Re: Tram Alexanderplatz: „Durchlassfähigkeit“ und Wendeschleife / Alternative zum Ostbahnhof 30.08.2023 17:43 |
Re: Tram Alexanderplatz: „Durchlassfähigkeit“ und Wendeschleife / Alternative zum Ostbahnhof 30.08.2023 17:47 |
Re: Tram Alexanderplatz: „Durchlassfähigkeit“ und Wendeschleife / Alternative zum Ostbahnhof 30.08.2023 17:50 |
Re: Tram Alexanderplatz: „Durchlassfähigkeit“ und Wendeschleife / Alternative zum Ostbahnhof 30.08.2023 18:24 |
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micha774
Ich folge keiner Ideologie, sondern würde es begrüssen wenn es gerecht zugehen würde.
Re: Tram Alexanderplatz: „Durchlassfähigkeit“ und Wendeschleife / Alternative zum Ostbahnhof 30.08.2023 19:41 |
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Heidekraut
@Larifari hat sicher recht, aber darum geht es ja garnicht. Wenn ich xy ein Knöllchen mit Verwarnung schreibe, kann ich doch nicht erwarten, dass z, der nie etwas davon gehört hat, morgen nicht doch wieder da parkt. Wie einige hier feststellen, handelt es sich ja wohl nicht zu hundert Prozent um Anwohner und solange es alle so machen, ein Hammel springt über den Bach ..., dann muss man doch darüber nachdenken, was da nicht i.O. ist. Einfach Knöllchen schreiben und noch nach einem heftigeren Paragraphen suchen, ist ja eigentlich genau der Stil, den die Grünen nicht wollen. Das wäre in finsteren CDU-Zeiten so gemacht worden. Es handelt sich schon um Verwaltungspolititk. Das kann man nicht außen vor lassen.
Es ging mir auch nicht darum, ob man da parken darf, das sicher nicht, sondern, ob die Bestrafung adäquat ist. Und ob das BA da richtig vorgeht, oder eben nicht. Natürlich bin ich auch gegen eine Emotionalisierung dieser Debatte.
Re: Tram Alexanderplatz: „Durchlassfähigkeit“ und Wendeschleife / Alternative zum Ostbahnhof 30.08.2023 21:22 |
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marc-j
Ich glaube auch, dass es da besser gewesen wäre, temporär Parkverbotsschilder aufzubauen und dann diese Schutzgitter anzubringen. Auf der anderen Seite schützt Unwissenheit vor Strafe nicht und die StVO kennt kein Gewohnheitsrecht, aber man hätte sich den Artikel der BZ und etwas schlechte Laune wahrscheinlich erspart.
Re: Tram Alexanderplatz: „Durchlassfähigkeit“ und Wendeschleife / Alternative zum Ostbahnhof 30.08.2023 22:29 |
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micha774
Ich folge keiner Ideologie, sondern würde es begrüssen wenn es gerecht zugehen würde.
Wie will man freie Arbeitsplätze besetzen, wenn es bequemer ist zuhause zu bleiben?
Re: Tram Alexanderplatz: „Durchlassfähigkeit“ und Wendeschleife / Alternative zum Ostbahnhof 30.08.2023 22:43 |
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micha774
Ich folge keiner Ideologie,
Re: Tram Alexanderplatz: „Durchlassfähigkeit“ und Wendeschleife / Alternative zum Ostbahnhof 30.08.2023 23:56 |
Zitat
micha774
Ich folge keiner Ideologie, sondern würde es begrüssen wenn es gerecht zugehen würde.
Wenn jemand arbeiten kann aber nicht will, darf er nicht noch mehr Unterstützung vom Staat bekommen und schon gar nicht sollte man die Rentner benachteiligen.
Wie will man freie Arbeitsplätze besetzen, wenn es bequemer ist zuhause zu bleiben?
Re: Tram Alexanderplatz: „Durchlassfähigkeit“ und Wendeschleife / Alternative zum Ostbahnhof 31.08.2023 05:22 |
Re: Tram Alexanderplatz: „Durchlassfähigkeit“ und Wendeschleife / Alternative zum Ostbahnhof 31.08.2023 08:02 |
Re: Tram Alexanderplatz: „Durchlassfähigkeit“ und Wendeschleife / Alternative zum Ostbahnhof 31.08.2023 17:09 |
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manuelberlin
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marc-j
Ich glaube auch, dass es da besser gewesen wäre, temporär Parkverbotsschilder aufzubauen und dann diese Schutzgitter anzubringen. Auf der anderen Seite schützt Unwissenheit vor Strafe nicht und die StVO kennt kein Gewohnheitsrecht, aber man hätte sich den Artikel der BZ und etwas schlechte Laune wahrscheinlich erspart.
Man lese einfach mal §12 Abs. 4 und Abs. 4a der STVO durch - dann ist sonnenklar, dass auf einem Mittelstreifen nicht geparkt werden darf (es sei denn, dieser ist eigens als Parkplatz ausgewiesen).
Dafür braucht es keine extra Schilder.
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Kanzlei
Halt- oder Parkverbote der StVO gelten nicht auf Grünflächen neben der Straße oder auf Feuerwehrzufahrten, die dem öffentlichen Verkehr nicht zur Verfügung stehen. Hier sind örtliche Straßenregelungen, das Straßen- und Wegerecht, örtliche Grünflächensatzungen und bürgerliches Recht zu beachten. Ein Mittelstreifen zwischen den in entgegen gesetzter Richtung verlaufenden Fahrbahnen, der nach seiner Beschaffenheit nicht zur Verkehrsbenutzung bestimmt ist, gehört nicht zum öffentlichen Verkehrsraum, so dass das Parken auf diesem Mittelstreifen keinen Verstoß gegen § 12 Abs. 4 StVO darstellt, aber u. U. als Verstoß gegen kommunale Grünflächensatzungen beanstandet werden kann.
Re: Tram Alexanderplatz: „Durchlassfähigkeit“ und Wendeschleife / Alternative zum Ostbahnhof 31.08.2023 20:05 |
Re: Tram Alexanderplatz: „Durchlassfähigkeit“ und Wendeschleife / Alternative zum Ostbahnhof 31.08.2023 21:36 |
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Heidekraut
Wenn ein Grünstreifen so zugeparkt ist, dass man nicht mehr erkennt, dass es einer ist, dann muss erstmal geklärt werden woran ich erkennen soll, dass es einer ist.
Re: Tram Alexanderplatz: „Durchlassfähigkeit“ und Wendeschleife / Alternative zum Ostbahnhof 01.09.2023 01:02 |
Re: Tram Alexanderplatz: „Durchlassfähigkeit“ und Wendeschleife / Alternative zum Ostbahnhof 01.09.2023 03:57 |
Re: Tram Alexanderplatz: „Durchlassfähigkeit“ und Wendeschleife / Alternative zum Ostbahnhof 01.09.2023 04:43 |
Re: Tram Alexanderplatz: „Durchlassfähigkeit“ und Wendeschleife / Alternative zum Ostbahnhof 01.09.2023 11:47 |
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Nordender
Der Park hat seit Jahren null Aufenthaltsqualtät und eine M10 wird dort nie kommen.
Re: Tram Alexanderplatz: „Durchlassfähigkeit“ und Wendeschleife / Alternative zum Ostbahnhof 01.09.2023 12:54 |
Re: Tram Alexanderplatz: „Durchlassfähigkeit“ und Wendeschleife / Alternative zum Ostbahnhof 01.09.2023 13:01 |
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Heidekraut
Wenn ein Grünstreifen so zugeparkt ist, dass man nicht mehr erkennt, dass es einer ist, dann muss erstmal geklärt werden woran ich erkennen soll, dass es einer ist. Ich bin auch nicht für den Schilderwald und sicher Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.