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Tarifverhandlungen für BVG- und BT-Beschäftigte zwischen Ver.di und KAV 2019
geschrieben von der weiße bim 
Wonach richtet sich ob eine Leistung unattraktiv ist?

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Um es salopp zu formulieren:

8-10 Stunden im Kreis fahren bei 4 Runden pro Stunde mit wenig Pausen ist unattraktiv.

Oder anders gefragt: ist der M41 mit seinem Klientel attraktiv wo sich die Fahrer drum reißen den zu fahren?
Und was sollte bei der U-Bahn, abgesehen der U4, der Grund sein?
Zitat
micha774
Um es salopp zu formulieren:

8-10 Stunden im Kreis fahren bei 4 Runden pro Stunde mit wenig Pausen ist unattraktiv.

Oder anders gefragt: ist der M41 mit seinem Klientel attraktiv wo sich die Fahrer drum reißen den zu fahren?

Das ist jetzt dein persönliches orakeln. Das würde doch jeder Fahrer anders sehen. Der eine will Abwechslung der andere seine Ruhe. Daher hätte ich schon interessoert woher die Feststellung (oder Vermutung) von Bd2001, dass es unattraktiv wäre. Objektiv wäre ja wenn unattraktiv wäre wo viel unbezahte Zeiten drin wären.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
der weiße bim
Zitat
T6Jagdpilot
Immerhin sind die zwei letzten Tariferhöhungen seitens des Senats ausgesetzt worden, Geld was der BVG auf der Einnahmenseite fehlt..
das es angesichts der Minderleistungen mangels annehmbar bezahltem Personal ein gewisser Ausgleich war, steht auf einem anderen Blatt.

Der vereinbarte Tarifabschluss im Gesamtumfang von rund 100 Millionen Euro würde gleichmäßig auf alle 1,1 Milliarden Fahrten mit BVG-Verkehrsmitteln aufgeteilt, zu etwa 9 Cent Mehrkosten pro Einzelfahrt führen.
Damit wird eine moderate Preiserhöhung zum Jahresende kaum zu vermeiden sein.

Wieso eigentlich? Über ein Jahrzehnt hinweg sanken die erbrachten Leistungen der BVG (oder blieben allenfalls konstant), während die Fahrpreise jährlich stiegen. Der Kostendeckungsgrad stieg von 71,8 % 2004 auf 103,2 % 2017 (oder wurde zwischenzeitlich an der Erhebungsmethodik was geändert?). Dabei ist der Kostendeckungsgrad eigentlich nur ein Euphemismus für den Anteil der Kosten, der auf diejenigen abgewälzt wird, die sich ökologisch fortbewegen. Es wäre mal an der Zeit, den Autoverkehr beim Preisanstieg etwas aufholen zu lassen.

Quellen zu Kostendeckungsgraden:

2004 (S. 12, pdf): [unternehmen.bvg.de]
2017 (S. 27, pdf): [geschaeftsbericht.bvg.de]

(Seitenzahlen jeweils nach pdf-Zählung)




1 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.04.2019 16:59 von def.
Zitat
Logital
Zitat
micha774
Um es salopp zu formulieren:

8-10 Stunden im Kreis fahren bei 4 Runden pro Stunde mit wenig Pausen ist unattraktiv.

Oder anders gefragt: ist der M41 mit seinem Klientel attraktiv wo sich die Fahrer drum reißen den zu fahren?

Das ist jetzt dein persönliches orakeln. Das würde doch jeder Fahrer anders sehen. Der eine will Abwechslung der andere seine Ruhe. Daher hätte ich schon interessoert woher die Feststellung (oder Vermutung) von Bd2001, dass es unattraktiv wäre. Objektiv wäre ja wenn unattraktiv wäre wo viel unbezahte Zeiten drin wären.

"Wünsch dir was"? :-)
Zitat
def
Wieso eigentlich? Über ein Jahrzehnt hinweg sanken die erbrachten Leistungen der BVG (oder blieben allenfalls konstant), während die Fahrpreise jährlich stiegen.

Wieso eigentlich nicht? Seit der Abkehr von den Spardiktaten steigt der Aufwand wieder schneller als die Verkehrsleistung.
Die Verkehrsverträge des Landes Berlin mit der BVG beinhalten die steigende Beteiligung der Nutzer an den durchschnittlichen Betriebskosten. Die landeseigene Infrastruktur wird dazu kostenneutral zur Verfügung gestellt wie die Straßen und Wege für die motorisierten und nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer.
Das ist Beschlusslage der demokratisch gewählten Volksvertretung, des Berliner Abgeordnetenhauses und des von ihm eingesetzten Senats. Wer das nicht will, muss eine andere Regierung wählen. wenn das eine Mehrheit ebenso macht, dann ändern sich Machtverhältnisse und andere Beschlüsse wären damit umsetzbar.

so long

Mario
Schwieriges Thema. Ob der Nutzer nun zur Kasse gebeten wird oder der Steuerzahler - das Geld muss ja irgendwo herkommen. Beim zahlenden Fahrgast ist es also das berühmte Linke-Tasche-Rechte-Tasche-Spiel. Für einen gewissen Anteil der Fahrgäste sind die Preise ja zurückgegangen oder sie gehen zurück (das Sozialticket und jetzt bald das Schülerticket).

Mir ist es aber ebenso Suspekt, dass bei gewissen Minderleistungen sofort nach Preissenkungen gerufen wird, wie bei Verbesserungen sofort die Tasche aufgemacht werden soll. Die S-Bahnkrise damals war was anderes, da wurden ja ganze Streckenabschnitte eingestellt. Soll man bei notwendigen Ersatzverkehren sofort Preissenkungen raushauen? Soll man bei Verdichtungen an der Preisschraube drehen? Was ist mit den Fahrgästen, die abends oder nachts fahren müssen? Die haben nur ein deutlich eingeschränktes Angebot zur Verfügung, das personalkostenmäßig auch noch teurer ist.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Gut eineinhalb Monate ist es jetzt her, das bei der BVG zuletzt gestreikt wurde.
Die Tage darauf kam ja dann auch ein Angebot des KAV, was von der verdi als Gut befunden wurde und man traff sich anschliessend, um die Feinheiten zu klären und das Ganze unterschriftsreif zu machen.
Mittlerweile ist immer noch kein Ende der Verhandlungen zu sehen, so wie ich das mitbekommen habe.
Scheinbar hat man beim KAV vergessen, was so alles damals auf den Verhandlungstisch gepackt wurde.
Jedenfalls ist die Sache noch nicht durch...hoffen wir mal, das es nicht ausartet und nicht doch wieder gestreikt wird.

___
Gute Nacht, Forum!
Lt Tarifinfo von Verdi tricksten die Arbeitgeber dabei, das Eckpunktepapier was die Einigung beeinhaltet,
im Nachgang zur Paraphierung nochmal anders auszugestalten.

Z.B. Bei der Laufzeit der für zwei Jahre ausgesetzten Umwandlung der Weihnachtszulage in Freiminuten und dafür Erhöhung der Zulage,
sowie bei den verhandelten Stufenlaufzeiten, dessen Verlauf seitens der AG "neu berechnet" wurde,
da man sonst das Volumen des Abschlusses überschreiten würde.

Ein Schelm der arges...

Daher ist die Tarifkommision eingeladen worden und diese soll entscheiden, wie damit umgegangen wird.

T6JP
wird denn das "neue Gehalt" schon gezahlt, was lt Tabelle verhandelt wurde?

Viele Grüße, Rico
Nein, der TV ist ja noch nicht unterschrieben.

Bis jetzt existierte nur eine "Einigung"

T6JP
Danke für die prompte Antwort :-)

Viele Grüße, Rico
Beide Verhandlungsparteien haben sich jetzt endlich geeinigt.
Also dürfen sich jetzt alle Seiten erstmal freuen, mehr Geld, kein Streik usw.....

___
Gute Nacht, Forum!
Ich hole den Thread mal wieder vor, weil es mir im Nachklapp des Tarifabschlusses noch am besten platziert scheint:
Der Senat will die BVG offenbar mit den 102 Millionen Euro an Mehrkosten für das Personal alleine lassen. Bei der Gewährträgerversammlung am Dienstag kam das Thema wohl nicht mal zur Sprache. Laut ver.di gab es Zusagen, dass der Senat die Hälfte übernimmt.
Hier der Link zu meinem ganzen Artikel, der sich auch mit dem Tarif insgesamt und möglichen Reformen beschäftigt.

Zitat
Artikel im nd
«Tarifverträge von Unternehmen sind zunächst von den Unternehmen zu finanzieren», sagt Eva Henkel, Sprecherin von Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) auf nd-Anfrage. «Soweit sich eine geeignete Mischung aus Eigenbeitrag des Unternehmens, Tariferhöhung und zusätzlicher Unterstützung aus dem Landeshaushalt zukünftig ergibt, sind Beschlüsse zum Doppelhaushalt 2020/21 durch die Haushaltsverhandlungen im Senat und später im Abgeordnetenhaus zu fassen», so Henkel weiter.
Da hört der "Spaß" bei RRG wohl auf, wenn die stets herbeigebetete Verkehrswende (mehr) Geld kosten soll.
Auch wenn es theoretisch ein linkeT asche rechte Tasche Prinzip ist, weil die BVG dem Land gehört,bleibt ein komischer Nebengeschmack..

T6JP
Zitat
nicolaas
Ich hole den Thread mal wieder vor, weil es mir im Nachklapp des Tarifabschlusses noch am besten platziert scheint:
Der Senat will die BVG offenbar mit den 102 Millionen Euro an Mehrkosten für das Personal alleine lassen. Bei der Gewährträgerversammlung am Dienstag kam das Thema wohl nicht mal zur Sprache. Laut ver.di gab es Zusagen, dass der Senat die Hälfte übernimmt.
Hier der Link zu meinem ganzen Artikel, der sich auch mit dem Tarif insgesamt und möglichen Reformen beschäftigt.

Zitat
Artikel im nd
«Tarifverträge von Unternehmen sind zunächst von den Unternehmen zu finanzieren», sagt Eva Henkel, Sprecherin von Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) auf nd-Anfrage. «Soweit sich eine geeignete Mischung aus Eigenbeitrag des Unternehmens, Tariferhöhung und zusätzlicher Unterstützung aus dem Landeshaushalt zukünftig ergibt, sind Beschlüsse zum Doppelhaushalt 2020/21 durch die Haushaltsverhandlungen im Senat und später im Abgeordnetenhaus zu fassen», so Henkel weiter.

Auch in diesem Forum eine Frage dazu: Immerhin signalisiert das Land für den nächsten Doppelhaushalt 2020/21 ja ein mögliches Entgegenkommen. Es bleibt also die - gemessen am bescheidenen "Gewinn" des Jahres 2018 i.H.v. rund 13 (?) Mio. € - riesige zusätzliche Belastung von 102 Mio. € in diesem Jahr.

Meines Erachtens war die große Anpassung der Bezüge bei den Kolleginnen und Kollegen der BVG überfällig und geboten - und das Land Berlin ist durchaus in der Lage, der BVG auch die geforderte finanzielle Deckung zu geben. Nur wie das "technisch" gehen könnte, frage ich mich und Euch als Laie.

Wäre es zum Beispiel möglich, wenn das Land im Rahmen des nächsten Doppelhaushalts die in diesem Jahr bei der BVG wohl unvermeidlich entstehenden Defizite nachträglich mit einem Teil des für das Jahr 2019 vsl. zu erwartenden Haushaltsüberschusses ausgleichen würde? Oder gibt es andere/bessere Ideen?
Die Tariferhöhung für die Beschäftigten führt direkt zur Erhöhung der Einnahmen der öffentlichen Kassen durch höhere Lohnsteuern, höhere Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung seitens der Mitarbeiter sowie höhere Arbeitgeberbeiträge durch die BVG. Der Berliner Finanzminister, auch der Bundesfinanzminister dürfen sich freuen.
Für die Mehrkosten wird die BVG auf Erhöhung der Verkehrstarife dringen. Eigentlich müssten die in den Verkehrsverträgen festgelegten Beträge nun entsprechend erhöht werden, da der Kostenaufwand des Verkehrsunternehmens für die vereinbarten Leistungen nicht unerheblich steigt.
Allein durch die Juni-Abrechnung mit Nachzahlung für die Monate Januar bis Mai muss die BVG schon in diesen Tagen rund die Hälfte der genannten 102 Millionen zusätzlich an die Beschäftigten auszahlen. Durch die Steuerprogression wandert damit bereits jetzt ein hoher zweistelliger Millionenbetrag direkt zu den Finanzämtern.
Natürlich steigen auch die Beitragseinnahmen der tarifführenden Gewerkschaft Ver.di, in der nach wie vor mehr als die Hälfte aller BVGer organisiert ist. Die als Ausgleich für die drei Warnstreiks gezahlten Streikgelder werden wieder in die Streikkasse zurückfließen.

so long

Mario
Zitat
nicolaas
Ich hole den Thread mal wieder vor, weil es mir im Nachklapp des Tarifabschlusses noch am besten platziert scheint:
Der Senat will die BVG offenbar mit den 102 Millionen Euro an Mehrkosten für das Personal alleine lassen. Bei der Gewährträgerversammlung am Dienstag kam das Thema wohl nicht mal zur Sprache. Laut ver.di gab es Zusagen, dass der Senat die Hälfte übernimmt.
Hier der Link zu meinem ganzen Artikel, der sich auch mit dem Tarif insgesamt und möglichen Reformen beschäftigt.

Zitat
Artikel im nd
«Tarifverträge von Unternehmen sind zunächst von den Unternehmen zu finanzieren», sagt Eva Henkel, Sprecherin von Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) auf nd-Anfrage. «Soweit sich eine geeignete Mischung aus Eigenbeitrag des Unternehmens, Tariferhöhung und zusätzlicher Unterstützung aus dem Landeshaushalt zukünftig ergibt, sind Beschlüsse zum Doppelhaushalt 2020/21 durch die Haushaltsverhandlungen im Senat und später im Abgeordnetenhaus zu fassen», so Henkel weiter.

Anscheinend sollen die durch den Tarifabschluß bei der BVG entstehenden Mehrkosten über Zahlungen für das geplante Ticket für Landesbedienstete ausgeglichen werden, ergibt sich aus einem Interview der Berliner Morgenpost mit Finanzsenator Kollatz vom 24.06.19.

Hier noch zwei Zitate dazu: (Kollatz) "(...) Die Ballungsraumzulage besteht aus zwei Komponenten, einem Barbetrag und einem Berlin Ticket. Insgesamt geht es um einen Wert von 150 Euro. Mit dieser Zulage liegen wir dann deutlich darüber dem Durchschnitt der Bundesländer. Wer sich dafür entscheidet, die Zulage insgesamt als Geldleistung in Anspruch zu nehmen, also auf die Komponente des ÖPNV-Tickets zu verzichten, muss den Gesamtbetrag versteuern.

Wir gehen deshalb davon aus, dass Landesbedienstete sich mit dem Ticket besser stellen. Es wird derzeit viel über die Verkehrswende gesprochen. Mit dem Landes-Ticket setzt der Berliner Senat ein Signal, dass die Verkehrswende im Wesentlichen über den öffentlichen Nahverkehr kommt. Ich gehe davon aus, dass die ganz überwiegende Mehrheit das Ticket nehmen wird."

(Mopo): "Ist das auch ein Weg, um der BVG mehr Geld zu geben, um die fehlenden 100 Millionen Euro für die beschlossenen Tariferhöhungen auszugleichen?

(Kollatz) Wenn der Finanzsenator eine gute Idee hat, mit der er mehrere Themen übereinander zu einer gemeinsamen Wirkung bringen kann, dann ist das nichts Böses. Es ist doch klug, etwas für die Mitarbeiter, für die Verkehrswende und für das Unternehmen zu tun, das den höchsten Anteil am ÖPNV hat."
Dass der Senat der BVG nicht einfach so - und schon gar nicht ohne Zustimmung des Abgeordnetenhauses - einen von ihr eigenverantwortlich ausgehandelten Tarifvertrag subventionieren darf, ergibt sich nun einmal aus hiesigem Haushalts- und Verfassungsrecht. Zudem wäre eine solche Zuwendung ohne konkrete Gegenleistung (hier: Anerkennung eines Jobtickets für Landesbeschäftigte) auch wettbewerbsrechtlich kaum umsetzbar, weil das sofort als ungerechtfertigte Beihilfe gewertet würde...

Wer hier also das Vorgehen von Senat und Koalition kritisiert, hat leider ein etwas merkwürdiges Rechtsverständnis oder lebt mental noch in den 1980er Jahren, als Geld noch "immer irgendwie" verfügbar war.

Viele Grüße
Arnd
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