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Kurzmeldungen Oktober 2018
geschrieben von Tradibahner 
Zitat
micha774
Zitat
Logital

Tja, und so sucht die BVG nach neuen Straßenbahnfahrern:


"Ihre Qualifikation

Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bzw. über eine langjährige Berufserfahrung mit Kundenkontakt.

Darüber hinaus bringen Sie mit:

einen gültigen Führerschein der Klasse A oder B (bitte Nachweis der Bewerbung beifügen)
maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER) (bitte Nachweis der Bewerbung beifügen)
ein Mindestalter von 21 Jahren
Bereitschaft zur Schichtarbeit – auch an Wochenenden und Feiertagen
Schicht- und Fahrdiensttauglichkeit
gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Eine verantwortungsbewusste, kundenfreundliche, zuverlässige und gewissenhafte Arbeitsweise sowie eine hohe Einsatzbereitschaft runden Ihr Profil ab
."

Da werden schon viele scheitern ;-)

Vielleicht reicht es dann ja für die Zentrale um Textbausteine zusammenzufassen :-)

Kein Wort zur Bezahlung seitens der BVG?

Ein Unding, das man nicht unbedingt der den BVG ankreiden kann, das ist leider in Deutschland so Standard. Auch in diesem Fall lobe ich mir mal wieder die Österreicher, die sind verpflichtet, in der Stellenausschreibung das Gehalt mit anzugeben. Da steht dann meistens sowas wie "Bezahlung min. EUR xx.xxx p.a. lt. Kollektivvertrag mit Bereitschaft zur Überzahlung bei entsprechender Qualifikation." Da kann man sich dann gleich ausrechnen, wieviel das pro Stunde sein wird, und ob sich das für einen lohnt. Oder, in diesem Fall, halt nicht.
Im übrigen finde ich jede Stellenausschreibung, die nur aus "wir fordern" besteht und mit keinem Wort "wir bieten" erwähnt, sehr stillos. Aber Du hast ja auch nur einen Abschnitt und nicht die ganze Annonce zitiert, richtig?
Richtig.

Komplette Anzeige hier:

[bewerbungen.bvg.de];

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Natürlich, kann man ja leicht nachschauen.

Stellenausschreibung

Allerdings steht da - von der Ausbildung und der Bezahlung nach TV-N abgesehen - nichts, was geboten wird. Was mich etwas wundert ist, warum man Angaben zur Gehaltsvorstellung den Bewerbungsunterlagen mitgeben soll wenn es sich um eine tarifliche Vergütung handelt.

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Sie befinden sich HIER.
Zitat
Philipp Borchert
Was mich etwas wundert ist, warum man Angaben zur Gehaltsvorstellung den Bewerbungsunterlagen mitgeben soll wenn es sich um eine tarifliche Vergütung handelt.

Man könnte ja mal probieren, was passiert, wenn man verlangt, 2-3 Stufen oder Entgeltgruppen höher eingeordnet zu werden. Wenn der Arbeitskräftemangel groß genug ist, sollte der Tarifvertrag vor allem für Quereinsteiger etwas Spiel bieten. Dabei besteht natürlich das Risiko, Neid bei den Bestandsmitarbeitern auszulösen.
Vielleicht hofft man, dass manchen auch weniger reicht...

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Nicht-dynamische Signatur
Zitat
Lopi2000
Man könnte ja mal probieren, was passiert, wenn man verlangt, 2-3 Stufen oder Entgeltgruppen höher eingeordnet zu werden. Wenn der Arbeitskräftemangel groß genug ist, sollte der Tarifvertrag vor allem für Quereinsteiger etwas Spiel bieten.

Das passiert nicht. Übertarifliche Bezahlung im öffentlichen Dienst geht nur bei handverlesenen AT-Kräften (AT=AußerTarif) in oberen Führungspositionen. Für diese gelten dann auch nicht die übrigen tariflichen Bestimmungen.

Wir erinnern uns noch an eine Zeit, in der die Angleichung der Ost- an die Westgehälter im Land auf Initiative der CDU/SPD-Landesregierung vorgezogen wurde. Die Folge war der Ausschluss Berlins aus dem Arbeitgeberverband und großer Gegenwind seitens der Bundesregierung.
In einem landeseigenen Betrieb würde das heutzutage der Vorstand nicht überleben.

Wenn auch nur ein Fahrer höher eingruppiert wird, müssten das alle Fahrer auch kriegen. Die Folge wäre, dass sich alle anderen Berufsgruppen als Fahrer bewerben würden, vor allem Mitarbeiter der Werkstätten, Verkehrsmeister, Fahrlehrer, Gleisbauer, Servicekräfte, Sicherheitsleute, Handwerker, Mitarbeiter der Stromversorgung, Zugsicherung, Berufsausbildung, Verwaltung, Kantinen u.s.w.. Im Endeffekt müssten alle diese Zulagen erhalten, was weder dem Wirtschafts- noch Finanzsenator passen würde und spätestens im Aufsichtsrat scheitert.

Im übrigen hat die tarifführende Gewerkschaft den TV-N Manteltarif fristgemäß zum Jahresende gekündigt und wird genau in diese Richtung verhandeln. Am 31.12.2018 endet die Friedenspflicht, dann wird man an der Art und Höhe der Angebote sehen, was der Senatsseite die gute Arbeit der BVG-Mitarbeiter wert ist. Natürlich wird auch eine kürzere Arbeitszeit (mit Lohnausgleich) vor allem für die zunehmende Zahl der Neubeschäftigten mit 39-Stunden-Woche gefordert. Das dürfte den Personalmangel zunächst mal verschärfen, bevor die verbesserten Arbeitsbedingungen mehr Bewerber anziehen.

Steigende Personalkosten werden dann die technische Entwicklung anstoßen, da sich Investitionen beispielsweise in fahrerlosen Zugbetrieb der U-Bahn endlich rechnen, der bereits seit Gültigkeit der BOStrab 1987 grundsätzlich zulassungsfähig ist.

so long

Mario
Zitat
Lopi2000


Wenn auch nur ein Fahrer höher eingruppiert wird, müssten das alle Fahrer auch kriegen. Die Folge wäre, dass sich alle anderen Berufsgruppen als Fahrer bewerben würden, vor allem Mitarbeiter der Werkstätten, Verkehrsmeister, Fahrlehrer, Gleisbauer, Servicekräfte, Sicherheitsleute, Handwerker, Mitarbeiter der Stromversorgung, Zugsicherung, Berufsausbildung, Verwaltung, Kantinen u.s.w.. Im Endeffekt müssten alle diese Zulagen erhalten, was weder dem Wirtschafts- noch Finanzsenator passen würde und spätestens im Aufsichtsrat scheitert.

Sind denn alle diese Berufsgruppen in derselben Gehaltsgruppe? Die Kantine z.B. ist ja häufig an einen externen Dienstleister vergeben.

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.10.2018 17:22 von Nemo.
Nein, LG sind sehr unterschiedlich.
Handwerker als auch ausgebildete Köche haben die LG 7..
Fahrer in Ausbildung die 4, fertige die 5. ,Verkehrsmeister/Gruppenleiter/Disponenten die 6 usw usf..
Also sicher kein Anlaß Fahrer zu werden...

T6JP
Zitat
Nemo
Sind denn alle diese Berufsgruppen in derselben Gehaltsgruppe? Die Kantine z.B. ist ja häufig an einen externen Dienstleister vergeben.

Die Eingruppierung jeder im TV-N vorkommenden Berufsgruppe ist in der Anlage 1 abschließend geregelt. Auf verschiedenen Webseiten ist der Tarifvertrag online, beispielsweise hier: [www.dbb.de]
Die Eingruppierung ist in diesem Dokument ab Seite 29 nachzulesen.

so long

Mario
Zitat
T6Jagdpilot
Also sicher kein Anlaß Fahrer zu werden...

Wenn die Fahrer wie vorgeschlagen 2 oder 3 Stufen höher eingruppiert wären, also wie ein Verkehrsmeister, Personallehrer, staatlich geprüfter Techniker oder langjähriger Fachhandwerker wäre das schon ein Anlass, das Büro oder die Werkbank gegen einen ergonomischen Sitzplatz in einer klimatisierten Fahrerkabine zu tauschen.

so long

Mario
Zitat
der weiße bim
Zitat
T6Jagdpilot
Also sicher kein Anlaß Fahrer zu werden...

Wenn die Fahrer wie vorgeschlagen 2 oder 3 Stufen höher eingruppiert wären, also wie ein Verkehrsmeister, Personallehrer, staatlich geprüfter Techniker oder langjähriger Fachhandwerker wäre das schon ein Anlass, das Büro oder die Werkbank gegen einen ergonomischen Sitzplatz in einer klimatisierten Fahrerkabine zu tauschen.

Für die Leute, die de Beruf nur machen, weil sie damit Geld verdienen wollen vielleicht, aber ist das die Mehrheit?

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Und noch zum eigentlichen Thema des Freds..

Der Südosten war heute von diversen Störungen betroffen, Gleisbruch und Signalstörung auf der 62,
Schadzug auf der 17 und diverse Ausfälle mangels der Reservefahrer von Fr.Reetz....

T6JP
Zitat
der weiße bim
Zitat
T6Jagdpilot
Also sicher kein Anlaß Fahrer zu werden...

Wenn die Fahrer wie vorgeschlagen 2 oder 3 Stufen höher eingruppiert wären, also wie ein Verkehrsmeister, Personallehrer, staatlich geprüfter Techniker oder langjähriger Fachhandwerker wäre das schon ein Anlass, das Büro oder die Werkbank gegen einen ergonomischen Sitzplatz in einer klimatisierten Fahrerkabine zu tauschen.

Glaube kaum...geregelte Dienstzeiten mit geregelten Wochenenden mehr als nur alle 6 Wochen..soviel Geld kann man gar nicht bieten...
vor allem nicht bei den alteingesessenen ;-)
T6JP
Ich bin ja erstaunt das es in der heutigen Zeit angeblich untersagt war im ÖPNV für Kondome zu werben. Habe heut gelesen das die Firma Billy Boy erst vor kurzem die Erlaubnis der BVG bekam nun zu werben. Und wie ich sehe tut sie das großflächig auf Bahnhöfen und Zugfenstern.
Fand ich von Anfang an bekloppt, dieses affige Verhalten. Schön, dass man innerhalb des Jahres nun offenbar erwachsen geworden ist.

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Zitat

Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bzw. über eine langjährige Berufserfahrung mit Kundenkontakt.
Wozu brauch ein Straßenbahnkutscher eine abgeschlossene Ausbldung? Welches Fachwissen kann ein Dachdecker der Straßenbahn nützlich sein? Ich hoffe doch, dass eine gewisse Berufserfahrung, wo auch immer, ausreichend sein sollte. Für den Rest sollte die BVG ja nun ausreichend schulen.
Zitat
der weiße bim
Das passiert nicht.

Jetzt hast Du in deiner durchaus geschätzten und kompetenten Weise erklärt, warum es keinen Spielraum in der Bezahlung nach TV-N gibt - aber meine eigentliche Frage bleibt noch offen: Warum offeriert man mit der Bitte um Nennung der Gehaltsvorstellung?

Erwartet man, dass dazu jemand genau diesen Sachverhalt erläutert und die Leute im Personalbüro dadurch gleich die Information bekommen, der Bewerber habe mehr als nur die Überschrift gelesen? Und dass jemand, der tatsächlich eigene Vorstellungen nennt gleich weg bleiben kann da er ja vermutlich auch sonst falsche Erwartungen in den Beruf einbringt? Anders kann ich mir das nicht erklären.

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Anonymer Benutzer
Re: Kurzmeldungen Oktober 2018
23.10.2018 23:45
Zitat
Philipp Borchert
Warum offeriert man mit der Bitte um Nennung der Gehaltsvorstellung?
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Daran sieht der Arbeitgeber, ob es mit dem Bewerber passt. Wer 200 Prozent dessen fordert was er bekommt, braucht man erst gar nicht zum Gespräch einladen. Zudem erkennt der Arbeitgeber, ob sich der Bewerber vorab auch informiert hat. Allerdings halte ich es in Zeiten, wo man jeden braucht, für eher kontraproduktiv.
Das wäre ja auch meine Vermutung. Ein recht subtiler Aufmerksamkeitstest, Stufe II. Stufe I wäre es, wenn man zwischen "und" und "Betriebssicherheit" (linke Spalte, vierter Punkt bei Aufgaben) das Wort "Osterhase" geschrieben hätte. Eine Bewerbung ohne eine Nachfrage dazu würde sofort ausscheiden.

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Zitat
Philipp Borchert
Warum offeriert man mit der Bitte um Nennung der Gehaltsvorstellung?

Erwartet man, dass dazu jemand genau diesen Sachverhalt erläutert und die Leute im Personalbüro dadurch gleich die Information bekommen, der Bewerber habe mehr als nur die Überschrift gelesen? Und dass jemand, der tatsächlich eigene Vorstellungen nennt gleich weg bleiben kann da er ja vermutlich auch sonst falsche Erwartungen in den Beruf einbringt? Anders kann ich mir das nicht erklären.

Vielleicht können/sollen das die gleich drei(!) offenbar dringend gesuchten "Recruiting Manager" [bewerbungen.bvg.de]; klären (falls die Gehaltsvorstellungen der Bewerber den hohen Anforderungen angemessen sind und sie genommen werden ;-)

so long

Mario
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