Re: Ansagen 22.06.2013 19:06 |
Zitat
oesi345
Zitat
DT2 4ever
Der DT4 123 hat ne neue Türschließwarnung bekommen.
Zu sehen bei mir auf YouTube [www.youtube.com]
145 ebenfalls, aber ich persönlich fand den Warnton zu leise.
Re: Ansagen 22.06.2013 19:38 |
Re: Ansagen 22.06.2013 20:24 |
Re: Ansagen 22.06.2013 23:58 |
Zitat
Ringbahn
Gefällt mir nicht. Das "Fiepen" vom DT4 ist genauso ein Symbol von Hamburg geworden wie das Türschließsignal auf Zügen der S-Bahn in Berlin.
Re: Ansagen 23.06.2013 00:05 |
Zitat
Bus Nr. 1404
Ganz davon abgesehen bin ich stets am Zweifeln, wieviel solch ein Warnton (außer Hörgeschädigten) wirklich hilft. Die Leute, die gerne auf den letzten Drücker in die Bahn hüpfen, werden sich von einem unangenehmen Ton wohl auch nicht abhalten lassen.
Re: Ansagen 23.06.2013 00:19 |
Zitat
DT2 4ever
Zitat
oesi345
Zitat
DT2 4ever
Der DT4 123 hat ne neue Türschließwarnung bekommen.
Zu sehen bei mir auf YouTube [www.youtube.com]
145 ebenfalls, aber ich persönlich fand den Warnton zu leise.
Falls du das Video meinst: In echt ist der Warnton lauter.
Re: Ansagen 23.06.2013 12:28 |
Ganz einfach: Es gibt noch immer irgendwelche Vollhonks, die sich trotz Warnsignals nicht davon abschrecken lassen, in allerletzter Sekunde sich in den Zug einzuzwingen. Und das stimmt, ich sehe das jeden Tag auf der S3, da gibt es irgendein Vollidiot, der kommt in letzter Sekunde rein und ist auch noch dreist genug, die Tür offen zu halten, damit seine Kumpel mit reinkommen können.Zitat
Jan Borchers
Zitat
Bus Nr. 1404
Ganz davon abgesehen bin ich stets am Zweifeln, wieviel solch ein Warnton (außer Hörgeschädigten) wirklich hilft. Die Leute, die gerne auf den letzten Drücker in die Bahn hüpfen, werden sich von einem unangenehmen Ton wohl auch nicht abhalten lassen.
Hm, die Satzlogik erschließt sich mir nicht ganz...
Re: Ansagen 23.06.2013 12:55 |
Re: Ansagen 23.06.2013 15:01 |
Re: Ansagen 23.06.2013 17:31 |
OK, also anderer Straftatbestand, selbes Problem. Der Tf bzw. Zugfahrer muss sie ja aber nicht vor Ort anzeigen. Wenn überhaupt, eine kurze Notiz und z.B. auf dem Kehrgleis während der Pause eine Rückmeldung an die Leitstelle, oder nach der Abfahrt von der Haltestelle eine allgemeine Durchsage (die man sogar aufzeichen könnte als Sonderansage, zumindest bei der U-Bahn). Aber auf der anderen Seite, sollte man ihnen nicht noch mehr Bürokratie aufbürden, wie derzeit bei den Busfahrern (Stichwort: Vordereinstieg).Zitat
HOCHBAHN-Fan
Solche Leute sollte man anzeigen wegen Sachbeschädigung, wenn dadurch die Türen kaputt gehen und ich habe es erlebt, dass durch solch eine Handlung am Ende der Tf der S3 aussteigen musste und wegen Defekts eines der Türen verriegeln musste, sonst würde sie nicht mehr richtig öffnen und schließen.
Sowas läuft nicht unter Sachbeschädigung, sondern unter "gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr", aber wenn der Tf jeden deswegen anzeigen würde käme der garnicht mehr von A nach B.
Re: Ansagen 26.06.2013 17:16 |
Re: Ansagen 26.06.2013 17:54 |
Re: Ansagen 26.06.2013 19:25 |
Re: Ansagen 26.06.2013 20:00 |
Re: Ansagen 26.06.2013 20:44 |
Re: Ansagen 26.06.2013 21:26 |
Zitat
HOCHBAHN-Fan
Solche Leute sollte man anzeigen wegen Sachbeschädigung, wenn dadurch die Türen kaputt gehen und ich habe es erlebt, dass durch solch eine Handlung am Ende der Tf der S3 aussteigen musste und wegen Defekts eines der Türen verriegeln musste, sonst würde sie nicht mehr richtig öffnen und schließen.
Sowas läuft nicht unter Sachbeschädigung, sondern unter "gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr", aber wenn der Tf jeden deswegen anzeigen würde käme der garnicht mehr von A nach B.
Zitat
§315 StGB (1)
Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet,
3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Re: Ansagen 27.06.2013 00:25 |
Ich bin zwar auch kein Jurist, erst Recht kein Staatsanwalt, aber wenn man es sich überlegt, ist es doch logisch. Wenn z.B. die Türen nicht korrekt geschlossen werden können weil irgendein Vollhonk sie offengehalten hat, damit ein Kumpel noch einsteigen kann oder er sich selbst in den Zug zwängen kann, und der Zug fährt trotzdem, besteht potenziell eine Gefahr für Leib und Leben und es wird ein Beförderungsmittel möglicherweise beschädigt. Damit wäre ein Straftatbestand gemäß §315 Abs. 1 und 4 erfüllt. Würde der Tf diese Tür nicht im Schadensfall verriegeln, oder wie einmal bei der U-Bahn selbst erlebt, der Zugfahrer alle aus dem Zug rausschmeißen weil die Türverriegelung defekt ist und darum der Zug unverzüglich in die Werkstatt muss, kann man auch ihnen Fahrlässigkeit im PU-Fall unterstellen (z.B. in Form von fahrlässiger Körperverletzung).Zitat
Raubtier
Ich bin zwar kein Jurist, aber ist dieser Tatbestand wirklich erfüllt? Ich denke nicht.
Zitat
§315 StGB (1)
Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet,
3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Man bereitet vielleicht ein Hindernis, aber man gefährdet doch weder das Leben eines Menschen und es wird auch keine Sache von bedeutendem Wert gefährdet. Oder ist die Rechtsmeinung hier anders?
Re: Ansagen 27.06.2013 07:43 |
Re: Ansagen 27.06.2013 14:27 |
Re: Ansagen 27.06.2013 14:33 |