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Fahrplanwechsel Dezember 2012
geschrieben von Ingolf 
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Anton Banasch
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micha774
Seit nunmehr drei Wochen gilt der neue Fahrplan und bei der BVG fahren am U Johannisthaler Ch. lt. Leitsystem die Linien M11 und X11 immer noch nach Oskar-Helene-Heim bzw. Dahlem-Dorf. Das wird dann wohl erst im Oktober 13 (hüstel...) verbessert wenn der BER eröffnet wird...

Schon ne Mail an die BVG gesendet?

Ehe die Mail beantwortet ist und die "Wegeleitschilder" ausgetauscht und ausgebessert sind , ist der BER sowieso längst eröffnet ;D
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Zektor
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Anton Banasch
Zitat
micha774
Seit nunmehr drei Wochen gilt der neue Fahrplan und bei der BVG fahren am U Johannisthaler Ch. lt. Leitsystem die Linien M11 und X11 immer noch nach Oskar-Helene-Heim bzw. Dahlem-Dorf. Das wird dann wohl erst im Oktober 13 (hüstel...) verbessert wenn der BER eröffnet wird...

Schon ne Mail an die BVG gesendet?

Ehe die Mail beantwortet ist und die "Wegeleitschilder" ausgetauscht und ausgebessert sind , ist der BER sowieso längst eröffnet ;D

Also, der Satz da oben ist jetzt das optimistischste, was ich seit langem gehört habe. Eher dürfte wohl der Fall eintreten, daß Wowereit als hochbetagter Rentner die Eröffnunsgrede am BER (oder wie das Teil dann heißen wird, besser würde dann M20JVE passen [Mit 20 Jahren Verspätung eröffnet]) wird halten dürfen...

Dennis
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DonChaos
Stimmt. Und trotzdem: warum muss man das so konstruieren, dass der Konflikt vorprogrammiert ist?!

Weil wir sonst russische Breitspur bräuchten um Klappsitze und ausreichend Platz zu haben.
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Jens Fleischmann
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Blaschnak
nach TSI PRM kommt der Rolli da durch, da eine Breite 850mm ausreicht. Wendekreis min. 1500mm Durchmesser, müsste gemäß Foto per Augenmaß passen...

Aber wohl auch nur, wenn keiner auf den Klappsitzen sitzt. So mein Eindruck beim Betrachten des ersten Fotos.
Die Klappsitze sind die TSI PRM Sitze für die Rolli-Begleiter ;)
Zitat
Blaschnak
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DonChaos
Stimmt. Und trotzdem: warum muss man das so konstruieren, dass der Konflikt vorprogrammiert ist?!

Weil wir sonst russische Breitspur bräuchten um Klappsitze und ausreichend Platz zu haben.

In den alten Wagen, kann man problemlos mit dem Rolli rangieren, selbst wenn alle Plätze besetzt sind, obgleich auch diese Wagen normalgespurt sind. Daran kann es also nicht liegen. Was kommt wohl noch in Frage?


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
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Blaschnak
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DonChaos
Stimmt. Und trotzdem: warum muss man das so konstruieren, dass der Konflikt vorprogrammiert ist?!

Weil wir sonst russische Breitspur bräuchten um Klappsitze und ausreichend Platz zu haben.

Der Unterschied ist eher marginal.

Berlins Straßen sind zu eng, um sie nur dem MIV zu opfern!
Hallo, da ich jetzt schon länger etwas raus bin aus meinem Job, habe ich mal eine Frage an die Tarif- Experten.
Meine Frau hat sich am xx.12.2012 um xx:xx Uhr ein Soz- Ticket für Januar 2013 gekauft. ( Am Verkaufskiosk in Ahrensfelde )
Kann Sie mit diesem Ticket jetzt Ärger bei einer Kontrolle bekommen.
Für eine schnelle und ehrliche Antwort wäre ich Euch sehr Dankbar.
Meiner Meinung nach dürfte meine Frau keinen Ärger bekommen, denn der Fehler liegt ja in diesem Falle eindeutig bei dem Verkäufer.
Eine meiner Töchter hat auch das Glück gehabt noch ein billigies Ticket zu bekommen. Sie hat ihr Ticket am Helene-Waigel-Platz gekauft.

Edit Forummaster: Beitrag anonymisiert.

mfg: Ihr Fahrgastbetreuer a.D (seit dem 29.09.2011)

Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie ohne Kommentar behalt



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.01.2013 03:52 von Forummaster Berlin.
Um djese Frage zu beantworten bräuchte man schon etwas mehr Infos, z. B. erwähnen warum sie überhaupt Ärger bekommen sollte.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Na ganz einfach, weil doch der Preis für das Sozialticket ab 01.01.2013 von 33,50 auf 36,00 Euro erhöht wurde.

mfg: Ihr Fahrgastbetreuer a.D (seit dem 29.09.2011)

Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie ohne Kommentar behalt
@ Fahrgastbetreuer :

Ärger dürftest Du nicht bekommen , da ja vermutlich die gleichen Regelungen gelten wie bei "normalen" Monatskarten die im Vorverkauf bei geplanten Tariferhöhungen (wie z. Bsp. zum 01.08.12) gekauft werden . Da konntest Du ja auch noch am 31.07.12 die Monatskarte zum alten Preis kaufen , obwohl ja ab 01.08.12 die Monatskarte teurer wurde . Wie gesagt : ist nur meine Vermutung !
Also in Deinem Fall hast Du ein "kleines" Schnäppchen gemacht und 2,50€ gespart ! Ich wollte mir auch am 31.12.12 am BVG-Automat ein "Berlin-Ticket-S" kaufen , weil ich dachte es noch für 33,50€ zu bekommen , aber da blinkte mir schon der "neue" Preis von 36,--€ entgegen .
Ich vermute jetzt einfach mal , das die zuständige Stelle bei der S-Bahn bis zu diesem Tag noch nicht die "neuen" Preise an die "mobilen Fahrscheindrucker" (oder wie auch immer die Dinger heißen mögen) in den Verkaufsstellen/-agenturen gesendet haben !
Wpürde man die punkt3 gelesen haben, wüsste man: Im januar darf noch mit dem verringertem preis gefahren werden, danach nciht mehr.

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024
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Alter Köpenicker
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Blaschnak
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DonChaos
Stimmt. Und trotzdem: warum muss man das so konstruieren, dass der Konflikt vorprogrammiert ist?!

Weil wir sonst russische Breitspur bräuchten um Klappsitze und ausreichend Platz zu haben.

In den alten Wagen, kann man problemlos mit dem Rolli rangieren, selbst wenn alle Plätze besetzt sind, obgleich auch diese Wagen normalgespurt sind. Daran kann es also nicht liegen. Was kommt wohl noch in Frage?

Alte Fahrzeuge = keine TSI PRM
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dubito ergo sum
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Blaschnak
Zitat
DonChaos
Stimmt. Und trotzdem: warum muss man das so konstruieren, dass der Konflikt vorprogrammiert ist?!

Weil wir sonst russische Breitspur bräuchten um Klappsitze und ausreichend Platz zu haben.

Der Unterschied ist eher marginal.

War auch eher überspitzt formuliert.
Zitat
485er-Liebhaber
Wpürde man die punkt3 gelesen haben, wüsste man: Im januar darf noch mit dem verringertem preis gefahren werden, danach nciht mehr.

Und würde man den Duden lesen... ;-)

Achten denn Kontrolleure auf den Preis? Ich dachte eher auf die Gültigkeit und das Hologramm...
Zitat
Blaschnak
Alte Fahrzeuge = keine TSI PRM

Äääh, was bitte?
Zitat
Anton Banasch
Zitat
Blaschnak
Alte Fahrzeuge = keine TSI PRM

Äääh, was bitte?

Willst du das jetzt jedes Mal fragen wenn jemand die TSI PRM erwähnt? So mich meine Erinnerung nicht täuscht, hatten wir das doch gerade erst vor ein paar Wochen.

Kurz und knapp: Das ist die Richtlinie zur barrierefreien Gestaltung. Da kommen all die netten Features her, die die neuen Züge haben "dürfen", wie Spaltüberbrückung, Türfindepiep, Türbewegungspiep mit u.a. unterschiedlicher Frequenz für das Öffnen und Schließen der Tür. Gestaltung der Rolliplätze und viele andere Dinge.

Es gilt hier definitiv: "Sollte man sich merken", denn das Ding wird uns in Zukunft noch häufiger über den Weg laufen. Gerade, wenn es dann auch um neue S-Bahnen geht.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Jay
Willst du das jetzt jedes Mal fragen wenn jemand die TSI PRM erwähnt? So mich meine Erinnerung nicht täuscht, hatten wir das doch gerade erst vor ein paar Wochen.

Jupp, wenn die Forensuche die Abkürzung nicht kennt, werde ich weiterhin fragen. Zumindest bei einer "Neueinführung"einer Abkürzung sollte diese höflicherweise einmal erklärt werden.
Zitat
Anton Banasch
Jupp, wenn die Forensuche die Abkürzung nicht kennt, werde ich weiterhin fragen.

Im Zweifelsfall hilft auch Tante Google. Ist nur unwesentlich komplizierter.

Viele Grüße
Florian Schulz

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Zitat
Anton Banasch
Zitat
Blaschnak
Alte Fahrzeuge = keine TSI PRM

Äääh, was bitte?

Die Technische Spezifikation für Interoperabilität - people with reduced mobility auch schlechter bekannt als EU-Richtlinie 2008/164/EG regelt Anforderungen an Schienenfahrzeuge im konventionellen und Hochgeschwindigkeitsbereich die sich aus Belangen von mobilitätseingeschränkten Fahrgästen ergeben.
Da diese erst 2008 erlassen wurde und für Deutschland eine Ausnahmegenehmigung für bereits existierende Baumuster bis EBA-Anmeldung zum Juni 2012 existiert sind erst in den letzten Jahren diese Anforderungen umgesetzt worden (bei manchen früher bei anderen später).
Zitat
485er-Liebhaber
Wpürde man die punkt3 gelesen haben, wüsste man: Im januar darf noch mit dem verringertem preis gefahren werden, danach nciht mehr.
Wenn ein Automat oder Schalter der S-Bahn oder eines anderen Eisenbahnverkehrsunternehmens ein Ticket mit Aufdruck Februar 2013 für 33,50€ verkauft hätte, wäre dieses trotzdem gültig.
Es besteht zwar theoretisch die Möglichkeit, dass der Differenzbetrag nachgefordert wird - nicht aber ein EBE (40€).

In der Praxis dürfte der Bürokratieaufwand aber die 2,50€ Differenz weit übersteigen, zudem sind m.w. weder Schaffner noch Prüfdienste in der Lage solche Nachforderungen zu erstellen.

"§ 11 Fahrpreise
(1) Die Fahrpreise enthält der Tarif. Er ist an besetzten Bahnhöfen und Auskunftsstellen zur Einsicht
bereitzuhalten.
(2) Sind Fahrpreise unrichtig erhoben worden, ist der Unterschiedsbetrag nachzuzahlen oder zu erstatten.
Der Anspruch auf Nachzahlung oder Erstattung erlischt, wenn er nicht binnen eines Jahres nach Ablauf der
Geltungsdauer des Fahrausweises geltend gemacht wird."


Anders sieht es natürlich bei im voraus erworbenen Fahrscheinen aus, die erst noch entwertet werden müssen. Da können die Verkehrsunternehmen tatsächlich die Nutzung auf eine bestimmte Frist beschränken.
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