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Tram Alexanderplatz: „Durchlassfähigkeit“ und Wendeschleife / Alternative zum Ostbahnhof
geschrieben von Mont Klamott 
Ich bin auch immer noch der Meinung, ein Knöllchen wegen falsch Parkens würde ich akzeptieren, aber nciht ein erhöhtes Knöllchen wegen parkens auf dem Grünstreifen, wo nicht einmal erkennbar ist, dass das ein Grünstreifen ist. Ich kann das nicht erkennen unter so vielen Karossen, dass sich da ein Grünstreifen verbirgt. Ein Schild ist dann das mindeste, wenn man im großen Stil abkassieren will, um etwas zu ändern. Ist realitätsfern und eine Schikane. So empfinden es die Bürger.

Mein Vorschlag auf dem Mittelstreifen eine Straßenbahn und niemand wird dort mehr parken. Das wäre doch en Aufgabe für die Grünen. ;-)
Ich folge keiner Ideologie, sondern würde es begrüssen wenn es gerecht zugehen würde.

Wenn jemand arbeiten kann aber nicht will, darf er nicht noch mehr Unterstützung vom Staat bekommen und schon gar nicht sollte man die Rentner benachteiligen.

Wie will man freie Arbeitsplätze besetzen, wenn es bequemer ist zuhause zu bleiben?
@Larifari hat sicher recht, aber darum geht es ja garnicht. Wenn ich xy ein Knöllchen mit Verwarnung schreibe, kann ich doch nicht erwarten, dass z, der nie etwas davon gehört hat, morgen nicht doch wieder da parkt. Wie einige hier feststellen, handelt es sich ja wohl nicht zu hundert Prozent um Anwohner und solange es alle so machen, ein Hammel springt über den Bach ..., dann muss man doch darüber nachdenken, was da nicht i.O. ist. Einfach Knöllchen schreiben und noch nach einem heftigeren Paragraphen suchen, ist ja eigentlich genau der Stil, den die Grünen nicht wollen. Das wäre in finsteren CDU-Zeiten so gemacht worden. Es handelt sich schon um Verwaltungspolititk. Das kann man nicht außen vor lassen.

Es ging mir auch nicht darum, ob man da parken darf, das sicher nicht, sondern, ob die Bestrafung adäquat ist. Und ob das BA da richtig vorgeht, oder eben nicht. Natürlich bin ich auch gegen eine Emotionalisierung dieser Debatte.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 30.08.2023 17:56 von Heidekraut.
Zitat
micha774
Ich folge keiner Ideologie, sondern würde es begrüssen wenn es gerecht zugehen würde.

Ich glaube, ich muss mich bei Gelegenheit mal ausführlich zum Begriff "Ideologie" einlesen. So krass kann gar niemand von sich selbst überzeugt sein zu behaupten, er würde keiner Ideologie folgen - also verstehe ich den Begriff vermutlich völlig falsch. Ich hätte den Wunsch nach allgemein gesellschfatskonformer Gerechtigkeit jetzt schon als Ideologie bezeichnet. Mal schauen. Zu fragen bleibt davon unabhängig, wieso sich vor Allem der Ärger nach unten als völlig themenfremder Einwurf Bahn brach und nicht der nach oben. Das scheint mir wieder so ein rechts-links-Ding zu sein.

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Zitat
Heidekraut
@Larifari hat sicher recht, aber darum geht es ja garnicht. Wenn ich xy ein Knöllchen mit Verwarnung schreibe, kann ich doch nicht erwarten, dass z, der nie etwas davon gehört hat, morgen nicht doch wieder da parkt. Wie einige hier feststellen, handelt es sich ja wohl nicht zu hundert Prozent um Anwohner und solange es alle so machen, ein Hammel springt über den Bach ..., dann muss man doch darüber nachdenken, was da nicht i.O. ist. Einfach Knöllchen schreiben und noch nach einem heftigeren Paragraphen suchen, ist ja eigentlich genau der Stil, den die Grünen nicht wollen. Das wäre in finsteren CDU-Zeiten so gemacht worden. Es handelt sich schon um Verwaltungspolititk. Das kann man nicht außen vor lassen.

Es ging mir auch nicht darum, ob man da parken darf, das sicher nicht, sondern, ob die Bestrafung adäquat ist. Und ob das BA da richtig vorgeht, oder eben nicht. Natürlich bin ich auch gegen eine Emotionalisierung dieser Debatte.

Ich glaube auch, dass es da besser gewesen wäre, temporär Parkverbotsschilder aufzubauen und dann diese Schutzgitter anzubringen. Auf der anderen Seite schützt Unwissenheit vor Strafe nicht und die StVO kennt kein Gewohnheitsrecht, aber man hätte sich den Artikel der BZ und etwas schlechte Laune wahrscheinlich erspart.
Zitat
marc-j
Ich glaube auch, dass es da besser gewesen wäre, temporär Parkverbotsschilder aufzubauen und dann diese Schutzgitter anzubringen. Auf der anderen Seite schützt Unwissenheit vor Strafe nicht und die StVO kennt kein Gewohnheitsrecht, aber man hätte sich den Artikel der BZ und etwas schlechte Laune wahrscheinlich erspart.


Man lese einfach mal §12 Abs. 4 und Abs. 4a der STVO durch - dann ist sonnenklar, dass auf einem Mittelstreifen nicht geparkt werden darf (es sei denn, dieser ist eigens als Parkplatz ausgewiesen).

Dafür braucht es keine extra Schilder.

Und ja, es gibt da auch kein Gewohnheitsrecht. Wer mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wird, kann sich auch nicht darauf berufen, dass er dort schon immer zu schnell gefahren sei oder andere das auch so machen.

Sofern neben dem offensichtlichen Verstoß gegen die STVO hier zusätzlich auch noch zum Beispiel Umweltverstöße vorliegen sollten, sehe ich nicht, warum nicht auch diese geltend gemacht werden sollten.

Viele Grüße
Manuel


Edit: Ein misszuverstehendes "Richtig" am Anfang des Beitrags entfernt.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 31.08.2023 00:56 von manuelberlin.
Zitat
micha774
Ich folge keiner Ideologie, sondern würde es begrüssen wenn es gerecht zugehen würde.

Wie will man freie Arbeitsplätze besetzen, wenn es bequemer ist zuhause zu bleiben?

Merkste selbst?

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
micha774
Ich folge keiner Ideologie,

Und genau das ist nicht möglich und deshalb machst du dich unglaubwürdig.
Zitat
micha774
Ich folge keiner Ideologie, sondern würde es begrüssen wenn es gerecht zugehen würde.

Wenn jemand arbeiten kann aber nicht will, darf er nicht noch mehr Unterstützung vom Staat bekommen und schon gar nicht sollte man die Rentner benachteiligen.

Wie will man freie Arbeitsplätze besetzen, wenn es bequemer ist zuhause zu bleiben?

Genau das ist aber Ideologie - und zwar rechte.

Viele Grüße
Arnd
Was ist daran rechts??
Weils unbequeme Wahrheit ist?
Irgendwer muss die ganzen Wohltaten auch erwirtschaften....
dann kann noch lange über den Fachkräftemangel diskutiert werden.

T6JP
Wie kann eine Meinung Wahrheit sein? Konkret am Beispiel:

Wahrheit wäre sowas wie:
Der finanzielle Abstand zwischen Bürgergeld und schlecht bezahlten Jobs ist gering/beträgt xyz

Meinung:
Unterschied sollte größer sein.

rechte Ideologie:
Bürgergeld abschaffen/niedriger machen

linke Ideologie:
für höhere Löhne kämpfen, statt denen zu nehmen, die sowieso am wenigsten haben.



Wer das erwirtschaften soll? Dann müssen die Herren Musk, Schwarz und co. endlich mal Steuern zahlen und wenn die Straßenbahnen zum Alex dank mehr Infrastruktur-Redundanzen und Ampelvorrang öfter und schneller fahren könnten, würde die Volkswirtschaft Gewinn machen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 31.08.2023 08:05 von PassusDuriusculus.
Zitat
manuelberlin
Zitat
marc-j
Ich glaube auch, dass es da besser gewesen wäre, temporär Parkverbotsschilder aufzubauen und dann diese Schutzgitter anzubringen. Auf der anderen Seite schützt Unwissenheit vor Strafe nicht und die StVO kennt kein Gewohnheitsrecht, aber man hätte sich den Artikel der BZ und etwas schlechte Laune wahrscheinlich erspart.


Man lese einfach mal §12 Abs. 4 und Abs. 4a der STVO durch - dann ist sonnenklar, dass auf einem Mittelstreifen nicht geparkt werden darf (es sei denn, dieser ist eigens als Parkplatz ausgewiesen).

Dafür braucht es keine extra Schilder.

Zumindest eine Hamburger Anwaltskanzlei, die damit natürlich Geld verdienen möchte, ist da anderer Ansicht: [fachanwaltskanzlei-verkehrsrecht-hamburg.de]
Zitat
Kanzlei
Halt- oder Parkverbote der StVO gelten nicht auf Grünflächen neben der Straße oder auf Feuerwehrzufahrten, die dem öffentlichen Verkehr nicht zur Verfügung stehen. Hier sind örtliche Straßenregelungen, das Straßen- und Wegerecht, örtliche Grünflächensatzungen und bürgerliches Recht zu beachten. Ein Mittelstreifen zwischen den in entgegen gesetzter Richtung verlaufenden Fahrbahnen, der nach seiner Beschaffenheit nicht zur Verkehrsbenutzung bestimmt ist, gehört nicht zum öffentlichen Verkehrsraum, so dass das Parken auf diesem Mittelstreifen keinen Verstoß gegen § 12 Abs. 4 StVO darstellt, aber u. U. als Verstoß gegen kommunale Grünflächensatzungen beanstandet werden kann.

Wer also eine gute (und teure) Rechtsschutzversicherung hat oder sich den Anwalt auch so leisten kann, hat immerhin eine Chance, auf dem Mittelstreifen weiterhin sein Fahrzeug (egal ob Auto , Motorrad oder Fahrrad) abzustellen. Klarheit oder Rechtssicherheit schafft nur eine Beschilderung und/oder Poller. Den Mittelstreifen der Grellstraße (nahe der Greifswalder) ließ nach Einführung der Parkraumbewirtschaftung das zuständige Bezirksamt Pankow abpollern. Seitdem und dem Bau von Fahrradspuren auf dem früheren Parkstreifen der Richtungsfahrbahnen hat man auch mit Parkausweis oder Parkschein keine Chance mehr auf einen Platz im öffentlichen Verkehrsraum. Nur der Inhaber einer Fahrschule darf weiter gewerbsmäßig dort parken, weil er das gerichtlich durchsetzen konnte.

so long

Mario
Wenn ein Grünstreifen so zugeparkt ist, dass man nicht mehr erkennt, dass es einer ist, dann muss erstmal geklärt werden woran ich erkennen soll, dass es einer ist. Ich bin auch nicht für den Schilderwald und sicher Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Aber dass z.B. in der betreffenden Straße das Grünflächenamt kommt und mir ein Busgeldbescheid schickt, würde ich wirklich für abwegig halten. Ist interessant, dass man auch kein Parkverbotsverstoß begangen hat, denn den würde ich ja noch akzeptieren. Immerhin habe ich jetzt gelernt, dass ein solcher Mittelstreifen immer ein Grünstreifen ist und kein Verkehrsraum. Wie ist es denn dann in der Sonnenallee, dort wird ja auch ziemlich wild auf dem Mittelstreifen geparkt.
Zitat
Heidekraut
Wenn ein Grünstreifen so zugeparkt ist, dass man nicht mehr erkennt, dass es einer ist, dann muss erstmal geklärt werden woran ich erkennen soll, dass es einer ist.

Wenn du nicht in der Lage bist, einen Mittelstreifen zu erkennen, dann gehört dir der Führerschein abgenommen.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Du lebst in einer Stadt, in der du den Führerschein behalten darfst, wenn du ein vorschriftsmäßig fahrendes Kind tötest.
[www.berliner-zeitung.de]

Da ist fahren und parken auf dem Mittelstreifen ein Kinkerlitzchen und ganz sicher kein Grund, bestraft zu werden. Selbst wenn du damit einen Schulweg noch unsicherer machst.
Wie ist das also in der Sonnenallee? Wie in der Elbestraße in Neu-Köln? Es gibt sehr viele Straßen in Berlin, wo auf dem Mittelstreifen geparkt wird. Ich erinnere mich nicht, dort Parkschilder gesehen zu haben und parke dort wo andere auch parken. Das bedeutet ja nicht, das ich da parken darf, aber es sagt etwas über die Praxis der Behörden in Berlin aus. Und gemessen daran, war das unverhältnismäßig mit der ansagelosen Bestrafung zu erhöhten Gebühren. Da hätte man anders vorgehen sollen. Mit der Stvo zu kommen, ist zu einfach. Der Bürger ist verstimmt und läuft zur AfD, dagegen ist das nächtliche Schließen des Görli ein Ding der Unmöglichkeit. Bin sehr gespannt, wie das mal geregelt wird, wenn die Tram da durchfahren soll und man das Nachtschließgebot durchgesetzt hat. Kriegen wir dann Tore für die Tram? ;-)
Der Park hat seit Jahren null Aufenthaltsqualtät und eine M10 wird dort nie kommen.
Ich kenne auch reichlich Straßen wo die Autos auf dem Mittelstreifen stehen, wo die abgesenkten Bordsteine auch Parkplätze suggerieren wie auf der Friedensstr.
Also was in Mitte passiert ist sehr merkwürdig, sonst ist man mit Parkzonen und Schildern doch auch nicht so sparsam.
Zitat
Nordender
Der Park hat seit Jahren null Aufenthaltsqualtät und eine M10 wird dort nie kommen.

Wirst du dafür persönlich sorgen, oder wie kommst du auf diese Aussage?
Meine Glaskugel hat fast immer Recht, aber ich lasse mich gerne positiv überraschen.
Zitat
Heidekraut
Wenn ein Grünstreifen so zugeparkt ist, dass man nicht mehr erkennt, dass es einer ist, dann muss erstmal geklärt werden woran ich erkennen soll, dass es einer ist. Ich bin auch nicht für den Schilderwald und sicher Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Deshalb hat man das ja auch ziemlich schilderarm in § 12 (4) StVO gelöst: Grundsätzlich ist das Parken am rechten Fahrbahnrand unter bestimmten Umständen vorgesehen und zulässig. Wo diese Umstände nicht zutreffen, stehen meist Schilder, die das Parken untersagen oder einschränken. Wo es außerhalb dieser Logik trotzdem zulässig ist, wird es extra ausgeschildert, wie z.B. auf der Straße des 17. Juni [www.google.com]

Ob es sich dabei um einen Grünstreifen oder einen irgendwie versiegelten/befestigten Streifen handelt, ist egal. Selbst in einer öffentlich gewidmeten Grünfläche dürfte geparkt werden, wenn dies durch ein Schild gestattet ist. Wobei es wohl eher ein Abstimmungsfehler zwischen den Behörden wäre, wenn dies tatsächlich irgendwo angeordnet sein sollte.
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