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Kurioses-Thread 2 (beendet)
geschrieben von Sasukefan86 
Re: Kurioses-Thread 2
12.10.2013 18:45
Bin ja nun nicht kleinlich...

Zitat
BZ
In seiner Hand eine türkische Pizza, eingewickelt in Alu-Folie. „Mit Kräuter-Soße, ohne Knoblauch“, so Carl. 

;-)
Re: Kurioses
12.10.2013 20:26
Zitat
IsarSteve
OT: Sorry, nicht Berlin.. aber 'too good to miss' für Netzplan fans ! [www.buzzfeed.com]

Ich war jetzt gerade wieder 5 Tage drüben, und staune immer wieder darüber, was die sich alles leisten können. Da gibt es Parallelverkehr von Tube und Bus, in Außenbezirken mindestens 10-Minuten-Takt bis tief in die Nacht (ganz ohne M), niegelnagelneue Hybridbusse mit gutleserlicher Beschilderung, Standorte für Leihräder und Fahrrad-Stadtpläne kostenlos, ...

Und dann komme ich in Tegel an, und wie werde ich von DAISY am BVG-Infoschalter begrüßt?

"TXL Alexanderpl. via Hbf. in 32 min" ;-p

Der X9er, mit dem ich gefahren bin, war auch ein nicht angezeigter Geisterbus - laut DAISY sollte er erst 13 Minuten später abfahren.
Re: Kurioses-Thread 2
12.10.2013 23:19
Zitat
BVG-Fuchs
Zwar etwas übertrieben aber in Grunde völlig richtig.
Öffentliche Verkehrsunternehmen - übrigens auch Taxis - haben eine Beförderungspflicht. Dieser sind natürlich Grenzen gesetzt.
In den VBB-Tarifbestimmungen findet sich dazu folgendes:
"§ 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen
(1) Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste
darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen,
sind insbesondere ausgeschlossen
1. Personen, die unter Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen,
2. Personen mit ansteckenden Krankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz,
3. Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, es sei denn, dass sie zum Führen von
Waffen berechtigt sind,
4. Personen, die Gewaltbereitschaft zeigen bzw. Gewalt ausüben,
5. verschmutzte und / oder übel riechende Personen."

Sofern die Schilderungen im Artikel stimmen, war kein zulässiger Grund für einen Ausschluss von der Beförderung gegeben.
Ob die Schilderungen stimmen, kann ich natürlich nicht nachprüfen.
Re: Kurioses-Thread 2
12.10.2013 23:31
Die 5 hätte wohl nach dem Verzehr gepasst. ;-)
Aber das nun der Busfahrer der Bösewicht sein soll und der arme unschuldige Student das Opfer, kann ich auch schwer glauben.
Persönlich hege ich eine starke Abneigung gegen Personen die mir in öffentlichen Verkehrsmitteln ihre Speisen aufzwingen. Ich esse auch erst auf und nehme dann halt den nächsten Zug/Bus!
Re: Kurioses-Thread 2
13.10.2013 00:01
Am Ende wird noch dem Dönerhändler die Schuld in die Schuhe geschoben weil er statt Kräutersoße doch Knoblauchsoße nahm :-)
Zitat
Giovanni
Sofern die Schilderungen im Artikel stimmen, war kein zulässiger Grund für einen Ausschluss von der Beförderung gegeben.

Doch, Du hast Dich nur des falschen Paragraphen bedient. Es sind auch nicht die Tarifbestimmungen sondern die Beförderungsbedingungen, die hier greifen.

§ 4 Verhalten der Fahrgäste
(2) Fahrgästen ist insbesondere untersagt:
11. die Verkehrsmittel mit offenen Speisen (Speiseeis o. Ä.) und offenen Getränken zu betreten bzw. diese während der Fahrt zu konsumieren


Im gleichen Paragraphen werden dann auch die Konsequenzen aufgezeigt:

(5) Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten nach den Absätzen 1 bis 4, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden; in schwerwiegenden Fällen ist eine vorherige Ermahnung nicht erforderlich.

Der Busfahrer hat hier also völlig richtig gehandelt und hätte den renitenten Fahrgast auch ohne Ankündigung aus dem Bus werfen können.
Zitat
micha774
Am Ende wird noch dem Dönerhändler die Schuld in die Schuhe geschoben weil er statt Kräutersoße doch Knoblauchsoße nahm :-)

Nun könnte man argumentieren, Knoblauch sei auch ein Kraut und gehört in jede gute Kräutersauce, ebenso wie in Kräuterbutter.
Re: Kurioses-Thread 2
13.10.2013 11:31
Zitat
BVG-Fuchs
Die 5 hätte wohl nach dem Verzehr gepasst. ;-)
[...]
Ich esse auch erst auf und nehme dann halt den nächsten Zug/Bus!

... und verstößst damit - je nach Fahrschein - möglicherweise auch gegen die Tarifbestimmungen, nämlich Punkt 5.3.1.a):
"Diese Einzelfahrausweise (außer Kurzstrecke) berechtigen zu einer Fahrt mit beliebigem Umsteigen unter Inanspruchnahme des jeweils nächstfolgenden Anschlusses in Richtung auf das Fahrziel" (Unterstreichung von mir) ;-)

Schon kurios, um beim Thema des Threads zu bleiben, dass man den Döner, den man sich beim Umsteigen in Spandau geholt hat, aufessen darf, wenn das Fahrziel Falkensee heißt und wegwerfen muss, wenn man nach Friesack will. (Nach Friesack muss man ja - bei strenger Auslegung des Tarifs - den nächstfolgenden Anschluss in Richtung auf das Fahrziel, also ggf. die RB10/RB14 nach Nauen nehmen, während man nach Falkensee getrost auf den RE2 warten darf.)
Re: Kurioses-Thread 2
13.10.2013 11:36
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
micha774
Am Ende wird noch dem Dönerhändler die Schuld in die Schuhe geschoben weil er statt Kräutersoße doch Knoblauchsoße nahm :-)

Nun könnte man argumentieren, Knoblauch sei auch ein Kraut und gehört in jede gute Kräutersauce, ebenso wie in Kräuterbutter.
Wir driften ab Alter Köpenicker :-)
Re: Kurioses-Thread 2
13.10.2013 11:49
Zitat
Fahrsteiger
Polizei räumt Bus wegen Pizza
[www.bz-berlin.de]
Zitat
B.Z.
[...] 20 Minuten später fährt der Bus schließlich weiter – ohne Carl. „Ich werde auch in Zukunft mein Essen nicht wegschmeißen“, so der 23-Jährige. [...]

Dann hätten sie ihn wohl doch verhaften sollen.
Das heißt also, wer sich zubereitete Speisen für zuhause kauft nimmt am besten das Rad oder den PKW!

Gruß
Markus

*** Berlins Straßen sind zu wichtig um sie dem ÖPNV allein zu überlassen ***
Zitat
Pedalritter
Das heißt also, wer sich zubereitete Speisen für zuhause kauft nimmt am besten das Rad oder den PKW!

Nein, nur wenn die Speisen unverpackt bzw. in unverschlossenen Behältnissen transportiert werden sollen. Wobei man beim Transport offener Speisen mit dem Rad durchaus mehrere Anläufe einkalkulieren sollte.
Re: Kurioses-Thread 2
13.10.2013 12:55
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Giovanni
Sofern die Schilderungen im Artikel stimmen, war kein zulässiger Grund für einen Ausschluss von der Beförderung gegeben.

Doch, Du hast Dich nur des falschen Paragraphen bedient. Es sind auch nicht die Tarifbestimmungen sondern die Beförderungsbedingungen, die hier greifen.

§ 4 Verhalten der Fahrgäste
(2) Fahrgästen ist insbesondere untersagt:
11. die Verkehrsmittel mit offenen Speisen (Speiseeis o. Ä.) und offenen Getränken zu betreten bzw. diese während der Fahrt zu konsumieren


Im gleichen Paragraphen werden dann auch die Konsequenzen aufgezeigt:

(5) Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten nach den Absätzen 1 bis 4, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden; in schwerwiegenden Fällen ist eine vorherige Ermahnung nicht erforderlich.

Der Busfahrer hat hier also völlig richtig gehandelt und hätte den renitenten Fahrgast auch ohne Ankündigung aus dem Bus werfen können.
Sofern die Darstellung im Artikel stimmt, hat der Fahrgast die offene Speise nach Ermahnung in die Tasche gesteckt. Damit war sie keine offene Speise mehr...

Was ein "schwerwiegender Fall" ist, wird in den BB nicht genau definiert. Da jedoch von diesem Verhalten keine Gefährdung des Betriebes ausging, ist dies kaum anzunehmen.

Ob die Darstellung im Artikel vollständig und korrekt ist, kann ich nicht überprüfen.
Ist sie es, haben Buspersonal und Polizei falsch gehandelt und die BVG wird schadensersatzpflichtig.
Re: Kurioses-Thread 2
13.10.2013 15:15
@ Jumbo: besitze eine Monatskarte. Wenn ich einen Einzekfahrausweis habe, sehe ich zu das ich ans Ziel komme. Wer weis was auf dem Weg vorfällt, sodass ich die 2 Stunden überschreiten würde. ^^
Re: Kurioses-Thread 2
14.10.2013 17:52
bvg.de hat Sinn für Humor:

"Der Straßenbahnverkehr ist zwischen S Karlshorst (Nordseite) und Treskowallee/ Ehrlichstraße unterbrochen. Zum Umsteigen ist jeweils ein Fußweg von 500 bis 850 Metern, je nach Ausschilderung der Deutschen Bahn, zurückzulegen. "
Zitat
micha774
bvg.de hat Sinn für Humor:

"Der Straßenbahnverkehr ist zwischen S Karlshorst (Nordseite) und Treskowallee/ Ehrlichstraße unterbrochen. Zum Umsteigen ist jeweils ein Fußweg von 500 bis 850 Metern, je nach Ausschilderung der Deutschen Bahn, zurückzulegen. "

;-)

Ich habe mal auf Google-Earth gemessen, da kommt man auf 800 m!

Beste Grüße
Harald Tschirner
Zitat
Jumbo
... und verstößst damit - je nach Fahrschein - möglicherweise auch gegen die Tarifbestimmungen, nämlich Punkt 5.3.1.a):
"Diese Einzelfahrausweise (außer Kurzstrecke) berechtigen zu einer Fahrt mit beliebigem Umsteigen unter Inanspruchnahme des jeweils nächstfolgenden Anschlusses in Richtung auf das Fahrziel" (Unterstreichung von mir) ;-)

Absatz (b) schon mal gelesen?



Grüße
nic
Zitat
Alter Köpenicker
§ 4 Verhalten der Fahrgäste
(2) Fahrgästen ist insbesondere untersagt:


Was soll eigentlich das "insbesondere" an dieser Stelle bedeuten?
Schon Schiller wusste: "Was nicht verboten ist, ist erlaubt."


Zitat


Der Busfahrer hat hier also völlig richtig gehandelt und hätte den renitenten Fahrgast auch ohne Ankündigung aus dem Bus werfen können.


With all due respect, es erscheint mir nicht gerade "völlig richtig", dass ein Busfahrer seiner Kundschaft die Cops auf den Hals hetzt --- und das dann mit dem Verzehr einer Pizza (die dazu nach Aufforderung auch noch in einen Rucksack gepackt worden ist) begründet.


konsterniert:
nic
Re: Kurioses-Thread 2
15.10.2013 07:57
"Insbesondere" ist klassisches Juristensprech und soll heißen: Diese Liste ist nicht abschließend. Weitere Gründe, die uns gerade in diesen Moment nicht einfallen, könnte es ebenso geben.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 15.10.2013 08:00 von Logital.
Re: Kurioses-Thread 2
15.10.2013 20:00
Zitat
Nicolas Jost
Zitat
Jumbo
... und verstößst damit - je nach Fahrschein - möglicherweise auch gegen die Tarifbestimmungen, nämlich Punkt 5.3.1.a):
"Diese Einzelfahrausweise (außer Kurzstrecke) berechtigen zu einer Fahrt mit beliebigem Umsteigen unter Inanspruchnahme des jeweils nächstfolgenden Anschlusses in Richtung auf das Fahrziel" (Unterstreichung von mir) ;-)

Absatz (b) schon mal gelesen?

Ja, hab ich.
Dort ist von anderen Fahrscheinen die Rede, deswegen schrieb ich ja auch "je nach Fahrschein".
Dieses Thema wurde beendet.