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Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019
geschrieben von IsarSteve 
Zitat
Bd2001
Zitat
Henning

Die A3L71 haben nur mit starkem Augenzudrücken noch eine HU bekommen, was normalerweise nach 30 bis 40 Jahren Einsatz ohne Ertüchtigung nicht erlaubt ist.

Kann mal jemand dazu eine Quelle nennen? Die Aussage wird oft wiederholt, aber ich habe nirgends zu der Frist etwas gefunden.

Es gibt keine Quelle dazu und das wurde Henning hier auch schon mehrfach mitgeteilt. Trotzdem hält er sklavisch an seinen Behauptungen fest. Schlimm genug, dass es offenbar immer wieder Unwissende gibt, die ihn mit falschen Aussagen bestärken.

Die Rechtsgrundlage hat Mario zitiert. Eine HU-Frist gilt maximal 8 Jahre oder 500.000 km - je nachdem, welche der beiden Fristen zuerst erreicht wird. Den genauen Rahmen legen üblicherweise die Verkehrsunternehmen zusammen mit der zuständigen Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) fest.

Alles, was so an Lebensdauerzahlen durch die Gegend schwirrt sind rechnerische Annahmen, die aus finanziellen Gründen oder in Form der technischen Auslegung getroffen werden. Es sind aber keine absoluten Zahlen! Wie lange ein Fahrzeug "lebt" wird immer im Einzelfall konkret für das einzelne Fahrzeug festgelegt. Kein Fahrzeug gleicht zu 100% einem anderen Fahrzeug. Jedes hat seine Eigenheiten und Unterschiede, die mit dem Alter zunehmen, wenn Teile getauscht werden und Reparaturen (z.B. nach Unfällen) nötig sind.

Man muss doch nur mal den Blick zu den Bussen schwenken, wo die Schwankungen der Lebensdauer innerhalb einer Serie teils enorm sind.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Frage: ist es prinzipiell möglich, während bzw. vor der Verschrottung in den Besitz von im Zuge der Ausschlachtung ausgebauten Komponenten (insbesondere Fahrpulte mit den zugehörigen Bedienelementen) zu gelangen?

Mir ist bekannt, dass es in der Simulatorenszene eine durchaus gängige Praxis ist, ausrangierte Fahrpulte zu Steuerungsgeräten / Controllern für die verwendete Simulationssoftware umzubauen, um die jeweiligen Fahrzeuge in der Software authentisch zu bedienen und dem Simulationserlebnis neben der visuellen und akustischen auch eine haptische Komponente zu verleihen, sofern man natürlich an die gewünschten Komponenten herankommt.

Ich selbst verfolge ein solches Ziel zwar nicht, kenne aber so einige Leute, die an einem F79- oder A3L71-Pult sehr interessiert wären. Die Frage ist nur, ob die BVG bzw. der Entsorgungsbetrieb bzw. wer auch immer dafür zuständig ist, da auch mitmachen würde, oder ob es hierbei irgendwelche Hürden bzw. Beschränkungen gibt, die dieses Vorhaben unmöglich machen...
Nun, unmöglich ist ja bekanntlich nichts. Für Außenstehende dürfte es aber äußerst schwierig sein. Ich hab keine Ahnung wie sehr gesprächsbereit die Schrotthändler sind. Über die BVG ist es aber schwierig, solang man niemanden kennt, der z.B in der dazugehörigen Werkstatt arbeitet. Und ,weiter oben' gibt es garantiert sowas wie einen Ansprechpartner, der ganze Ablauf muss ja irgendwie organisiert werden. Aber an den ranzukommen, stell ich mir doch ziemlich schwierig vor. Besonders für Dritte. Was vielleicht auch gar nicht so schlecht ist. Aber selbst ich als U-Bahner weiß da keinen Weg.
Anonymer Benutzer
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019
08.01.2019 20:26
Zitat
J. aus Hakenfelde

Mir ist bekannt, dass es in der Simulatorenszene eine durchaus gängige Praxis ist, ausrangierte Fahrpulte zu Steuerungsgeräten / Controllern für die verwendete Simulationssoftware umzubauen, um die jeweiligen Fahrzeuge in der Software authentisch zu bedienen und dem Simulationserlebnis neben der visuellen und akustischen auch eine haptische Komponente zu verleihen, sofern man natürlich an die gewünschten Komponenten herankommt.

Seinerzeit war es recht einfach. Für 100 DM haben sie einen Mitarbeiter losgeschickt, der mir in Hönow ein Rollband ausgebaut hat, von der Werkstatt Grunewald wurde ich sogar angerufen und informiert, dass sie eins kostenlos für mich haben. Bei der S-Bahn war das auch recht unkompliziert und die Schrotthändler in Espenhain waren auch recht aufgeschlossen. Aber lang ist her, da ging noch alles auf dem schnellen unbürokratischen Weg. Heute gibt es wahrscheinlich 10 Arbeitskreise, die das erstmal beraten müssen. ;-) Schreib doch aber die BVG mal an, die geben dir dazu sicher ne Antwort. Oder ruf halt einfach mal in KW an.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.01.2019 20:29 von Railroader.
Zitat
Railroader
Zitat
Henning
"Untergrundratte" hat dies per PN mir geschrieben.

Dann sollte es wohl auch privat bleiben, sonst hätte er es ja gleich öffentlich hier schreiben können.

Ich habe ihn aber auch privat gefragt.
Zitat
J. aus Hakenfelde
Frage: ist es prinzipiell möglich, während bzw. vor der Verschrottung in den Besitz von im Zuge der Ausschlachtung ausgebauten Komponenten (insbesondere Fahrpulte mit den zugehörigen Bedienelementen) zu gelangen?

Über die BVG eigentlich unwahrscheinlich. Die Mangelware Fahrzeughandwerker baut höchstens Einzelteile für das BVG-Ersatzteillager aus, ansonsten haben diese Mitarbeiter mit der Instandsetzung der Bestandsfahrzeuge mehr als genug zu tun. Deshalb werden die Schrottkisten auch ziemlich komplett an einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb weitergereicht, der diese für günstigste angebotene Auftragssumme verwertet. Was dieser Betrieb mit dem Material anstellt dürfte seine Sache sein, solange die geltenden Bestimmungen eingehalten werden.

so long

Mario
Anonymer Benutzer
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019
08.01.2019 22:42
Zitat
Henning

Ich habe ihn aber auch privat gefragt.

Ach man Henning. )-:
Zitat
J. aus Hakenfelde
Frage: ist es prinzipiell möglich, während bzw. vor der Verschrottung in den Besitz von im Zuge der Ausschlachtung ausgebauten Komponenten (insbesondere Fahrpulte mit den zugehörigen Bedienelementen) zu gelangen?

Mir ist bekannt, dass es in der Simulatorenszene eine durchaus gängige Praxis ist, ausrangierte Fahrpulte zu Steuerungsgeräten / Controllern für die verwendete Simulationssoftware umzubauen, um die jeweiligen Fahrzeuge in der Software authentisch zu bedienen und dem Simulationserlebnis neben der visuellen und akustischen auch eine haptische Komponente zu verleihen, sofern man natürlich an die gewünschten Komponenten herankommt.

Ich selbst verfolge ein solches Ziel zwar nicht, kenne aber so einige Leute, die an einem F79- oder A3L71-Pult sehr interessiert wären. Die Frage ist nur, ob die BVG bzw. der Entsorgungsbetrieb bzw. wer auch immer dafür zuständig ist, da auch mitmachen würde, oder ob es hierbei irgendwelche Hürden bzw. Beschränkungen gibt, die dieses Vorhaben unmöglich machen...
Offiziell darf die BVG nichts verkaufen. Vieles / einiges gelangt im Regal der Werkstatt. Hat man als U-Bahnfahrer einen guten Draht zur Werkstatt fällt hier und da mal was ab. Aber offiziell ist nie was. So meine persönlichen Informationen eines befreundeten U-Bahnfahrers der selber das ein oder andere "unter Umständen" ergattert hat. Was man beim Entsorgungsfachbetrieb ereicht muß jeder selbst probieren. Für eine gute Spende für die Kaffeekasse finden sich vielleicht immer irgendwelche Mitarbeiter. Sicherlich sollte man dann aber eher damit rechnen, dass man es selbst ausbauen muß und möglichst an einem Tag. Dies mal so meine Vermutung. Aber über die BVG wird das wohl eher nichts da sie AöR ist und nichts verkaufen darf.
Eine AöR darf nichts verkaufen?

Die BVG verschenkt die Züge also an den Verschrotter und der bedankt sich mit Gutscheinen fürs Gänseessen in Grünau zur Weihnachtszeit oder wie?
Zitat
Wutzkman
Die BVG verschenkt die Züge also an den Verschrotter ... ?

Die Fahrzeuge nimmt niemand geschenkt. Allein der Transport kostet pro Wagen einen vierstelligen Betrag. Für Zerlegung, Sortierung und Entsorgung von Problemstoffen fallen weitere nennenswerte Kosten an. Der Entsorger / Verwerter muss entsprechende Bescheinigungen nach den gesetzlichen Vorgaben (Entsorgungsnachweise) ausstellen.
Den Zuschlag für den Entsorgungsauftrag erhält der Entsorger, der das für den günstigsten Preis erledigt. Der Materialpreis der Wertstoffe ist darin schon eingerechnet.

so long

Mario



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 09.01.2019 01:30 von der weiße bim.
Zitat
der weiße bim
Den Zuschlag für den Entsorgungsauftrag erhält der Entsorger, der das für den günstigsten Preis erledigt. Der Materialpreis der Wertstoffe ist darin schon eingerechnet.

Also verkauft man doch. Laut Graph dürfte die BVG als AöR das aber nicht. Nur darum ging es.
Zitat
Wutzkman
Zitat
der weiße bim
Den Zuschlag für den Entsorgungsauftrag erhält der Entsorger, der das für den günstigsten Preis erledigt. Der Materialpreis der Wertstoffe ist darin schon eingerechnet.

Also verkauft man doch. Laut Graph dürfte die BVG als AöR das aber nicht. Nur darum ging es.

Nein, man schreibt einen Auftrag aus, auf welchen sich jedes Unternehmen innerhalb der EU mit den entsprechenden Auflagen bewerben kann, außer es gibt einen Rahmenvertrag.

Freundliche Grüße

Roman – Der Hanseat
Zitat
Der Hanseat
Zitat
Wutzkman
Zitat
der weiße bim
Den Zuschlag für den Entsorgungsauftrag erhält der Entsorger, der das für den günstigsten Preis erledigt. Der Materialpreis der Wertstoffe ist darin schon eingerechnet.

Also verkauft man doch. Laut Graph dürfte die BVG als AöR das aber nicht. Nur darum ging es.

Nein, man schreibt einen Auftrag aus, auf welchen sich jedes Unternehmen innerhalb der EU mit den entsprechenden Auflagen bewerben kann, außer es gibt einen Rahmenvertrag.

Das mag alles sein. Dennoch werden innerhalb des Auftrages die Fahrzeuge verkauft, ist also Bestandteil des Auftrages. Der Preis für die Fahrzeuge ist mit im Angebot eingepreist.

Und nochmal: Es geht darum, dass eine AöR angeblich nicht verkaufen dürfte, was aber Quatsch ist.
Zitat
Wutzkman
Und nochmal: Es geht darum, dass eine AöR angeblich nicht verkaufen dürfte, was aber Quatsch ist.

Sehen wir doch mal auf die BVG-Webseite. Da steht "Fast alles, was bei der BVG ausgemustert wird, wird verkauft.".
Ich meinte eigentlich weniger nur die BVG als vielmehr die Behörde allgemein. Ich weiß, dass Behördeneinrichtungen (egal ob Jobcenter-Büro oder Jugendfreizeitheim) z.B. nichts von privat kaufen dürfen da keine Gewährleistung etc.
Ebenso war mir mal bekannt, dass Behörden keine ausgemusterten Sachen verkaufen dürfen.
Hatte irgendwie mit dem Grundgedanken zu tun, dass es ja vom Steuerzahler bezahlt wurde. Dies möchte ich hier aber nu mal so pauschal aus der Erinnerung von vor
20 JAhren einwerfen als ich für ein Jugendfreizeitheim als privater Beleuchter für Bands tätig war und es um meine und deren Anlage ging etc.

Sicherlich verkauft die BVG seit ihrer Geschichte Fahrzeuge etc.
Wie ich im Link von Bd2001 sehe wohl auch andere Sachen.
Vielleicht habe ich den befreundeten U-Bahnfahrer auch falsch verstanden da ich ihn mal fragte warum die BVG nicht die interessanten Kleinteile verkauft, da es genügend Interessenten gäbe. Vielleicht meinte er, dass der Aufwand zu hoch wäre und daher vieles in den Container landet.

Ich ziehe somit mal meine Aussage zurück, sorry! ;-)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 09.01.2019 22:19 von GraphXBerlin.
Anonymer Benutzer
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019
10.01.2019 00:39
Zitat
GraphXBerlin

Vielleicht habe ich den befreundeten U-Bahnfahrer auch falsch verstanden

Nicht alles glauben, nur weil jemand da arbeitet. Bei uns werden auch die lustigsten Dinge erzählt, die nachweislich falsch sind.

Früher gab es in der Potsdamer Straße einen BVG-Shop. Der hat alles mögliche verkauft: Alte Fahrscheine, alte Rollbänder etc. Und selbst bei Tagen der offenen Tür wird viel verkauft, damals sogar Bus-Nothämmer.
@Railroader

Naja was heißt "nicht alles glauben". Er hat schon Ahnung da er Rollbänder ergattert und dies ja für mein Zielverzeichnisbuch interessant ist bzw. ich auch eine Rollbandsammlung hatte / habe. Er erhält da vom Werkstattmeister auch nur per Kumpelei / Bekanntheit etwas da es sonst im Container landet.
Momentan steht an der Warschauer ein Kunstwerk. Ist das ein Schrottwagen? Link gelöscht..

IsarSteve



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.01.2019 01:03 von IsarSteve.
Zitat
IsarSteve
Momentan steht an der Warschauer ein Kunstwerk. Ist das ein Schrottwagen?

Beides. Für die einen ein Fetisch, für andere ein abschreckendes Beispiel. Fehlen nur nur ein paar Herz-Aufkleber.

so long

Mario



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.01.2019 01:11 von der weiße bim.
Zitat
der weiße bim
Zitat
IsarSteve
Momentan steht an der Warschauer ein Kunstwerk. Ist das ein Schrottwagen?

Beides. Für die einen ein Fetisch, für andere ein abschreckendes Beispiel. Fehlen nur nur ein paar Herz-Aufkleber.

Naja, Externes oder Internes Kunststück.. Bezahlte 'Kunst' (video) ist IMHO auch nicht besser, in dem sie Fahrgäste erniedrigt. Wehret den Anfängen!.

IsarSteve



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.01.2019 01:57 von IsarSteve.
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