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Fragen VI - 2015 - Thema beendet (Überlänge)
geschrieben von Maju1999 
Re: Fragen VI - 2015
04.06.2015 09:59
Es ging hier aber eigentlich mal um ein anderes Problem. Nämlich ob es erlaubt ist wenn man jeweils eine Zeitkarte hat (also 2 Zeitkarten, die aneinander anschließen), ob es dann erlaubt ost über die Tarifgrenze zu fahren. Und das generell und nicht im Einzelfall.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Re: Fragen VI - 2015
04.06.2015 10:06
Zitat
485er-Liebhaber
Zitat
DonChaos
Zitat
Giovanni
Und warum wird dann im VBB-Tarif die Ticketkombination Berlin AB + Landkreis TF ausdrücklich als auch über Bf Teltow gültig aufgeführt?
Ähm... ja und wo da? Du kannst übrigens problemlos den entsprechenden Absatz hier ins Forum direkt einstellen, damit jeder das lesen kann. Keine Angst vor der Urheberschutzgesetz!

Wird dir aber nicht gelingen, denn: Von deiner Ticketkombination steht da nix.

Hmm, also ich kann das komischerweise finden - vielleicht verstehst du es nicht?

Zitat

Zeitkarten, die mindestens für Berlin und den Landkreis Teltow-Fläming gelten, berechtigen den
Inhaber zur Fahrt zwischen Großbeeren und Lichterfelde Ost über den Bahnhof Teltow

Min. für Berlin = AB + LDS TF
Lichterfelde Ost = B, Großbeeren = TF

Ergo wird kein Fahrschein für die Überschreitung ins Tarifgebiet C benötigt (man wäre zwischen Lichterfelde Ost und Teltow fahrscheinlos).
Giovanni hat also Recht.

Quatsch mit Soße! Da steht absolut gar nichts von der Ticketkombination Berlin AB + Landkreis! Sondern da steht: "Zeitkarten, die mindestens für Berlin und den Landkreis Teltow-Fläming gelten". Und welche Zeitkarten sind das?

Berlin AB? Nein, denn der gilt nicht für Berlin UND dem Landkreis. Ein Ticket für TF? Nein, denn das gilt nicht in Berlin! Das trifft nur auf Zeitkarten zu, die für den Tarifraum Berlin (ABC) + mindestens (den) einen Landkreis gelten.
Re: Fragen VI - 2015
04.06.2015 10:25
Zitat
DonChaos

Quatsch mit Soße! Da steht absolut gar nichts von der Ticketkombination Berlin AB + Landkreis! Sondern da steht: "Zeitkarten, die mindestens für Berlin und den Landkreis Teltow-Fläming gelten".
Es steht nicht dabei, dass beide Gebiete auf der gleichen Zeitkarte enthalten sein müssen.

Das würde schließlich auch keinen Sinn machen, da als gemeinsames Ticket nur die Kombination ABC + TF verkauft wird, die den im Kreis Potsdam-Mittelmark gelegenen Streckenteil jedoch automatisch mit abdeckt, da dieser im Bereich C liegt.
Re: Fragen VI - 2015
04.06.2015 10:50
Zitat
Giovanni
Es steht nicht dabei, dass beide Gebiete auf der gleichen Zeitkarte enthalten sein müssen.

Doch.

Zitat: "Zeitkarten, die mindestens für Berlin und den Landkreis Teltow-Fläming gelten, berechtigen den
Inhaber zur Fahrt zwischen Großbeeren und Lichterfelde Ost über den Bahnhof Teltow [...]"


Eine Zeitkarte, die MINDESTENS für Berlin UND den Landkreis TF gilt. Sollte das für dich missverständlich sein, beschäftige dich bitte mit der Konjunktion "und", sowie dem Adverb "mindestens"!

HINWEIS: "sowie" kennzeichnet in meiner Aufforderung, dass es nicht ausreicht, sich mit einem der Wörter auszukennen. Die Kenntnis zu beiden Wörtern muss bei Folgeleistung in deiner Person vereint sein. Eine Aufteilung der Kenntnisse auf mehrere Personen reicht hier nicht aus.

Wenn ich also von Personen spreche, die sich mindestens mit den Wörtern "mindestens" und "und" auskennen, dann muss jede dieser Personen sich mit BEIDEN Wörtern auskennen. Personen, die sich ENTWEDER nur mit dem Wort "mindestens" ODER mit dem Wort "und" auskennen, sind in dieser Gruppe an Personen NICHT enthalten.

Anderes Beispiel: Du kaufst Busse. Und du verlangst, dass die Busse MINDESTENS zwei Türen UND vier Räder haben. Dann ist der Auftrag nicht erfüllt, wenn die Hälfte der Busse zwar vier Räder, aber keine Tür und die andere Hälfte zwar zwei Türen, aber KEINE Räder besitzt.
Re: Fragen VI - 2015
04.06.2015 11:37
Es ist von Zeitkarten in der Mehrzahl, nicht von einer Zeitkarte die Rede.

Und wie bereits erwähnt gibt es die Kombination auf einer Zeitkarte sowieso nur mit kompletten Tarifbereich C, so dass diese Transitregelung überflüssig wäre.

Das Beispiel mit den Bussen ist nicht passend, da beispielsweise nach §6 (4) ein Fahrgast mehrere Fahrausweise für eine Fahrt benutzen darf.
Zitat

Benutzt ein Fahrgast zu einer Fahrt mehrere Fahrausweise, so sind diese
Fahrausweise bis zur Beendigung der Fahrt aufzubewahren



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.06.2015 11:38 von Giovanni.
Re: Fragen VI - 2015
04.06.2015 12:16
Zitat
Giovanni
Und wie bereits erwähnt gibt es die Kombination auf einer Zeitkarte sowieso nur mit kompletten Tarifbereich C, so dass diese Transitregelung überflüssig wäre.

Das sehe ich auch so. Demzufolge wäre dieser Abschnitt allgemeingültig und damit überflüssig. Das wäre aber auch nicht der einzige überflüssige Abschnitt im VBB-Tarifheft.


Zitat
Giovanni
Das Beispiel mit den Bussen ist nicht passend, da beispielsweise nach §6 (4) ein Fahrgast mehrere Fahrausweise für eine Fahrt benutzen darf.
Zitat

Benutzt ein Fahrgast zu einer Fahrt mehrere Fahrausweise, so sind diese
Fahrausweise bis zur Beendigung der Fahrt aufzubewahren

Nach Paragraph zwöfundneunzig darfst du auch mit zwei Bussen gleichzeitig fahren. Das hebelt trotzdem nicht die Gesetze der Physik oder der Grammatik aus. "Und" heißt "und", das kannst du nicht wegparagraphieren.

Mit dieser Formulierung ist definitiv KEINE Stückelung ausgedrückt. Da der Abschnitt unter der Überschrift "Transitfälle" für "Deutsche Bahn AG (DB)
ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG)" steht, gibt es vielleicht Haustarife nur für Berlin AB + Landkreis? Im VBB-Tarif selbst jedenfalls nicht.
Anonymer Benutzer
Re: Fragen VI - 2015
04.06.2015 14:02
Ich nehme mal an, dass die Sache mit "ABC+Landkreis" dem Umstand geschuldet ist, dass es im VBB-Tarif keine Übergangs-Zonen gibt, wie die im RMV (Frankfurt a.M.). Aber auch ohne solch einer Übergangs-Zone, wäre es vom Prinzip her möglich mit den Zeitkarten: Berlin AB+ Potsdam AB zu fahren, wenn der VBB nicht diese "Klausel" hätte, die irgendwo steht. Man hat zwar die zwei Tarifgebiete, aber dann keinen Fahrausweis für die Strecke zwischen der letzten Haltestelle Wabe X und der ersten Haltestelle in Wabe Y. Wozu dieser Blödsinn? Der RMV hat in einigen Punkten dem VBB was voraus. Das ist u.a. dass man seine Zeitkarte für Einzelfahrten zu einem Ziel im RMV-Gebiet erweitern kann, ohne doppelt zu zahlen. Dafür finde ich es unverschämt, dass wenn man von Frankfurt (Main) nach Offenbach (Main) [Zentrum] möchte einen Preis zahlen muss, den ich persönlich für nicht verhältnismäßig halte, bezahlen soll. Ich bin da einfach mit der Tram zu einer der typischen Haltestellen "Stadtgrenze" gefahren und von dort aus gelaufen. Zwar liegt wohl eine S-Bahnstation (Ledermuseum?) auch in Offenbach (M.) in dieser Übergangs-Zone, die nächste allerdings liegt im Offenbacher Tarif und kostet entsprechend mehr... .
Zwischen Berlin und Potsdam fühlt sich der Tarifübergang bischen anders/freundlicher/günstiger an. Grad in Nachbarstädten sollte man doch eher moderate Preise haben, sodass man eher dazu geneigt ist in die andere Stadt zu fahren. Wiesbaden und Mainz, Mannheim und Ludwigshafen... Naja, vieles hat irgendwie seine Vorteile aber auch ständig finden sich Nachteile.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.06.2015 14:03 von Nahverkehrsplan.
Re: Fragen VI - 2015
04.06.2015 14:16
Zitat
DonChaos
Das hebelt trotzdem nicht die Gesetze der Physik oder der Grammatik aus. "Und" heißt "und", das kannst du nicht wegparagraphieren.

Mit dieser Formulierung ist definitiv KEINE Stückelung ausgedrückt.
Da von Fahrscheinen in der Mehrzahl die Rede ist und der VBB-Tarif die Nutzung mehrerer Fahrkarten für eine Fahrt erlaubt, müsste dem in geeigneter Weise widersprochen werden (z.b. durch Nutzung der Einzahl).

Nach deiner Logik dürfte ja auch eine Fahrkarte im Wert von 10€ auch nicht mit 2 5€-Scheinen bezahlt werden, weil diese ja weniger Wert sind.

Zitat

Da der Abschnitt unter der Überschrift "Transitfälle" für "Deutsche Bahn AG (DB)
ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG)" steht, gibt es vielleicht Haustarife nur für Berlin AB + Landkreis? Im VBB-Tarif selbst jedenfalls nicht.
Nein, auch in den Haustarifen beider Unternehmen existiert nichts derartiges. Zumal dann die VBB-Regelungen nichtig wären.

Da nur DB und ODEG aufgelistet werden, ist eine Nutzung der Regionalbusse der VTF (+ früher Havelbus) zwischen Großbeeren und Bf Teltow ausgeschlossen. Ebenso wird eine Nutzung von BVG, BVSG und Berliner S-Bahn zwischen Teltow und Berlin untersagt.
Zitat
Giovanni
Zitat

Da der Abschnitt unter der Überschrift "Transitfälle" für "Deutsche Bahn AG (DB)
ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG)" steht, gibt es vielleicht Haustarife nur für Berlin AB + Landkreis? Im VBB-Tarif selbst jedenfalls nicht.
Nein, auch in den Haustarifen beider Unternehmen existiert nichts derartiges. Zumal dann die VBB-Regelungen nichtig wären.

Richtig, zumal der Haustarif eh geschlagen wird durch den VBB-Tarif. Sonst könnte man bei DB Regio kostenlos Kinder bis 14 Jahre mitnehmen. DB und ODEG sind nur aufgeführt, weil die Transitregelung nur für RE4 und RE5 gilt.

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024
Re: Fragen VI - 2015
04.06.2015 14:41
Zitat
485er-Liebhaber
Zitat
Giovanni
Zitat

Da der Abschnitt unter der Überschrift "Transitfälle" für "Deutsche Bahn AG (DB)
ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG)" steht, gibt es vielleicht Haustarife nur für Berlin AB + Landkreis? Im VBB-Tarif selbst jedenfalls nicht.
Nein, auch in den Haustarifen beider Unternehmen existiert nichts derartiges. Zumal dann die VBB-Regelungen nichtig wären.

Richtig, zumal der Haustarif eh geschlagen wird durch den VBB-Tarif. Sonst könnte man bei DB Regio kostenlos Kinder bis 14 Jahre mitnehmen. DB und ODEG sind nur aufgeführt, weil die Transitregelung nur für RE4 und RE5 gilt.

Aus Start und Ziel ergibt sich erst der Tarif, geschlagen wird da keiner *aua*. Du kannst auch im VBB-Gebiet ein Kind kostenlos mitnehmen, sofern du nach DB-Tarif fährst.
Angenommen ich möchte von Berlin nach Spremberg. Die Relation bedingt den VBB-Tarif. Kaufe ich jedoch bis eine Station außerhalb des VBB ergibt sich der DB-Tarif, sodass das Kind nun kostenlos mitfährt, auch beim VBB (also sogar in BVG Bus, Straßenbahn etc. falls "+City" auf der Fahrkarte steht.).

Warum der Transitfall aufgeführt ist ist mir auch ein Rätsel, denn die Transitstrecke liegt im Bereich Berlin C, der durch die Zeitkarte Berlin + Landkreis ja ohnehin abgedeckt ist.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Re: Fragen VI - 2015
04.06.2015 15:02
Grundsätzlich hast du Wahlrecht zwischen den entsprechenden Tarifen, auch wenn ein Verkauf eines Tickets Berlin - Spremberg durch Verkaufsstellen deutscher Bahnunternehmen nur dann vorgesehen ist, wenn du Züge der Produktklassen ICE oder IC/EC benutzt.
Die Strecke kann aber auch durch BC100, Interrail, Streckenzeitkarten (mit größerem Geltungsbereich) oder ähnliches mit abgedeckt sein.

Spremberg als konkretes Beispiel ist nicht im SCIC-Tarif enthalten.
Berlin - Cottbus hingegen wird von Verkaufsstellen ausländischer Bahnen problemlos verkauft, ist jedoch mit 29€ nicht sonderlich attraktiv.
Re: Fragen VI - 2015
04.06.2015 15:16
Zitat
Giovanni
Grundsätzlich hast du Wahlrecht zwischen den entsprechenden Tarifen, auch wenn ein Verkauf eines Tickets Berlin - Spremberg durch Verkaufsstellen deutscher Bahnunternehmen nur dann vorgesehen ist, wenn du Züge der Produktklassen ICE oder IC/EC benutzt.
Die Strecke kann aber auch durch BC100, Interrail, Streckenzeitkarten (mit größerem Geltungsbereich) oder ähnliches mit abgedeckt sein.

Spremberg als konkretes Beispiel ist nicht im SCIC-Tarif enthalten.
Berlin - Cottbus hingegen wird von Verkaufsstellen ausländischer Bahnen problemlos verkauft, ist jedoch mit 29€ nicht sonderlich attraktiv.

Berlin - Cottbus als Fernverkehrstarif, geht natürlich, ok, aber verkaufen auslädische Bahnen auch Berlin - Cottbus zum BB DB Produktklasse C Tarif?
Die BC100, Interrail etc. sind, wie du ja selbst sagst Tickets, die einen größeren Geltungsbereich abdecken.
Ich habe natürlich Wahlrecht, jedoch muss es den Tarif überhaupt erst geben. Bis jetzt vertrete ich noch die Ansicht, dass es den Produktklasse C Tarif zwischen Berlin und Cottbus (oder Spremberg) gar nicht gibt, also nicht verkauft wird.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Re: Fragen VI - 2015
04.06.2015 15:38
Wenn du den IC benutzt, kannst du problemlos zwischen VBB- und DB-Tarif wählen (im IC selbst wird jedoch nur DB-Tarif verkauft).

Tickets der Produtklasse C müssten dann verkauft werden, wenn der Fahrgast Züge benutzen will, die nicht vom VBB-Tarif abgedeckt sind. Dies ist im aktuellen Fahrplan jedoch nicht möglich - wenn die Planung zur Verlängerung des IRE umgesetzt wird müsste dieser entweder explizit freigegeben werden (analog IC, da Fernverkehr nach AEG) oder Produktklasse C verkauft werden (wobei der ohne VBB-Tarif fast leer fahren würde).

Unter Vorlage bestimmter Fahrkarten sollte theoretisch auch ein Anschlussticket zum C-Tarif möglich sein, wobei das preislich nur sehr selten Sinn machen würde.
Zitat
Giovanni
enn die Planung zur Verlängerung des IRE umgesetzt wird müsste dieser entweder explizit freigegeben werden

Was für eine Planung meinst du?

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024
Re: Fragen VI - 2015
04.06.2015 17:10
Wurde bei DSO erwähnt - wohl im Zuge der Umstellung der IC-Linien 55 und 56 auf Dostos. Aber wie konkret das ist kann ich nicht beurteilen.
Jay
Re: Fragen VI - 2015
04.06.2015 17:46
Zitat
Giovanni
Da von Fahrscheinen in der Mehrzahl die Rede ist und der VBB-Tarif die Nutzung mehrerer Fahrkarten für eine Fahrt erlaubt, müsste dem in geeigneter Weise widersprochen werden (z.b. durch Nutzung der Einzahl).

Der VBB-Tarif ist grundsätzlich in der Mehrzahl formuliert. Ganz einfach, weil es nicht den EINEN Fahrschein gibt. Wäre ja auch etwas blöd, wenn immer nur ein einziger Fahrgast unterwegs sein könnte.

Diese Transit-Regel stammt aus einer Zeit, als auf den Fahrkarten Berlin + Landkreis aufgedruckt wurde und somit nicht automatisch Berlin C inklusive war. Heute ist sie überflüssig und gibt den Fahrgästen höchstens etwas Sicherheit gegenüber schrägen Zugbegleitern.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Re: Fragen VI - 2015
04.06.2015 20:34
z.b. beim Zusatzticket Brandenburg/H ist von einem Fahrschein in Einzahl die Rede.
Re: Fragen VI - 2015
04.06.2015 22:21
Zitat
Giovanni
Da von Fahrscheinen in der Mehrzahl die Rede ist und der VBB-Tarif die Nutzung mehrerer Fahrkarten für eine Fahrt erlaubt, müsste dem in geeigneter Weise widersprochen werden (z.b. durch Nutzung der Einzahl).

Nein, denn es geht hier ja um mehrere Fahrkarten. BERLIN + 1 Landkreis, BERLIN + 2 Landkreise, Berlin + 1 Landkreis + 1 kreisfreie Stadt, Berlin +... usw und dann das alles noch als Umweltkarte, Schülerticket, Azubi-Ticket,... dann gilt es sowieso für das Abo 65plus und für Fahrkarten, die ich hier jetzt vergessen hab.

Trotzdem, diese Regel ergibt überhaupt keinen Sinn. Was kann sie denn noch bedeuten?
Re: Fragen VI - 2015
04.06.2015 22:23
Zitat
Logital
Es ging hier aber eigentlich mal um ein anderes Problem. Nämlich ob es erlaubt ist wenn man jeweils eine Zeitkarte hat (also 2 Zeitkarten, die aneinander anschließen), ob es dann erlaubt ost über die Tarifgrenze zu fahren. Und das generell und nicht im Einzelfall.

...und in dem Fall gilt 5.5 des VBB-Tarifs:

"Wünscht ein Fahrgast seine Fahrt über die in den Fahrausweis einbezogenen Flächenzonen hinaus fortzusetzen, hat er vor dem Verlassen dieser Flächenzonen einen weiteren Fahrausweis zu lösen. Dieser Fahrausweis bis zu der Flächenzone, in der das endgültige Fahrtziel liegt, muss zur Fahrt ab der letzten durch den ursprünglichen Fahrausweis abgedeckten Tarifwabe, durch die der vom Fahrgast gewählte Fahrweg führt, berechtigen."

Das wäre bei je einer Zeitkarte für Berlin AB und TF nicht der Fall. Daher darf man nicht über die Tarifgrenze fahren.
Jay
Re: Fragen VI - 2015
04.06.2015 22:28
Zitat
JeDi
Zitat
Logital
Es ging hier aber eigentlich mal um ein anderes Problem. Nämlich ob es erlaubt ist wenn man jeweils eine Zeitkarte hat (also 2 Zeitkarten, die aneinander anschließen), ob es dann erlaubt ost über die Tarifgrenze zu fahren. Und das generell und nicht im Einzelfall.

...und in dem Fall gilt 5.5 des VBB-Tarifs:

"Wünscht ein Fahrgast seine Fahrt über die in den Fahrausweis einbezogenen Flächenzonen hinaus fortzusetzen, hat er vor dem Verlassen dieser Flächenzonen einen weiteren Fahrausweis zu lösen. Dieser Fahrausweis bis zu der Flächenzone, in der das endgültige Fahrtziel liegt, muss zur Fahrt ab der letzten durch den ursprünglichen Fahrausweis abgedeckten Tarifwabe, durch die der vom Fahrgast gewählte Fahrweg führt, berechtigen."

Das wäre bei je einer Zeitkarte für Berlin AB und TF nicht der Fall. Daher darf man nicht über die Tarifgrenze fahren.

Bingo. Der Kandidat erhält 100 Punkte. Ich hoffe damit können wir das Thema um diesen "Blinddarm der Transitfälle" endlich beenden.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Dieses Thema wurde beendet.