Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
Fragen-Thread V / 2013 (beendet)
geschrieben von FuzzyLogic 
Wir "durften" gestern abend die Missstände durch den Talent2-Einsatz auf dem RE7 erleben. Der Zug war bereits in Friedrichstraße sehr gut gefüllt und hat sich dann über Hbf, Zoo und Charlottenburg vollends als unqualifiziert erwiesen. Durch die extreme Überfüllung und die Mängel bei den Türen (zu wenig, Schiebebretter) gab es natürlich auch überplanmäßige Standzeiten auf den Bahnhöfen und die moderate Verspätung in Friedrichstraße hat sich dann von Station zu Station noch vergrößert.

Mit solchen Zügen bekommt man mich als (normalerweise) Autofahrer jedenfalls nicht von der Straße.

Nun wird ja bekanntlich das gefahren, was der VBB bestellt. Bis vor nicht allzu langer Zeit fuhren auf der Strecke Doppelstockzüge, mit denen wir auch schon gefahren sind und an solche Zustände wie gestern kann ich mich damit nicht entsinnen.

Nun zu meine Fragen:
1. Bestellt der VBB nur Sitz-, Steh- und Fahrrad-Plätze oder auch gezielt einen Fahrzeugtyp bzw. ist der Fahrzeugtyp Bestandteil der Ausschreibung?

2. Falls auch Fahrzeugtyp: Bekommt der VBB den Talent2 billiger? (laut DB soll der Talent2 einfacher einsetzbar sein, als ein lokbespannter Zug)

3. Sind 1. Klasse-Abteile Bestandteil der Ausschreibung bzw. werden diese vom VBB gezielt gefordert? (die waren nämlich anfangs noch fast leer, wurden dann aber notgedrungen von den minderwertigen Fahrgästen okkupiert. M.E. sollte man diese auf dieser Strecke ganz weglassen - auf die drei 1. Klassefahrgäste kann man auch verzichten)

Gruß Ralf
Zitat

"1. Bestellt der VBB nur Sitz-, Steh- und Fahrrad-Plätze oder auch gezielt einen Fahrzeugtyp bzw. ist der Fahrzeugtyp Bestandteil der Ausschreibung?"
Fahrzeugtypen dürfen nicht explizit in Ausschreibungen vorgegeben werden. Sonst hätte man einen Verstoß gegen die Vergabeverordnung. Gleichwohl kann man über die weichen Kriterien den Fahrzeugtyp gut eingrenzen, was aber der VBB in seinen Ausschreibungen nicht macht.

Zitat

3. Sind 1. Klasse-Abteile Bestandteil der Ausschreibung bzw. werden diese vom VBB gezielt gefordert? (die waren nämlich anfangs noch fast leer, wurden dann aber notgedrungen von den minderwertigen Fahrgästen okkupiert. M.E. sollte man diese auf dieser Strecke ganz weglassen - auf die drei 1. Klassefahrgäste kann man auch verzichten)
Erste Klasse Plätze werden vom VBB gefordert.
Zitat
Chep87
Zitat

3. Sind 1. Klasse-Abteile Bestandteil der Ausschreibung bzw. werden diese vom VBB gezielt gefordert? (die waren nämlich anfangs noch fast leer, wurden dann aber notgedrungen von den minderwertigen Fahrgästen okkupiert. M.E. sollte man diese auf dieser Strecke ganz weglassen - auf die drei 1. Klassefahrgäste kann man auch verzichten)
Erste Klasse Plätze werden vom VBB gefordert.

Wobei die 1. Wagenklasse in den Talenten ihren Namen nicht verdient. Von den zwölf Plätzen sind nur fünf uneingeschränkt nutzbar und der Sitzkomfort, wenn man davon überhaupt sprechen kann, gleicht dem in der 2. Wagenklasse wie ein Ei dem anderen.

Apropos: Hat eigentlich schon jemand hier die 1. Wagenklasse in den ODEG-KISS ausprobiert? Erfahrungen würden mich sehr interessieren.
Hat wer eine Idee, weshalb die 67 im Straßenbahnnetzplan mal rosa und mal dunkelgrün dargestellt ist?

Faltplan und Atlas: Dunkelgrün
Internet: Rosa

~~~~~~
Sie befinden sich HIER.
Jay
Re: Fragen-Thread V / 2013
16.12.2013 00:40
Zitat
Chep87
Zitat

"1. Bestellt der VBB nur Sitz-, Steh- und Fahrrad-Plätze oder auch gezielt einen Fahrzeugtyp bzw. ist der Fahrzeugtyp Bestandteil der Ausschreibung?"
Fahrzeugtypen dürfen nicht explizit in Ausschreibungen vorgegeben werden. Sonst hätte man einen Verstoß gegen die Vergabeverordnung. Gleichwohl kann man über die weichen Kriterien den Fahrzeugtyp gut eingrenzen, was aber der VBB in seinen Ausschreibungen nicht macht.

Selbstverständlich können auch Fahrzeuge vorgeschrieben werden. Genau das tun Senat, CNB/KCW & VBB bei der S-Bahnausschreibung. Dort ist eine Fahrzeugnutzung über zwei Ausschreibungsspannen vorgesehen, was natürlich bedeutet, dass die Fahrzeuge bei der Folgeausschreibung vorgeschrieben sind.

Im Raum Kassel waren die Fahrzeuge bei der Neuvergabe der RegioTram auch vorgegeben.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat

Selbstverständlich können auch Fahrzeuge vorgeschrieben werden. Genau das tun Senat, CNB/KCW & VBB bei der S-Bahnausschreibung. Dort ist eine Fahrzeugnutzung über zwei Ausschreibungsspannen vorgesehen, was natürlich bedeutet, dass die Fahrzeuge bei der Folgeausschreibung vorgeschrieben sind.

Im Raum Kassel waren die Fahrzeuge bei der Neuvergabe der RegioTram auch vorgegeben.
Mooooooment: Was du schreibst ist ja wieder zulässig. Konkrete Stücke Blech/Alu/Plastik dürfen wieder vorgeschrieben werden. "Ihr müsst 442 001, 002 und 003 von EVU Z kaufen". Aber was nicht geht ist: "Ihr müsst von Bombardier Talent 2 Triebwagen kaufen". Nur in ganz seltenen, sehr eng begrenzten Fällen darf der Fahrzeugtyp an sich vorgeschrieben werden.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 16.12.2013 08:27 von Chep87.
Wir hatten das glaube ich schon mal an einer anderen Stelle, ich finde bloß die Diskussion dazu nicht mehr:
Auf der S3 werden jetzt wieder 481er eingesetzt. Warum macht man das? Wie ist die weitere Planung dazu?

Danke

Mit besten Grüßen

phönix
Jay
Re: Fragen-Thread V / 2013
16.12.2013 12:55
Zitat
phönix
Wir hatten das glaube ich schon mal an einer anderen Stelle, ich finde bloß die Diskussion dazu nicht mehr:
Auf der S3 werden jetzt wieder 481er eingesetzt. Warum macht man das? Wie ist die weitere Planung dazu?

Danke

Richtig. Zuletzt heute um 9:39 Uhr und 11:06 Uhr in den "Kurzmeldungen Dezember".

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Gegen 18:45 großer Blaulichtauflauf kurz vor der Jan-Peterson-Str. mit fleißig werkelden Feuerwehrmännern.
Diese machten sich an und unter der Front eines GT6 der Linie M8 Richtung Ahrensfelde zu schaffen.
Da kein RTW vor Ort war, nehme ich an, dass ein andere Fremdkörper im Drehgestell klemmtel. Weis einer mehr?
Fragen-Thread 2014
01.01.2014 11:15
Eine Frage zu gestern die mir in den Kopf kam:

In den Beförderungsbedingungen steht unter §11 (2).
"Von der Beförderung sind gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände ausgeschlossen, insbesondere
1. explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übel riechende oder ätzende Stoffe,"
...

Warum durften dann Fahrgäste mit Raketen oder anderem Knallzeug im Gepäck in die Busse/ Bahnen einsteigen? Ist das nicht ein Widerspruch in sich?
Re: Fragen-Thread 2014
01.01.2014 12:15
Zitat
micha774
Eine Frage zu gestern die mir in den Kopf kam:

In den Beförderungsbedingungen steht unter §11 (2).
"Von der Beförderung sind gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände ausgeschlossen, insbesondere
1. explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übel riechende oder ätzende Stoffe,"
...

Warum durften dann Fahrgäste mit Raketen oder anderem Knallzeug im Gepäck in die Busse/ Bahnen einsteigen? Ist das nicht ein Widerspruch in sich?

Gegenfrage: Warum dürfen Fahrgäste mit einem Feuerzeug in der Tasche oder einer Zeitung unterm Arm Busse und Bahnen benutzen?
Zitat
Ostbahn

Gegenfrage: Warum dürfen Fahrgäste mit einem Feuerzeug in der Tasche oder einer Zeitung unterm Arm Busse und Bahnen benutzen?

Meine Güte.....was ist denn das für ein Kindergarten? Geht ja im neuen Jahr gleich gut los. Ich fand die Frage von micha774 schon berechtigt. Leicht entzündlich ist auch die Kleidung, deine Haare usw....soll das etwa alles nicht getragen werden dürfen? Würde ja bedeuten, dass Busse und Bahnen nur noch ohne Fahrgäste durch die Gegend fahren. Also Ostbahn, du weißt genau, was mit der Frage gemeint war....hast du eine Antwort drauf, bin ich dankbar. Wenn nicht, lass es einfach bleiben!
Zitat
micha774
Eine Frage zu gestern die mir in den Kopf kam:

In den Beförderungsbedingungen steht unter §11 (2).
"Von der Beförderung sind gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände ausgeschlossen, insbesondere
1. explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übel riechende oder ätzende Stoffe,"
...

Warum durften dann Fahrgäste mit Raketen oder anderem Knallzeug im Gepäck in die Busse/ Bahnen einsteigen? Ist das nicht ein Widerspruch in sich?

Weil diese eben nicht so leicht entzündlich sind (Verpackung usw.) und die enthaltenen Stoffe in den üblichen(!) Mengen keine großen Explosionen verursachen können.
Sonst dürftest du auch keine Farben, Lacke, Spraydosen und Alkohole im ÖPNV mit dir führen.

Gruß
Markus

*** Berlins Straßen sind zu wichtig um sie dem ÖPNV allein zu überlassen ***



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 01.01.2014 13:47 von Pedalritter.
Unter explosionsfähig versteht die BVG sicherlich eher u.a. einen Kanister voll mit Benzin. Ob man bei Raketen und Knallkörper von "Explosionen" wie beim Sprengstoff reden kann, die den Wagen schwer beschädigen und verherende Verletzungen der Fahrgäste herbeiführen können, ist sehr fraglich.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 01.01.2014 13:49 von Grenko.
Kürzlich hatte ich im Bus die Gelegenheit, dem Fahrer über die Schulter zu schauen, da ich den Platz gleich hinter der ersten Türe einnahm. Dabei lenkte der Monitor der Videoüberwachung einen Großteil meiner Aufmerksamkeit auf sich. Während der Bus fuhr, konnte man den Fahrgastraum betrachten, aufgenommen von der Kamera über der letzten Sitzreihe. Während des Aufenthalts an der Haltestelle war stets der Busfahrer selbst abgebildet. Welche Bewandtnis steckt wohl dahinter?
Wg. der Angriffe auf die Fahrer schaltet die Kamera bei Öffnen der Vordertür automatisch auf diese um.
Beim DL-Bus z.b. schaltet die Kamera sobald dier rechte Blinker gesetzt wird
auf die Kamera außen über der ersten Tür um, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 01.01.2014 14:20 von micha774.
Achso, vielen Dank. Ich habe mir natürlich gleich alles mögliche gedacht. Als friedliebender Mensch kommt man auf so etwas natürlich zuletzt.
Zitat
micha774
Beim DL-Bus z.b. schaltet die Kamera sobald dier rechte Blinker gesetzt wird
auf die Kamera außen über der ersten Tür um, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.

Hallo!

Was hat der Busfahrer in engen Kurven (ohne Blinker) von dieser Hilfe?

Mit freundlichen Grüßen und in diesem Sinne
Euer Bürgermeister
Jay
Re: Fragen-Thread V / 2013
01.01.2014 16:17
Zitat
Bürgermeister
Zitat
micha774
Beim DL-Bus z.b. schaltet die Kamera sobald dier rechte Blinker gesetzt wird
auf die Kamera außen über der ersten Tür um, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.

Hallo!

Was hat der Busfahrer in engen Kurven (ohne Blinker) von dieser Hilfe?

Der Sinn ist der, dass die Kamera den Außenspiegel ergänzt und der Fahrer beim Abbiegen hoffentlich keine Radfahrer oder Fußgänger über den Haufen fährt. Die sollten den Fahrweg in einer Kurve eigentlich nicht kreuzen, denn anderenfalls wäre es ja eine Kreuzung an der geblinkt werden müsste.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Hallo!

Ist die Technik nicht auch dafür gedacht, dass der Busfahrer sehen kann ob er beim Abbiegen/ bei der Kurvenfahrt mit seinem überlangen Fahrzeug Schilder, Masten oder Autos streift? Wenn es reicht nur den Blinker zu betätigen, müsste sich diese ja auch bei jeder Haltestellenanfahrt das Bild einschalten.

Mit freundlichen Grüßen und in diesem Sinne
Euer Bürgermeister
Dieses Thema wurde beendet.