Zitat
Harald01
Der Hintergrund dieser Ausschreibung, um Ausfälle zu minimieren und die 6%+ wieder fahren zu können, nur das die Anbieter nun auch den Markt in Berlin und Umgebung weiter abgrasen, sodass noch weniger zur BVG gehen. Spannende Logik finde ich und traurige Entwicklung
Das mag für ausgebildete Busfahrer zutreffend sein, sofern die privaten Unternehmen ebenfalls nach TV-N entlohnen und die Arbeitszeiten, Turnus-/Schichtpläne, Urlaub, zusätzliche Altersversorgung entsprechend VBL, Arbeitswege, Kinder- und Gesundheitsbetreuung sowie andere "weiche" Faktoren vergleichbar oder besser für den einzelnen angeboten werden.
Vorteil bei der BVG ist bisher, dass Fahreranwärter auch ohne Busführerschein eingestellt werden und diese Qualifikation vor dem Einsatz bei der BVG erworben werden kann. Damit dürfte auch eine vertragliche Bindefrist an den ausbildenden Betrieb vereinbart werden, ansonsten die Ausbildungskosten zurück zu zahlen wären.
Gerade wurden durch die BVG erhebliche Ausbildungsleistungen bei einem ungenannten Auftragnehmer nach entsprechender öffentlicher Ausschreibung gebunden. Das dürfte den Busausbildungsmarkt deutlich einschränken, da der Leistungsumfang nicht gerade klein ist.
In der Mitteilung zur Bekanntgabe des Ergebnisses der
Ausschreibung steht:
Zitat
Die BVG verfügt über eine eigene Verkehrsakademie, in der Mitarbeiter*innen (im Folgenden "MA" oder "Fahrschüler*innen") der BVG theoretisch und praktisch ausgebildet werden. Aufgrund hoher personeller Auslastung sucht die BVG mehrere Dienstleister/Auftragnehmer (im Folgenden "AN") für den praktischen Teil der Fahrpersonalausbildung, um eine kontinuierliche Ausbildung von Fahrpersonal sicherzustellen.
...
Das maximale Ausbildungsvolumen an fahrpraktischer Ausbildung des Auftraggebers liegt
- bei 456 Fahrschüler*innen (ca. 37.392 Ausbildungsstunden) für 2024,
- bei jährlich 369 Fahrschüler*innen (ca. 30.258 Ausbildungsstunden) für den Zeitraum 2025 bis 2027 und
- bei jährlich 270 Fahrschüler*innen (ca. 22.140 Ausbildungsstunden) für den Zeitraum 2028 bis 2029.
Die Höchstabrufmenge an fahrpraktischer Ausbildung für die Rahmenvereinbarung ist die Summe der (vorgenannten) jährlichen maximalen Ausbildungsvolumina, also insgesamt 2.103 Fahrschüler*innen und max. 172.446 Ausbildungsstunden. Der AN hat keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Mindestabnahmemenge/ eines bestimmten Mindestabnahmevolumens (Anzahl an auszubildenden Fahrschüler*innen/ Ausbildungsstunden), weder pro Jahr noch bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit.
so long
Mario