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Kurzmeldungen August 2013
geschrieben von Sasukefan86 
Zitat
Pedalritter
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Tramler
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Grenko
Findest Du?
Ich fand es eigentlich endlich mal übersichtlich und auch verständlich. Was genau findest Du nicht gelungen?

Die Abbildungen zum U-Bahnpendelverkehr U5 & U6 z. B. mit den ganzen Pfeilen find ich etwas unübersichtlich. Ich verstehe sie zwar, gehe aber von der "Normalbevölkerung" aus, die sich da sicher nicht so schnell reindenken können.

Glaubst du das der normale Fahrgast dümmer ist als der durchschnittliche BahnInfo Nutzer?

Nein. Aber ich/wir, die ein persönliches Interesse für den öPNV haben, können sich in viele grafische Darstellungen viel einfacher reindenken, als jmd., der es möglichst schnell & prägnant auf den schnellen Blick verstehen soll.
Gut, das die SL 61 um diese Zeit jetzt (Aktuell) nicht mehr fährt. 3 (!!!) Bäume auf Oberleitung auf dem Fürstenwalder Damm in höhe Haltestelle: Wasserwerk.
Ob das bis Morgen Früh Repariert ist?

GLG.................Tramy1
Anscheinend hat ein Strassenbahnfahrer einen Autofahrer Fremdenfeindlich beleidigt'
[www.berlin.de]

Perfekt fürs Image...

MFG, FlexiFan
-----------------------
Es lebe Berlin
Zitat
FlexiFan
Anscheinend hat ein Strassenbahnfahrer einen Autofahrer Fremdenfeindlich beleidigt'

erst mal abwarten, was die Ermittlungen ergeben. Vieles wird "fremdenfeindlich" genannt, was es eigentlich nicht ist. Aber das ist ein Thema, was nicht hierher gehört. Also erstmal sehen.

Wenn der Vorwurf zutrifft, ist sowas natürlich nicht tragbar und sollte seine Konsequenzen haben. Ich habe selbst viele Bekannte und Freunde, die nicht aus Berlin sind. Aber erstmal schön locker bleiben.

**** Viele Grüße **** bleibt gesund !



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 06.08.2013 23:19 von Wollankstraße.
Ist aber mutig.
Anzeige stellen und dabei kommt raus das er selbst nicht frei von Schuld ist
zwecks "gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr" durch mutwillige Blockade der Straßenbahn.
Wenn jetzt der Straßenbahnfahrer auch eine Anzeige macht, haben wir zwei Stück
und der Richter stellt das Verfahren ein ;-)
Zitat
micha774
Ist aber mutig.
Anzeige stellen und dabei kommt raus das er selbst nicht frei von Schuld ist
zwecks "gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr" durch mutwillige Blockade der Straßenbahn.
Wenn jetzt der Straßenbahnfahrer auch eine Anzeige macht, haben wir zwei Stück
und der Richter stellt das Verfahren ein ;-)

kann ich nur zustimmen. Und dann Aussage gegen Aussage. Sowas ist ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Polizei und Justiz. Als ob die nichts anderes zu tun haben....

**** Viele Grüße **** bleibt gesund !
Zitat
micha774
Ist aber mutig.
Anzeige stellen und dabei kommt raus das er selbst nicht frei von Schuld ist
zwecks "gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr" durch mutwillige Blockade der Straßenbahn.
Wenn jetzt der Straßenbahnfahrer auch eine Anzeige macht, haben wir zwei Stück
und der Richter stellt das Verfahren ein ;-)

Und das Ganze ist der Beschreibung nach an der Kreuzung Brunnen-/ Invalidenstraße passiert, also genau vor dem Polizeiabschnitt!

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Tramy1
Gut, das die SL 61 um diese Zeit jetzt (Aktuell) nicht mehr fährt. 3 (!!!) Bäume auf Oberleitung auf dem Fürstenwalder Damm in höhe Haltestelle: Wasserwerk.
Ob das bis Morgen Früh Repariert ist?

Haben es doch geschafft, Tram SL 61 fährt ja. An oben genannter Haltestelle war nicht der einzige Vorfall. Weiter zum Müggelseedamm/Fürstenwalder Damm weitere Bäume auf Oberleitung gefallen. So ein befreundeter, bei der Freiwilligen Feuerwehr tätig ist. Turmwagen udn Feuerwehr waren sehr lange damit beschäftigt, die Bäume zu beseitigen. Zeitweise konnte die Feuerwehr nicht nach Rahnsdorf fahren, weil Müggelseedamm und Fürstenwalder Damm mit Bäumen unpassierbar waren.

GLG.................Tramy1
Zitat
Tramy1
Zitat
Tramy1
Gut, das die SL 61 um diese Zeit jetzt (Aktuell) nicht mehr fährt. 3 (!!!) Bäume auf Oberleitung auf dem Fürstenwalder Damm in höhe Haltestelle: Wasserwerk.
Ob das bis Morgen Früh Repariert ist?

Haben es doch geschafft, Tram SL 61 fährt ja. An oben genannter Haltestelle war nicht der einzige Vorfall. Weiter zum Müggelseedamm/Fürstenwalder Damm weitere Bäume auf Oberleitung gefallen. So ein befreundeter, bei der Freiwilligen Feuerwehr tätig ist. Turmwagen udn Feuerwehr waren sehr lange damit beschäftigt, die Bäume zu beseitigen. Zeitweise konnte die Feuerwehr nicht nach Rahnsdorf fahren, weil Müggelseedamm und Fürstenwalder Damm mit Bäumen unpassierbar waren.

Auch die S3 war wegen Sturmschäden zwischen Friedrichshagen und Erkner unterbrochen.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Tramy1
Zeitweise konnte die Feuerwehr nicht nach Rahnsdorf fahren, weil Müggelseedamm und Fürstenwalder Damm mit Bäumen unpassierbar waren.

Warum sind sie dann nicht erstmal ohne Bäume dorthin gefahren?
Zitat
Alter Köpenicker
Warum sind sie dann nicht erstmal ohne Bäume dorthin gefahren?

Großartig! :-)
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Tramy1
Zeitweise konnte die Feuerwehr nicht nach Rahnsdorf fahren, weil Müggelseedamm und Fürstenwalder Damm mit Bäumen unpassierbar waren.

Warum sind sie dann nicht erstmal ohne Bäume dorthin gefahren?

Alter Schwede ... Köpenicker ... der war gut. :-D
Zitat
micha774
Ist aber mutig.
Anzeige stellen und dabei kommt raus das er selbst nicht frei von Schuld ist
zwecks "gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr" durch mutwillige Blockade der Straßenbahn.


Wenn du schon etwas konstruieren möchtest, dann könnte es vielleicht noch Nötigung sein. Aber auch Das dürfte hier, sollte sich die ganze Sache so zugetragen haben, ausfallen, da schließlich jedermann das Recht hat, einen Straftäter bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten (um es jetzt mal ganz generell auf den Punkt zu bringen).



Zitat

Wenn jetzt der Straßenbahnfahrer auch eine Anzeige macht, haben wir zwei Stück
und der Richter stellt das Verfahren ein ;-)

Das mag zwar im öffentlich-rechtlichen "Großstadtrevier" (oder wie auch immer die vergleichbaren Serien gerade heißen mögen) so sein, ein Strafverfahren in der richtigen Welt funktioniert dann aber doch etwas anders.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.08.2013 04:05 von Nicolas Jost.
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Tramy1
Zeitweise konnte die Feuerwehr nicht nach Rahnsdorf fahren, weil Müggelseedamm und Fürstenwalder Damm mit Bäumen unpassierbar waren.

Warum sind sie dann nicht erstmal ohne Bäume dorthin gefahren?

+1 ;)
Zitat
Nicolas Jost
...da schließlich jedermann das Recht hat, einen Straftäter bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten (um es jetzt mal ganz generell auf den Punkt zu bringen).

Das bezweifle ich mal frech.
Ich darf auf meiner Arbeitsstelle (Lebensmitteleinzelhandel) nichtmal eine Taschenkontrolle machen (ich muß einen begründeten Verdacht haben**), geschweige denn jemanden festhalten und das liegt nicht an meiner (Nicht-)Qualifikation dafür ;-)

**Das wissen nur die meisten Kunden nicht.
Die müssen ihre Taschen eigentlich erst in Gegenwart der Polizei öffnen.
Zitat
micha774
Ich darf auf meiner Arbeitsstelle (Lebensmitteleinzelhandel) nichtmal eine Taschenkontrolle machen (ich muß einen begründeten Verdacht haben**), geschweige denn jemanden festhalten und das liegt nicht an meiner (Nicht-)Qualifikation dafür

Ein Verdacht reicht dafür auch nicht aus. Übrigens: stellt sich der Verdacht nach Eintreffen der Polizei als unbegründet raus, kann der zu unrecht festgehaltene seinerseits berechtigte Ansprüche geltend machen.
Zitat
micha774
Zitat
Nicolas Jost
...da schließlich jedermann das Recht hat, einen Straftäter bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten (um es jetzt mal ganz generell auf den Punkt zu bringen).

Das bezweifle ich mal frech.
Ich darf auf meiner Arbeitsstelle (Lebensmitteleinzelhandel) nichtmal eine Taschenkontrolle machen (ich muß einen begründeten Verdacht haben**), geschweige denn jemanden festhalten

Eine Taschenkontrolle ist ja auch ganz was anderes. Hast Du jemanden auf frischer Tat ertappt, darfst Du ihn bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Ein bloßer Verdacht reicht dafür nicht und eine besondere Qualifikation bedarf es dafür auch nicht.
Zitat
micha774
Zitat
Nicolas Jost
...da schließlich jedermann das Recht hat, einen Straftäter bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten (um es jetzt mal ganz generell auf den Punkt zu bringen).

Das bezweifle ich mal frech.
Ich darf auf meiner Arbeitsstelle (Lebensmitteleinzelhandel) nichtmal eine Taschenkontrolle machen (ich muß einen begründeten Verdacht haben**), geschweige denn jemanden festhalten und das liegt nicht an meiner (Nicht-)Qualifikation dafür ;-)

**Das wissen nur die meisten Kunden nicht.
Die müssen ihre Taschen eigentlich erst in Gegenwart der Polizei öffnen.

Es gibt in Deutschland das Jedermannfestnahmerecht d.h. jeder darf einen Straftäter, der auf frischer Tat erwischt wurde
bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.
Hallo,

§127 (1) StPO sagt:

"Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen."
Es muss sich um eine Straftat handeln und die Tat muss frisch, das heißt, der Täter muss direkt bei Begehung der Tat erwischt oder verfolgt werden.
Identität nicht sofort feststellbar bedeutet, das sich der Täter nicht ausweisen will oder kann.
Fluchtverdacht bedeutet, das sich der Täter wahrscheinlich der Strafverfolgung entziehen wird.

Zur Taschenkontrolle:
Die Befugnis zu Durchsuchungsmaßnahmen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren setzt deshalb stets den Verdacht einer strafbaren Handlung voraus; ohne ihn ist die mit einer Durchsuchung verbundene polizeiliche Kontrolle – etwa im Kassenbereich eines Geschäfts – deshalb unzulässig. Auch die Sicherung oder Durchsetzung eines Anspruchs mittels privater Gewalt ist nur unter der Voraussetzung zulässig, daß die konkrete Gefahr einer Erschwerung oder Vereitelung der Durchsetzung eines bestehenden Anspruches droht

MfG Holger



Hoch lebe die Meinungs- und Pressefreiheit!



Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
micha774
Zitat
Nicolas Jost
...da schließlich jedermann das Recht hat, einen Straftäter bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten (um es jetzt mal ganz generell auf den Punkt zu bringen).

Das bezweifle ich mal frech.
Ich darf auf meiner Arbeitsstelle (Lebensmitteleinzelhandel) nichtmal eine Taschenkontrolle machen (ich muß einen begründeten Verdacht haben**), geschweige denn jemanden festhalten

Eine Taschenkontrolle ist ja auch ganz was anderes. Hast Du jemanden auf frischer Tat ertappt, darfst Du ihn bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Ein bloßer Verdacht reicht dafür nicht und eine besondere Qualifikation bedarf es dafür auch nicht.

Wie Tradibahner schon richtig zitiert hat gelten dafür sehr spezielle Voraussetzungen. Sollte dir der Typ seinen Perso unter die Nase halten und dich die Daten aufnehmen lassen, dann bist du Neese und musst ihn entkommen lassen, da du seine Identität ja nun kennst.

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