Re: Seltsame Serviceauffassung auf dem 165er 30.10.2015 23:20 |
Re: Seltsame Serviceauffassung auf dem 165er 31.10.2015 00:40 |
Zitat
micha774
Also wie beim Ausstieg zwischen den Haltestellen nach 19 Uhr in Berlin AB.
Re: Seltsame Serviceauffassung auf dem 165er 31.10.2015 08:23 |
gemeint ist wohl: „Also wie beim Ausstieg zwischen den Haltestellen nach 19 Uhr im VBB-Gebiet außerhalb von Berlin AB." (und außerdem ab 20 Uhr in Berlin B)Zitat
B-V 3313
Zitat
micha774
Also wie beim Ausstieg zwischen den Haltestellen nach 19 Uhr in Berlin AB.
Bitte?
Re: Seltsame Serviceauffassung auf dem 165er 31.10.2015 08:30 |
Zitat
nicolaas
Gestern gegen 22 Uhr hat mich ein Fahrer des 165ers auf der Schlesischen Straße etwas fassungslos gemacht. Ich wollte an der Haltestelle Falckensteinstraße aussteigen, hatte auch rechtzeitig gedrückt. Die Haltestelle war wie oft abends von Taxen zugeparkt. Der Fahrer fuhr mit Schmackes durch, ließ auch die an der Haltestellen wartenden mit offenen Mündern zurück. Auf meinen Protest entgegnete er, dass er ja nicht anhalten könne wegen der falsch parkenden Taxen und weigerte sich, darin irgendetwas unnormales zu finden. Am Schlesischen Tor parkte zum Glück niemand und er erwies die Gnade, anzuhalten und die Türen zu öffnen. das war wieder ein klassischer "BVG liebt Dich"-Moment.
Re: Kurioses-Thema 5 (ab Juli 2015) 31.10.2015 10:16 |
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Tramy1
In die Gegenrichtung ist das auch schon zu haben. Sogar mehr wirkung als in Richtung S Köpenick.
Findest Du? Nach meinem Dafürhalten ist das Erlebnis bei der Fahrt Richtung Bf. Köpenick intensiver, da die Schanze bergab passiert wird. Allerdings sitze ich in der Gegenrichtung immer etwas weiter vorne im Bus.
Re: Kurioses-Thema 5 (ab Juli 2015) 31.10.2015 12:20 |
Zitat
...und ebenfalls hat es versicherungstechnische Gründe weshalb ein Fahrer nicht außerhalb des Haltestellenbereiches Fahrgäste aus- oder einsteigen lassen darf.
Re: Kurioses-Thema 5 (ab Juli 2015) 31.10.2015 13:19 |
Zitat
DonChaos
Zitat
...und ebenfalls hat es versicherungstechnische Gründe weshalb ein Fahrer nicht außerhalb des Haltestellenbereiches Fahrgäste aus- oder einsteigen lassen darf.
Totaler Schwachsinn! Das ist komplett erstunken und erlogen. Diese Ausrede ist an den Haaren herbeigezogen. Niemand hat je diese erfundene Versicherungspolice gesehen, geschweigedenn unterschrieben.
Re: Kurioses-Thema 5 (ab Juli 2015) 31.10.2015 13:52 |
Zitat
Bd2001
Genau weil diese Versicherungspolice niemand gesehen hat, wird auch keine Versicherung den Schaden begleichen, den ein Fahrgast erleidet, weil er auf der Straße aussteigen mußte.
Zitat
Bd2001
Das ist betriebswirtschaftlich sinnvoll.
Re: Seltsame Serviceauffassung auf dem 165er 31.10.2015 14:11 |
Zitat
tramfahrer
Zitat
nicolaas
Gestern gegen 22 Uhr hat mich ein Fahrer des 165ers auf der Schlesischen Straße etwas fassungslos gemacht. Ich wollte an der Haltestelle Falckensteinstraße aussteigen, hatte auch rechtzeitig gedrückt. Die Haltestelle war wie oft abends von Taxen zugeparkt. Der Fahrer fuhr mit Schmackes durch, ließ auch die an der Haltestellen wartenden mit offenen Mündern zurück. Auf meinen Protest entgegnete er, dass er ja nicht anhalten könne wegen der falsch parkenden Taxen und weigerte sich, darin irgendetwas unnormales zu finden. Am Schlesischen Tor parkte zum Glück niemand und er erwies die Gnade, anzuhalten und die Türen zu öffnen. das war wieder ein klassischer "BVG liebt Dich"-Moment.
Das war wohl korrekte Verhaltensweise! Zumindest musste ich mir das bei einer Zivilkontrolle vom kontrollierenden Fahrlehrer sagen lassen, als ich an einer zugeparkten Haltestelle Fahrgäste ausstiegen ließ. Seinem Wortlaut nach hätte ich an der Haltestelle durchfahren müssen und lediglich die Fahrgäste darüber informieren müssen warum ich durchfahre.
Begründung war wohl, dass wenn ein gefahrloses Ein- bzw. aussteigen an der Haltestelle nicht möglich ist, daraus die Konsequenz folgt, dass eben die Haltestelle nicht bedient wird. Geht da wohl auch um Versicherungshintergründe, wenn Konflikte zwischen Fahrgästen und den abgeparkten Fahrzeugen entstehen.
Re: Seltsame Serviceauffassung auf dem 165er 31.10.2015 14:22 |
Zitat
Arec
Das Halten ist an Bushaltestellen für andere Verkehrsteilnehmer überhaupt nicht verboten.
Re: Seltsame Serviceauffassung auf dem 165er 31.10.2015 14:37 |
Zitat
Jens Fleischmann
Zitat
Arec
Das Halten ist an Bushaltestellen für andere Verkehrsteilnehmer überhaupt nicht verboten.
Das Halten nicht, das Parken aber schon, siehe die Erläuterung zu Zeichen 224 (Haltestelle): "Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 15 m vor und hinter dem Zeichen nicht parken". Parken bedeutet nach §12 Absatz 2 der StVO: "Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt." Und letzteres werden die Taxifahrer sicher gemacht haben.
Re: Seltsame Serviceauffassung auf dem 165er 31.10.2015 14:50 |
Zitat
Arec
Zitat
Jens Fleischmann
Zitat
Arec
Das Halten ist an Bushaltestellen für andere Verkehrsteilnehmer überhaupt nicht verboten.
Das Halten nicht, das Parken aber schon, siehe die Erläuterung zu Zeichen 224 (Haltestelle): "Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 15 m vor und hinter dem Zeichen nicht parken". Parken bedeutet nach §12 Absatz 2 der StVO: "Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt." Und letzteres werden die Taxifahrer sicher gemacht haben.
Das ändert doch überhaupt nichts an dem Verhalten des Busfahrers, dass er gar nicht versucht hat, die Haltestelle anzufahren.
Zitat
Arec
Zudem konnte der Busfahrer ja gar nicht einschätzen, ob der Taxifahrer hält oder parkt.
Re: Kurioses-Thema 5 (ab Juli 2015) 03.11.2015 18:14 |
Re: Kurioses-Thema 5 (ab Juli 2015) 03.11.2015 18:20 |
Re: Kurioses-Thema 5 (ab Juli 2015) 03.11.2015 19:34 |
Dann möchte ich jetzt hier an dieser Stelle ein Antwortschreibens der BVG sehen, dass ein Halten außerhalb des Haltestellenbereiches erlaubt ist, trotz, dass ich ich dieses "Arschlochverhalten" gerade vor zwei Tagen vorn beim Fahrer erst erlebt habe (Fahrgast wollte bei Stau schon vorher aussteigen)Zitat
DonChaos
Zitat
...und ebenfalls hat es versicherungstechnische Gründe weshalb ein Fahrer nicht außerhalb des Haltestellenbereiches Fahrgäste aus- oder einsteigen lassen darf.
Totaler Schwachsinn! Das ist komplett erstunken und erlogen. Diese Ausrede ist an den Haaren herbeigezogen. Niemand hat je diese erfundene Versicherungspolice gesehen, geschweigedenn unterschrieben.
Das Verhalten war erneut pures Arschlochverhalten und durch nichts, aber auch gar nichts - mit Ausnahme von Böswilligkeit - gedeckt.
Anonymer Benutzer
Re: Kurioses-Thema 5 (ab Juli 2015) 03.11.2015 21:28 |
Re: Kurioses-Thema 5 (ab Juli 2015) 04.11.2015 05:52 |
Re: Kurioses-Thema 5 (ab Juli 2015) 04.11.2015 09:14 |
Zitat
nicolaas
Nun, ich fand vor allem die Selbstverständlichkeit und das Tempo, mit dem der entsprechende Fahrer an der Haltestelle durchgerauscht ist, vollkommen daneben.
Re: Kurioses-Thema 5 (ab Juli 2015) 04.11.2015 09:26 |
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
nicolaas
Nun, ich fand vor allem die Selbstverständlichkeit und das Tempo, mit dem der entsprechende Fahrer an der Haltestelle durchgerauscht ist, vollkommen daneben.
Möglicherweise hatte der Fahrer gar keine richtige Streckenkenntnis und hat die Haltestelle aufgrund der parkenden Autos gar nicht wahrgenommen?
Re: Kurioses-Thema 5 (ab Juli 2015) 04.11.2015 09:42 |
Zitat
Logital
Ansonsten habe ich schon an den interessantesten Stellen Fahrgäste aussteigen sehen, ohne dass eine Not bestünde.