Ich habe auf der Website der Verkehrsplanung Nürnberg ein PDF mit dem Titel
Reporting Stand 2023: „Mobilitätsbeschluss“ gefunden; es ist auf den 27. Februar 2023 datiert.
Der Bericht ist als "Ausführlicher Sachverhalt" auf der Sitzung des Verkehrsausschusses am 23. März behandelt worden.
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online-service2.nuernberg.de]
Ich zitiere die Einleitung und das Fazit:
REPORTING ZUM MOBILITÄTSBESCHLUSS
>> Nürnberg hat das Ziel, eine klimaneutrale, zukunftsfähige, gerechte und stadtverträgliche Mobilität zu schaffen. Mit dem am 27.01.2021 vom Nürnberger Stadtrat gefassten „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“ werden Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen bis zum Jahr 2030 definiert. Konkret geht es dabei um:
• die Erhöhung der Verkehrssicherheit
• die Anpassung des öffentlichen Raums an den Klimawandel und bessere Nutzbarkeit für Menschen
• den Zugang zu bezahlbarer Mobilität für alle
• die Ermöglichung einer emissionsfreien Mobilität
• die Reduzierung der Belastungen durch den motorisierten Verkehr
Bis 2030 soll der Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) am Modal Split von heute 39 Prozent auf 32 Prozent reduziert werden. Entsprechend sollen 68 Prozent der Wege bis zum Jahr 2030 mit dem Umweltverbund (ÖPNV, Rad, zu Fuß) zurückgelegt werden.
Die Ziele sollen mit vielfältigen Maßnahmen zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs sowie des öffentlichen Verkehrs erreicht werden. Zur Sicherung des notwendigen Kfz-Verkehrs sind Maßnahmen in diesem Handlungsfeld genannt. <<
FAZIT
>> In den vergangenen zwei Jahren seit Verabschiedung des Mobilitätsbeschlusses konnten zwar zahlreiche Maßnahmen umgesetzt werden, allerdings konnten aufgrund der erforderlichen langwierigen Planungsprozesse und der begrenzten personellen Kapazitäten nicht alle gesteckten Ziele erreicht werden. Die umfangreichen neuen Aufgaben, die mit dem Mobilitätsbeschluss verbunden sind, können nur bewältigt werden, wenn zusätzliches Personal bei der planenden (Vpl) und bei der bauenden Fachdienststelle (SÖR) eingestellt wird. Allerdings konnten die für die Aufgaben des Mobilitätsbeschlusses erforderlichen zusätzlichen Personalressourcen nicht vollumfänglich geschaffen werden und werden voraussichtlich auch nicht im Jahr 2023 ausgefüllt sein.
Die Ziele des Mobilitätsbeschlusses werden folglich nicht in der Geschwindigkeit erreicht werden, wie ursprünglich vorgesehen. Derzeit ist davon auszugehen, dass sich aufgrund der beschriebenen Probleme bei der Besetzung der notwendigen Stellen der Umsetzungszeitraum um einige Jahre verlängern wird. <<
Dazwischen werden die aktuelle Personallage und der gegenwärtige Status der einzelnen Handlungsfelder beschrieben, z.B. das HANDLUNGSFELD „ÖFFENTLICHER PERSONENNAHVERKEHR“:
Beispiel Stadtparkschleife: >> Die Planfeststellungsunterlagen sind fertig und wurden der Regierung übermittelt. Der Planfeststellungsbeschluss steht noch aus. Mit den vorbereitenden Bauarbeiten an der Stadtparkschleife soll in 2023 begonnen werden. Eine Inbetriebnahme der Straßenbahnlinie 7 bis zur Stadtparkschleife wird für den Herbst 2025 angestrebt. <<
Beispiel Minervastraße: >> Derzeit werden das für diesen Lückenschluss erforderliche Planfeststellungsverfahren vorbereitet und Fördermittel beantragt. Der Baubeginn ist je nach Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses sowie der Finanzierungsbereitstellung inklusive Zuschussbeantragung und -bewilligung nicht vor 2025 realistisch. <<
Beispiel Lichtenreuth (Brunecker Straße): >> Derzeit werden die Unterlagen für das erforderliche Planfeststellungsverfahren erarbeitet und Fördermittel beantragt. Der Baubeginn ist je nach Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses sowie der Finanzierungsbereitstellung inklusive Zuschussbeantragung und -bewilligung nicht vor 2025 realistisch. <<
Beipiel Taktverstärkungen bis 2030: >> Ziel ist es, auf allen Straßenbahnästen in der Haupt- und Nebenverkehrszeit einen 5-Minutentakt zu realisieren. In der Schwachverkehrszeit und am Wochenende soll auf allen Straßenbahnlinien mindestens ein 15-Minutentakt angeboten werden. Bei den Buslinien soll in der Haupt- und Nebenverkehrszeit der Mindesttakt im Nürnberger Stadtgebiet von 40 Minuten auf 30 Minuten, in Gebieten hoher Nutzungsdichte auf mindestens 15 Minuten verbessert werden. <<
>> Im Zuge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans sollen die neuen Mindesttakte als verbindliche Zielwerte aufgenommen und dann schrittweise umgesetzt werden. <<
Unterpunkt Straßenbahnverstärkerlinien 10 und 11: >> Die Umsetzung soll Dezember 2023 erfolgen. <<
1 mal bearbeitet. Zuletzt am 25.03.2023 21:06 von Manfred Erlg.