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Kurzmeldungen Juli 2014
geschrieben von Harald Tschirner 
Zitat
Logital
Zitat
Tradibahner
Moin,

da ja die S-Bahn Berlin GmbH aus der Krise heraus ist, und auch keine Personalprobleme hat, fällt die S85 heute aus: [mobile.twitter.com], ohne dem Bauwahn wären die Ausfälle bestimmt nicht geringer.

Ey komm, es ist Nieselregen, verlange nichts Unmögliches! Da werden zusätzliche Tfs gebraucht um die Umläufe den richtigen Regentropfen zuzuordnen.

wie im Nachbar-Thread [www.bahninfo-forum.de] berichtet wird, ist tatsächlich Personalmangel der Grund für die Abstellung der S85. Und mal ehrlich, wieviel Ausfälle mehr gäbe es ohne die Stadtbahnsperrung? Man spart durch die S75-Einkürzung nochmal soviel, wie durch die S85-Abstellung. Und warum darf man der Bahn mit ihrem Ferien-Bauwahn nicht Absicht unterstellen?
Bitte nur sachliche Antworten/Diskussion!

MfG Holger



Hoch lebe die Meinungs- und Pressefreiheit!



Joe
Re: Kurzmeldungen Juli 2014
24.07.2014 09:08
Zitat
Tradibahner
Und warum darf man der Bahn mit ihrem Ferien-Bauwahn nicht Absicht unterstellen?
Bitte nur sachliche Antworten/Diskussion!

Dann halte Dich doch selber dran...!!!
Zitat
Tradibahner
Und warum darf man der Bahn mit ihrem Ferien-Bauwahn nicht Absicht unterstellen?

Aber da wedelt der Schwanz doch mit dem Hund! Du weißt ich gehe bei einigen deiner Behauptungen mit, z.B. das Einstellen ganzer Zuggruppen bei Störeinflüssen, die nicht zu Vertragsstrafen führen (Polizeieinsatz etc.). Aber Baustellenplanung ist schon so kompliziert genug, einen Zusammenhang zur Personalplanung sehe ich nicht. Eher umgekehrt. Dank der Sommerbaustelle wurden sicher vielen Tfs Urlaub gewährt, daher sind trotz des Umstandes, dass weniger Dienste besetzt werden müssen dennoch Dienste offen, wenn der Krankenstand steigt.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.07.2014 09:22 von Logital.
Laut Betriebslage fährt die S85 seit 9:20h wieder.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Logital
Laut Betriebslage fährt die S85 seit 9:20h wieder.

Von wo? Gegen 9:50 Uhr wurde die S45 Richtung Schönefeld erst in Baumschulenweg von der S9 und dann in Schöneweide von der S46 überholt. In beiden Fällen wussten die Anzeiger nichts von einer S85.

@Tradibahner: Mit deiner Art zu schreiben erreichst du aber nichts. Manchmal ist weniger mehr.
Ach wie ist das schön. Nach einem anstrengendem Arbeitstag nach Hause zu kommen und entspannt, quasi völlig losgelöst (;)), die Neuigkeiten im Forum zu lesen... Hat irgendwie nicht ganz geklappt. Angesichts der Menge an Beiträgen, die sich irgendwie alle mehr oder weniger direkt auf einen der anderen Beiträge beziehen, hab ich nun einfach Tabula Rasa gemacht und sie alle entfernt. Selbst beim Mitzählen bin ich schon durcheinander gekommen, insofern sind es zirka 55 Beiträge, die ich aus diesem Thread entfernt habe.

Gruß, Tom Gerlich - Forummaster Berlin
Offensichtlich gibt es irgendein Problem mit dem Bahnübergang zw. Wuhletal & Biesdorf. Sowohl stadtein- als auch stadtauswärts (heute morgen & jetzt nachmittags) wird direkt vor dem BÜ angehalten & sofort wieder angefahren. Das BÜ-Signal vor dem BÜ zeigte meiner Ansicht nach auch rot beim anfahren.
Das BÜ- Signal kann nicht rot zeigen...

Gruß fairsein
Öhm dieses schon. Das ist kein herkömmliches BÜ-Signal. Das scheint mir ein Signal älterer Bauart zu sein, an dem am Mast selbst das BÜ-StVO-Schild (VZ 150) hängt. Kenne so ein Signal sonst auch nirgendwo.
Zitat
Tramler
Öhm dieses schon. Das ist kein herkömmliches BÜ-Signal. Das scheint mir ein Signal älterer Bauart zu sein, an dem am Mast selbst das BÜ-StVO-Schild (VZ 150) hängt. Kenne so ein Signal sonst auch nirgendwo.

Dann isses ein normales Hauptsignal, das als Blocksignal (oder Einfahrsignal des Bf Mahlsdorf – weiß jetzt nicht aus dem Kopf, wo das Signal genau steht und bin grad zu faul, mal Luftbilder o.ä. zu bemühen) fungiert und nur „nebenbei“ den Bahnübergang mit deckt. Die Zusatzfunktion als Dekungssignal für den Bahnübergang wird durch das ehemalige¹ StVO-Zeichen gekennzeichnet.
Soweit mein angelesenes Wissen als interessierter Laie.

¹in der StVO wurde der „Gartenzaun“ ja kürzlich abgeschafft; jetzt wird auch vor beschrankten Bahnübergängen mit dem um die Kurve kommenden Zug gewarnt



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 25.07.2014 16:29 von Jumbo.
Zitat
Tramler
Öhm dieses schon. Das ist kein herkömmliches BÜ-Signal. Das scheint mir ein Signal älterer Bauart zu sein, an dem am Mast selbst das BÜ-StVO-Schild (VZ 150) hängt. Kenne so ein Signal sonst auch nirgendwo.

Das "StVO-Schild" ist dieses Signal der Eisenbahnsignalordnung:

(DS301.0301)

Beste Grüße
Harald Tschirner


Habe mal aus Youtube aus einem Führerstandsmitfahrt-Video der S5 das betreffende Signal (allerdings das stadteinwärts) herausgesucht und als Screenshot hier reingeladen.

Das ist dann wohl das in Punkt 3 beschriebene aus der von Harald zitierten Signalordnung. Da steht, dass dieses nur bei techn. gesichertem BÜ einen Fahrtbefehl anzeigen kann.
Aber das muss es wahrscheinlich nicht. Es kann ja möglicherweise eine Störung vorliegen, bei der der BÜ zwar gesichert ist, das Signal jedoch trotzdem keinen Fahrtbefehl anzeigt. In diesem Fall dürfte an dem Signal doch nur bei mündlichem Befehl des FDL (wenn an dem Signal die rote M-Tafel hängt?) bei rot vorbeigefahren werden, oder?

Wie würde man denn dann aber die Fahrsperre "umgehen"? Die würde den Zug ja zwangsbremsen, oder?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 25.07.2014 17:53 von Tramler.


Zitat
Tramler
Habe mal aus Youtube aus einem Führerstandsmitfahrt-Video der S5 das betreffende Signal (allerdings das stadteinwärts) herausgesucht und als Screenshot hier reingeladen.

Das ist dann wohl das in Punkt 3 beschriebene aus der von Harald zitierten Signalordnung. Da steht, dass dieses nur bei techn. gesichertem BÜ einen Fahrtbefehl anzeigen kann.
Aber das muss es wahrscheinlich nicht. Es kann ja möglicherweise eine Störung vorliegen, bei der der BÜ zwar gesichert ist, das Signal jedoch trotzdem keinen Fahrtbefehl anzeigt. In diesem Fall dürfte an dem Signal doch nur bei mündlichem Befehl des FDL (wenn an dem Signal die rote M-Tafel hängt?) bei rot vorbeigefahren werden, oder?

Hier der Abschnitt 8 des Moduls 301.0002 der DS 301, der sich mit Mastschildern und dem Verhalten ihnen gegenüber befasst. Das abgebildete Mastschild ist im ABschnitt 1 c) beschrieben. Da darf man also ohne Weiteres vorbei fahren und damit der Tf weiß, dass da ein Bahnübergang kommt, den er u.U. selbst sichern muss, ist zusätzlich das Zs 9 angebracht.

8 Mastschilder
(1) Lichtsignale, an deren Standort bei erloschenem Signalbild zu halten ist, sind
durch Mastschilder kenntlich.
Die Mastschilder geben das Verhalten bei Halt zeigenden oder gestörten
Lichtsignalen vor. Sie sind
- weiß-rot-weiß
bzw. ein mit der Spitze nach oben weisendes rotes Dreieck auf weißem
Grund (DV 301),
- weiß-gelb-weiß-gelb-weiß,
- rot (nur bei der Gleichstrom-S-Bahn Berlin),
- weiß-schwarz-weiß-schwarz-weiß
(nur bei den Gleichstrom-S-Bahnen Berlin und Hamburg) sowie
- weiß mit zwei schwarzen Punkten (DV 301).

a) An einem durch ein weiß-rot-weißes Mastschild
bzw. durch ein Mastschild mit einem mit der Spitze nach oben weisenden
roten Dreieck auf weißem Grund (DV 301)
gekennzeichneten Lichtsignal, das Halt zeigt oder gestört ist, dürfen Züge
nur auf Ersatzsignal, Vorsichtsignal, Gegengleisfahrt-Ersatzsignal, Befehl
oder – bei Signal Zs 12 – auf mündlichen bzw. fernmündlichen Auftrag vorbeifahren.
Rangierfahrten dürfen nur mit Zustimmung des zuständigen Wärters am
Signal vorbeifahren.


b) An einem durch ein weiß-gelb-weiß-gelb-weißes Mastschild gekennzeichneten
Lichthauptsignal, das Halt zeigt oder gestört ist, dürfen Züge, wenn
nach dem Anhalten vor diesem Signal eine Verständigung mit dem Fahrdienstleiter
nicht möglich ist, ohne Zustimmung vorbeifahren und müssen
bis zum nächsten Hauptsignal auf Sicht fahren.
Hauptsignale mit diesem Mastschild besitzen im Geltungsbereich der
DV 301 zugleich eine Vorsignalfunktion.

c) An einem durch ein weiß-schwarz-weiß-schwarz-weißes Mastschild gekennzeichneten
Lichthauptsignal, das Halt zeigt oder gestört ist, dürfen
Züge nach dem Anhalten vor diesem Signal ohne Zustimmung vorbeifahren.

Hierfür und für das Verhalten nach der Vorbeifahrt sind die vom Eisenbahninfrastrukturunternehmer
für die Gleichstrom-S-Bahnen Berlin und
Hamburg gegebenen Richtlinien zu beachten.
Hauptsignale mit diesem Mastschild besitzen zugleich eine Vorsignalfunktion.
Bei den S-Bahnen Berlin und Hamburg gelten die örtlichen Zusätze.


d) An einem durch ein rotes Mastschild gekennzeichneten Lichthauptsignal,
das Halt zeigt oder gestört ist, dürfen Züge nur auf Ersatzsignal, Gegengleisfahrt-
Ersatzsignal, Befehl oder – bei Signal Zs 12 – auf mündlichen
bzw. fernmündlichen Auftrag vorbeifahren.
Für das Verhalten nach der Vorbeifahrt sind die vom Eisenbahninfrastrukturunternehmer
für die Gleichstrom-S-Bahn Berlin gegebenen Richtlinien
zu beachten. Es gelten die örtlichen Zusätze.


e) An einem durch ein weißes Mastschild mit zwei schwarzen Punkten gekennzeichneten
Lichtsignal, das Halt zeigt, dürfen Züge nur auf Befehl vorbeifahren.
Ein mit diesem Mastschild gekennzeichnetes Signal, das Ra 12 (DV 301)
zeigt oder erloschen ist, hat für Züge keine Bedeutung.
(2) Die Maste der Formhauptsignale sind zur besseren Erkennbarkeit rot-weiß
gekennzeichnet.
Diese Kennzeichnung enthält keine Information.

Beste Grüße
Harald Tschirner
Zitat
Tramler
Wie würde man denn dann aber die Fahrsperre "umgehen"? Die würde den Zug ja zwangsbremsen, oder?

Die Fahrsperre kann man vorübergehend deaktivieren, eben wegen solcher Fälle, dass der Zug mal an einem Halt zeigenden Signal vorbeifahren muss.
Allerdings wird diese Deaktivierung registriert und muss vom Fahrer begründet werden.
Zitat
Harald Tschirner

c) An einem durch ein weiß-schwarz-weiß-schwarz-weißes Mastschild gekennzeichneten
Lichthauptsignal, das Halt zeigt oder gestört ist, dürfen
Züge nach dem Anhalten vor diesem Signal ohne Zustimmung vorbeifahren.

Das ist ja dann der von mir beschriebene Vorgang.

Zitat
Jumbo
Zitat
Tramler
Wie würde man denn dann aber die Fahrsperre "umgehen"? Die würde den Zug ja zwangsbremsen, oder?

Die Fahrsperre kann man vorübergehend deaktivieren, eben wegen solcher Fälle, dass der Zug mal an einem Halt zeigenden Signal vorbeifahren muss.
Allerdings wird diese Deaktivierung registriert und muss vom Fahrer begründet werden.

Wie macht das der Fahrer? Deaktiviert er dann "das Gegenstück" zur Fahrsperre am Zug? Und passiert das am gesamten Zug?
Joe
Re: Kurzmeldungen Juli 2014
26.07.2014 17:55
Heute erneut Schrankenstörung S-Bahnübergang in der Ostritzer Str.! 4063 ist mittags auf der Umleitungsstrecke in die Falle gefahren...





1 mal bearbeitet. Zuletzt am 26.07.2014 17:55 von Joe.
Was ist denn da los? Der ist doch noch nichtmal ein Jahr alt.
Zitat
Tramler
Was ist denn da los? Der ist doch noch nichtmal ein Jahr alt.

Deswegen ja. Der wird noch besser.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Logital
Zitat
Tramler
Was ist denn da los? Der ist doch noch nichtmal ein Jahr alt.

Deswegen ja. Der wird noch besser.

Das kann ja heiter werden, wenn der BÜ Oberspreestraße erst umgebaut und mit ebendieser Technik ausgestattet ist.
Ich habe das Gefühl der BÜ Oberspreestr. erhält weiterhin keine neue Schrankenanlage. Vorgestern war noch alles beim alten.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
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