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Ausbau Fernbahn Köpenick–Erkner
geschrieben von andre_de 
Ihr mußtet im Leben alle noch nicht ständig hungrig vom Tisch aufstehen, weil einfach nichts mehr zu essen da war.
Grüße
Zitat
tramfahrer
Zitat
Alter Köpenicker
PS:
Ist eigentlich irgendwo schriftlich festgehalten, daß man seinen Teller nicht ablecken darf?

Steht, glaube ich, im Knigge 😋

Ah. Also dieses Meisterwerk, laut welchem man

(1) Brot nicht mit der rechten Hand essen darf
(2) Salat nicht schneiden darf
(2) Brot nicht in Suppe tunken darf
(3) Kartoffeln nicht quetschen darf
(4) Eier nicht mit einem Messer schneiden darf
(5) Weißwein nicht zu Rindfleisch trinken darf
(6) Mit alkoholfreien Getränken nicht anstoßen darf


Ich verstehe...
Zitat
Alter Köpenicker
Wenn das tatsächlich die Begründung ist, sollte unsere Welt ein besserer Ort sein.

Für die "richtige" Begründung müsste man wohl heraussuchen, wann diese Regelung in die EBO aufgenommen wurde und dann in Bundestagsdrucksachen nach das Begründungsdokument durchsuchen. Auf die Schnelle habe ich zumindest ein Dokument über die Googlesuche mit "ebo 11 änderung begründung 160" gefunden, in dem der Bundestag 1994 über die "Überprüfung von gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften zur Entlastung und Verbesserung der wirtschaftlichen Ergebnisse der Eisenbahnen" informiert wurde: [dserver.bundestag.de]

Damals hat eine Arbeitsgruppe kurz nach der Bahnreform über Sparpotenziale durch gesetzliche Vereinfachungen unter anderem über den Vorschlag der DB AG diskutiert, diese Regelung aus der EBO zu streichen und es ihrer Entscheidung zu überlassen, ob im Einzelfall ein Bahnübergang beibehalten werden kann. Auf den Seiten 7-9 des Dokuments wird unter Nr. 10 ausführlich begründet, warum diesem Vorschlag nicht gefolgt wird. Deutlich wird v.a. dass der Bremsweg bei höheren Geschwindigkeiten über 1000 m liegen würde und man die Zahl 160 km/h deshalb auch nicht für willkürlich gewählt, sondern gut begründet hält.
Zitat
Nemo
Es ist ja nicht wirklich ein Verbot, Teller ablecken ist nur unhygienisch, wenn du den Teller danach nicht abwäscht und es entspricht nicht den gesellschaftlichen Konventionen, wenn du es in der Öffentlichkeit tust. Als Strafe gibt es da aber nur Hausverbot oder gesellschftliches Mobbing.

Es ging mir nur darum, einmal aufzuzeigen, wie schwachsinnig es ist, die Frage nach einer Begründung mit dem Zitat einer Stelle aus einem Gesetz zu beantworten, die lediglich aussagt, dass etwas verboten/nicht gestattet oder ungewollt ist.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
Lopi2000
Deutlich wird v.a. dass der Bremsweg bei höheren Geschwindigkeiten über 1000 m liegen würde und man die Zahl 160 km/h deshalb auch nicht für willkürlich gewählt, sondern gut begründet hält.
Auch das erklärt nicht, warum Bremswege von mehr als 1000 Metern vor Bahnübergängen schlecht sind.
Zitat
VvJ-Ente
Zitat
Lopi2000
Deutlich wird v.a. dass der Bremsweg bei höheren Geschwindigkeiten über 1000 m liegen würde und man die Zahl 160 km/h deshalb auch nicht für willkürlich gewählt, sondern gut begründet hält.
Auch das erklärt nicht, warum Bremswege von mehr als 1000 Metern vor Bahnübergängen schlecht sind.

Die Bremswege von mehr als 1000m sind nicht das Problem. Das Problem sind langsamere Züge, die denselben Einschaltkontakt verwenden und dann mehr als die maximal angestrebte Schließzeit von 4min brauchen, um den BÜ überhaupt zu erreichen.

Man hat einfach einen klaren Schnitt gezogen zwischen modernem, LZB-geführtem Bahnbetrieb und klassischem Bahnbetrieb mit ortsfesten Signalen. Diese Grenze liegt auch bei 160 km/h.

BÜ passen da nicht mehr rein!

Gerade bei hohen Geschwindigkeiten hätte man noch mehr Idiotenereignisse, da die Leute die Geschwindigkeit eines Zuges, den sie noch nicht sehen auch nicht einschätzen können. Bei 240 braucht der Zug z.B. 15 s für einen km, also 15s von ganz weit weg bis er da ist...

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.12.2024 18:52 von Nemo.
Ok, dann wird aber die Umrüstung von BÜ auf Unter-/Überführung hoffentlich aus dem Straßenbau-Etat finanziert und nicht in die Abwägung von Kosten und Nutzen der Bahn einbezogen.
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Nemo
Es ist ja nicht wirklich ein Verbot, Teller ablecken ist nur unhygienisch, wenn du den Teller danach nicht abwäscht und es entspricht nicht den gesellschaftlichen Konventionen, wenn du es in der Öffentlichkeit tust. Als Strafe gibt es da aber nur Hausverbot oder gesellschftliches Mobbing.

Es ging mir nur darum, einmal aufzuzeigen, wie schwachsinnig es ist, die Frage nach einer Begründung mit dem Zitat einer Stelle aus einem Gesetz zu beantworten, die lediglich aussagt, dass etwas verboten/nicht gestattet oder ungewollt ist.

Ganz meine Meinung. Im Schweden fährt man übrigens auch mit 200 über Bahnübergänge.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Logital
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Nemo
Es ist ja nicht wirklich ein Verbot, Teller ablecken ist nur unhygienisch, wenn du den Teller danach nicht abwäscht und es entspricht nicht den gesellschaftlichen Konventionen, wenn du es in der Öffentlichkeit tust. Als Strafe gibt es da aber nur Hausverbot oder gesellschftliches Mobbing.

Es ging mir nur darum, einmal aufzuzeigen, wie schwachsinnig es ist, die Frage nach einer Begründung mit dem Zitat einer Stelle aus einem Gesetz zu beantworten, die lediglich aussagt, dass etwas verboten/nicht gestattet oder ungewollt ist.

Ganz meine Meinung. Im Schweden fährt man übrigens auch mit 200 über Bahnübergänge.

In Deutschland hat man das von 1977 bis 1992 übrigens auch gemacht - unfallfrei, damals gab es eine Sondergenehmigung vom Bundesverkehrsminister.

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
VvJ-Ente
Ok, dann wird aber die Umrüstung von BÜ auf Unter-/Überführung hoffentlich aus dem Straßenbau-Etat finanziert und nicht in die Abwägung von Kosten und Nutzen der Bahn einbezogen.

In dem verlinkten Dokument zur Beibehaltung der Grenze steht aber etwas anderes.
Zitat
VvJ-Ente
Ok, dann wird aber die Umrüstung von BÜ auf Unter-/Überführung hoffentlich aus dem Straßenbau-Etat finanziert und nicht in die Abwägung von Kosten und Nutzen der Bahn einbezogen.

Wenn man fürchtet, dass der Streckenausbau unwirtschaftlich wird, weil man die Bahnübergänge beseitigen muss, dann kann man die Bahnübergänge sicherlich in einem getrennten Verfahren beseitigen, fürs beseitigen von Bahnübergängen braucht man keine Rechtfertigung. Den Ausbau kann man dann rein rechtlich nach der Beseitigung der Bahnübergänge durchführen.

Was die Kosten betrifft, trägt die Eisenbahn immer 1/3 der Umbaukosten. Der Rest wird je nach Straßenart zwischen Land und Bund aufgeteilt.

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 06.12.2024 08:50 von Nemo.
Da die Beseitigung der BÜ ausschließlich dem Schutz von andersbegabten Autofahrern dient, sollte der Anteil der Eisenbahn an den Kosten bei genau 0 liegen.
Zitat
VvJ-Ente
Da die Beseitigung der BÜ ausschließlich dem Schutz von andersbegabten Autofahrern dient, sollte der Anteil der Eisenbahn an den Kosten bei genau 0 liegen.

Nicht nur dem Schutz von, sondern auch dem Schutz vor. Letztendlich hat die Bahn ja nachher den Ärger. Wenn man davon ausgeht, dass ein Fahrzeugwrack und ggf. tote Insassen den Straßenverkehr nicht besonders lange behindern, wohingegen bei der Bahn dann sogar SEV droht. Menschliche Schicksale spielen ja bei der Verkehrsmittelwahl keine Rolle.

Darüber hinaus geht es natürlich auch um die Kapazität im Straßenverkehr - was auch ein Argument für einen höheren Anteil aus dem Straßenetat wäre.

Nicht zu vergessen werden durch BÜ auch Rettungswagen behindert. Das wäre dann aber auch eher ein Argument für eine Finanzierung außerhalb des Bahnetats.

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 06.12.2024 10:35 von Nemo.
Hallo alle Miteinander,
zum Jahreswechsel eine kleine Neuigkeit: Der Bahnhof Hirschgarten ist bis 30.März stillgelegt. Der Umbau in der jetzigen Bauphase erfordert dies.
Viele Grüße Wolfgang
Zitat
BJ 43
Hallo alle Miteinander,
zum Jahreswechsel eine kleine Neuigkeit: Der Bahnhof Hirschgarten ist bis 30.März stillgelegt. Der Umbau in der jetzigen Bauphase erfordert dies.
Viele Grüße Wolfgang

Ab 22 Uhr geht man zu Fuß?

Beste Grüße
Harald Tschirner


Zitat
Harald Tschirner
Ab 22 Uhr geht man zu Fuß?

Da kann man auf die Straßenbahn ab Bahnhofstraße/Seelenbinderstraße Richtung Hirschgarten/Friedrichshagen zurückgreifen.
Zitat
phönix
Zitat
Harald Tschirner
Ab 22 Uhr geht man zu Fuß?

Da kann man auf die Straßenbahn ab Bahnhofstraße/Seelenbinderstraße Richtung Hirschgarten/Friedrichshagen zurückgreifen.

Das kann man ja zu den anderen Zeiten auch, insofern kann das nicht der alleinige Beweggrund sein. Der Fahrplan der Linie S3H erinnert mich eher an den Fahrplan von kleineren Kiezbuslinien, die auch selten nach 22 Uhr fahren und an sich sollte der wohl auch ausreichend sein. Gäbe es dort nicht zufällig diesen S-Bahnhof, könnte man vermutlich über ein solches Busangebot froh sein.
Der Ersatzverkehr versorgt halt zusätzlich zur Straßenbahn das wenig besiedelte Gebiet um den S Hirschgarten. Die meisten Fahrgäste der S--Bahn dürften aus der Gegend um den Fürstenwalder Damm kommen, obwohl dort auch die Straßenbahn im 20 Min. Takt fährt.
Zitat
Harald
Ab 22 Uhr geht man zu Fuß?

Angesichts des an anderer Stelle gezeigten SEV scheint mir zu Fuß zu gehen die bessere Alternative zu sein.

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