Re: Fragen VI - 2015 04.06.2015 09:59 |
Re: Fragen VI - 2015 04.06.2015 10:06 |
Zitat
485er-Liebhaber
Zitat
DonChaos
Ähm... ja und wo da? Du kannst übrigens problemlos den entsprechenden Absatz hier ins Forum direkt einstellen, damit jeder das lesen kann. Keine Angst vor der Urheberschutzgesetz!Zitat
Giovanni
Und warum wird dann im VBB-Tarif die Ticketkombination Berlin AB + Landkreis TF ausdrücklich als auch über Bf Teltow gültig aufgeführt?
Wird dir aber nicht gelingen, denn: Von deiner Ticketkombination steht da nix.
Hmm, also ich kann das komischerweise finden - vielleicht verstehst du es nicht?
Zitat
Zeitkarten, die mindestens für Berlin und den Landkreis Teltow-Fläming gelten, berechtigen den
Inhaber zur Fahrt zwischen Großbeeren und Lichterfelde Ost über den Bahnhof Teltow
Min. für Berlin = AB + LDS TF
Lichterfelde Ost = B, Großbeeren = TF
Ergo wird kein Fahrschein für die Überschreitung ins Tarifgebiet C benötigt (man wäre zwischen Lichterfelde Ost und Teltow fahrscheinlos).
Giovanni hat also Recht.
Re: Fragen VI - 2015 04.06.2015 10:25 |
Es steht nicht dabei, dass beide Gebiete auf der gleichen Zeitkarte enthalten sein müssen.Zitat
DonChaos
Quatsch mit Soße! Da steht absolut gar nichts von der Ticketkombination Berlin AB + Landkreis! Sondern da steht: "Zeitkarten, die mindestens für Berlin und den Landkreis Teltow-Fläming gelten".
Re: Fragen VI - 2015 04.06.2015 10:50 |
Zitat
Giovanni
Es steht nicht dabei, dass beide Gebiete auf der gleichen Zeitkarte enthalten sein müssen.
Re: Fragen VI - 2015 04.06.2015 11:37 |
Zitat
Benutzt ein Fahrgast zu einer Fahrt mehrere Fahrausweise, so sind diese
Fahrausweise bis zur Beendigung der Fahrt aufzubewahren
Re: Fragen VI - 2015 04.06.2015 12:16 |
Zitat
Giovanni
Und wie bereits erwähnt gibt es die Kombination auf einer Zeitkarte sowieso nur mit kompletten Tarifbereich C, so dass diese Transitregelung überflüssig wäre.
Zitat
Giovanni
Das Beispiel mit den Bussen ist nicht passend, da beispielsweise nach §6 (4) ein Fahrgast mehrere Fahrausweise für eine Fahrt benutzen darf.
Zitat
Benutzt ein Fahrgast zu einer Fahrt mehrere Fahrausweise, so sind diese
Fahrausweise bis zur Beendigung der Fahrt aufzubewahren
Anonymer Benutzer
Re: Fragen VI - 2015 04.06.2015 14:02 |
Re: Fragen VI - 2015 04.06.2015 14:16 |
Da von Fahrscheinen in der Mehrzahl die Rede ist und der VBB-Tarif die Nutzung mehrerer Fahrkarten für eine Fahrt erlaubt, müsste dem in geeigneter Weise widersprochen werden (z.b. durch Nutzung der Einzahl).Zitat
DonChaos
Das hebelt trotzdem nicht die Gesetze der Physik oder der Grammatik aus. "Und" heißt "und", das kannst du nicht wegparagraphieren.
Mit dieser Formulierung ist definitiv KEINE Stückelung ausgedrückt.
Nein, auch in den Haustarifen beider Unternehmen existiert nichts derartiges. Zumal dann die VBB-Regelungen nichtig wären.Zitat
Da der Abschnitt unter der Überschrift "Transitfälle" für "Deutsche Bahn AG (DB)
ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG)" steht, gibt es vielleicht Haustarife nur für Berlin AB + Landkreis? Im VBB-Tarif selbst jedenfalls nicht.
Re: Fragen VI - 2015 04.06.2015 14:23 |
Zitat
Giovanni
Nein, auch in den Haustarifen beider Unternehmen existiert nichts derartiges. Zumal dann die VBB-Regelungen nichtig wären.Zitat
Da der Abschnitt unter der Überschrift "Transitfälle" für "Deutsche Bahn AG (DB)
ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG)" steht, gibt es vielleicht Haustarife nur für Berlin AB + Landkreis? Im VBB-Tarif selbst jedenfalls nicht.
Re: Fragen VI - 2015 04.06.2015 14:41 |
Zitat
485er-Liebhaber
Zitat
Giovanni
Nein, auch in den Haustarifen beider Unternehmen existiert nichts derartiges. Zumal dann die VBB-Regelungen nichtig wären.Zitat
Da der Abschnitt unter der Überschrift "Transitfälle" für "Deutsche Bahn AG (DB)
ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG)" steht, gibt es vielleicht Haustarife nur für Berlin AB + Landkreis? Im VBB-Tarif selbst jedenfalls nicht.
Richtig, zumal der Haustarif eh geschlagen wird durch den VBB-Tarif. Sonst könnte man bei DB Regio kostenlos Kinder bis 14 Jahre mitnehmen. DB und ODEG sind nur aufgeführt, weil die Transitregelung nur für RE4 und RE5 gilt.
Re: Fragen VI - 2015 04.06.2015 15:02 |
Re: Fragen VI - 2015 04.06.2015 15:16 |
Zitat
Giovanni
Grundsätzlich hast du Wahlrecht zwischen den entsprechenden Tarifen, auch wenn ein Verkauf eines Tickets Berlin - Spremberg durch Verkaufsstellen deutscher Bahnunternehmen nur dann vorgesehen ist, wenn du Züge der Produktklassen ICE oder IC/EC benutzt.
Die Strecke kann aber auch durch BC100, Interrail, Streckenzeitkarten (mit größerem Geltungsbereich) oder ähnliches mit abgedeckt sein.
Spremberg als konkretes Beispiel ist nicht im SCIC-Tarif enthalten.
Berlin - Cottbus hingegen wird von Verkaufsstellen ausländischer Bahnen problemlos verkauft, ist jedoch mit 29€ nicht sonderlich attraktiv.
Re: Fragen VI - 2015 04.06.2015 15:38 |
Re: Fragen VI - 2015 04.06.2015 15:47 |
Zitat
Giovanni
enn die Planung zur Verlängerung des IRE umgesetzt wird müsste dieser entweder explizit freigegeben werden
Re: Fragen VI - 2015 04.06.2015 17:10 |
Re: Fragen VI - 2015 04.06.2015 17:46 |
Zitat
Giovanni
Da von Fahrscheinen in der Mehrzahl die Rede ist und der VBB-Tarif die Nutzung mehrerer Fahrkarten für eine Fahrt erlaubt, müsste dem in geeigneter Weise widersprochen werden (z.b. durch Nutzung der Einzahl).
Re: Fragen VI - 2015 04.06.2015 20:34 |
Re: Fragen VI - 2015 04.06.2015 22:21 |
Zitat
Giovanni
Da von Fahrscheinen in der Mehrzahl die Rede ist und der VBB-Tarif die Nutzung mehrerer Fahrkarten für eine Fahrt erlaubt, müsste dem in geeigneter Weise widersprochen werden (z.b. durch Nutzung der Einzahl).
Re: Fragen VI - 2015 04.06.2015 22:23 |
Zitat
Logital
Es ging hier aber eigentlich mal um ein anderes Problem. Nämlich ob es erlaubt ist wenn man jeweils eine Zeitkarte hat (also 2 Zeitkarten, die aneinander anschließen), ob es dann erlaubt ost über die Tarifgrenze zu fahren. Und das generell und nicht im Einzelfall.
Re: Fragen VI - 2015 04.06.2015 22:28 |
Zitat
JeDi
Zitat
Logital
Es ging hier aber eigentlich mal um ein anderes Problem. Nämlich ob es erlaubt ist wenn man jeweils eine Zeitkarte hat (also 2 Zeitkarten, die aneinander anschließen), ob es dann erlaubt ost über die Tarifgrenze zu fahren. Und das generell und nicht im Einzelfall.
...und in dem Fall gilt 5.5 des VBB-Tarifs:
"Wünscht ein Fahrgast seine Fahrt über die in den Fahrausweis einbezogenen Flächenzonen hinaus fortzusetzen, hat er vor dem Verlassen dieser Flächenzonen einen weiteren Fahrausweis zu lösen. Dieser Fahrausweis bis zu der Flächenzone, in der das endgültige Fahrtziel liegt, muss zur Fahrt ab der letzten durch den ursprünglichen Fahrausweis abgedeckten Tarifwabe, durch die der vom Fahrgast gewählte Fahrweg führt, berechtigen."
Das wäre bei je einer Zeitkarte für Berlin AB und TF nicht der Fall. Daher darf man nicht über die Tarifgrenze fahren.