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Potsdam: Straßenbahn zum Jungfernsee
geschrieben von schallundrausch 
Die Frage ist durchaus berechtigt. Zumal die innere Busschleife an der Kirschallee die Fahrer oftmals an die Grenzen ihres Könnens bringen und ein gerades heranfahren an den Bordstein meist scheitert. Ich stell mir das ganze noch mit mehreren Buslinien vor die unterschiedliche Wendezeiten haben und sich dann in der Enge noch gegenseitig überholen und blockieren. Und das dann noch mit Gelenkbussen. Ein hoch auf diese Planung.

Ebenso geh ich bei einer Verlängerung Richtung Norden davon aus, dass die Gleisschleife entweder aufgegeben wird oder zumindest nur noch zum reinen wenden genutzt wird.
Zitat
tramfahrer
Die Frage ist durchaus berechtigt. Zumal die innere Busschleife an der Kirschallee die Fahrer oftmals an die Grenzen ihres Könnens bringen und ein gerades heranfahren an den Bordstein meist scheitert. Ich stell mir das ganze noch mit mehreren Buslinien vor die unterschiedliche Wendezeiten haben und sich dann in der Enge noch gegenseitig überholen und blockieren. Und das dann noch mit Gelenkbussen. Ein hoch auf diese Planung.
Wenn man sich die von Florian auf der vorherigen Seite gepostete Visualisierung anschaut, dann sollte dem Betrachter auffallen, dass die Busschleife viel größer sein soll/wird als im Fall Kirschallee.
Die geraden Abschnitte zwischen den Kurven (sowie die Bussteige an sich) sind deutlich länger, wodurch die aufgeführten Probleme (also die fahrtechnischen Schwierigkeiten, am Bordstein ordnungsgemäß zu halten) höchstwahrscheinlich nicht auftreten werden.

Einzig und allein der Parallelbetrieb mehrerer Buslinien könnte durchaus Anlass zu Bedenken geben, wobei die großzügige Dimensionierung der Anlage (entsprechend lange Geraden und breite Fahrbahnen, um Überholmanöver zu ermöglichen) die Situation wohl etwas entschärfen dürfte.

Zitat

Ebenso geh ich bei einer Verlängerung Richtung Norden davon aus, dass die Gleisschleife entweder aufgegeben wird oder zumindest nur noch zum reinen wenden genutzt wird.
Wenn man die Schleife als Zwischenendstelle erhalten möchte, dann wäre es doch logisch gewesen, die Anlage in ihrer aktuellen Form, also mit Tür-zu-Tür-Umstieg am selben Bahnsteig, beizubehalten, um im Fall einer temporären Sperrung des Abschnitts Jungfernsee - Krampnitz den Umstieg Tram<>SEV ebenso komfortabel zu gestalten wie im Normalbetrieb.

Ich kann es einfach nicht nachvollziehen, wieso Anlagen so wie hier zunächst komplett ausgebaut werden und keineswegs den Eindruck eines Provisoriums erwecken, um dann nach einigen Jahren wieder abgerissen oder zumindest deutlich kastriert zu werden. Erhaltung ist doch erheblich kostengünstiger als Rückbau!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.09.2017 16:27 von J. aus Hakenfelde.
Warum wurde die Gleisschleife Viereckremise aufgegeben? Sie sah gar nicht nach einem Provisorium aus.

Gründe für die Aufgabe sind in der Regel die Kosten für Pflege und Unterhalt. Für einige seltene SEV wird man sich nicht solche Infrastruktur ans Bein binden. Dann eher auf das Minimum zurück bauen und das gewonnene Land für Bebauung verkaufen. Irre ich mich oder passiert nicht gerade genau das selbe mit Viereckremise?

Aber all das hat gar nichts mit meiner Ausgangsfrage zu tun. Ich wollte lediglich den Gedanken aufwerfen, dass hier ohne Not ein Konstrukt gebaut wurde das gar nicht not tut. Gerade das eingleisige Stück kurz vor erreichen der Endstelle hätte hier kreativ genutzt werden können. Stattdessen ist man in alte Muster gefallen. Einen plausiblen Grund sehe ich jedenfalls nicht. Nur jede Menge bereits vorhandene Fakten wurden vorgetragen weil der Inhalt von Texten nicht verstanden und geistig visualsiert werden konnte. Selbst bunte Zeichnungen in Eigenkreationen (an denen der geneigte Leser die reale Größe der Gleisschleife erahnen könne, ohne Maßstabsangabe leider irreführend) führten scheinbar nicht zur Selbsterleuchtung. Achja: und jede Menge hanebüchener Ausreden. War nen herrlicher Nachmittag.
Zitat
tramfahrer
jede Menge hanebüchener Ausreden

Dafür lieben wir dieses Forum doch alle so sehr; am Ende steht immer die spannende Frage: "Was kommt als nächstes?".
Aber auch ich habe manchmal den Eindruck, meine Beiträge auf schinkenpolnisch verfaßt zu haben, weil sie einige partout nicht verstehen wollen oder Dinge hineininterpretieren, an die ich beim Schreiben nicht im Entferntesten dachte. Neu war für mich diesmal, daß Mißverständnisse nun auch noch mit Zeichnungen untermauert werden.
Zitat
Alter Köpenicker
Neu war für mich diesmal, daß Mißverständnisse nun auch noch mit Zeichnungen untermauert werden.

Das fand ich auch gut.
Meine Darstellung im Linksverkehr ohne Gleiskreuzung im Uhrzeigersinn den gleichen Effekt zu erreichen damit zu wiederlegen, dass man nur mit Rechtsverkehr und mit Gleiskreuzung die Schleife so befahrenen kann dass man zu denen innen fahrenden Bussen Bahnsteiggleich umsteigen kann fand ich auch belustigend. Ich konnte mir das erst gar nicht vorstellen. Aber zum Glück war das bebildert. 😅
Zitat
tramfahrer
Meine Darstellung im Linksverkehr ohne Gleiskreuzung im Uhrzeigersinn den gleichen Effekt zu erreichen damit zu wiederlegen, dass man nur mit Rechtsverkehr und mit Gleiskreuzung die Schleife so befahrenen kann dass man zu denen innen fahrenden Bussen Bahnsteiggleich umsteigen kann fand ich auch belustigend. Ich konnte mir das erst gar nicht vorstellen. Aber zum Glück war das bebildert. 😅

Keine Ahnung warum du Gegenmeinungen so lustig findest. Ich jedenfalls finde die zwei vorgebrachten Gründe - bahnsteiggleiches Umsteigen zwischen Bus und Straßenbahn und geringerer Flächenverbrauch gegenüber außenligenden Haltestellen - in der Abwägung gewichtiger als irgendwelche Bemühungen, Wartungsaufwand sparen zu wollen. Zumal die Kreuzung dem Augenschein nach den optimalen Winkel besitzt, wo Verschleiß, Lärmemission und Entgleisungsfreudigkeit am geringsten sind. Der Nutzen aus Sicht der Fahrgäste liegt deutlich auf der betriebswirtschaftlich abgewandten Seite. So charmant die Idee des Linksverkehrs ist, so gering ist der tatsächliche Nutzen. Denn neben der Umstellung des Richtungsbetriebes im Falle einer Streckenverlängerung müsste nämlich auch die Signalanlage wieder auf Rechtsverkehr umgebaut werden. Das würde das Argument Kosten sparen zu wollen etwas absurd erscheinen lassen ;-)

Viele Grüße
Florian Schulz

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.09.2017 19:00 von Florian Schulz.
Zitat
Florian Schulz
Zitat
tramfahrer
Meine Darstellung im Linksverkehr ohne Gleiskreuzung im Uhrzeigersinn den gleichen Effekt zu erreichen damit zu wiederlegen, dass man nur mit Rechtsverkehr und mit Gleiskreuzung die Schleife so befahrenen kann dass man zu denen innen fahrenden Bussen Bahnsteiggleich umsteigen kann fand ich auch belustigend. Ich konnte mir das erst gar nicht vorstellen. Aber zum Glück war das bebildert. 😅

Keine Ahnung warum du Gegenmeinungen so lustig findest. Ich jedenfalls finde die zwei vorgebrachten Gründe - bahnsteiggleiches Umsteigen zwischen Bus und Straßenbahn und geringerer Flächenverbrauch gegenüber außenligenden Haltestellen - in der Abwägung gewichtiger als irgendwelche Bemühungen, Wartungsaufwand sparen zu wollen.[…]

Ich möchte noch mal betonen, dass - entgegen der Schilderungen hier - tramfahrer überhaupt nicht vorgeschlagen hat, die Gleislage der Gleisschleife, deren Bedienungsrichtung, die Lage der Bahnsteige und der Bushalte zu verändern. Vorgeschlagen wurde ausschließlich, dass Betriebsverfahren zwischen dem Punkt der Gleiskreuzung und der Weiche zur Eingleisigkeit zu ändern. Die Situation in der Gleisschleife wird deshalb überhaupt nicht tangiert.

Die Argumentation mit höheren Flächenverbrauch und längeren Umsteigewegen zum Bus sowie der Unmöglichkeit des bahnsteiggleichen Umstieges ist somit völlig unbegründet und geht komplett am Sachverhalt vorbei, da die Haltepositionen in der Wendeanlage weiterhin genau gleich geblieben wären.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.09.2017 19:53 von Arec.
Zitat
Florian Schulz

Keine Ahnung warum du Gegenmeinungen so lustig findest.

Gegenmeinungen respektiere ich. Zu dumm nur das die angebliche Gegenmeinung gar nicht gegen meine Meinung gerichtet ist, sondern gegen eine Meinung die gar nicht geäußert wurde.
Aber ich glaub ich muss das aufmalen, damit du das verstehst.
Bitte bitte bitte...lies dir meine Frage und Argument Wort für Wort nochmal gaaaaanz langsam durch und versuch es zu verstehen. Dann wirst du sehen, dass du völlig daneben geantwortet hast. Und das ist eigentlich unhöflich. Entweder man hört jemandem zu bzw liest aufmerksam und antwortet sachbezogen oder man beteiligt sich gar nicht erst am Thema.
Hallo tramfahrer,

interessante Überlegung! nachdem was ich so alles in Thread Bauarbeiten Straßenbahn gelernt habe, welche einfachen Dinge schon als gefährlich eingestuft werden, könnte ich mir auch vorstellen, dass man es dem Fahrpersonal nicht zumuten will im Linksverkehr zu fahren, auch wenns nur ein kurzes Stück ist.
Was ist wenn ein Fahrer beim Prüfen der Weichenzungen nicht an den Linksverkehr denkt und irrtümlich im Rechtsverkehr fährt?

Der Beitrag ist ironiefrei gemeint.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Hallo Tramfahrer,

Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, das du die Gegebenheiten vor Ort nicht kennst und deswegen so sehr auf deiner Linksverkehrvariante behaarst - der eingleisige Abschnitt ist wie gesagt nur 400 Meter lang - auch die Zweigleisigkeit hinter diesem kurzen Abschnitt bis zur Wendeschleife ist deutlich (über 400 Meter) länger.

Schon allein wegen der Gefahren an der Straßenkreuzung an der Straße zum Jungfernsee und den Fußgängerüberwegen, wo Autofahrer sowie Radfahrer und Fußgänger zwangsläufig in die falsche Richtung schauen würden, würde die technische
Aufsichtsbehörde deine Variante nie und nimmer genehmigen. Die zu erwartenden Gefahren würden alle Einsparungen überwiegen.

Zur Wendeschleife an der Viereckremise. Diese war zum Zeitpunkt ihres Baus nur als Provisorium gedacht und nicht auf Dauer ausgelegt. Das lässt sich auch ganz leicht am Bebauungsplan für das betreffende Areal fest machen, der für jedermann frei im Internet einsehbar ist. Hier wird bereits in naher Zukunft Wohnbebauung realisiert.

[www.potsdam.de]

Mit freundlichen Grüßen,

Combinator



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.09.2017 23:14 von Combinator.
Zitat
Combinator
Hallo Tramfahrer,

Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, das du die Gegebenheiten vor Ort nicht kennst und deswegen so sehr auf deiner Linksverkehrvariante behaarst - der eingleisige Abschnitt ist wie gesagt nur 400 Meter lang - auch die Zweigleisigkeit hinter diesem kurzen Abschnitt bis zur Wendeschleife ist deutlich (über 400 Meter) länger.

Schon allein wegen der Gefahren an der Straßenkreuzung an der Straße zum Jungfernsee und den Fußgängerüberwegen, wo Autofahrer sowie Radfahrer und Fußgänger zwangsläufig in die falsche Richtung schauen würden, würde die technische Aufsichtsbehörde deine Variante nie und nimmer genehmigen. Die zu erwartenden Gefahren würden alle Einsparungen überwiegen.

Da scheinst du Insider-Informationen zu haben. Entweder irrst du oder man liebt in Kassel die von dir genannten "zu erwartenden Gefahren". Immerhin fährt die Linie 1 da in der Holländischen Straße einen guten Kilometer in Seiten- und Mittellage einer vierstreifigen Bundesstraße incl. Fahrbahnüberfahrten zum Wechseln von Seiten- in Mittellage, Stationen mit Mittelbahnsteig sowie Fußgängerüberwegen im Linksverkehr.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.09.2017 23:30 von Arec.
Zitat
Arec

Da scheinst du Insider-Informationen zu haben. Entweder irrst du oder man liebt in Kassel die von dir genannten "zu erwartenden Gefahren". Immerhin fährt die Linie 1 da in der Holländischen Straße einen guten Kilometer in Seiten- und Mittellage einer vierstreifigen Bundesstraße incl. Fahrbahnüberfahrten zum Wechseln von Seiten- in Mittellage, Stationen mit Mittelbahnsteig sowie Fußgängerüberwegen im Linksverkehr.

Dann scheinst du zu vergessen, das jedes Bundesland seine eigene technische Aufsichtsbehörde für die StraBa hat und nur weil das in Hessen okay ist, kann die Behörde in Brandenburg das ja durchaus anders sehen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.09.2017 10:07 von Combinator.
Zitat
Combinator
Zitat
Arec
Da scheinst du Insider-Informationen zu haben. Entweder irrst du oder man liebt in Kassel die von dir genannten "zu erwartenden Gefahren". Immerhin fährt die Linie 1 da in der Holländischen Straße einen guten Kilometer in Seiten- und Mittellage einer vierstreifigen Bundesstraße incl. Fahrbahnüberfahrten zum Wechseln von Seiten- in Mittellage, Stationen mit Mittelbahnsteig sowie Fußgängerüberwegen im Linksverkehr.

Dann scheinst du zu vergessen, das jedes Bundesland seine eigene technische Aufsichtsbehörde für die StraBa hat und nur weil das in Hessen okay ist, kann die Behörde in Brandenburg das ja durchaus anders sehen.

Nein, du scheinst es vergessen zu haben, meinen Beitrag vollständig zu lesen (das wird hier langsam zur Mode). Die Liebe in Kassel zu den von dir "zu erwartenden Gefahren" sagt ja schon, dass ich davon ausgehe, dass das örtlich geregelt und sicher auch genehmigt wurde. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die KVG dort ohne Genehmigung gebaut hat. Im übrigen gibt es meines Wissens nach sogar teilweise mehrere TAB in manchen Bundesland.

Außerdem scheinst du zu vergessen, dass wir in einem Rechtsstaat leben, in dem Behörden nicht einfach entscheiden können, was dem Sachbearbeiter gerade sein Bauchgefühl sagt. Es kann daher dahingestellt bleiben, ob genau die selbe Behörde oder nur eine zuständigkeitsgleiche Behörde über die Pläne entscheidet. Ich gehe davon aus, dass die TAB erhebliche Schwierigkeiten haben wird, eine Ablehnung zu rechtfertigen, wenn anderenorts der Betrieb so problemlos bei gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen durchgeführt werden kann. In München setzt man sich mit der TAB ja scheinbar auch schon gerichtlich auseinander, weil dort die Bestimmungen aus Sicht des Verkehrsbetriebes unbegründet waren, womit der Verkehrsbetrieb wohl auch erfolgreich seine Ansicht durchsetzen konnte.

Du hast darüber hinaus übrigens vergessen, den Umstand, dass die technische Aufsichtsbehörde diese Variante "nie und nimmer genehmigen [wird]", als deine persönliche Meinung darzustellen. Dass es kein Fakt ist, habe ich ja mit einem Betriebsbeispiel unter deutlich verschärften Bedingungen belegt. Deine ultimative Wortwahl sagt nämlich gerade nicht, dass genau die für das Land Brandenburg zuständige technische Aufsicht das nicht genehmigen wird, sondern du schließt es als absolut unmöglich aus, so etwas genehmigt zu bekommen.
Um mal das ewige zitiere zu umgehen. Ich bin durchaus in einer beruflichen Position mir hier eine Meinung für Brandenburg anzumaßen und das Bundesländer unterschiedlich entscheiden und auslegen ist Gang und gebe. Wir leben in einem föderalstaat und bautechnische Anforderungen liegen im ermessen den Bundeslandes - wir leben nicht in einem Zentralstaat. 😉

Nicht umsonst haben wir übrigens 16 unterschiedliche Bauordnungen für jedes Bundesland.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.09.2017 12:00 von Combinator.
Zitat
Combinator
Um mal das ewige zitiere zu umgehen. Ich bin durchaus in einer beruflichen Position mir hier eine Meinung für Brandenburg anzumaßen und das Bundesländer unterschiedlich entscheiden und auslegen ist Gang und gebe. Wir leben in einem föderalstaat und bautechnische Anforderungen liegen im ermessen den Bundeslandes - wir leben nicht in einem Zentralstaat. 😉

Nicht umsonst haben wir übrigens 16 unterschiedliche Bauordnungen für jedes Bundesland.

Nach Artikel 74 (I) Nr. 23 des Grundgesetzes hat der Bund haben die Länder allerdings nur das Recht zur Gesetzgebung in den Bereichen der Schienenbahnen, wenn der Bund von seiner Gesetzesgebungskompetenz nicht Gebrauch gemacht hat. Für den Straßenverkehr hat er diese Kompetenz nur zur "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse" oder auch zur "Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit".

Deswegen sagt beispielsweise die Brandenburger Bauordnung, dass das Gesetz "nicht für Anlagen des öffentlichen Verkehrs, einschließlich
Zubehör, Nebenanlagen und Nebenbetrieben, ausgenommen Gebäude und Seilbahnen" gilt. In diesem Sinne leben wir zumindest verkehrsrechtlich also doch in einem Zentralstaat. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Ländern in diesen Bereichen sind arg begrenzt.

Wenn du beruflich in dem Bereich tätig bist, dann ist dir ja bekannt, dass sämtliche rechtliche Vorgaben zum Bau von Verkehrswesen auf bundesgesetzlicher Regelung beruhen. Dazu gehören das Personenbeförderungsgesetz, die BOStrab und im weiteren Sinne die technischen Regeln zur BOStrab. Da du als Betroffener, sei es als natürliche oder juristische Person Anspruch auf eine gleiche Anwendung der Gesetze hast, werden auch unterschiedliche Behörden mit verschiedenen räumlichen Zuständigkeitsbereich bei aber gleicher fachlicher Zuständigkeit nicht fundamental anders Entscheiden können.

Zwar gibt es beispielsweise in Berlin Konkretisierungen zu diesen Regeln, in denen beispielsweise der Lichtraum für Groß- und Kleinprofil festgelegt wird, das würde ich aber eher als eine Weisung an nachgeordnete Stellen verstehen. Mangels Gesetzgebungskompetenz können die Länder in diesem Bereich meiner Meinung nach die bundesrechtlichen Regelungen nicht ändern oder verschärfen.
Du bist aber auch sehr rechthaberisch oder? Das zitieren bringt dir hier leider gar nix - weil Bauordnung ländersache ist.

Und auch in der Planfeststellung sitzt die Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde im jeweiligen Bundesland. Im Fall von Brandenburg übrigens im Landesamt für Bauen und Verkehr.

Wenn eine neue Strecke durch einen Bebauungsplan gebaut wird - was übrigens auch geht - das ist es reine Sache der Kommune und der jeweils zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde und die sitzt im Fall der kreisfreien Stadt Potsdam auch noch in Potsdam selbst 😉
Zitat
Combinator
Du bist aber auch sehr rechthaberisch oder? Das zitieren bringt dir hier leider gar nix - weil Bauordnung ländersache ist.

Und auch in der Planfeststellung sitzt die Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde im jeweiligen Bundesland. Im Fall von Brandenburg übrigens im Landesamt für Bauen und Verkehr.

Wenn eine neue Strecke durch einen Bebauungsplan gebaut wird - was übrigens auch geht - das ist es reine Sache der Kommune und der jeweils zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde und die sitzt im Fall der kreisfreien Stadt Potsdam auch noch in Potsdam selbst 😉

Es scheint eher so zu sein, als ob du hier die Fakten nicht erkennen möchtest. Das Grundgesetz lässt überhaupt keine Zuständigkeit der Länder für Bau von Straßenbahnen zu. Darüber hinaus steht in der Bauordnung selber, dass sie nicht für Anlagen des öffentlichen Verkehrs gilt. Zudem hattest du mit dem Baurecht argumentiert, ich habe nur deine Behauptung widerlegt, dass das hier anwendbar ist. Du musst es schon akzeptieren, dass man die von dir dargestellten Argumente überprüft und von dir genannte Quellen auch zu Kenntnis nimmt, auch wenn da Fakten drin stehen, die dir nicht genehm sind. Das Bauen einer neuen Strecke durch Bebauungsplan wäre mir übrigens neu, es ist trotzdem noch eine Planfeststellung erforderlich, wie beispielsweise in Adlershof.

Ich muss dir aber leider mitteilen, dass für mich die Diskussion an dieser Stelle beendet ist. Weder empfinde ich das Zwiegespräch in irgendeiner Weiser für erbauend für die anderen Mitleser hier, noch habe ich Lust weiter zu diskutieren, während du hier ständig Fakten unterschlägst oder leugnest, wenn sie dir nicht in deine Argumentationslinie passen.
Danke das du die Diskussion beendest. Ich fand es irgendwie mühselig zu versuchen dir etwas zu erklären, wo du von vornherein der Meinung bist, dass du sowieso recht hast.
Ihr könntet doch jetzt einfach weiterdiskutieren, nur mit der Ergänzung, dass ihr jeweils im letzten Satz die Diskussion immer für beendet erklärt.
Lässt sich bei länger anhaltenden Bedarf sogar in die Signatur einbauen.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
@Arec: Bei der Individualität liegst du schlicht und einfach falsch. Die Technischen Aufsichtsbehörden interpretieren die Vorgaben aus Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien sehr unterschiedlich und agieren daher auch entsprechend anders. Jeder Sachbearbeiter trägt die Verantwortung für das, was er genehmigt. Hinzu kommt der Betriebsleiter eines jeden Betriebs, der ein solches Betriebsverfahren verantworten muss. Das wird vor allem dann spannend, wenn es Vorkommnisse gibt und der Betriebsleiter nachweisen muss, dass das angewendete Verfahren die gleiche oder eine höhere Sicherheit bietet, als das übliche Verfahren.

Will man ein abweichendes Verfahren, also z.B. den Linksbetrieb, baulich umsetzen, so dass es dort zum Regelverfahren wird, dann muss man das bei der Planeinreichung entsprechend abwägen und begründen und trotzdem muss die Planfeststellungsbehörde dem nicht folgen.

Im Fall von Kassel wurde nach meiner Kenntnis damit argumentiert, dass sich nur so die Haltestellen umsetzen ließen, da Mittelbahnsteige schmaler ausfallen können, als zwei Seitenbahnsteige und die Strecke mit Einrichtungsfahrzeugen befahrbar sein soll. Daher wurden auf dem betroffenen Abschnitt zwei Kreuzungen eingebaut, denn auch dahinter wird wieder "normal" gefahren.

Die Argumentation in Potsdam wäre gemäß dem Beitragsbaum hier, "Wir sparen jetzt ein paar Euro und ändern es später bei der Verlängerung". Gerade das "später ändern" dürfte einer der maßgeblichen Punkte sein, denn genaugenommen müsste dann auch für diesen Abschnitt die Planfeststellung angepasst werden und da nach der Inbetriebnahme ein Gewöhnungseffekt eintritt, dürfte es schwer vermittelbar sein, warum man das zu einem späteren Zeitpunkt ändert. Dann müssten extra Schilder angebracht werden, die den Einheimischen erklären, dass das Betriebsverfahren geändert wurde und es verwirrt zugleich Auswärtige. Sowas würde einem nahezu jedes Gericht hinterher um die Ohren hauen.

Und bei den ganzen "du hast nicht richtig gelesen was ich geschrieben hab"-Beiträgen wundert mich, dass offenbar der Berliner Bauarbeiten 2017-Thread nicht verfolgt wurde, denn da wird kurioserweise genau andersrum argumentiert, dass die "böse" Berliner TAB angeblich alles Mögliche nicht genehmigen würde und mit ganz speziellen Wetterphänomenen mit Sichtweiten unter 3 Metern argumentiert, warum bei der BVG Dinge nicht gehen würden, die in anderen Betrieben üblich sind.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
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