutig "GELB". ZU diesen Zeitpunkt fährt die Straßenbahn sehr schnell und hat Definitiv "ROT" (Gesperrt bzw. F0")!!!
So, der Beweis und könnt ja selber Nachsehen. Siehe Bild: [img5.fotos-hochladen.net] (in voller Auflösung per Desktopscreen). Ich nehme sehr gerne die Kollegen in Schutz, aber so geht es nicht.
Der Transporter wird eine Mitschuld Eventuell bekommen, weil er ja noch Anhalten hätte können ohne Probleme. Aber hätte das Fahrpersonal an der Roten Ampel gehalten und (!!!) Nicht durchgefahren (!!!), wäre der Unfall nicht Passiert.
Noch fragen? Seht euch das Video genau an, meine gekennzeichnete Stelle ist die Ampel für die Herzbergstr.!

Ps.: Das genannte Bild mit der Sequenz: [img194.imageshack.us]
Zitat
T6Jagdpilot
Hätte hätte Fahrradkette

Überlassen wir mal Unfallermittlung, Auswertung und Beurteilung den "zuständigen Organen"...

T6JP

Sicher, wir sind hier nicht Ermittler, Gericht oder Vollzug. Trotzdem ist der Videobeweis eindeutig. Nur die Tramsignalisierung kann man nicht sehen. Bleibt als einzige mögliche Entlastung also nur noch eine eventuelle Fehlfunktion der Signalanlage übrig. Dass offizielle Organe die Ermittlungen, Gericht und Vollzug übernehmen, bleibt unbestritten; eine eigene Beurteilung und Meinung bleibt trotzdem jeden selbst überlassen, zumal das hier nun wirklich einfach und auch ziemlich eindeutig ist.
Eben- das Register der Straßenbahnsignalisierung ist nicht einsehbar.
Sollte sich die Bahn in Fahrt mit der Front auf Höhe der Ampel befunden haben
und in dem Augenblick leuchtet das Fahrsignal auf-dann ist halt Fahrt frei und alles was von Quer bei Rot kommt trifft sich...
Und das zu Ermitteln, ist Job der Sachverständigen und da kann jede Mutmaßung anhand eines mittelmäßigen Videos hier unterbleiben.

T6JP
Mittlerweile sollten doch beide Fahrer vernommen worden sein. Aber der bimmelfahrer wird wohl kaum zugeben, bei Halt gefahren zu sein. Für den Transporterfahrer ergibt sich jegliche Aussage, auch wenn nur diese gerichtsrelevant sein wird. Kann das Video eigentlich gerichtlich herangezogen werden?
Neueste Insiderinfo zum Unfall:

Der Straßenbahnfahrer hat die volle Schuld am Unfall bekommen.

Zw. den Ampelphasen - also zw. grün der Querstraße und grün der Hauptstr. (wo die Straßenbahn fährt) liegen 10s. Das heißt dass der Straßenbahnfahrer bei Rot gefahren ist! Dies steht eindeutig fest. Die Ampel wird nachts auch nicht ausgeschaltet, sodass diese zu dem Zeitpunkt auch nicht im "Einschaltmodus" war. Demzufolge hat der Straßenbahnfahrer die volle Schuld bekommen. Er muss bei Rot (bzw. für ihn Gesperrt) gefahren sein.

Mehr Einzelheiten weis ich bis dato nicht.

LG

Im Untergrund liegen Tunnel ;-)
Teures Vergnügen für den Fahrer und die BVG wenn es so bereits entschieden worden ist. Nämlich aus den wohlmöglich gleichen Quellen wird bereits verkündet, dass es für 1520 schlecht aussieht.
Volle Schuld ist sicher? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, denn der Autofahrer ist schließlich auch bei Rot gefahren. Wenn man mal andere Urteile sieht, für welche Kinkerlitzchen man in Mithaftung genommen werden kann, würde ich eher auf ein Verhältnis von 80:20 oder 90:10 tippen.
Hallo,

Zitat
VvJ-Ente
denn der Autofahrer ist schließlich auch bei Rot gefahren.

Im Video der Überwachungskamera war doch nun wirklich ganz klar zu sehen, dass der Fahrer des Transporters eben nicht bei rot gefahren ist, sondern bei gelb. Als die Ampel auf rot umschaltete, hatte der Transporterfahrer die Haltelinie - dem Augenschein nach - bereits vollständig überfahren.

Viele Grüße vom Oberdeck...


Kann ich am Baum zundern?
Zitat
Untergrundratte
Neueste Insiderinfo zum Unfall:

Was bedeutet konkret Insiderinfo? Schließlich ist das ja schon eine ernst zu nehmende Aussage.

Wie sieht dann der Verischerungsfall aus? Trägt eine Versicherung den Schaden, wenn der Fahrer tatsächlich schuld ist?
Zitat
Vogtland-Express
Teures Vergnügen für den Fahrer und die BVG wenn es so bereits entschieden worden ist. Nämlich aus den wohlmöglich gleichen Quellen wird bereits verkündet, dass es für 1520 schlecht aussieht.

Was passiert mit dem Straßenbahnwagen 1520?
Zitat
Tramler
Zitat
Untergrundratte
Neueste Insiderinfo zum Unfall:

Was bedeutet konkret Insiderinfo? Schließlich ist das ja schon eine ernst zu nehmende Aussage.

Wie sieht dann der Verischerungsfall aus? Trägt eine Versicherung den Schaden, wenn der Fahrer tatsächlich schuld ist?

Das weis ich von einem anderen Fahrer, der auf Lichtenberg eingesetzt wird. ;-)

Die genauen Details kenne ich leider nicht und wie wer versichert ist und wer für den Schaden aufkommt.

Und ja, in der Verhandlung im Gericht, wenn es dazu kommen wird, kann es durchaus sein, dass dem Transporterfahrer womöglich doch noch eine minimale Teilschuld gegeben wird. Aber dies ist reine Spekulation.

LG

Im Untergrund liegen Tunnel ;-)
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