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Aktuelle Fotoaufnahmen aus Berlin und Brandenburg (V) - Thema beendet (Überlänge)
geschrieben von BVG-Azubi 
Zitat
BusUndBahnAusBerlin
Der Junge auf dem letzten Bild... Da könnte ich mich schon wieder aufregen!

Und was ist mit dem Autofahrer, der meint hier unbedingt die Straßenbahn überholen zu müssen? Immerhin tut er es auf der richtigen Seite. Gibt ja auch welche, die links vorbei fahren.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
BusUndBahnAusBerlin
Der Junge auf dem letzten Bild... Da könnte ich mich schon wieder aufregen!

Sieht aus wie ein Bild aus einem Führerscheintest.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Recht gefährlich, weil inzwischen immer mehr Kraftfahrzeuglenker den §5 (7) der StVO "Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen." wörtlich nehmen und an der Bahn links vorbeirauschen, weil nun rechts von der Bahn ein Radweg liegt. Eine Sperrlinie in Straßenmitte (Zeichen 295, Fahrstreifenbegrenzung), die das verbieten würde, ist nicht vorhanden. Ein Zeichen 276 hilft nicht, da es nur für Kraftfahrzeuge untereinander gilt, nicht für ein Schienenfahrzeug.

Edit: Zahlendreher korrigiert

so long

Mario



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 10.06.2015 18:54 von der weiße bim.
Zitat
der weiße bim
Recht gefährlich, weil inzwischen immer mehr Kraftfahrzeuglenker den §7 (5) der StVO "Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen." wörtlich nehmen und an der Bahn links vorbeirauschen, weil nun rechts von der Bahn ein Radweg liegt. Eine Sperrlinie in Straßenmitte (Zeichen 295, Fahrstreifenbegrenzung), die das verbieten würde, ist nicht vorhanden. Ein Zeichen 276 hilft nicht, da es nur für Kraftfahrzeuge untereinander gilt, nicht für ein Schienenfahrzeug.

Eine durchgezogene Linie zwischen den Richtungsfahrbahnen mindestens auf Haltestellenlänge könnte helfen.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Jay
Zitat
BusUndBahnAusBerlin
Der Junge auf dem letzten Bild... Da könnte ich mich schon wieder aufregen!

Und was ist mit dem Autofahrer, der meint hier unbedingt die Straßenbahn überholen zu müssen? Immerhin tut er es auf der richtigen Seite. Gibt ja auch welche, die links vorbei fahren.

Darf der Autofahrer doch aber.... Ist doch da nicht verboten.
Zitat
berliner
Darf der Autofahrer doch aber.... Ist doch da nicht verboten.

Richtig, wüsste auch nciht, was daran so schlimm ist. Stört doch niemanden und in einer Zeit, wo keiner Zeit hat, ist das doch auch vollkommen normal.

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024
Zitat
485er-Liebhaber
Richtig, wüsste auch nicht, was daran so schlimm ist. Stört doch niemanden und in einer Zeit, wo keiner Zeit hat, ist das doch auch vollkommen normal.

Solange er dabei niemanden gefährdet, darf er das tatsächlich. Und der Radweg ist ja mit gestrichelten Linien
angedeutet, sodass auch der bei Nichtgefährdung von anderen für die Autofahrer freigegeben ist.

Gruß
PEG 650.08
Abgesehen davon überholt er den Zug ja nicht, sondern will vorbeifahren. Der Zug steht ja noch.

~~~~~~
Sie befinden sich HIER.
Zitat
485er-Liebhaber
Zitat
berliner
Darf der Autofahrer doch aber.... Ist doch da nicht verboten.

Richtig, wüsste auch nciht, was daran so schlimm ist. Stört doch niemanden und in einer Zeit, wo keiner Zeit hat, ist das doch auch vollkommen normal.

Da zeigt sich wieder einmal eine erschreckende Unkenntnis der Verkehrsregeln.

Zitat
StVO Anlage 3, Abschnitt 8, Zeichen 340
"2. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden."

Ein Schutzstreifen, auch Angebotsstreifen genannt, darf nur "bei Bedarf" befahren werden, sofern eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist. Dieses "bei Bedarf" ist aber als Ausnahme- und nicht als Regelfall zu verstehen. Zum Beispiel, um ein- oder auszuparken oder zu wenden. Das kurzzeitige Befahren, um einen haltenen Linksabbieger zu überholen, ist bereits nicht mehr wirklich regelkonform, wird aber allgemein akzeptiert. Es handelt sich dabei eben NICHT um einen zusätzlichen Fahrstreifen. Das Überholen einer Straßenbahn, die z.B. an einer Ampel steht oder eine Haltestelle bedient, ist durch dieses "bei Bedarf" aber nicht gedeckt und daher auch nicht erlaubt!

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
manuelberlin
Erst seit etwa 2009 hat auch der Fernverkehr prinzipiell Zugriff auf die Baureihe 182 ("Taurus", 230 km/h), da diese Loks von DB Schenker nicht mehr oder zumindest nicht mehr im ursprünglichen Umfang benötigt werden. Einige laufen inzwischen bei DB Regio und DB Fernverkehr. Ob sie noch DB Schenker gehören, weiß ich nicht - da könnte man mal bei einem RE1 an der Lok nachschauen. Alle 25 Loks der Baureihe 182 sind inzwischen zu DB Regio übergegangen.
DB Regio verfügt über 25 Loks der BR 182 - diese Loks wurden ursprünglich von DB Schenker angeschafft. Die Österreich-Zulassung dieser Loks ist durch den Einbau des Regio-Pakets zumindest formal erloschen

Eine weitere Lok befindet sich jedoch im Bestand von DB Systemtechnik (182 506-6, ex MRCE).
Über 400 weitere Lokomotiven der Baureihe ES64U2 befinden sich im Bestand anderer Bahngesellschaften und werden, wie auch die Nachfolgebaureihe ES64U4 (ebenfalls 230km/h), auf einzelnen Leistungen von DB Fernverkehr benutzt. Teils im Achskilometerausgleich, teils über Mietverträge - und das auch schon vor 2009.
Auf den Strecken München - Augsburg und Stuttgart - Mannheim erreichen diese Loks auch in Deutschland 230km/h - mit Wagen vom Typ Viaggio Comfort (besser als Railjet bekannt).
@JAY

Ich finde es aber sehr Schwammig, es gibt nirgends eine genaue Definition von "Bedarf". Da gibt es wohl sehr unterschiedliche Ansichten. Auch bei Fahrern einer Straßenbahn.
Der eine wartet ganz Geduldig hinter einem, der nächste Bimmelt ein weg und brüllt aus seinem Fenster, das ich den Radweg dort benutzen kann um Platz zu machen, die Linie ist ja nicht Durchgezogen...

Ich finde es völlig legitim dort, unter Beachtung großer Vorsicht, eine Bahn zu Überholen. Hat auch den Vorteil, das der Stau hinter der Bahn im 5min Takt nicht mehr bis zur nächsten Bahn reicht ;-).

Zum Thema, 1601 an der Haltestelle Bootsbauerstr.
und 2232 auf der Umleitungsstrecke beim Abbiegen auf die Kynaststraße.


Zitat
berliner
... ...

Autofahrer, die in dieser Situation die Straßenbahn links Überholen, verhalten sich nach STVO Gesetzeswidrig!!! Da gibt es auch keinen weiteren Diskussionsbedarf.

GLG.................Tramy1
Zitat
Tramy1
Zitat
berliner
... ...

Autofahrer, die in dieser Situation die Straßenbahn links Überholen, verhalten sich nach STVO Gesetzeswidrig!!! Da gibt es auch keinen weiteren Diskussionsbedarf.

Zitat
der weiße bim
Recht gefährlich, weil inzwischen immer mehr Kraftfahrzeuglenker den §7 (5) der StVO "Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen." wörtlich nehmen und an der Bahn links vorbeirauschen, weil nun rechts von der Bahn ein Radweg liegt. Eine Sperrlinie in Straßenmitte (Zeichen 295, Fahrstreifenbegrenzung), die das verbieten würde, ist nicht vorhanden. Ein Zeichen 276 hilft nicht, da es nur für Kraftfahrzeuge untereinander gilt, nicht für ein Schienenfahrzeug.

so long

Mario

Zitat
Jay
Zitat

StVO Anlage 3, Abschnitt 8, Zeichen 340
"2. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden."


Ein Schutzstreifen, auch Angebotsstreifen genannt, darf nur "bei Bedarf" befahren werden, sofern eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist. Dieses "bei Bedarf" ist aber als Ausnahme- und nicht als Regelfall zu verstehen. Zum Beispiel, um ein- oder auszuparken oder zu wenden. Das kurzzeitige Befahren, um einen haltenen Linksabbieger zu überholen, ist bereits nicht mehr wirklich regelkonform, wird aber allgemein akzeptiert. Es handelt sich dabei eben NICHT um einen zusätzlichen Fahrstreifen. Das Überholen einer Straßenbahn, die z.B. an einer Ampel steht oder eine Haltestelle bedient, ist durch dieses "bei Bedarf" aber nicht gedeckt und daher auch nicht erlaubt!

Also was denn nun?
Einerseits darf rechts nicht daran vorbeigefahren werden, weil die Benutzung des Radweges in dem Fall über Bedarf geht.
Andererseits darf links nicht überholt werden, obwohl die Bahn (wegen des Radweges ja) zu weit rechts fährt und damit das Links überholen laut StVO möglich wäre.
Also bleibt nur dahinter stehen zu bleiben??? Na immerhin ist der 5 Minutentakt auf dieser Linie im Moment sehr spartanisch, so dass sich der Stau nicht ganz bis zur nächsten, in 10 Minuten kommenden, Bahn erstrecken wird :)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 09.06.2015 18:44 von tramfahrer.
Natürlich darf man den Radfahrstreifen benutzen um an der Bahn vorbeizufahren. Es dürfen aber selbstverständlich weder Fahrgäste oder Radfahrer gefährdet oder behindert werden.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Am Haus der Kulturen der Welt fährt 4034 entlang


Am Invalidenpark dann 4474 auf dem 245 zum S Nordbahnhof


Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024
Okey bin ich wieder mal nicht aktuell oder sind GNs auf dem 245 wirklich Neuland?
Zitat
BusUndBahnAusBerlin
Okey bin ich wieder mal nicht aktuell oder sind GNs auf dem 245 wirklich Neuland?

Weder noch - auf dem 245 fuhren schon GN (habe dort schon MAN GN fotografiert), aber im Normalfall sind keine drauf. Deshalb zeige es ich ja. ;)

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024
Zitat
DonChaos
Zitat
Flexist
Mir ist es egal ob Orange oder weiß, aber wenn weiß, dann bitte doch so großer Schrift wie die Orangen.
Zitat
Grenko
Du irrst. Selber Hersteller nur andere LED Farbe. Die Schriftart bzw. die Pixel sind alle gleich.[...]

Nö, er hat recht, du irrst dich. Die LED der weißen Anzeiger haben zwar die gleiche Pixelanzahl wie die orangenen, sind aber etwas dichter beieinander gepackt. Resultat: das ganze Panel ist etwas kleiner und hat zum Rand hin dafür etwas mehr schwarzen Leerraum. Sieht man eigentlich ganz gut, man muss nur mal ganz dicht rangehen*.

*PS: Nicht vor den Zug werfen, am besten die Seitenanzeiger nehmen. Die kann man weitestgehend gefahrlos beobachten.
Keine Sorge ich habe zahlreiche Bilder von Zielanzeigen. Ist schließlich mein Spezialgebiet. Nur Straßenbahn und LED ist derzeit etwas rar. Ich werde mir das mal genauer angucken.

**GraphXBerlin - "Zielverzeichnis Berlin - Eine Sammlung".
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Zitat
Tramy1
Autofahrer, die in dieser Situation die Straßenbahn links Überholen, verhalten sich nach STVO Gesetzeswidrig!!! Da gibt es auch keinen weiteren Diskussionsbedarf.

Aber macht der Autofahrer ja nicht !?
Zitat
berliner
Zitat
Tramy1
Autofahrer, die in dieser Situation die Straßenbahn links Überholen, verhalten sich nach STVO Gesetzeswidrig!!! Da gibt es auch keinen weiteren Diskussionsbedarf.

Aber macht der Autofahrer ja nicht !?

Der Autofahrer im Bild nicht.

@tramfahrer

Straßenbahnen dürfen nur in Einbahnstraßen und in gleicher Fahrtrichtung überholt werden, wenn genügend Platz ist auf der linken Seite und beim Überholen keiner gefährdet wird. Schon selber mehrfach gesehen, das Polizisten dann so einen Autofahrer bzw. Autofahrerin anhalten und Strafzettel vergeben, wenn eine Straßenbahn links überholt wird, wie im oben zu sehenden Bild und Situation.

GLG.................Tramy1
Dieses Thema wurde beendet.