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Wie weiter mit Verschwenk und Güterzugtunnel?
geschrieben von HansL 
Zitat
sebaldus
NN+ (12.4.2024, 19:00 Uhr): Umstrittener S-Bahn-Ausbau: So will die Stadt Fürth Weichen in ihrem Sinn stellen

Zitat
NN+
Nicht weniger als fünf Varianten will die Deutsche Bahn AG (DB) in den kommenden zwei Jahren und gegeneinander abwägen. Der von der Kommunalpolitik einhellig abgelehnte Verschwenk ins Knoblauchsland ist - trotz gewonnener Klage der Stadt - weiterhin eine davon. ...

Interessant.
Sind die Varianten schon irgendwo öffentlich einsehbar?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 13.04.2024 10:23 von marco2206.
Der Bau- und Werkausschuss des Fürther Stadtrats hat sich am 10. April öffentlich mit dem Thema beschäftigt. Am 24. April wird das Thema im Finanz- und Verwaltungsausschuss behandelt:

"Stadt- und Verkehrsentwicklung Fürth Nordost:
Aufgaben und Projekte mit Eisenbahn-/S-Bahn-Bezug im Planfeststellungsabschnitt (PFA) 16 Fürth Nord;
Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 (VDE 8)"

[stadtrat.fuerth.de] (siehe TOP Ö3)

Dazu gibt es diese Dokumente:

- Vorlage
- Ausführliche Sachverhaltsdarstellung (mit Anlagen A und B)
- Klimaprüfung
- 2024-04-09-1303 - Präsentation BWA Fürth Nordost - Version 03

Aus dem Inhalt der Vorlage:

Zitat

Beschlussvorschlag:

Der Vortrag der Referentin zur geplanten Vorgehensweise der Deutschen Bahn wird zur Kenntnis genommen.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die S-Bahn-Bündelungslösung aktiv zu fördern und die Interessen der Stadt Fürth gegenüber der DB-Planung zu vertreten.

Mit gutachterlicher Unterstützung soll ein „Verkehrskonzept Fürth Nordost“ erarbeitet werden, um die Abstimmung zwischen der geplanten Bahnübergänge-Beseitigung, den Eisenbahnbrücken, dem künftigen Straßennetz sowie den darauf einzurichtenden Bus-Linien zu vollziehen. Die Stadtverwaltung soll Optimierungen bei der DB anregen, insbesondere eine West-Lage der S-Bahn-Strecke in Stadeln Nord.

Die Gremien (Stadtrat, Bau- und Werkausschuss, Beratungskreis Nahverkehrsplan) sind an Konzeptaufstellung und Planungsbegleitung geeignet zu beteiligen. Über eine Anpassung der Prioritätenfestlegung des Stadtplanungsamtes ist im Einzelfall separat zu entscheiden.

Zitat

Sachverhalt:

Zwischen Bundesverkehrsministerium, Freistaat Bayern und Deutscher Bahn wurde Ende 2023 die Überarbeitung der vor dem Bundesverwaltungsgericht gestoppten Planung für die S‑Bahn-Strecke in Fürth Nord vereinbart und finanziert. Diese Planungsleistung sieht zuerst den fairen Variantenvergleich vor, auf den später die Variantenentscheidung gestützt wird.

Verglichen werden sollen in Vorplanungsgenauigkeit folgende fünf Varianten:

• S-Bahn-Verschwenk
• S-Bahn-Verschwenk + Maßnahmen zur Geschwindigkeitserhöhung (MzG)
• S-Bahn-Bündelungslösung
• S-Bahn-Bündelungslösung + Maßnahmen zur Geschwindigkeitserhöhung (MzG)
• Maßnahmen zur Geschwindigkeitserhöhung (MzG) alleine

Alle Varianten berühren umfangreich Belange der Stadt Fürth:

So unterbräche der S-Bahn-Verschwenk die Gemeindeverbindungsstraßen Stadeln – Kronach und Steinach – Boxdorf, wodurch das durch Zäsuren bereits stark geprägte Stadtgebiet weiter zerteilt werden würde; für Fußgänger, Radler und die Bus-Linien entstünden große Umwege. Zudem steht der Verschwenk u. a. in Konflikt mit mehreren Bebauungsplanverfahren.

Für die Bündelungslösung müssen die Bahnübergänge Herboldshof und Steinach beseitigt und ggf. durch Eisenbahnbrücken ersetzt werden. So entfallen verkehrsberuhigende Effekte der heute oft geschlossenen Bahnübergänge. Zugleich eröffnen sich damit wichtige neue Möglichkeiten, das Bus-Linien-Netz in Ost-West-Richtung durchgängig zu gestalten, und damit Großgründlach, Schmalau und Bislohe per Bus an die S-Bahn anzubinden. Zudem ist die im Planfeststellungsverfahren anhängige Ortsumgehung Herboldshof mit der Bündelungslösung kaum in Übereinstimmung zu bringen, da sie vor dem aufzulösenden Bahnübergang endet, so dass hier eine Alternativenprüfung und Planänderung unumgänglich scheinen.

Bei den Maßnahmen zur Geschwindigkeitserhöhung sind ggf. im Falle von Vergrößerungen der Gleisbögen der Bestandsstrecke, ebenfalls Auswirkungen möglich.

Um die damit einhergehenden Veränderungen im Sinne der Stadt Fürth mitzugestalten, ist es daher nötig, die Netze der Straßen, Bus-Linien, Fußgänger und Radfahrer zeitnah gegenüber der Deutschen Bahn in einem „Verkehrskonzept Fürth Nordost“ zu definieren, in Planungen zu vertiefen, und die Ergebnisse nachher gemeinsam umzusetzen. Hierfür sind u. a. intensive Abstimmungen mit den ÖPNV-Aufgabenträgern und -Verkehrsunternehmen erforderlich (Stadt Nürnberg, Stadt Erlangen, Landkreis Fürth, Bayerische Eisenbahngesellschaft, VGN, VAG, ESTW, infra), sowie mit zahlreichen Dienststellen, Behörden, und mit der Autobahn GmbH.

Zur Entlastung der Verwaltung soll die Erarbeitung von Verkehrskonzept und Planungen durch externe Planer erfolgen.

Zudem soll die Stadtverwaltung gegenüber der Deutschen Bahn Optimierungen anregen, um die Planung der Bündelungslösung zu verbessern, darunter insbesondere das bisher nördlich der Autobahn-Querung vorgesehene Überwerfungsbauwerk nach Süden zu verschieben, um damit die S-Bahn-Station Stadeln Nord in West- statt Ost-Lage planen zu können.

Zur Entlastung der Verwaltung soll die Erarbeitung von Verkehrskonzept und Planungen durch externe Planer erfolgen.

[...]

Hier ist eine Grafik aus der Präsentation des Stadtsplanungsamts mit drei Varianten der Bündelungslösung. Man bevorzugt die Westlage des S-Bahngleises in Stadeln-Nord.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 14.04.2024 13:52 von Manfred Erlg.


... so dass die Bündelungslösung herauskommen muss.

Da reibt man sich doch die Augen! Wie lange wird über dieses Thema diskutiert? Wie lange schon hat sich Planung und Bau der S-Bahn verzögert? Jetzt betrachtet die Bahn endlich die Varianten. Jetzt zusätzlich mit Maßnahmen zur Geschwindigkeitssteigerung, wohl für den Deutschlandtakt. Dauert auch noch ewig, bis auch nur die Grundsatzentscheidung getroffen werden kann.

Und Fürth hat nichts besseres zu tun, als auch noch eine Neuplanung zu beginnen. Deren Diskussion zu weiteren Verzögerungen führt.
"Zudem steht der Verschwenk u. a. in Konflikt mit mehreren Bebauungsplanverfahren. "

Ich dachte, das Land, auf dem der Verschwenk laufen soll und die dort ansässigen Tiere und Pflanzen seien so wertvoll, dass man keinesfalls was dran ändern dürfe. Und jetzt Bebauungsplanverfahren?
Ist es etwa wieder so wie bei der Möbel- und Teppichhändleransiedlung, dass das Klingeln der Stadtkasse nochmal eine Größenordnung wertvoller ist als Kiebitze, Ödlandschrecken und Sandmagerrasen?
Inzwischen geht man ja von einer Fertigstellung der Güterzugstrecke Mitte der 30er Jahre aus [Aussage in Infoveranstaltung der DB].

Um Genaueres zur weiteren Planung zu erfahren, muss man den "Ausführlichen Sachverhalt" lesen.

1 Vorgeschichte [...]

2 Aktuelle Situation [...]

3 Weitere Vorgehensweise der DB Netz AG

[...] Die DB plante und plant demnach eine Vorgehensweise in folgenden vier Schritten:

Schritt 1: Durchführung Planänderungsverfahren für die Interimslösung im Fürther Bogen (PFA 15).
Anschluss S-Bahn-Strecke an Bestandsgleise, 7 Weichen). [...]

Schritt 2: Parallel soll die Güterzugstrecke mit dem „Güterzug-/Tunnel Fürth“ vorangetrieben werden.
Dieses VDE 8-Teilprojekt wird von der Stadt Fürth wegen der mit ihr verbundenen Lärmentlastung
im Stadtgebiet stark befürwortet.

Schritt 2.1: Durchführung 4. Planänderungsverfahren südlicher Zulauf +
Tunnel bis kurz vor das Nordportal (PFA 13). [Text von mir geändert]

Schritt 2.2: Zugleich ist der oberirdische Abschnitt dieser Strecke in Fürth Nord
Teil des vom Bundesverwaltungsgericht für rechtswidrig und nicht vollziehbar
erklärten Planfeststellungsbeschlusses (PFA 16).

Der sich darin auf die Güterzugstrecke beschränkende – quasi unumstrittene –
Teil soll nun in einem eigenen Planänderungsverfahren (PÄV 16A) zu einem
eigenen Planfeststellungsbeschluss gebracht und bis Mitte der 30er Jahre
gebaut werden. Der PÄV 16A-Plan wird auch den S-Bahn-Verschwenk
planerhaltend darstellen, da dieser weiterhin planfestgestellt ist. Jedoch
wird die Strecken-Verzweigung auf Höhe der Gründlach-Niederung, an der
die Trennung von S-Bahn- und Güterzugstrecke erfolgt, im PÄV 16A so
„neutralisiert“, so dass sie weder für den S-Bahn-Verschwenk noch die
Bündelungslösung unmittelbar geeignet ist, und damit den vom Gericht
beauftragten Variantenvergleich (Schritt 4) nicht vorwegnimmt.

Dies bedeutet zugleich, dass die Planfeststellung der S-Bahn-Strecke später
noch eines weiteres Planänderungsverfahren bedarf (PÄV 16B), in der die
S-Bahn-Trassen-Variante aus Schritt 4 und deren Abzweig in die geplante
und bis dahin vsl. im Bau befindliche Güterzugstrecke „eingearbeitet“ wird.

Schritt 3: Bund und DB suchen Möglichkeiten für geschwindigkeitserhöhende Maßnahmen („MzG“)
für eine Verkürzung der ICE-Fahrzeit Nürnberg-Erfurt auf unter 60 Minuten,
um in beiden Großstädten mehr Anschlüsse an andere Züge zu ermöglichen.
Zweck: Anschluss zur vollen Stunde, integraler Taktfahrplan, Deutschlandtakt.

Hierbei wird auch die Infrastruktur in „Fürth Nord“ (PFA 16) untersucht,
da die Bestandstrasse hier aufgrund der Bögen bei Stadeln und Herboldshof
nur mit etwa 130 bis 140 km/h befahren werden kann, während die
Ausbaustrecke zwischen Erlangen und Bamberg auf 230 km/h ausgelegt wird.

Schritte 3.1 / 3.2: [...]

Schritt 4: Erst im letzten Schritt zuletzt kann der vom Bundesverwaltungsgericht
geforderte Variantenvergleich zwischen Verschwenk und -Bündelungslösung
– auch planungsrechtliche Alternativenprüfung genannt – durchgeführt werden,
da für diese vergleichende Planung Ergebnisse aus der MzG-Planungsvertiefung
(Schritt 3.2) vorliegen müssen, da diese in Fürth Nord und Erlangen-Eltersdorf
voraussichtlich zu veränderten Lagen der Fernverkehrsgleise führen werden, was
wiederum unmittelbare Auswirkungen auf die Planung der S-Bahn-Strecke hat.

Im Jahr 2023 einigten sich DB, Bund (für MzG) und Freistaat Bayern (für S-Bahn)
in der Abstimmung der Finanzierung dieses Variantenvergleichs, der in der Folge
im Jahr 2024 ausgeschrieben und im 4. Quartal starten soll. Nach Abschluss des
Variantenvergleichs können dann vsl. in der zweiten Hälfte der 20er Jahre die
darauf aufbauenden Arbeiten für das Planänderungsverfahren „PÄV 16B“ starten
und in dessen Anschluss der Bau. Mit der Inbetriebnahme der MzG und der
S-Bahn-Strecke ist etwa Mitte der 30er Jahre zu rechnen, siehe auch Anlage A.

[Absätze von mir zur besseren Lesbarkeit eingefügt]

Aus den vorgenannten Umständen und Abhängigkeiten wird deutlich, warum die DB bisher
den vom Gericht beauftragten Variantenvergleich noch nicht begonnen und vorgelegt hatte,
und warum der Vergleich erst im Jahr 2024 beginnen soll.

4 Exkurs: Deutschlandtakt und Neubaustrecke Nürnberg – Würzburg

Aufgrund der Nähe wird der Vollständigkeit halber auf ein weiteres Eisenbahnprojekt
hingewiesen, das zum Teil möglicherweise ebenfalls in Fürth Nord liegen könnte: [...]

Dieses Projekt steht an einem sehr frühen Punkt und ist weit entfernt von einer
Planreife. Es unterscheidet sich daher immens von den Planfeststellungsabschnitten
des Projektes VDE 8, das um 1990 gestartet wurde und weitgehend umgesetzt ist.
Als voraussichtlich erster Schritt für die Neubaustrecke Nürnberg – Würzburg ist ein
Raumordnungsverfahren (ROV) zur Trassenfindung zu erwarten. Es ist Grundlage
für die weitere Planungsvertiefung in Planfeststellungsverfahren. Mit Realisierung der
Würzburger NBS ist aus Sicht der Stadt Fürth kaum vor den 40er Jahren zu rechnen.

5 Weitere Vorgehensweise für die Stadt Fürth

Um die DB-Planungen zu unterstützen und im Sinne der Interessen der Stadt Fürth
in die richtigen Richtungen zu lenken, ist ein aktives Tätigwerden unumgänglich.
Dies betrifft einerseits die oben beschriebenen und von der Stadt zu verändernden
städtischen Randbedingungen für die S-Bahn- und Eisenbahnplanung. Und es
betrifft letztlich auch die Eisenbahnfachplanung selbst. Es hat sich gezeigt, dass die
DB Optimierungen der Planung weniger aufgeschlossen gegenübersteht, wenn sie
erst später sie in einem Verfahren vorgeschlagen werden, da dann erhebliche
Planungskosten und Zeit verloren wären. Im Fachgespräch vom 20.05.2019 wurde
daher vereinbart, seitens der Stadt auch Vorschläge zur Eisenbahnfachplanung zu
unterbreiten und diese ggf. auch gemeinschaftlich zu untersuchen (evtl. auch unter
städtischer Kostenbeteiligung). Diese Vorschläge und ein Austausch über die weitere
Planung ist Gegenstand des inzwischen etablierten Jour Fixes DB/Stadt Fürth.

[...]



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 13.04.2024 23:29 von Manfred Erlg.


Die kompletten Unterlagen des PF-Beschlusses sind nun veröffentlicht:

Direktlink EBA
Moin, moin

alles nur Tickser!

Der Möbelladen versilberte sein Grundstück im Zentrum, weil er sich dort nicht mehr vergrößern konnte und kaufte von den armen Bauern günstiges Ackerland im Bermuda-Dreieck der Städte Fürth, Nürnberg und Erlangen mit geplanten S-Bahn-Anschluß - so vor etwa 30 Jahren!

Die Stadt Fürth pokert seit jahrzenten um die Beteiligung/Bezahlung durch die DB, der maroden Theodor-Heuss-Brücke und den beiden Bahnübergängen in Vach.

Es kann doch noch die Verschwenk-Variante kommen, vor allem wenn nun Fürth wieder jahrelang neue Planungen im Kopf rum gehen und in den Ring werfen!

Die Fortsetzung der "Unendlichen Geschichte - Teil 2" hat begonnen!

Nochmals 5 Jahre hirnen, dann evtl. die Bahn wieder beklagen und dann, so gegen 2035 mit dem Bau beginnen, wenn bis dorthin den Stadtoberen von Fürth, nicht wieder etwas neues eingefallen ist - so wie einst das geplante Baugebiet, das die Bahn dazu brachte, den S-Bahn-Verschwenk über Steinach zu planen.

Die Leidtragenden seit vielen Jahren, sind immer wieder die Pendler und andere Reisenden auf dieser Strecke, für die das Allgemeingut Eisenbahn, eigentlich da ist!

Der Güterzugtunnel stört Fürth nicht, wird es doch im Streckenbreich zwischen Vach und Hauptbahnof wohl leiser, wenn die meisten Güterzüge dort nicht mehr fahren.

Dieser Tunnel, den man heute so dringend bräuchte, könnte seit 2010 schon seinen Nutzen bringen, wenn ja wenn, warum auch immer, wird es nun halt noch 15 Jahre dauern, bis er hoffentlich endlich befahrbar sein wird.

Salü
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