Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
DT4 Nr. 140 - DT5 Innenraummuster
geschrieben von domdancer 
nach einigen Fehlversuchen heute endlich den DT4 143 als Zugspitze erwischt in Langenhorn Markt beim Aussteigen "geknipst"
gegen 12:23 am 04.09.2012, den Fahrer habe ich "aus Datenschutzgründen" verpixelt

Und was das Teilen von DT4 Einheiten betrifft,
wenn ich richtig erinnere bin ich letzten Donnerstag mit Einheit 103 gefahren,
zwei Wagen modernisiert und der Streifen dunkelgrau lackiert
zwei Wagen nicht modernisiert und der Streifen immer noch hellgrau lackiert ...

Da bin ich nur nicht zum Fotografünfen gekommen,
weil ich das erst bemerkt habe während der Zug die Haltestelle verlassen hat



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.09.2012 13:13 von h_guenther.


Das mit dem verpixeln des Fahrers muss man aber nicht unbedingt machen...
@h_guenther, hat aber lange gedauert, auf Seite 7 hab ich ihn schon reingestellt ;-) 20. Juni in Großhansdorf

Gruß Maik
Zitat
HOCHBAHN-Fan
Das mit dem verpixeln des Fahrers muss man aber nicht unbedingt machen...

WIE BITTE???

Schon mal was von "Persönlichkeitsrechte, Rechte am eigenen Bild o.ä." gehört???
Ich möchte nicht in irgend einem Internetforum/Facebook/Google+ o.ä. landen ohne mein einverständnis.
Man hätte aber auch einfach nur die Scheinwerfer fotografieren können.

*** ALLE ANGABEN WIE IMMER OHNE GEWÄHR ***
Zitat
STZ-SL
Zitat
HOCHBAHN-Fan
Das mit dem verpixeln des Fahrers muss man aber nicht unbedingt machen...

WIE BITTE???

Schon mal was von "Persönlichkeitsrechte, Rechte am eigenen Bild o.ä." gehört???
Ich möchte nicht in irgend einem Internetforum/Facebook/Google+ o.ä. landen ohne mein einverständnis.
Man hätte aber auch einfach nur die Scheinwerfer fotografieren können.

Och ne. Olle Kamelle. Der Fahrer ist m.E. "nur" fotografisches Beiwerk und muss daher nicht verpixelt werden. Er bewegt sich im öffentlichen Raum und kann daher ohne sein Einverständnis fotografiert werden.

Hierzu das Gesetz:

Zitat

Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie

§ 23

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Ich denke, dass Punkt 2 zutrifft. Und Fotografieren ohne Blitz dürfte in den Anlagen der Hochbahn genehmigungsfrei erlaubt sein.
Zitat
M2204
Zitat
STZ-SL
Zitat
HOCHBAHN-Fan
Das mit dem verpixeln des Fahrers muss man aber nicht unbedingt machen...

Schon mal was von "Persönlichkeitsrechte, Rechte am eigenen Bild o.ä." gehört???
Ich möchte nicht in irgend einem Internetforum/Facebook/Google+ o.ä. landen ohne mein einverständnis.
Man hätte aber auch einfach nur die Scheinwerfer fotografieren können.

Och ne. Olle Kamelle. Der Fahrer ist m.E. "nur" fotografisches Beiwerk und muss daher nicht verpixelt werden. Er bewegt sich im öffentlichen Raum und kann daher ohne sein Einverständnis fotografiert werden.

Das hier würde ich schon als Grenzfall ansehen, das der Fahrer deutlich zu erkennen ist und auch dominant im Bild erscheint. Hier endet sehr schnell die Grenze von Beiwerk. Bei typischen Aufnahmen, wo der ganze Zug zu sehen und der Fahrer eher in den Hintergrund tritt, besteht aber kein Recht am eigenen Bild, dies wurde im Falle eines Hamburger Kollegen bereits gerichtlich durchgearbeitet und entsprechend beschieden.

Gruß

Jan

--
Das Fototagebuch der Bahnfotokiste: [fototagebuch.bahnfotokiste.de]
Zitat
M2204
Och ne. Olle Kamelle. Der Fahrer ist m.E. "nur" fotografisches Beiwerk und muss daher nicht verpixelt werden. Er bewegt sich im öffentlichen Raum und kann daher ohne sein Einverständnis fotografiert werden.

Mag ja sein.
Ich halte das Unkenntlichmachen in so einem deutlichen Fall (es handelt sich ja nicht um eine überfüllte Straße o.Ä.) allerdings für eine Frage des Respekts gegenüber Dritten.
WIE BITTE???

Schon mal was von "Persönlichkeitsrechte, Rechte am eigenen Bild o.ä." gehört???


Wurde ja bereits genannt...
Mein persönliches Grenzerlebnis war ein Tf bei der S-Bahn, die doch allen Ernstes die Polizei rufen wollte, weil wir ihren Zug fotografiert hatten und dann stand sie in der HVZ 5 Minuten in Klein Flottbek und weigerte sich wirklich weiter zu fahren. Auf Rückfrage hatte ihr der Fdl. dann wohl gesteckt, dass es unser Recht ist den Umweltzug zu fotografieren, dann fuhr sie murrend weiter... ^^
Die oben genannte Passage des Kunsturheberrechtsgesetz gilt entsprechend...

Jan hat zwar recht, in diesem Fall ist der Zugfahrer recht präsent, aber es geht dem Ersteller ja um den Zug, wie aus der Erklärung deutlich wird.
Zitat
Pommes Schranke
Ich halte das Unkenntlichmachen in so einem deutlichen Fall (es handelt sich ja nicht um eine überfüllte Straße o.Ä.) allerdings für eine Frage des Respekts gegenüber Dritten.

Das sehe ich auch so. Wenn ich Züge fotografiere, würde ich das Fahrpersonal bei einer Veröffentlichung im Internet im Zweifelsfall immer unkenntlich machen. Zwar ist das Fahrpersonal nur Beiwerk, aber wenn das Personal dennoch eindeutig zu erkennen ist, ist Unkenntlichmachung immer besser.
Egal was das Gesetz sagt, es ist eh auslegungssache (Kunst - Photo), ist es ein Gebot der Höflichkeit dem Fahrer gegenüber, ihn unkenntlich zu machen, genauso wie es ein Gebot der Höflichkeit ist, den Fotographen nicht anzukacken, wenn er den Zug fotographieren will.
Warum muss der Fahrer überhaupt auf dem Foto sein, geht es nicht um die Versuchs LED Scheinwerfer für Spitzen/Schlußbeleuchtung?
Diese ganze diskussion hätte man sich schenken können, wurde in einem anderen Bereich zur genüge erörtert.
Die Überschrift heisst doch : DT4, Wg 140, Innenraummuster
Was hat da der Wg 143 zu suchen?
Wo ist denn das Foto der neuen Tastertur im Wagen 143-1?

Würde ich so auf einem Foto in Foren etc veröffentlicht werden, gäbe es Post vom Anwalt.
Zitat
b432
Diese ganze diskussion hätte man sich schenken können, wurde in einem anderen Bereich zur genüge erörtert.
Danke.

Zitat
b432
DT4, Wg 140, Innenraummuster [...] Was hat da der Wg 143 zu suchen?
Von 140 ging es dann allgemein zu allen DT4, die im DT5-Innendesign ausgestattet werden und irgendwann tauchte dann hier mal ein Beitrag zu neuen LED-Scheinwerfern auf. So hat sich dann wohl das Verständnis entwickelt, dass hier Neuerungen/Redesigns am DT4 behandelt werden.
Zitat
b432
Würde ich so auf einem Foto in Foren etc veröffentlicht werden, gäbe es Post vom Anwalt.

Es ist mir schleierhaft, warum in solchen Fällen immer gleich der Vorschlaghammer genommen werden muß. Warum nicht erstmal eine PN mit der Bitte, die Person unkenntlich zu machen? In 98% aller Fälle wird das völlig ausreichen, und in den restlichen 2% kann man dann immer noch den Anwalt bemühen.
Viele Fälle landen nur deshalb vor Gericht, weil die Leute nicht in der Lage sind, vernünftig miteinander zu kommunizieren. Der Fotograph hat hier ja überhaupt kein Interesse daran, den Fahrer unverpixelt abzubilden, wenn er es trotzdem tut, ist das in der Regel nur Gedankenlosigkeit, aber kein böser Wille. Dann reicht der kurze Hinweis, und alles ist wieder gut.
Aber nein, lieber gleich die Anwaltskeule schwingen... Was ist das, ein Konjunkturprogramm für arme Anwälte?
Zitat
Mathias
Der Fotograph hat hier ja überhaupt kein Interesse daran, den Fahrer unverpixelt abzubilden

Und da das hier der Fall ist, könnt ihr jetzt bitte mal dieses ewige Geeiere um das Verpixeln einstellen.

Es ist doch ganz einfach: Ist der Fahrer als (Bestandteil des) Hauptmotiv(s) zu erkennen, muss verpixelt werden, egal, ob im Beschreibungstext steht, dass es nur um den Zug geht oder nicht. Ist er nur als kleiner Teil bzw. im Hintergrund erkennbar, also etwa eine Ganzaufnahme eines Zuges, dann kann das Bild bleiben wie es ist.

Das sind Tatsachen, die immer wieder diskutiert werden, aber sich kurz- bis mittelfristig und wahrscheinlich auch langfristig nicht ändern werden. Deshalb bitte ich eindringlichst darum, wieder zum Thema zurückzukehren. Ansonsten muss wohl mal der eine oder andere Beitrag gemeldet werden, damit wir hier wieder konstruktiv zum Thema zurückkehren können. b432 wies ja bereits darauf hin, dass wir uns von diesem weit entfernt haben.
@V.E.R.A / Maik

selbstverständlich sind von Dir schon Foddos da,
aber diesmal hab' ich den Zug mit "Zugspitzbeleuchtung" erwischt
ich fand es interessant, dass sich die LEDs in der davor liegenden Glasscheibe so stark spiegeln ...

Gruss Heinz
@ all

w.g. -> "Das mit dem verpixeln des Fahrers muss man aber nicht unbedingt machen..."

Ich habe auch in Berlin schon viel U-Bahn fotografiert
incl einer nächtlichen Tour mit dem "Cabrio-Zug".

Das Personal ist tagsüber mehrfach direkt auf mich zu gekommen
und hat mich in aller Höflichkeit gebeten :
"Keine Personen fotografieren und keinen Blitz benutzen"

Das Blitzen mögen die vor allem im Tunnel nicht, weil es mit einem Abrissfunken / einer Störung
verwechselt werden kann und/oder das Personal blendet
und die Personen möchten ohne vorher gefragt zu werden alle nicht mit aufs Bild,
vor allem wenn es veröffentlicht werden sollte.

Daher werde ich zukünftig auf die von mir freiwillige Verpixelung nicht mehr extra hinweisen
sondern es einfach weiter tun, wir sollten aber die Diskussion darüber hiermit entgültig beenden.

Gruss Heinz
DT 4 NR 144 am Klosterstern auf Testfahrt gesehen vier ca . 7min. Richtung Hauptbahnhof . Im letzten Wagen saß ein Techniker mit Laptop.

Gruß Maik
Hallo,

der 144 wird schon seit einiger Zeit getestet. Mindestens Donnerstag war er diese Woche ebenfalls unterwegs.


Grüße
Boris
Hallo,

mir fällt gerade etwas auf. Den 144 hatte ich ebenfalls schon öfters - wie geschrieben - auf Testfahrt gesehen. Ich hielt ihn für das erste Fahrzeug des E-Redesigns (also elektro, etc.), was aber nicht er, sondern der 141 ist.

Kann darüber etwas gesagt werden, was beim 144 getestet wird?


Grüße
Boris
Zitat
Rüdiger
Umbau DT4.1 + DT4.2 Stand per heute

9 Einheiten sind umgebaut: 103, 112, 113, 117, 118, 119, 123, 124 und 126


Weiss jemand welche Einheite(n) sich gegenwärtig im Umbau befinden?

Soeben Einheit 122, fertig umgebaut, in Ohlsdorf gesichtet (Kurzläufer, dort aussetzend)

Gruß T.
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen