Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 08.01.2019 18:08 |
Zitat
Bd2001
Zitat
Henning
Die A3L71 haben nur mit starkem Augenzudrücken noch eine HU bekommen, was normalerweise nach 30 bis 40 Jahren Einsatz ohne Ertüchtigung nicht erlaubt ist.
Kann mal jemand dazu eine Quelle nennen? Die Aussage wird oft wiederholt, aber ich habe nirgends zu der Frist etwas gefunden.
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 08.01.2019 20:03 |
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 08.01.2019 20:17 |
Anonymer Benutzer
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 08.01.2019 20:26 |
Zitat
J. aus Hakenfelde
Mir ist bekannt, dass es in der Simulatorenszene eine durchaus gängige Praxis ist, ausrangierte Fahrpulte zu Steuerungsgeräten / Controllern für die verwendete Simulationssoftware umzubauen, um die jeweiligen Fahrzeuge in der Software authentisch zu bedienen und dem Simulationserlebnis neben der visuellen und akustischen auch eine haptische Komponente zu verleihen, sofern man natürlich an die gewünschten Komponenten herankommt.
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 08.01.2019 22:23 |
Zitat
Railroader
Zitat
Henning
"Untergrundratte" hat dies per PN mir geschrieben.
Dann sollte es wohl auch privat bleiben, sonst hätte er es ja gleich öffentlich hier schreiben können.
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 08.01.2019 22:30 |
Zitat
J. aus Hakenfelde
Frage: ist es prinzipiell möglich, während bzw. vor der Verschrottung in den Besitz von im Zuge der Ausschlachtung ausgebauten Komponenten (insbesondere Fahrpulte mit den zugehörigen Bedienelementen) zu gelangen?
Anonymer Benutzer
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 08.01.2019 22:42 |
Zitat
Henning
Ich habe ihn aber auch privat gefragt.
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 08.01.2019 22:53 |
Offiziell darf die BVG nichts verkaufen. Vieles / einiges gelangt im Regal der Werkstatt. Hat man als U-Bahnfahrer einen guten Draht zur Werkstatt fällt hier und da mal was ab. Aber offiziell ist nie was. So meine persönlichen Informationen eines befreundeten U-Bahnfahrers der selber das ein oder andere "unter Umständen" ergattert hat. Was man beim Entsorgungsfachbetrieb ereicht muß jeder selbst probieren. Für eine gute Spende für die Kaffeekasse finden sich vielleicht immer irgendwelche Mitarbeiter. Sicherlich sollte man dann aber eher damit rechnen, dass man es selbst ausbauen muß und möglichst an einem Tag. Dies mal so meine Vermutung. Aber über die BVG wird das wohl eher nichts da sie AöR ist und nichts verkaufen darf.Zitat
J. aus Hakenfelde
Frage: ist es prinzipiell möglich, während bzw. vor der Verschrottung in den Besitz von im Zuge der Ausschlachtung ausgebauten Komponenten (insbesondere Fahrpulte mit den zugehörigen Bedienelementen) zu gelangen?
Mir ist bekannt, dass es in der Simulatorenszene eine durchaus gängige Praxis ist, ausrangierte Fahrpulte zu Steuerungsgeräten / Controllern für die verwendete Simulationssoftware umzubauen, um die jeweiligen Fahrzeuge in der Software authentisch zu bedienen und dem Simulationserlebnis neben der visuellen und akustischen auch eine haptische Komponente zu verleihen, sofern man natürlich an die gewünschten Komponenten herankommt.
Ich selbst verfolge ein solches Ziel zwar nicht, kenne aber so einige Leute, die an einem F79- oder A3L71-Pult sehr interessiert wären. Die Frage ist nur, ob die BVG bzw. der Entsorgungsbetrieb bzw. wer auch immer dafür zuständig ist, da auch mitmachen würde, oder ob es hierbei irgendwelche Hürden bzw. Beschränkungen gibt, die dieses Vorhaben unmöglich machen...
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 08.01.2019 22:59 |
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 09.01.2019 01:30 |
Zitat
Wutzkman
Die BVG verschenkt die Züge also an den Verschrotter ... ?
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 09.01.2019 07:35 |
Zitat
der weiße bim
Den Zuschlag für den Entsorgungsauftrag erhält der Entsorger, der das für den günstigsten Preis erledigt. Der Materialpreis der Wertstoffe ist darin schon eingerechnet.
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 09.01.2019 08:54 |
Zitat
Wutzkman
Zitat
der weiße bim
Den Zuschlag für den Entsorgungsauftrag erhält der Entsorger, der das für den günstigsten Preis erledigt. Der Materialpreis der Wertstoffe ist darin schon eingerechnet.
Also verkauft man doch. Laut Graph dürfte die BVG als AöR das aber nicht. Nur darum ging es.
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 09.01.2019 11:10 |
Zitat
Der Hanseat
Zitat
Wutzkman
Zitat
der weiße bim
Den Zuschlag für den Entsorgungsauftrag erhält der Entsorger, der das für den günstigsten Preis erledigt. Der Materialpreis der Wertstoffe ist darin schon eingerechnet.
Also verkauft man doch. Laut Graph dürfte die BVG als AöR das aber nicht. Nur darum ging es.
Nein, man schreibt einen Auftrag aus, auf welchen sich jedes Unternehmen innerhalb der EU mit den entsprechenden Auflagen bewerben kann, außer es gibt einen Rahmenvertrag.
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 09.01.2019 11:23 |
Zitat
Wutzkman
Und nochmal: Es geht darum, dass eine AöR angeblich nicht verkaufen dürfte, was aber Quatsch ist.
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 09.01.2019 22:15 |
Anonymer Benutzer
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 10.01.2019 00:39 |
Zitat
GraphXBerlin
Vielleicht habe ich den befreundeten U-Bahnfahrer auch falsch verstanden
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 10.01.2019 22:14 |
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 12.01.2019 01:01 |
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 12.01.2019 01:07 |
Zitat
IsarSteve
Momentan steht an der Warschauer ein Kunstwerk. Ist das ein Schrottwagen?
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 12.01.2019 01:46 |
Zitat
der weiße bim
Zitat
IsarSteve
Momentan steht an der Warschauer ein Kunstwerk. Ist das ein Schrottwagen?
Beides. Für die einen ein Fetisch, für andere ein abschreckendes Beispiel. Fehlen nur nur ein paar Herz-Aufkleber.