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Bahnhof Diebsteich kann gebaut werden
geschrieben von NVB 
Zitat
christian schmidt
......Aber ich kann ich mir schon gut vorstellen dass es den Bahnhof Altona als Regionalbahnhof noch locker 10-15 Jahre geben wird....
Das kann ich mir auch gut vorstellen, weil ich mir vorstellen kann, dass der neue Bahnhof erst in 10 - 15 Jahren betriebsbereit sein wird.

Ich denke, dass wenn Altona-Neu mal eingeweiht ist, dann wird am selben Tag in Altona-Alt das Licht ausgemacht.
Zitat
oskar92
Zitat
christian schmidt
Sicher? Ich dachte die Fernbahnsteige werden Park.....
Aha, wie kommst denn da drauf?

Ich kam darauf weil ich das irgendwo mal gelesen habe. Aber mittlerweile habe ich bemerkt das flor1an oben, direkt nach "Das Gebäude bleibt genau gleich bestehen und die Gleise werden abgebaut und dort Wohnungen gebaut" einen Link zum Masterplan eingebunden, auf dem ziemlich genau zu sehen ist dass zwischen Präsident-Krahn-Straße und der S-Bahn-Rampe ein Park kommt. Einfach bei https://www.hamburg.de/masterplan/ auf die Karte klicken...

Zitat
oskar92
Zitat
christian schmidt
....Da in diesem Bereich es viel weniger Grünflächen als nötig gibt....
Wo ist denn definiert, wie viel Grünflächen nötig sind?

Z.B. hier

Zitat
oskar92
Zitat
christian schmidt
.... würde doch sicher jede andere Verwendung vor Gericht angefochten…
Ein einklagbarer Anspruch auf Grünfläche??? In welchem Universum gibt´s den?

Im Planungsrecht. Wenn eine Richtlinie erst mal gemacht ist dann bindet die auch Bebauungspläne - "Altona Nord 26" ohne Park wäre ganz sicher vor Gericht krachend gescheitert.

Bei der Fläche zwischen Präsident-Krahn-Straße und der S-Bahn-Rampe ist es etwas komplizierter - die ist nicht sehr groß, braucht an sich nur 1 Hektar Grünfläche. Aber es ist ja nun offensichtlich dass die ganze Umgebung aus historischen Gründen weit unter den Richtlinien liegt was Grünflächen angeht. Wenn also die Fläche nicht überwiegend Park wird, wäre es schon interessant wie die Stadt begründen würde das sie "die sozialen Bedingungen der Bevölkerung im jeweiligen Gebiet, die sonstigen nutzbaren Grün- und Freiflächen sowie die realen Planungsspielräume" bei der Anwendung der Richtwerte berücksichtigt hat - insbesondere da der Masterplan dort schon einen Park zeigt!
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