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Nahverkehrsplan
Haha, naja, man kann schon erkennen, was bei der Karte angezeigt wird. Man hört ja auch den Ton. Und was angezeigt wird, sehe ich im Drucker.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 02.03.2018 07:07 |
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Alter Köpenicker
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Nahverkehrsplan
Haha, naja, man kann schon erkennen, was bei der Karte angezeigt wird. Man hört ja auch den Ton. Und was angezeigt wird, sehe ich im Drucker.
Ich nehme an, der Busfahrer kann sich besonders gut auf die verschiedenen Piepstöne konzentrieren, während er gerade einen Barzahler bedient, der nicht weiß, wo er hingehört, ihm ein Dritter seine Fahrkarte vor die Nase hält und Erna P. ihren Papierfahrschein in den Entwerter steckt.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 02.03.2018 07:09 |
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Philipp Borchert
Dies einfach als Denkanstoß, weshalb Leute muffeln wenn sie ihre blöde Karte nun auch noch vor 'nem Piepsgerät herumwedeln müssen.
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JeDi
Dann ist aber der kontrollierte Vordereinstieg das Problem, und nicht die elektronische Kontrolle von eTickets.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 02.03.2018 10:11 |
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 02.03.2018 10:34 |
Der Fehler war in meinen Augen schlichtweg, die eTickets auszurollen obwohl noch gar nicht alle Voraussetzungen zur Kontrolle geschaffen waren. Jetzt haben sie sich seit einem (zwei? mehr?) Jahren dran gewöhnt ohne dass irgendjemanden im Bus das interessiert hätte. Das nun wieder raus zu bekommen wird ein hartes Stück Arbeit sein...Zitat
Nahverkehrsplan
Haha, naja, man kann schon erkennen, was bei der Karte angezeigt wird. Man hört ja auch den Ton. Und was angezeigt wird, sehe ich im Drucker.
Ich hatte mal versucht bei einer Fahrt heute auf der Linie M32 ri. Rathaus die Fahrgäste anzustoßen, ihre Karte an das Lesegerät zu halten.
Die Reaktionen waren irgendwie unbegreiflich. Die erste Frau kam mit "Jaja, damit sie alle meine Daten haben... blabla habe ich letztens in den Medien gehört"
Ich dachte mir so "What?" Sie ging dann einfach nach hinten. Ich rief sie dann aber gerne nochmal nach vorne, da ich mich auch nicht für blöd verkaufen lasse.
Immerhin sollte man sich als Fahrpersonal auch nichts gefallen lassen. Am Magistratsweg stieg ein junger Mann ein, dem ich beim Vorbeigehen an das Lesegerät erinnert habe. Er ging wie gewohnt weiter... ich rief hinterher... Er so: Ich weiß zwar nicht, was Sie davon haben, aber okay...
Sagt mal, lebe ich in einer anderen Welt?
Wie haben denn die Umlandbetriebe das eingeführt. Lief das da auch so ab?
Mal abgesehen davon, ob man es ab 01.03. offiziell prüfen lassen musss würde ich meine Karte doch einfach ohnehin schon ständig vorne ranhalten wollen. Wenn da nichts funktioniert oder nichts zum lesen da ist, dann zeig ich sie dem Fahrer und fertig.
Was denken die Leute denn? Dass man die Karten per Auge auslesen kann?
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Chep87
Der Fehler war in meinen Augen schlichtweg, die eTickets auszurollen obwohl noch gar nicht alle Voraussetzungen zur Kontrolle geschaffen waren. Jetzt haben sie sich seit einem (zwei? mehr?) Jahren dran gewöhnt ohne dass irgendjemanden im Bus das interessiert hätte. Das nun wieder raus zu bekommen wird ein hartes Stück Arbeit sein...
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 02.03.2018 10:43 |
Dann hatte ich das falsch verstanden. Meine Hausbanken bieten auch mehrere Verfahren an und zur Not hab ich noch die iTAN im Safe, falls alles andere versagt.Zitat
Alter Köpenicker
Wie ich oben schon schrieb, bietet die Postbank neben dem TAN-Generator auch noch zwei andere Verfahren an, die alle nebeneinander genutzt werden können. Ich glaube, die wenigsten Kunden ärgern sich mit diesem Generator herum, den man ja auch erstmal beschaffen muß, während für die beiden anderen Verfahren ein Handy bzw. Smartphone genügt.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 16.03.2018 09:51 |
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 16.03.2018 10:32 |
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micha774
Auf den Bildschirmen der Scaniabusse werden die Fahrgäste nun mit einem Achtzeiler und Bild an diese Vorgehensweise erinnert.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 16.03.2018 11:01 |
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 16.03.2018 17:43 |
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Wollankstraße
Bisher hat sich bei meinen Busfahrten keiner sich darum gekümmert. Werde die Karte an das Lesegerät nur bei Aufforderung halten.
Wenn du eh nur eine Monatskarte hast, kann dir der Leser ja ohnehin egal sein. Der wird nämlich so oder so nicht Piepsen.Zitat
Wollankstraße
Hab schließlich meine Monatskarte und hab bezahlt.
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Harald Tschirner
Bei mir hat sich ein Busfahrer sogar bedankt, als ich das Lesegerät benutzte.
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Wollankstraße
Dieser Quatsch mit der Fahrkartenkontrolle beim Busfahrer ist meiner Meinung nach ein Übrigbleibsel aus dem alten piefigen Westberlin aus Mauerzeiten....Bei anderen Verkehrsmitteln gibt es ja sowas nicht.