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Ausschreibung S-Bahn II.
geschrieben von Arnd Hellinger 
Zitat
B-V 3313
Nein, müsste man nicht. Die S-Bahn kann Berlin ganz alleine vergeben.


Nein. Zunächst kann Berlin nicht "die S-Bahn" vergeben, weil sie Berlin gar nicht gehört. Infrastruktur (streckennetzseitig ebenso wie die Verkehrsstationen) und Fahrzeuge gehören verschiedenen Tochtergesellschaften der Deutschen Bahn.

Das einzige, was seitens Berlins vergeben werden kann, sind die Verkehrsleistungen. Und auch diese kann Berlin nicht alleine vergeben, weil eben auch das Land Brandenburg seinen Anteil an diesen hat und diesen mit seinen Bestellerentgelten mitfinanziert.

Sicherlich wird Berlin das entscheidenen Wort dabei sprechen, und Brandenburg wird vermutlich nicht im Wege stehen, aber formal entscheiden beide Länder.
Zitat
Global Fisch
Nein. Zunächst kann Berlin nicht "die S-Bahn" vergeben, weil sie Berlin gar nicht gehört. Infrastruktur (streckennetzseitig ebenso wie die Verkehrsstationen) und Fahrzeuge gehören verschiedenen Tochtergesellschaften der Deutschen Bahn.

Das dürfte wohl klar sein, aber dein Einwurf kann bei Unklarheiten hilfreich sein.

Zitat
Global Fisch
Das einzige, was seitens Berlins vergeben werden kann, sind die Verkehrsleistungen.

Korrekt.

Zitat
Global Fisch
Und auch diese kann Berlin nicht alleine vergeben, weil eben auch das Land Brandenburg seinen Anteil an diesen hat und diesen mit seinen Bestellerentgelten mitfinanziert.

Da keine einzige S-Bahnlinie nur in BRB verkehrt, kann das Land Berlin die Verkehrsleistungen der S-Bahn alleine vergeben:

Zitat
Zitat aus dem Link von gestern
EU-
Verordnung 1370/2007 maßgeblich. Nach Artikel 5 gibt es die folgenden Varianten zur Vergabe
von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen im Schienenverkehr über maximal 15 Jahre:
• Absatz (2): Interne Direktvergaben (Inhouse-Vergaben) von einer “örtlichen Behörde”
(Aufgabenträger) an einen internen Betreiber (Eisenbahnverkehrsunternehmen), der
unter anderem die folgenden Bedingungen erfüllen muss:
a) Es muss feststellbar sein, dass der Aufgabenträger “eine Kontrolle ausübt, die
der Kontrolle über die eigenen Dienststellen entspricht”. Hierzu ist es aber
“nicht zwingend erforderlich, dass die zuständige Behörde zu 100 % Eigentümer
ist, sofern ein beherrschender öffentlicher Einfluss besteht und [eine solche
Kontrolle] aufgrund anderer Kriterien festgestellt werden kann.” Ein
“beherrschender Einfluss” könnte also bereits bei einem Mehrheitseigentum
(51% oder mehr) an einer GmbH gegeben sein, wenn der Mehrheitseigentümer
ein Weisungsrecht und der Minderheitseigentümer kein Vetorecht besitzt.
b) Es muss zudem erfüllt sein, dass “der interne Betreiber und jede andere Einheit,
auf die dieser Betreiber einen auch nur geringfügigen Einfluss ausübt, ihre
öffentlichen Personenverkehrsdienste innerhalb des Zuständigkeitsgebiets der
zuständigen örtlichen Behörde ausführen — ungeachtet der abgehenden Linien
oder sonstiger Teildienste, die in das Zuständigkeitsgebiet benachbarter
zuständiger örtlicher Behörden führen”. Beispielsweise könnte Berlin die S-
Bahn theoretisch ohne Mitwirkung Brandenburgs direkt an die landeseigene
BVG vergeben, weil alle dann von der BVG betriebenen Linien (also die heutigen
BVG-Linien und die S-Bahn-Linien) zu einem (großen) Teil in Berlin verkehren,
also umgekehrt keine Linie ausschließlich außerhalb Berlins verkehrt.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
Marienfelde

Was meint Ihr denn überhaupt? Europarecht demnach doch wohl nicht, sondern deutsches Recht? Das ließe sich aber doch ändern? Schließlich werden in diesem Land von der Politik jeden Tag haufenweise "Vorschläge" in die Debatte gebracht, die nach dem derzeitigen Rechtsstand "illegal" sind (was keineswegs eine neue Erscheinung ist)?

Ach Leute, es ist doch hier schon zigfach durchgekaut worden, dass nicht das EU-Recht eine Direktvergabe (an wen auch immer) verhindert, sondern sich der deutsche Bundesgerichtshof in einem 2009 von Abellio gegen den VRR angestrengtem Verfahren auf das deutsche Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) berufen hat, welches eben Eisenbahn-Personenverkehre nicht explizit aus seinem Geltungsbereich ausschließt. Aus diesem Nicht-Ausschluss leitete der BGH dann halt die Anwendungspflicht des Wettbewerbsrechts auf SPNV-Vergaben ab.

Das ist eine zwar unter Juristen weit verbreitete, aber doch nicht gänzlich unumstrittene Ansicht und möglicherweise - auch im Lichte der teils äußerst negativen Praxiserfahrungen mit wettbewerblich durchgeführten SPNV-Vergaben - entschiede der BGH ja auch ganz anders, müsste er sich - beispielsweise im Fall "S-Bahn Berlin" - in naher Zukunft erneut mit dieser Rechtsfrage befassen. Es wäre indes nicht das erste Mal, dass ein letztinstanzliches Gericht dieselbe bzw. eine sehr ähnliche Frage nach mehreren Jahren anders entscheidet.

Der letzte Senat Giffey wollte übrigens mittels Bundesratsinitiative die entsprechende Änderung des GWB einleiten/anregen, kam aber wegen der Wiederholungswahl 2023 nicht mehr dazu. Ob der Senat Wegner einen ähnlichen Antrag in die Länderkammer einbringen möchte oder bereits eingebracht hat, weiß ich nicht. Zu wünschen wäre es aber...

Danke Arnd für Deine Erklärung, es war mir einfach nicht mehr präsent. Zum letzten Absatz: Nach meiner "Außeneinschätzung" wird diese Art Ausschreibung ja auch von erheblichen Teilen der CDU in Berlin (und Brandenburg) nicht wirklich gewollt. Insofern mag eine Initiative des CDU-geführten Senats im Bundesrat nicht ganz auszuschließen sein.

Ich befürchte, kostenseitig bewegt sich das ganze Verfahren ohnehin in Richtung Prellbock, selbst bei einem Abbruch und einer Direktvergabe. Eine sehr negative Sicht auf diese Ausschreibung wird hier verbreitet: [www.nachdenkseiten.de]
Zitat
B-V 3313
Zitat
Global Fisch
Nein. Zunächst kann Berlin nicht "die S-Bahn" vergeben, weil sie Berlin gar nicht gehört. Infrastruktur (streckennetzseitig ebenso wie die Verkehrsstationen) und Fahrzeuge gehören verschiedenen Tochtergesellschaften der Deutschen Bahn.

Das dürfte wohl klar sein, aber dein Einwurf kann bei Unklarheiten hilfreich sein.

Zitat
Global Fisch
Das einzige, was seitens Berlins vergeben werden kann, sind die Verkehrsleistungen.

Korrekt.

Zitat
Global Fisch
Und auch diese kann Berlin nicht alleine vergeben, weil eben auch das Land Brandenburg seinen Anteil an diesen hat und diesen mit seinen Bestellerentgelten mitfinanziert.

Da keine einzige S-Bahnlinie nur in BRB verkehrt, kann das Land Berlin die Verkehrsleistungen der S-Bahn alleine vergeben:


Danke für das Zitat. Ja, aber das bezieht sich nur auf eine Direktvergabe an einen landeseigenes Unternehmen (und gilt laut Text auch nur theoretisch). Als Pauschalaussage ("kann generell ganz alleine vergeben") gilt das aber keineswegs.
Zitat
PassusDuriusculus
Zitat
Bauart Bernau
Hallo!
Das ganze rechtsstaatliche Ausschreibegehampel passt zum Gesamtbild der Gesellschaft und es wäre wohl ein Wunder wenn es beim Schienenverkehr zugunsten einer schnellen kostensparenden umweltgünstigen Lösung der Mobilitätsprobleme nicht erforderlich wäre.
Aber wer zum Teufel hat die hirnrissige Idee gehabt, daß die S-Bahn zur Wahrung von Rechtsstaat, Demokratie, Menschen-, Bürger- und sonstigen Rechten in drei Teile zerlegt werden muß?
Grüße

Das kommt von: "Geld regiert die Welt" und "Geiz ist geil"

Ja. So könnte man das nennen. Man könnte das aber auch "verantwortungsvollen Umgang mit Steuergelden" oder "Vermeidung von Korruption" nennen.
Zitat
Marienfelde

Ich befürchte, kostenseitig bewegt sich das ganze Verfahren ohnehin in Richtung Prellbock, selbst bei einem Abbruch und einer Direktvergabe. Eine sehr negative Sicht auf diese Ausschreibung wird hier verbreitet: [www.nachdenkseiten.de]

Zitat
Wikipedia

NachDenkSeiten

[Albrecht] Müller gründete 2003 mit Wolfgang Lieb die Website "NachDenkSeiten. Die kritische Website", eines der meistgelesenen politischen Blogs in Deutschland. Anfangs wurde es als wichtiger Bestandteil einer Gegenöffentlichkeit gelobt, sieht sich in den letzten Jahren jedoch vermehrt dem Vorwurf ausgesetzt, Verschwörungstheorien zu verbreiten.
[...]
Nachdem im März 2022 der russische Staatspropagandakanal RT DE EU-weit verboten wurde, um die „Verbreitung von Lügen“ über den russischen Überfall auf die Ukraine zu verhindern, wechselte am 1. Juni 2022 der frühere RT-Online-Chef Florian Warweg zu den NachDenkSeiten und wurde von diesen auch in die Bundespressekonferenz (BPK) entsandt.

Liest sich wie das Sprachrohr der Wagenknecht-Partei. Würde diese Website mit Vorsicht genießen.
Zitat
Global Fisch
Zitat
PassusDuriusculus
Zitat
Bauart Bernau
Hallo!
Das ganze rechtsstaatliche Ausschreibegehampel passt zum Gesamtbild der Gesellschaft und es wäre wohl ein Wunder wenn es beim Schienenverkehr zugunsten einer schnellen kostensparenden umweltgünstigen Lösung der Mobilitätsprobleme nicht erforderlich wäre.
Aber wer zum Teufel hat die hirnrissige Idee gehabt, daß die S-Bahn zur Wahrung von Rechtsstaat, Demokratie, Menschen-, Bürger- und sonstigen Rechten in drei Teile zerlegt werden muß?
Grüße

Das kommt von: "Geld regiert die Welt" und "Geiz ist geil"

Ja. So könnte man das nennen. Man könnte das aber auch "verantwortungsvollen Umgang mit Steuergelden" oder "Vermeidung von Korruption" nennen.

Die Bildung von Losen/Teilnetzen muss infolge eines Gerichtsurteils erfolgen, das festlegte, dass die Ausschreibungsmasse eine kritische Grenze nicht überschreiten darf, weil somit kleinere Bieter benachteiligt werden und das dem Sinn des GWB widerspricht. Und wer jetzt neidisch nach Hamburg blickt: Hamburg hat etwa 1/3 des Berliner Volumens.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Bauart Bernau
Hallo!
Das ganze rechtsstaatliche Ausschreibegehampel passt zum Gesamtbild der Gesellschaft und es wäre wohl ein Wunder wenn es beim Schienenverkehr zugunsten einer schnellen kostensparenden umweltgünstigen Lösung der Mobilitätsprobleme nicht erforderlich wäre.
Aber wer zum Teufel hat die hirnrissige Idee gehabt, daß die S-Bahn zur Wahrung von Rechtsstaat, Demokratie, Menschen-, Bürger- und sonstigen Rechten in drei Teile zerlegt werden muß?
Grüße

Man muss bei derartig großen Netzen Lose bilden, damit nicht nur die große Staatsbahn eine Chance hat. Im Grunde ist das doch auch nicht falsch - oder haben wir etwas davon, wenn das ganze S-Bahnnetz bestreikt wird, wenn alle Fahrzeuge wegen eines Fehlers ausfallen?

Bisher habe ich nicht den Eindruck, dass sich der einheitliche Betreiber des S-Bahnnetzes in besonders guter Betriebsqualität oder besonders niedrigen Kosten irgendwie positiv auswirkt.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.02.2024 10:55 von Nemo.
Zitat
Marienfelde
Ich befürchte, kostenseitig bewegt sich das ganze Verfahren ohnehin in Richtung Prellbock, selbst bei einem Abbruch und einer Direktvergabe. Eine sehr negative Sicht auf diese Ausschreibung wird hier verbreitet: [www.nachdenkseiten.de]

Nicht nur kostenseitig geht das Richtung Prellbock. Das passt von der Zeitschiene überhaupt nicht mehr. Sollten die 480iger ab 2030 wegen "Altersschwäche" ausgemustert werden müssen, kann man die mit Fahrplanwechsel Ende 2023 eingeführten Angebotsverbesserungen abhaken. Und die weiteren, wie im Nahverkehrsplan vorgesehenen, Mehrleistungen (wie S75 auf Stadtbahn, S8 mit 8-Wagenzügen, S15 nach Frohnau, S85 zum BER, Siemensbahn usw.) sowieso. Und das Ganze nennt sich dann, ich bleib dabei, "S-Bahnkrise".
Man könnte die 480 nochmal zur HU schicken, aber langsam wird es schwierig Ersatzteile zu finden für die mittlerweile längst obsolete Computer- und Elektrotechnik.

Und ein richtiges Redesign will dann auch wieder keiner bezahlen.
Zitat
Leyla
Man könnte die 480 nochmal zur HU schicken, aber langsam wird es schwierig Ersatzteile zu finden für die mittlerweile längst obsolete Computer- und Elektrotechnik.

Und ein richtiges Redesign will dann auch wieder keiner bezahlen.

Dabei hatten sie vor wenigen Jahren erst ihre Frischzellenkur.
Zitat
Nemo

Man muss bei derartig großen Netzen Lose bilden, damit nicht nur die große Staatsbahn eine Chance hat. Im Grunde ist das doch auch nicht falsch - oder haben wir etwas davon, wenn das ganze S-Bahnnetz bestreikt wird, wenn alle Fahrzeuge wegen eines Fehlers ausfallen?

Bisher habe ich nicht den Eindruck, dass sich der einheitliche Betreiber des S-Bahnnetzes in besonders guter Betriebsqualität oder besonders niedrigen Kosten irgendwie positiv auswirkt.

Jepp, Qualitativ ist bei der S-Bahn Luft nach oben. Wobei da auch viele externe Faktoren bei sind, auf die der Betreiber nur wenig Einfluss hat. Aber spannend ist doch die Frage: Machen es die NE-Bahnen besser? Bisherige Betriebsübernahmen von S-Bahnen durch die Transdev (Bremen, Hannover) fand ich nicht überzeugend - die hatten erhebliche Startschwierigkeiten und bewegen sich am Ende auch nur ungefähr auf dem Niveau der DB. Das ist m. E. ein Argument für die S-Bahn Berlin GmbH als Betreiber: Sie kennt ihr Netz und ihren Betrieb. Einem Newcomer fehlt dieses KnowHow.

Von der Idee, mehrere Betreiber im weitgehend in sich geschlossenen S-Bahn-System zu haben, halte ich wenig. Aus betrieblicher Sicht ist das hinderlich. Noch mehr Akteure im Boot sind auch nicht förderlich. Daran schwächelt m. E. das deutsche Eisenbahnsystem generell: Es gibt zu viele Player (Bund, Bundesländer, Aufgabenträger, Verkehrsverbünde, DB InfraGO, dutzende andere Netzbetreiber, DB-EVUs, NE-EVUs, in einigen Regionalnetzen die Fahrzeugindustrie,...), die alle ihre eigenen Ziele verfolgen. Man stelle sich vor, alle drei Lose gehen an unterschiedliche Betreiber: Dann haben wir drei EVUs, drei Unternehmen aus der Fahrzeugindustrie, einen Netzbetreiber, einen Aufgabenträger und zwei Bundesländer (hab ich jemanden vergessen?)... Uff, viel Erfolg, da im Falle von größeren Störungen schnell und pragmatisch eine Lösung zu finden, da diskutiert man sich eher zu Tode - die einzige Berufsgruppe, die sich über so ein Konstrukt ernsthaft freuen kann, sind Juristen...

Und ein in meinen Augen entscheidender Punkt: Wir reden hier nicht von einem Regionalbahn-Netz, wo ein paar Zehntausend Fahrgäste betroffen sind, wenn es etwas schief oder sogar richtig schief läuft. Sondern hier geht es um >1 Mio. Fahrgäste am Tag... Solange keiner garantieren kann, dass es mit mehreren Betreibern genauso oder noch stabiler läuft wie mit einem Betreiber, sollte man die Finger von solchen betrieblichen Experimenten lassen. Die Berliner S-Bahn ist zu wichtig für die Mobilität dieser Stadt.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.02.2024 21:13 von Adenosin.
Wie würde denn jetzt beispielsweise das Konzept für die Nord-Süd-Tunnel-Sperrung aussehen, wenn Ringbahn und Nord-Süd-Netz unterschiedliche Betreiber hätten? Würde man davon ausgehen, dass es zwischen den beiden zu enormen Vertragswerken käme, um ähnlich fahrgastfreundlich wie jetzt zu agieren? Oder sähe das dann eher auch im Norden so aus wie im Süden - alle Linien enden irgendwie an der Ringbahn und zusätzliches Umsteigen wäre obligatorisch, Hauptsache die Betreiber kommen sich nicht in die Quere?

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Zitat
Adenosin
Zitat
Nemo

Man muss bei derartig großen Netzen Lose bilden, damit nicht nur die große Staatsbahn eine Chance hat. Im Grunde ist das doch auch nicht falsch - oder haben wir etwas davon, wenn das ganze S-Bahnnetz bestreikt wird, wenn alle Fahrzeuge wegen eines Fehlers ausfallen?

Bisher habe ich nicht den Eindruck, dass sich der einheitliche Betreiber des S-Bahnnetzes in besonders guter Betriebsqualität oder besonders niedrigen Kosten irgendwie positiv auswirkt.

Jepp, Qualitativ ist bei der S-Bahn Luft nach oben. Wobei da auch viele externe Faktoren bei sind, auf die der Betreiber nur wenig Einfluss hat. Aber spannend ist doch die Frage: Machen es die NE-Bahnen besser? Bisherige Betriebsübernahmen von S-Bahnen durch die Transdev (Bremen, Hannover) fand ich nicht überzeugend - die hatten erhebliche Startschwierigkeiten und bewegen sich am Ende auch nur ungefähr auf dem Niveau der DB. Das ist m. E. ein Argument für die S-Bahn Berlin GmbH als Betreiber: Sie kennt ihr Netz und ihren Betrieb. Einem Newcomer fehlt dieses KnowHow.

Von der Idee, mehrere Betreiber im weitgehend in sich geschlossenen S-Bahn-System zu haben, halte ich wenig. Aus betrieblicher Sicht ist das hinderlich. Noch mehr Akteure im Boot sind auch nicht förderlich. Daran schwächelt m. E. das deutsche Eisenbahnsystem generell: Es gibt zu viele Player (Bund, Bundesländer, Aufgabenträger, Verkehrsverbünde, DB InfraGO, dutzende andere Netzbetreiber, DB-EVUs, NE-EVUs, in einigen Regionalnetzen die Fahrzeugindustrie,...), die alle ihre eigenen Ziele verfolgen. Man stelle sich vor, alle drei Lose gehen an unterschiedliche Betreiber: Dann haben wir drei EVUs, drei Unternehmen aus der Fahrzeugindustrie, einen Netzbetreiber, einen Aufgabenträger und zwei Bundesländer (hab ich jemanden vergessen?)... Uff, viel Erfolg, da im Falle von größeren Störungen schnell und pragmatisch eine Lösung zu finden, da diskutiert man sich eher zu Tode - die einzige Berufsgruppe, die sich über so ein Konstrukt ernsthaft freuen kann, sind Juristen...

Jedes Mal denke ich dran, wie unflexibel die S-Bahn dann wäre. Gerade jetzt mit den Bauarbeiten im Nord-Süd-Tunnel. Ich glaube nicht, dass die DB freiwillig auf eine Zuggruppe verzichtet, damit die Konkurrenz ihre Linien ersatzweise dort langfahren lassen kann.
Zitat
Flexist

Jedes Mal denke ich dran, wie unflexibel die S-Bahn dann wäre. Gerade jetzt mit den Bauarbeiten im Nord-Süd-Tunnel. Ich glaube nicht, dass die DB freiwillig auf eine Zuggruppe verzichtet, damit die Konkurrenz ihre Linien ersatzweise dort langfahren lassen kann.

Das gilt auch umgekehrt: Egal wie sinnvoll es verkehrlich und/oder betrieblich wäre, auch die Konkurrenz würde nicht freiwillig auf eine Zuggruppe verzichten, damit die DB da lang fahren kann - und das kann man den Verkehrsunternehmen auch nicht zum Vorwurf machen, es wird ja erwartet, dass EVUs auf ihre Wirtschaftlichkeit achten.

Gesamthafte Betrachtungen kann dann nur noch der Aufgabenträger herbeiführen - mit entsprechend höherem Abstimmungs- und Verhandlungsbedarf (zwei statt ein EVU).



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.02.2024 21:47 von Adenosin.
Zitat
Jim Knopf vom Niederrhein
Zitat
Marienfelde
Ich befürchte, kostenseitig bewegt sich das ganze Verfahren ohnehin in Richtung Prellbock, selbst bei einem Abbruch und einer Direktvergabe. Eine sehr negative Sicht auf diese Ausschreibung wird hier verbreitet: [www.nachdenkseiten.de]

Nicht nur kostenseitig geht das Richtung Prellbock. Das passt von der Zeitschiene überhaupt nicht mehr. Sollten die 480iger ab 2030 wegen "Altersschwäche" ausgemustert werden müssen, kann man die mit Fahrplanwechsel Ende 2023 eingeführten Angebotsverbesserungen abhaken. Und die weiteren, wie im Nahverkehrsplan vorgesehenen, Mehrleistungen (wie S75 auf Stadtbahn, S8 mit 8-Wagenzügen, S15 nach Frohnau, S85 zum BER, Siemensbahn usw.) sowieso. Und das Ganze nennt sich dann, ich bleib dabei, "S-Bahnkrise".

Selbst wenn die 480er durchhalten, müssen das auch die 481er. Es vergeht neuerdings wieder kaum ein Tag, an dem der Betrieb auf dem Ring nicht wegen Zugschadens (pardon: „Reparatur am Zug“) fast zusammenbricht. Gefühlt war das vor den Bauarbeiten im Nord-Süd-Tunnel nicht so schlimm, also ist es wahrscheinlicher, dass das an den derzeit wieder zahlreich dort fahrenden 481ern liegt als an Kinderkrankheiten der 483/484. An 480ern kann es auf dem Ring eher nicht mehr liegen.
Zitat
Philipp Borchert
Wie würde denn jetzt beispielsweise das Konzept für die Nord-Süd-Tunnel-Sperrung aussehen, wenn Ringbahn und Nord-Süd-Netz unterschiedliche Betreiber hätten? Würde man davon ausgehen, dass es zwischen den beiden zu enormen Vertragswerken käme, um ähnlich fahrgastfreundlich wie jetzt zu agieren? Oder sähe das dann eher auch im Norden so aus wie im Süden - alle Linien enden irgendwie an der Ringbahn und zusätzliches Umsteigen wäre obligatorisch, Hauptsache die Betreiber kommen sich nicht in die Quere?

Ich fürchte, genau das wird eintreten!

Beste Grüße
Harald Tschirner
Zitat
KT4
Zitat
Jim Knopf vom Niederrhein
Zitat
Marienfelde
Ich befürchte, kostenseitig bewegt sich das ganze Verfahren ohnehin in Richtung Prellbock, selbst bei einem Abbruch und einer Direktvergabe. Eine sehr negative Sicht auf diese Ausschreibung wird hier verbreitet: [www.nachdenkseiten.de]

Nicht nur kostenseitig geht das Richtung Prellbock. Das passt von der Zeitschiene überhaupt nicht mehr. Sollten die 480iger ab 2030 wegen "Altersschwäche" ausgemustert werden müssen, kann man die mit Fahrplanwechsel Ende 2023 eingeführten Angebotsverbesserungen abhaken. Und die weiteren, wie im Nahverkehrsplan vorgesehenen, Mehrleistungen (wie S75 auf Stadtbahn, S8 mit 8-Wagenzügen, S15 nach Frohnau, S85 zum BER, Siemensbahn usw.) sowieso. Und das Ganze nennt sich dann, ich bleib dabei, "S-Bahnkrise".

Selbst wenn die 480er durchhalten, müssen das auch die 481er. Es vergeht neuerdings wieder kaum ein Tag, an dem der Betrieb auf dem Ring nicht wegen Zugschadens (pardon: „Reparatur am Zug“) fast zusammenbricht. Gefühlt war das vor den Bauarbeiten im Nord-Süd-Tunnel nicht so schlimm, also ist es wahrscheinlicher, dass das an den derzeit wieder zahlreich dort fahrenden 481ern liegt als an Kinderkrankheiten der 483/484. An 480ern kann es auf dem Ring eher nicht mehr liegen.

Nach meinem Empfinden ist der Ring äußerst stabil, keine Spur von "Fast-Zusammenbruch".
Zitat
KT4
Zitat
Jim Knopf vom Niederrhein
Zitat
Marienfelde
Ich befürchte, kostenseitig bewegt sich das ganze Verfahren ohnehin in Richtung Prellbock, selbst bei einem Abbruch und einer Direktvergabe. Eine sehr negative Sicht auf diese Ausschreibung wird hier verbreitet: [www.nachdenkseiten.de]

Nicht nur kostenseitig geht das Richtung Prellbock. Das passt von der Zeitschiene überhaupt nicht mehr. Sollten die 480iger ab 2030 wegen "Altersschwäche" ausgemustert werden müssen, kann man die mit Fahrplanwechsel Ende 2023 eingeführten Angebotsverbesserungen abhaken. Und die weiteren, wie im Nahverkehrsplan vorgesehenen, Mehrleistungen (wie S75 auf Stadtbahn, S8 mit 8-Wagenzügen, S15 nach Frohnau, S85 zum BER, Siemensbahn usw.) sowieso. Und das Ganze nennt sich dann, ich bleib dabei, "S-Bahnkrise".

Selbst wenn die 480er durchhalten, müssen das auch die 481er. Es vergeht neuerdings wieder kaum ein Tag, an dem der Betrieb auf dem Ring nicht wegen Zugschadens (pardon: „Reparatur am Zug“) fast zusammenbricht. Gefühlt war das vor den Bauarbeiten im Nord-Süd-Tunnel nicht so schlimm, also ist es wahrscheinlicher, dass das an den derzeit wieder zahlreich dort fahrenden 481ern liegt als an Kinderkrankheiten der 483/484. An 480ern kann es auf dem Ring eher nicht mehr liegen.

War es vorher nicht so oder ist nur gefühlt nicht so?
Wenn ich hin und wieder mal einen Blick auf die Homepage der S-Bahn werfe, betrifft die meisten Störungen in der Regel alle Ring- und Zubringerlinien. Die Anzahl an verkehrenden 481ern spielt keine Rolle.
Zitat
Wutzkman
Zitat
KT4
Selbst wenn die 480er durchhalten, müssen das auch die 481er. Es vergeht neuerdings wieder kaum ein Tag, an dem der Betrieb auf dem Ring nicht wegen Zugschadens (pardon: „Reparatur am Zug“) fast zusammenbricht. Gefühlt war das vor den Bauarbeiten im Nord-Süd-Tunnel nicht so schlimm, also ist es wahrscheinlicher, dass das an den derzeit wieder zahlreich dort fahrenden 481ern liegt als an Kinderkrankheiten der 483/484. An 480ern kann es auf dem Ring eher nicht mehr liegen.

Nach meinem Empfinden ist der Ring äußerst stabil, keine Spur von "Fast-Zusammenbruch".

Bis zu den Bauarbeiten im Nord-Süd-Tunnel war das auch mein Empfinden. Seitdem habe ich aber einige Tage erwischt, an denen im Berufsverkehr zwar die S1 im 10-min Takt fuhr, die Ringbahn aber "Reparatur am Zug" verkündete und Lücken von 10-15 min hatte (also dort, wo eigentlich das 5 min Intervall hätte sein sollen, und die Lücken immer größer wurden, weil nicht mehr alle in den nächsten Ringzug passten). Gut, wenn das nur subjektives Empfinden einzelner Ereignisse war und es sonst läuft.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 03.02.2024 14:24 von KT4.
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