Re: TV-Tipp 2 15.12.2018 20:59 |
Re: TV-Tipp 2 16.12.2018 20:54 |
Re: TV-Tipp 2 16.12.2018 20:59 |
Re: TV-Tipp 2 16.12.2018 21:44 |
Zitat
GraphXBerlin
ZDF Info / Mediathek
Bis 22.12.18 verfügbar, 44min.
DDR mobil - Zwischen Tatra-Bahn und Ikarus
Re: TV-Tipp 2 29.12.2018 03:26 |
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
GraphXBerlin
ZDF Info / Mediathek
Bis 22.12.18 verfügbar, 44min.
DDR mobil - Zwischen Tatra-Bahn und Ikarus
Die Dokumentationen von/für ZDFinfo bleiben aber eigentlich länger in der Mediathek...
Re: TV-Tipp 2 29.12.2018 03:56 |
Zitat
Arec
In diesem Fall offenbar leider nicht.
Re: TV-Tipp 2 29.12.2018 09:27 |
Re: TV-Tipp 2 29.12.2018 10:24 |
Re: TV-Tipp 2 29.12.2018 12:43 |
Zitat
Lopi2000
Zitat
Arec
In diesem Fall offenbar leider nicht.
Häufig findet sich aber jemand, der sich um die Veröffentlichungsrechte wenig schert und solche Dokumentationen herunterlädt oder aufzeichnet und dann bei den gängigen Videoportalen unter dem Sendungstitel online stellt.
Re: TV-Tipp 2 29.12.2018 13:28 |
Zitat
Philipp Borchert
Findige Frechdachse verewigen das auf Youtube - wem an dem Filmchen gelegen ist, lädt ihn sich von dort herunter.
[www.youtube.com]
Re: TV-Tipp 2 29.12.2018 14:35 |
Zitat
Arnd Hellinger
Die ARD und einige Landesrundfunkanstalten machen das bei der entsprechenden Google-Tochter auch gerne selbst - das ZDF leider (noch?) nicht...
Re: TV-Tipp 2 29.12.2018 14:47 |
Zitat
Arec
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
GraphXBerlin
ZDF Info / Mediathek
Bis 22.12.18 verfügbar, 44min.
DDR mobil - Zwischen Tatra-Bahn und Ikarus
Die Dokumentationen von/für ZDFinfo bleiben aber eigentlich länger in der Mediathek...
In diesem Fall offenbar leider nicht.
Re: TV-Tipp 2 29.12.2018 21:38 |
Zitat
Arnd Hellinger
Die ARD und einige Landesrundfunkanstalten machen das bei der entsprechenden Google-Tochter auch gerne selbst - das ZDF leider (noch?) nicht...
Re: TV-Tipp 2 29.12.2018 22:10 |
Zitat
Lopi2000
Das Ganze hängt aber zum einen von den Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags ab, der zum Schutz kommerzieller Anbieter den öffentlich-rechtlichen Sendern Vorgaben macht, was online zulässig ist und was nicht.
Re: TV-Tipp 2 30.12.2018 00:49 |
Zitat
Oberdeck
Hallo,
Zitat
Lopi2000
Das Ganze hängt aber zum einen von den Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags ab, der zum Schutz kommerzieller Anbieter den öffentlich-rechtlichen Sendern Vorgaben macht, was online zulässig ist und was nicht.
Ich halte es für fragwürdig eine derartige Behauptung aufzustellen, ohne dazu ergänzende Informationen zu nennen. Die Ein-Wochen-Frist haben sich die Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten ganz allein selbst zuzuschreiben, denn diese Frist war der Preis dafür, dass die damalige, geräteabhängige GEZ-Gebühr durch den heutigen Rundfunkbeitrag ersetzt werden durfte. Vor der Änderung des Rundfunkstaatsvertrags waren Sendebeiträge in den Mediatheken weitaus länger als eine Woche verfügbar. Hätten die Anstalten damals nicht darauf bestanden, dass die geräteabhängige Gebühr durch einen geräteunabhängigen Beitrag ersetzt wird, gäbe es das Ein-Wochen-Theater heute nicht.
Re: TV-Tipp 2 30.12.2018 01:57 |
Zitat
Oberdeck
Hallo,
Zitat
Lopi2000
Das Ganze hängt aber zum einen von den Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags ab, der zum Schutz kommerzieller Anbieter den öffentlich-rechtlichen Sendern Vorgaben macht, was online zulässig ist und was nicht.
Ich halte es für fragwürdig eine derartige Behauptung aufzustellen, ohne dazu ergänzende Informationen zu nennen. Die Ein-Wochen-Frist haben sich die Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten ganz allein selbst zuzuschreiben, denn diese Frist war der Preis dafür, dass die damalige, geräteabhängige GEZ-Gebühr durch den heutigen Rundfunkbeitrag ersetzt werden durfte. Vor der Änderung des Rundfunkstaatsvertrags waren Sendebeiträge in den Mediatheken weitaus länger als eine Woche verfügbar. Hätten die Anstalten damals nicht darauf bestanden, dass die geräteabhängige Gebühr durch einen geräteunabhängigen Beitrag ersetzt wird, gäbe es das Ein-Wochen-Theater heute nicht.
Re: TV-Tipp 2 30.12.2018 03:20 |
Zitat
Arnd Hellinger
Das hat mit Form und Berechnung der Rundfunkgebühren/-beiträge rein gar nichts zu tun.
Zitat
Arnd Hellinger
Mitte 2018 wurde zudem eine Neufassung des Rundfunkstaatsvertrages unterzeichnet, mit der die Fristen wiederum entsprechend moderner Nutzungsgewohnheiten gelockert werden sollen. Weil aber einige der 16 Landtage das Ding noch nicht formal beschlossen haben, ist es eben noch nicht in Kraft und so lange nutzen die Sender eben hauseigene Youtube-Kanäle...
Re: TV-Tipp 2 31.12.2018 16:21 |
Zitat
andre_de
Meines Wissens war die Verkürzung der Speicherfrist eine Folge der Rechtsstreitigkeiten mit diversen Medienunternehmen über den zulässigen Umfang der Internet-Publikationen im Zuge des Öffentlichen-Rundfunk-Auftrags und stellte einen ausgehandelten Kompromiss dar. Diese Rechtsstreitigkeiten hatten nichts mit der Umstellung des Rundfunkbeitrags zu tun.
Zitat
Arnd Hellinger
Es gab einen Rechtsstreit zwischen NDR und WDR (für die ARD, die selbst nicht rechts- und prozessfähig ist) einerseits und AS Media (Springer) sowie dem Bund deutscher Zeitungsverlage andererseits, der in diesen Vergleich mündete. Das hat mit Form und Berechnung der Rundfunkgebühren/-beiträge rein gar nichts zu tun.
Re: TV-Tipp 2 02.01.2019 20:00 |
Re: TV-Tipp 2 04.01.2019 03:36 |
Zitat
micha774
Der RBB blickt diese Woche auf 90 Jahre BVG zurück.
Gestern allgemein [www.rbb-online.de] und heute (noch nicht in der Mediathek) auf die Strassenbahn.