Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019?
geschrieben von Marienfelde 
Spannend finde ich auch aus diesem Artikel (https://www.tagesspiegel.de/berlin/milliardenauftrag-fuer-berlins-nahverkehr-setzt-die-bvg-auf-billig-u-bahnen/24357658.html) das die Züge nicht mehr durchgehend begehbar sind und die Anzahl der Türen auf 2 reduziert wird. Bei nicht mehr durchgehend begehbar frage ich mich, was das konkret bedeutet? Wieder jeder Wagen für sich oder zumindest wie beim HK/IK einzelne begehbare Wagen? Weiß da jemand mehr?

(Sorry falls die Fakten an andere Stelle schon einmal aufgekommen sind).
Zitat

Arnd Hellinger am 30.7.2019 um 20.35 Uhr:

Warum müssen solche Bescheide eigentlich in 2019 immer noch umständlich mit Postzustellungsurkunde, Rückschein etc. versandt werden?

Weil solche Verfahren zwingend die (Original-)Papierform voraussetzen. Es gibt zwar unter Rechtsanwälten, Notaren und Gerichten elektronische Wege zur sicheren Übertragung von Dokumenten, aber die sind manchmal unpässlich (wie ich 'mal bei einer kurzen Beschäftigung bei der Bundesnotarkammer miterleben konnte).

Gruß, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de
Es soll 2er/4er und im Großprofil auch 6er Züge geben. Also ähnlich wie IK/HK bzw. besser gesagt wie die neue S-Bahn-Baureihe 483/84
Zitat
krickstadt
Zitat

Arnd Hellinger am 30.7.2019 um 20.35 Uhr:

Warum müssen solche Bescheide eigentlich in 2019 immer noch umständlich mit Postzustellungsurkunde, Rückschein etc. versandt werden?

Weil solche Verfahren zwingend die (Original-)Papierform voraussetzen. Es gibt zwar unter Rechtsanwälten, Notaren und Gerichten elektronische Wege zur sicheren Übertragung von Dokumenten, aber die sind manchmal unpässlich (wie ich 'mal bei einer kurzen Beschäftigung bei der Bundesnotarkammer miterleben konnte).

Gruß, Thomas

Das Gegenteil ist der Fall eigentlich ist due E-Vergabe mittlerweile Pflicht und die Papiervergabe nicht mehr zulässig. Ich vermute mal dass diese Vergabe jedoch lange vor der Pflicht zur E-Vergabe startete

[www.evergabe.de]

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Arnd Hellinger
[www.morgenpost.de] - Neues von Radio Erivan... :-(

Warum müssen solche Bescheide eigentlich in 2019 immer noch umständlich mit Postzustellungsurkunde, Rückschein etc. versandt werden? Ich gehe eigentlich davon aus, dass sämtliche Verfahrensbeteiligte in der Lage sind, abgesicherte E-Mail-Systeme oder auch Faxgeräte zu benutzen...

Ich finde es absolut korrekt, dass der Einspruch von Alstom abgewiesen wurde.

Was bedeutet "aufschiebende Wirkung"?
Zitat
PassusDuriusculus
Es soll 2er/4er und im Großprofil auch 6er Züge geben. Also ähnlich wie IK/HK bzw. besser gesagt wie die neue S-Bahn-Baureihe 483/84

Meines Wissens sind sowohl bei den J als auch JK durchgängige 2- und 4-Wagenzüge vorgesehen. Durchgängige 6-Wagenzüge wie die Baureihe H wird es - soviel ich gehört habe - nicht geben, weil sie zu unflexibel sind.
Zitat
Henning
Zitat
Arnd Hellinger
[www.morgenpost.de] - Neues von Radio Erivan... :-(

Ich finde es absolut korrekt, dass der Einspruch von Alstom abgewiesen wurde.

Was bedeutet "aufschiebende Wirkung"?

Kannst Du das begründen, warum das korrekt ist? Wie begründete Alstom seinen Einspruch? Mit welcher Begründung wurde er von der Vergabekammer zurückgewiesen?

Wenn man den Zeitraum von Einlegen des Einspruches bis zur Bekanntgabe des Urteils der Kammer zugrundelegt scheint an dem Einspruch doch etwas Substanz zu sein.

Aufschiebende Wirkung heißt, daß die Wirkung des Vertrages aufgeschoben wird. Das heißt, der Vertrag zwischen BVG und Stadler wird erst dann wirksam wenn ein rechtskräftiges Urteil des Kammergericht vorliegt.
Zitat
Logital
Das Gegenteil ist der Fall eigentlich ist due E-Vergabe mittlerweile Pflicht und die Papiervergabe nicht mehr zulässig.

Es geht nun aber nicht um die Vergabe des Lieferauftrags an sich (sowas erfolgt bei der BVG schon länger auf elektronischem Weg mittels angepasster SAP-Module - hier etwas erklärt: [www.dv-treff.de]), sondern um den Rechtsweg beim rechtswirksamen, also gerichtsfesten Einspruch gegen die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers und das damit eventuell in Gang gesetzte Gerichtsverfahren. Und da zählen nur schriftliche Belege.

so long

Mario
Zitat
prettymuchcoverseverything
Spannend finde ich auch aus diesem Artikel (https://www.tagesspiegel.de/berlin/milliardenauftrag-fuer-berlins-nahverkehr-setzt-die-bvg-auf-billig-u-bahnen/24357658.html) das die Züge nicht mehr durchgehend begehbar sind und die Anzahl der Türen auf 2 reduziert wird. Bei nicht mehr durchgehend begehbar frage ich mich, was das konkret bedeutet? Wieder jeder Wagen für sich oder zumindest wie beim HK/IK einzelne begehbare Wagen? Weiß da jemand mehr?

(Sorry falls die Fakten an andere Stelle schon einmal aufgekommen sind).

Abwarten. Ausgeschrieben sind erstmal sämtliche mögliche Kombinationen, aus dem Rahmenvertrag wird dann nach Bedarf abgerufen. Den Bedarf für 2er-Züge im Kleinprofil sehe ich noch nicht so wirklich. Die werden ja nur gebraucht, um 6er zu bilden, oder für die beiden Umläufe auf der U4.

Bei der Flexity Ausschreibung wurden ja auch kurze Zweirichter gefordert, von denen dann aber keiner bestellt wurde.

Klar ist, es werden immer mindestens zwei Wagen zusammen durchgängig sein. Die zwei Türen pro Seite im Kleinprofil sind auch fix.
Zitat
schallundrausch
Abwarten. Ausgeschrieben sind erstmal sämtliche mögliche Kombinationen, aus dem Rahmenvertrag wird dann nach Bedarf abgerufen. Den Bedarf für 2er-Züge im Kleinprofil sehe ich noch nicht so wirklich. Die werden ja nur gebraucht, um 6er zu bilden, oder für die beiden Umläufe auf der U4.

Sechswagenzüge sind im Kleinprofil für viele Gelegenheiten ganz gut. Und sei es nur, dass man bei Bauarbeiten (wie derzeit in Spichernstraße) halten kann und nicht gleich auf Vierwagenzüge verkürzen muss. ;-)

Zitat
schallundrausch
Bei der Flexity Ausschreibung wurden ja auch kurze Zweirichter gefordert, von denen dann aber keiner bestellt wurde.

Doch, die gibt es mit 4001-4034. Es gibt aber keine F6E, selbst der Prototyp 3001 wurde in einen F8E umgebaut. F6E wurden sogar bestellt, aber die Bestellung wurde rechtzeitig umgewandelt.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 31.07.2019 04:08 von B-V 3313.
In der Berliner Zeitung wird etwas detaillierter erläutert, wie es weitergehen könnte:

[www.berliner-zeitung.de]



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 31.07.2019 08:10 von mitropam.
Zitat
Arnd Hellinger
[www.morgenpost.de] - Neues von Radio Erivan... :-(

Warum müssen solche Bescheide eigentlich in 2019 immer noch umständlich mit Postzustellungsurkunde, Rückschein etc. versandt werden? Ich gehe eigentlich davon aus, dass sämtliche Verfahrensbeteiligte in der Lage sind, abgesicherte E-Mail-Systeme oder auch Faxgeräte zu benutzen...

Lieber Arnd,

müssen müssen sie nicht.

Dem Gesetz nach (VwZG-Verwaltungszustellungsgesetz) ist ebenfalls die elektronische Zustellung möglich.
Übrigens gibt der Artikel deine Schelte nicht her.
Dort ist nur allgemein von förmlicher Zustellung die Rede.
Was nichts über die Art der Zustellung (ob papiernen oder elektronisch) sagt.

LG
Judith
Zitat
Henning
Zitat
Arnd Hellinger
[www.morgenpost.de] - Neues von Radio Erivan... :-(

Warum müssen solche Bescheide eigentlich in 2019 immer noch umständlich mit Postzustellungsurkunde, Rückschein etc. versandt werden? Ich gehe eigentlich davon aus, dass sämtliche Verfahrensbeteiligte in der Lage sind, abgesicherte E-Mail-Systeme oder auch Faxgeräte zu benutzen...

Ich finde es absolut korrekt, dass der Einspruch von Alstom abgewiesen wurde.

Was bedeutet "aufschiebende Wirkung"?

Aufschiebende Wirkung wird im Rahmen von Rechtsmitteln häufig zugleich mitbeantragt, um durch diese zu vermeiden, daß ein Zustand (hier Erfüllung des Vertrages zwischen BVG und Stadler) geschaffen wird, der im Nachhinein bei einer Hauptverhandlung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. So wird vermieden, daß der hier unterlegene Bieter (hier Alstom) durch Vollzug des Vertrages im Falle eines Sieges dann trotzdem verliert, einfach weil der Vertrag schon durch Stadler erfüllt wurde.

Mangels genauer Kenntnisse der Vertragsausgestaltung und vor allem auch aufgrund bei Dir fehlender juristischer Kenntnisse (aufschiebende Wirkung ist nun kein so unbekannter Begriff) finde ich es ziemlich unangemessen, daß Du einfach sagst, Du fändest es korrekt, daß der Einspruch von Alstom abgewiesen wurde. Nicht mal ich, der durchaus fortgeschrittene juristische Kenntnisse besitzt, wagt eine solche Aussage.

Dennis
Angesichts der Tatsache, dass der U-Bahnbetrieb langsam vor die Wand laufen würde, ist ein zügiger Abschluss des Vergabeverfahrens sicher wünschenswert. Sollten noch bisher unvorhersehbare Schwierigkeiten auftreten, darf die BVG zusätzliche Wagen Ik bestellen. Das ist aber auch gedeckelt. Wird es darüber hinaus eng, so könnte es zu Unmut und Protesten in der Bevölkerung führen. Daran kann niemandem gelegen sein. Sollte Alstom das Verfahren langfristig behindern, wird sicher noch die Verwandtschaftskarte gespielt, da der Bruder von Frau Nikutta dort tätig ist. Das alles hat zudem das Zeug zum 2. BER, ist für die Boulevardpresse interessant, aber insgesamt völlig sinnlos und nur ein Ärgernis.
Doof gefragt, gesetzt den Fall, dass Alstom klagt und gewinnt. Würde dann Alstom den Vertrag bekommen? Dürfte Stadler dann wieder klagen?


Oder geht es eh nur darum, ob und wie hoch Alstom entschädigt wird?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 31.07.2019 13:22 von PassusDuriusculus.
Zitat
PassusDuriusculus
Doof gefragt, gesetzt den Fall, dass Alstom klagt und gewinnt. Würde dann Alstom den Vertrag bekommen? Dürfte Stadler dann wieder klagen?


Oder geht es eh nur darum, ob und wie hoch Alstom entschädigt wird?

Das alles hängt davon ab, worauf Alstom in Fall der Fälle klagt und wie das Gericht entscheidet. Da gibt es eine ganz große Bandbreite an Möglichkeiten. Eine Übergabe des Vertrages an Alstom ist eher unwahrscheinlich. Möglich ist z.B. die komplette Aufhebung des Verfahrens, so dass die BVG bei 0 anfangen müsste. Möglich auch, dass das KG Fehler an der Einschätzung der Vergabekammer erkennt und das Verfahren dorthin zurück überweist.

Aktuell können wir einfach nur abwarten, was passiert.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
B-V 3313
Zitat
schallundrausch
Abwarten. Ausgeschrieben sind erstmal sämtliche mögliche Kombinationen, aus dem Rahmenvertrag wird dann nach Bedarf abgerufen. Den Bedarf für 2er-Züge im Kleinprofil sehe ich noch nicht so wirklich. Die werden ja nur gebraucht, um 6er zu bilden, oder für die beiden Umläufe auf der U4.

Sechswagenzüge sind im Kleinprofil für viele Gelegenheiten ganz gut. Und sei es nur, dass man bei Bauarbeiten (wie derzeit in Spichernstraße) halten kann und nicht gleich auf Vierwagenzüge verkürzen muss. ;-)

Zitat
schallundrausch
Bei der Flexity Ausschreibung wurden ja auch kurze Zweirichter gefordert, von denen dann aber keiner bestellt wurde.

Doch, die gibt es mit 4001-4034. Es gibt aber keine F6E, selbst der Prototyp 3001 wurde in einen F8E umgebaut. F6E wurden sogar bestellt, aber die Bestellung wurde rechtzeitig umgewandelt.

Achje, sorry, ich hatte es im Text korrigiert und dann falsch abgeschickt. Ich meinte natürlich die kurzen EINrichter!
Zitat
Bd2001
Zitat
Henning
Zitat
Arnd Hellinger
[www.morgenpost.de] - Neues von Radio Erivan... :-(

Ich finde es absolut korrekt, dass der Einspruch von Alstom abgewiesen wurde.

Was bedeutet "aufschiebende Wirkung"?

Kannst Du das begründen, warum das korrekt ist? Wie begründete Alstom seinen Einspruch? Mit welcher Begründung wurde er von der Vergabekammer zurückgewiesen?

Wenn man den Zeitraum von Einlegen des Einspruches bis zur Bekanntgabe des Urteils der Kammer zugrundelegt scheint an dem Einspruch doch etwas Substanz zu sein.

Aufschiebende Wirkung heißt, daß die Wirkung des Vertrages aufgeschoben wird. Das heißt, der Vertrag zwischen BVG und Stadler wird erst dann wirksam wenn ein rechtskräftiges Urteil des Kammergericht vorliegt.

Wenn sich vielen Firmen um einen Auftrag bewerben, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass man den Zuschlag bekommt. Daher sollte jede Firma, die ihn nicht bekommen hat, dies so akzeptieren. Daher finde ich die Abweisung des Einspruchs von Alstom absolut korrekt.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 31.07.2019 23:41 von Henning.
@Henning

Das sehe ich auch so. Aber Gesetze schreiben da wohl anderes vor. Gerichte, Instanzen, und es geht zu Lasten der Fahrgäste.

Gut, wir können das nicht ändern.

**** Viele Grüße **** bleibt gesund !
Hallo Wollankstraße, hallo zusammen!

Sorry, aber das ist für meinen Geschmack schon ein ziemlich bemerkenswertes Rechtsverständnis. Ich könnte auch sagen, es ist die Ablehnung rechtsstaatlicher Verfahrensweisen.

Im Zweifel nicht zum Nutzen der Fahrgäste, sondern zum Nutzen von Korruption und Vetternwirtschaft.

Aus meiner Sicht ist es ein großes Glück und eine wichtige Errungenschaft, das Leute wie Du und Henning das nicht ändern können.

Viele Grüße
Manuel


Zitat
Wollankstraße
@Henning

Das sehe ich auch so. Aber Gesetze schreiben da wohl anderes vor. Gerichte, Instanzen, und es geht zu Lasten der Fahrgäste.

Gut, wir können das nicht ändern.
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen