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Kontrolleure in einer Situation
geschrieben von Logital 
Zitat
Giovanni
Der Kunde hat Anrecht auf die Ausgabe eines Fahrscheins entsprechend des gültigen Tarifs.
Da der VBB-Tarif für zahlreiche Relationen nicht angewendet werden kann bleibt nur der DB-Tarif übrig.


Daraus allein ergibt sich nicht das Anrecht auf die Fahrkarte Anfangsstrecke! Habe jetzt viel Zeit verschwendet und diverse Seiten und Gesetze durchgelesen. Das Ticket Anfangsstrecke stellt ein Zusatzangebot dar, welches nicht einmal bundesweit angeboten wird und, da Zusatzticket, auch nicht angeboten werden muß!

Damit ist für mich hier jede Diskussion zu diesem Thema beendet, da ich für mich keinen Sinn darin sehe weiter über Dinge zu diskutieren, die aus der Luft gegriffen sind!

Gruß Spandauer
-------------------------------------------------
Zitat

Daraus allein ergibt sich nicht das Anrecht auf die Fahrkarte Anfangsstrecke!
Das stimmt. Und das ist die ganze Krux an der Geschichte. Es steht nämlich nirgends, was passiert, wenn man keine Fk kaufen kann. Und hier treffen nun zwei Welten aufeinander: Die einen sagen, einfach einsteigen und die anderen sagen, dann muss man in den sauren Apfel beißen und stückeln. So lange das nicht einmal durch die Istanzen durchgeklagt wurde, wird es da auch keine Rechtssicherheit geben.

Die VBB BB haben aber so oder so nie was damit zu tun.
Zitat
Spandauer70
Zitat
Giovanni
Der Kunde hat Anrecht auf die Ausgabe eines Fahrscheins entsprechend des gültigen Tarifs.
Da der VBB-Tarif für zahlreiche Relationen nicht angewendet werden kann bleibt nur der DB-Tarif übrig.


Daraus allein ergibt sich nicht das Anrecht auf die Fahrkarte Anfangsstrecke! Habe jetzt viel Zeit verschwendet und diverse Seiten und Gesetze durchgelesen. Das Ticket Anfangsstrecke stellt ein Zusatzangebot dar, welches nicht einmal bundesweit angeboten wird und, da Zusatzticket, auch nicht angeboten werden muß!
Es muss nur dann angeboten werden, wenn das Ziel am Automat nicht verfügbar ist - wie bei der S-Bahn Berlin der Fall

Zitat

Damit ist für mich hier jede Diskussion zu diesem Thema beendet, da ich für mich keinen Sinn darin sehe weiter über Dinge zu diskutieren, die aus der Luft gegriffen sind!
Mir wäre es natürlich lieber wenn die Berliner S-Bahn von sich aus das komplette Sortiment anbieten würde.
Da dafür jedoch u.U. teure technische Anpassungen an der Automatenhardware notwendig wären verzichte ich darauf.
Zitat
Spandauer70
Zitat
Giovanni
Der Kunde hat Anrecht auf die Ausgabe eines Fahrscheins entsprechend des gültigen Tarifs.
Da der VBB-Tarif für zahlreiche Relationen nicht angewendet werden kann bleibt nur der DB-Tarif übrig.


Daraus allein ergibt sich nicht das Anrecht auf die Fahrkarte Anfangsstrecke! Habe jetzt viel Zeit verschwendet und diverse Seiten und Gesetze durchgelesen. Das Ticket Anfangsstrecke stellt ein Zusatzangebot dar, welches nicht einmal bundesweit angeboten wird und, da Zusatzticket, auch nicht angeboten werden muß!

Richtig. Die Fahrkarte Anfangsstrecke wird nicht bundesweit angeboten, unter anderem nicht in den Ländern Berlin und Brandenburg.

Nur ist das nicht der Punkt.

Es gilt:
1. wenn man eine verbundübergreifende Fahrt mit der DB macht, gilt durchgehend der DB-Tarif. Dabei ist pupegal, ob der Ausgangsbahnhof der Reise ein Bahnhof der Berliner S-Bahn, ein Bahnhof in der brandenburgischen Pampa oder ein Fernbahnhof ist.
2. Der Kunde muss die Möglichkeit haben, an seinem Startpunkt DB-Fahrkarten zum Normaltarif zu erwerben. Räumt die DB dem Kunden diese Möglichkeit nicht ein, so muss der Kunde dies beim nächsten Umsteigbahnhof (von seinem ursprünglichen Ausgangspunkt bis zu seinem Zielpunkt, versteht sich), dies lösen. Bzw., wenn im Zug diese Möglichkeit besteht, muss der Kunde dies (aufpreisfrei) im Zug lösen.
3. konkret: wenn ein Kunde von Berlin-Rahnsdorf nach Köln fahren möchte, und in Berlin-Rahnsdorf keine Möglichkeit besteht, eine Fahrkarte nach Köln zu lösen, dann muss der Kunde in Berlin Ostbahnhof eine Fahrkarte von Berlin-Rahnsdorf nach Köln lösen; und zwar ohne, dass eine Verpflichtung besteht, eine separate S-Bahn-Fahrkarte von Berlin-Rahnsdorf nach Berlin Ostbahnhof zu lösen!

Nun haben wir den Punkt, dass die Berliner S-Bahn auch ihre neuen Automaten nicht mit der Möglichkeit ausgestattet hat, Fahrkarten nach Köln zu lösen. Die S-Bahn begründet dies damit, dass der Aufwand zu hoch sei. Das mag man so hinnehmen; interessanterweise freilich unterscheidet sich dabei die Berliner S-Bahn von den S-Bahnen in Hamburg, München, Nürnberg oder mittlerweile sogar Rostock, wo die popligsten S-Bahn-Stationen mit FV-tauglichen Automaten ausgestattet sind oder werden. Allerdings sind FV-taugliche Automaten (noch) nicht flächendeckend in Deutschland, sondern es gibt vor allem bei Regio eine Reihe von Automaten, die nicht alle Ziele anbieten können. Und dafür gibt es eben in vielen Bundesländern die Fahrkarte Anfangsstrecke. Die DB hat durch sie den Vorteil, dass sie Kunden die wirklich von A nach C über B verbundübergreifend reisen wollen, von denen unterscheiden kann, die schwarz im Verbund von A nach B fahren. Und zwar ohne, dass gleich überall FV-Automaten aufstellen muss.

Hierzulande verzichtet die DB auf diesen Vorteil.
Allerdings vermutlich deshalb, weil sie Mehreinnahmen von den Kunden erhält, die gar nicht wissen, dass sie keine Extra-Verbundkarte brauchen und sich eine kaufen.
Zitat
Global Fisch
Es gilt:
1. wenn man eine verbundübergreifende Fahrt mit der DB macht, gilt durchgehend der DB-Tarif. Dabei ist pupegal, ob der Ausgangsbahnhof der Reise ein Bahnhof der Berliner S-Bahn, ein Bahnhof in der brandenburgischen Pampa oder ein Fernbahnhof ist.
2. Der Kunde muss die Möglichkeit haben, an seinem Startpunkt DB-Fahrkarten zum Normaltarif zu erwerben. Räumt die DB dem Kunden diese Möglichkeit nicht ein, so muss der Kunde dies beim nächsten Umsteigbahnhof (von seinem ursprünglichen Ausgangspunkt bis zu seinem Zielpunkt, versteht sich), dies lösen. Bzw., wenn im Zug diese Möglichkeit besteht, muss der Kunde dies (aufpreisfrei) im Zug lösen.
3. konkret: wenn ein Kunde von Berlin-Rahnsdorf nach Köln fahren möchte, und in Berlin-Rahnsdorf keine Möglichkeit besteht, eine Fahrkarte nach Köln zu lösen, dann muss der Kunde in Berlin Ostbahnhof eine Fahrkarte von Berlin-Rahnsdorf nach Köln lösen; und zwar ohne, dass eine Verpflichtung besteht, eine separate S-Bahn-Fahrkarte von Berlin-Rahnsdorf nach Berlin Ostbahnhof zu lösen!


Falsch: Wenn du in Berlin-Rahnsdorf einsteigst und fährst nach Berlin- Ostbahnhof, unternimmst du eine Fahrt in der Produktklasse C, genauer in der S-Bahn. Und was sagen die Beförderungsbedingungen der Bahn zu diesen Fall?

Zitat
Beförderungsbedingen der Deutschen Bahn
1.4
Ausnahmen

Diese (Befdörderungs-)Bedingungen gelten nicht für Fahrten in Zügen der Produktklasse C, die ausschließlich
auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes[...] oder eines S-Bahn-
Tarifbereichs stattfinden; für diese ist der für solche Strecken jeweils geltende Tarif maßgebend.

Also schauen wir mal in den Bestimmungen einzelnen Verkehrsverbundes, des VBB nach:

Zitat
Beförderungsbedingen des VBB
§ 6 Beförderungsentgelte, Fahrausweise
[...]
(2) Ist der Fahrgast beim Betreten des Verkehrsmittels nicht mit einem für diese Fahrt gültigen Fahraus-
weis versehen, hat er unverzüglich und unaufgefordert den erforderlichen Fahrausweis zu lösen.

Sofern bei Fahrtantritt kein Fahrausweis bis zum Ziel gelöst werden kann, ist beim Übergang auf
das nächste Verkehrsmittel ein Fahrausweis für die Anschlussstrecke – gegebenenfalls auch an
Automaten – zu lösen. Ein Anspruch auf Anrechnung des erstgelösten Fahrausweises auf den
tarifmäßigen Preis zwischen Ausgangs- und Zielpunkt besteht nicht.

(Eine ähnliche Regelung findet sich übrigens weder beim HVV noch beim MVV).

Heißt: Es ist pupsegal, ob du nach Hamburg, München, Hohenwulsch oder zum Alex willst: sobald du in eine S-Bahn einsteigst, gelten die Beförderungsbedingungen der Bahn nicht (1.4 Ausnahmen, s.o.)

Edith erinnert mich gerade daran, darauf hinzuweisen, das die Tarife der Deutschen Bahn vom Bund (entweder EBA oder Verkehrsministerium, konnte ich nicht herausfinden) genehmigt werden.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 01.09.2011 08:58 von Bahner.
Eine "Fahrt" endet nicht dort wo der Kunde erstmals wieder das Fahrzeug verlässt, sondern dort wo er seine Reise als beendet ansieht. Wenn er also am Ostbahnhof in den ICE einsteigen möchte, zahlt er zuviel, denn er konnte in Rahnsdorf nicht die Fahrkarte Rahnsdorf - Hannover kaufen, er musste stückeln.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Bahner
Zitat
Global Fisch
3. konkret: wenn ein Kunde von Berlin-Rahnsdorf nach Köln fahren möchte, und in Berlin-Rahnsdorf keine Möglichkeit besteht, eine Fahrkarte nach Köln zu lösen, dann muss der Kunde in Berlin Ostbahnhof eine Fahrkarte von Berlin-Rahnsdorf nach Köln lösen; und zwar ohne, dass eine Verpflichtung besteht, eine separate S-Bahn-Fahrkarte von Berlin-Rahnsdorf nach Berlin Ostbahnhof zu lösen!


Falsch: Wenn du in Berlin-Rahnsdorf einsteigst und fährst nach Berlin- Ostbahnhof, unternimmst du eine Fahrt in der Produktklasse C, genauer in der S-Bahn. Und was sagen die Beförderungsbedingungen der Bahn zu diesen Fall?

Zitat
Beförderungsbedingen der Deutschen Bahn
1.4
Ausnahmen

Diese (Befdörderungs-)Bedingungen gelten nicht für Fahrten in Zügen der Produktklasse C, die ausschließlich
auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes[...] oder eines S-Bahn-
Tarifbereichs stattfinden; für diese ist der für solche Strecken jeweils geltende Tarif maßgebend.

Bitte das zitierte genau lesen. Da steht es doch ganz klar:

gelten nicht für Fahrten in Zügen der Produktklasse C, die ausschließlich
auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes...

Und eine Fahrt von Rahnsdorf nach Köln findet eben keineswegs auschließlich auf
Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes statt.

Zitat

Heißt: Es ist pupsegal, ob du nach Hamburg, München, Hohenwulsch oder zum Alex willst: sobald du in eine S-Bahn einsteigst, gelten die Beförderungsbedingungen der Bahn nicht (1.4 Ausnahmen, s.o.)

Falsch, s.o.

Wenn die Beföderungsbedingungen der DB in der S-Bahn nicht gelten würden,
wäre es sogar illegal, mit einer im Vorverkauf erworbenen Karte von Berlin-Rahnsdorf
nach Köln in der S-Bahn zu fahren.
Ist es aber nicht.
Also, vielleicht bin ich ja naiv oder verstehe das Problem nicht so ganz oder beides ;-) Aber wenn ich bei bahn.de die Verbindungen Berlin-Rahnsdorf nach Köln Hbf. und Berlin Ostbahnhof nach Köln Hbf. eingebe, wird mir in beiden Fällen ein Fahrpreis (einfache Fahrt) von € 109,--
angezeigt. Das verstehe ich so, daß ich ab Rahnsdorf die S-Bahn ohne zusätzliche S-Bahn-Fahrkarte nutzen darf.
Also brauche ich auch keinen Fahrschein Anfangsstrecke. Voraussetzung ist natürlich, daß ich meine Fernfahrkarte schon in der Tasche habe. Und jetzt noch meine leicht ketzerische Frage: Wer zum Teufel will sich denn, zumal in Zeiten des Online-Fahrscheins (wenn es denn so kurzfristig ist, daß man es vorher nicht mehr bis zum nächsten Fernbahnhof oder Reisebüro schafft), die Fernfahrkarte ausgerechnet an einem Fahrkartenautomaten des Vorortbahnhofs Rahnsdorf kaufen? Da kann ich dann nur sagen, selbst Schuld!
Zitat

Da kann ich dann nur sagen, selbst Schuld!
Im Gegensatz zu Dir kann ich nur sagen "Unfair, wie eine 01805 Nummer, die man im Garantiefall anrufen soll"

Mit besten Grüßen
Wuhletal
---------------------
Säh Dohrs will oupänn onnsä läft zeit.
Zitat
Wuhletal
Zitat

Da kann ich dann nur sagen, selbst Schuld!
Im Gegensatz zu Dir kann ich nur sagen "Unfair, wie eine 01805 Nummer, die man im Garantiefall anrufen soll"

Bei einer 01805 -Nummer habe ich keine andere Möglichkeit, bei einer Fernfahrkarte schon.
Zitat
Global Fisch
Und eine Fahrt von Rahnsdorf nach Köln findet eben keineswegs auschließlich auf
Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes statt.

Du kannst von Rahnsdorf nach Köln Reisen, Fahren kannst du maximal bis Spandau (oder Potsdam, je nachdem, welche Route du bevorzugst). Oder hat die S-Bahn ihr Netz erweitert? ;)

Zitat
Global Fisch
Wenn die Beföderungsbedingungen der DB in der S-Bahn nicht gelten würden,
wäre es sogar illegal, mit einer im Vorverkauf erworbenen Karte von Berlin-Rahnsdorf
nach Köln in der S-Bahn zu fahren.
Ist es aber nicht.

Zeige mir in den Beförderungsbedingungen des VBB, das es illegal wäre.

Zitat
VBB-Beförderungsbedingungen
§ 6 Beförderungsentgelte, Fahrausweise
(1) Für die Beförderung sind die festgesetzten Beförderungsentgelte zu entrichten. Hierfür werden
Fahrausweise ausgegeben; diese werden im Namen und für Rechnung der Verkehrsunternehmen
verkauft. Sie gelten im Eisenbahn-Regionalverkehr in der 2. Wagenklasse. Rechtsbeziehungen,
die sich aus einer Beförderung ergeben, kommen nur mit dem Verkehrsunternehmen zustande,
dessen Verkehrsmittel benutzt werden.

Fahrausweise sind nur gültig, wenn Sie durch das Verkehrsunternehmen oder durch eine vom
Verkehrsunternehmen autorisierte Stelle ausgegeben werden.
Zitat
Vollring über Westkreuz
Also, vielleicht bin ich ja naiv oder verstehe das Problem nicht so ganz oder beides ;-) Aber wenn ich bei bahn.de die Verbindungen Berlin-Rahnsdorf nach Köln Hbf. und Berlin Ostbahnhof nach Köln Hbf. eingebe, wird mir in beiden Fällen ein Fahrpreis (einfache Fahrt) von € 109,--
angezeigt. Das verstehe ich so, daß ich ab Rahnsdorf die S-Bahn ohne zusätzliche S-Bahn-Fahrkarte nutzen darf.

Nicht ganz. Du benötigst eine Fahrkarte von Berlin-Rahnsdorf nach Köln. Eine Fahrkarte von BERLIN nach Köln gilt nicht in der S-Bahn ab Rahnsdorf (sondern nur innerhalb der Ringbahn+Lichtenberg/Nöldnerplatz). Auch wenn sie genauso viel kostet.

Ein Kontrolleur kann gar nicht genau wissen, dass das genausoviel kostet. In anderen Relationen kostet eine Fahrkarte von Berlin-Rahnsdorf ein paar Cent mehr als von BERLIN, aber weit weniger als ein AB-Fahrschein.

Zitat

Also brauche ich auch keinen Fahrschein Anfangsstrecke. Voraussetzung ist natürlich, daß ich meine Fernfahrkarte schon in der Tasche habe.

Nein, ist es nicht. Wenn es keine Möglichkeit zum Erwerb einer Fahrkarte am Bahnhof gibt, geht es nicht. (Ist übrigens auch bei Brandenburger Regionalbahnhöfen nicht selten, anders als vielen in anderen Bundesländern wo es quasi flächendeckend Automaten gibt).

Ist implizit in Absatz 3.9 Bef.Bed enthalten; siehe auch 2.2. Das sind die Bestimmungen zur Fahrkarte Anfangsstrecke. Wenn man dem Kunden keine Anfangsstrecke anbietet, kann man sie ja auch schlecht verlangen. ;-)


Zitat

Und jetzt noch meine leicht ketzerische Frage: Wer zum Teufel will sich denn, zumal in Zeiten des Online-Fahrscheins (wenn es denn so kurzfristig ist, daß man es vorher nicht mehr bis zum nächsten Fernbahnhof oder Reisebüro schafft), die Fernfahrkarte ausgerechnet an einem Fahrkartenautomaten des Vorortbahnhofs Rahnsdorf kaufen? Da kann ich dann nur sagen, selbst Schuld!

Es gibt tausend Gründe, warum man nie oder nicht in bestimmten Situationen auf Online-Tickets zurückgreifen kann. Einen Zwang zu Online-Tickets gibt es in keinen Tarifbestimmungen.
Das Thema Tarife ist hier immer wieder kurios. Und so wie hier die Meinungen auseinander gehen, so kann es einem auch beim Fahrkartenkauf am Schalter gehen.

Logital hat völlig Recht, tariflich relevant ist die gesamte Fahrt. Innerhalb des VBB darf der DB-Tarif nicht angewendet werden, was allerdings auch kein Problem darstellt, da der VBB-Tarif deutlich günstiger ausfällt. Bei ausbrechenden Fahrten, z.B. mit dem RE1 nach Magedeburg, hat man dagegen ein Problem, denn da ist das eigentlich untersagte "Stückeln" deutlich günstiger gegenüber dem eigentlich zu kaufenden durchgehenden DB-Ticket. Hat man eine ABC-Zeitkarte, nutzt man dann am Ende 3 verschiedene Tickets. Dieses Vorgehen wird (im Sinne des Fahrgastes) gedultet.

Für eine Fahrt von Erkner nach Kassel zeigt mir die DB-Auskunft 85 Euro an. Dasselbe gilt, wenn ich erst in Spandau starte. Es macht also einen Unterschied von 3 Euro aus, ob ich in Erkner ersteinmal ABC zum Ostbahnhof lösen muss (in Summe 88 Euro), oder gleich die Fahrkarte nach Kassel durchlösen kann. Spontanfahrer haben üblicherweise eine BahnCard 50, womit der Preis dann bei 42,50 liegt. Da machen die 3 Euro prozentual noch mehr aus.

@Vollring: Diese "bösen" spontanfahrenden BC50-Nutzer treten garnicht so selten auf, denn genau zu diesem Zweck - dem spontanen Fahrtantritt - haben sie die BC50 gekauft. Wer seine Fahrt vorplant, der nutzt (teilweise zusätzlich!) die BC25, weil die mit den Sparpreisen kombinierbar ist und für den tritt dieses Problem natürlich nicht auf. Es macht aber eben einen Unterschied, ob auf der Fahrkarte Erkner, oder Berlin (Berlin Hbf) steht. Viel Spaß beim Erklärbär, wenn der Kontrolleur dir keine Fahrkarte verkaufen will, obwohl du doch alles richtig machst, indem du ohne Fahrkarte einsteigst und diese dann an Board erwerben willst. Das betrifft ja eben nicht nur Rahnsdorf, sondern auch Innenstadtbahnhöfe wie Hackescher Markt, Bellevue, Tiergarten, Savignyplatz, Oranienburger Str., Nordbahnhof, Brandenburger Tor, Anhalter Bahnhof und die Ringbahn mit Ausnahme von Südkreuz, Gesundbrunnen und Jungfernheide. Da wäre es doch deutlich einfacher eine zusätzliche Taste auf dem Touchscreen unterzubringen und eine Fahrkarte "Anfangsstrecke" zu verkaufen. Das Argument der Häufigkeit der Nutzung zieht auch nicht, denn da gäbe es genug andere Dinge die angeboten werden und die so einige Automaten vermutlich noch nie verkauft haben.

Ein Tipp übrigens für Pankower: Im DB-Gebäude an der Granitzstr./ Prenzlauer Promenade steht ein FV-Automat im frei zugänglichen Eingangsbereich. (Warum wohl?)

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Vollring über Westkreuz
Und jetzt noch meine leicht ketzerische Frage: Wer zum Teufel will sich denn, zumal in Zeiten des Online-Fahrscheins (wenn es denn so kurzfristig ist, daß man es vorher nicht mehr bis zum nächsten Fernbahnhof oder Reisebüro schafft), die Fernfahrkarte ausgerechnet an einem Fahrkartenautomaten des Vorortbahnhofs Rahnsdorf kaufen? Da kann ich dann nur sagen, selbst Schuld!

Rahnsdorf muss es zwar nicht sein, aber es gibt auch innerstädtisch genügend andere Bahnhöfe bei denen es genauso aussieht. Da ich in Berlin wohne und vor hier aus zu Terminen fahre, passiert es mir nicht so oft, weil das Problem in anderen Städten nicht so besteht, aber sonderlich konstruiert kommt mit dieser Fall nicht vor:

- Termin in Berlin mit offenem Ende
- Rückfahrt nach Leipzig möglichst zügig danach
- im Angebot: ICE, IC, InterConnex, die alle zu unterschiedlichen Zeiten mit vergleichbaren Angeboten fahren
- Ergebnis: Vorauskauf des Fahrscheins führt leicht zu unnötigen Mehrkosten
Zitat
Jay
Innerhalb des VBB darf der DB-Tarif nicht angewendet werden, was allerdings auch kein Problem darstellt, da der VBB-Tarif deutlich günstiger ausfällt.
Bevor das wieder missverstanden wird: "Innerhalb des VBB" bedeutet: wenn _der Reisende_ auf seiner Bahnfahrt das VBB-Gebiet nicht verlässt. Nicht, wenn ein Teilstück der Fahrt in einem Zug zurückgelegt wird, der nur im VBB-Gebiet fährt.

Bei BC-50-Reisende ist der VBB-Tarif übrigens mitnichten generell günstiger.

Zitat
Jay
Bei ausbrechenden Fahrten, z.B. mit dem RE1 nach Magedeburg, hat man dagegen ein Problem, denn da ist das eigentlich untersagte "Stückeln" deutlich günstiger gegenüber dem eigentlich zu kaufenden durchgehenden DB-Ticket. Hat man eine ABC-Zeitkarte, nutzt man dann am Ende 3 verschiedene Tickets. Dieses Vorgehen wird (im Sinne des Fahrgastes) gedultet.

Generell gilt hier: die Regelungen sind im VBB zumindest bei DB Regio fahrgastfreundlicher als in vielen anderen Bundesländern. Hier darf man,wenn man knapp dran ist, auch ohne Fahrkarte noch in einen Regionalzug einsteigen, sich beim Schaffner melden und - wenn einer Kaufmöglichkeit am Automaten/Schalter bestand, gegen einen kleinen Aufpreis - nachlösen. In vielen anderen Bundesländern dagegen darf man gar nicht mehr im Zug nachlösen, es sei denn, es gab keine Möglichkeit zum Fahrscheinkauf am Startort.
Auch das Personal bei DB Regio erlebe ich hier meistens relativ kulant.

Zitat

Da wäre es doch deutlich einfacher eine zusätzliche Taste auf dem Touchscreen unterzubringen und eine Fahrkarte "Anfangsstrecke" zu verkaufen. Das Argument der Häufigkeit der Nutzung zieht auch nicht, denn da gäbe es genug andere Dinge die angeboten werden und die so einige Automaten vermutlich noch nie verkauft haben.
Wobei man keine FK Anfangsstrecke braucht, wenn die Fahrkartenautomaten eh alle Ziele können, wie das in anderen S-Bahn-Systemen der Fall ist. Was die "Häufigkeit der Nutzung" angeht, so habe ich seitens der S-Bahn schon beide Argumente gehört, warum es keine solchen Automaten bei der Berliner S-Bahn (nochmal: im Gegensatz zu vielen anderen Betrieben) gibt: "zu wenig Nutzer, lohnt sich nicht" aber auch "zu viele Nutzer, die würden den normalen Betrieb lahmlegen".


Zitat

Ein Tipp übrigens für Pankower: Im DB-Gebäude an der Granitzstr./ Prenzlauer Promenade steht ein FV-Automat im frei zugänglichen Eingangsbereich. (Warum wohl?)

Und für Steglitzer: ein Fernverkehrsautomat steht im _U_-Bahnhof Rathaus Steglitz (unten im Eingangsbereich vom Hermann-Ehlers-Platz), ein weiterer am Walter-Schreiber-Platz (Höhe S-Bf. Feuerbachstr) auf der Ostseite der Schloßstraße.
@Global_Fish: Eine Begründung war ja auch, dass potentielle Fernverkehrskunden den Automaten zu lange belegen würden. Zudem gäbe es dann die Wechselgeld-Problematik. Ggf. wäre auch eine weitere Rolle notwendig. Das zieht bei der Anfangsstrecke natürlich nicht mehr.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
DonChaos
Zitat
7673

Hallo Peter,

erstmal an die eigene Nase fassen.

Wie meinen ?
Zitat
Vollring über Westkreuz
Zitat
Wuhletal
Zitat

Da kann ich dann nur sagen, selbst Schuld!
Im Gegensatz zu Dir kann ich nur sagen "Unfair, wie eine 01805 Nummer, die man im Garantiefall anrufen soll"

Bei einer 01805 -Nummer habe ich keine andere Möglichkeit, bei einer Fernfahrkarte schon.
Egoist! Die Mehrheit der Deutschen hat keine andere Möglichkeit.

Das nächstgelegene Reisezentrum ist 13,9km Luftlinie, die nächstgelegene DB-Agentur 4,5km entfernt.
(Luftlinie)
Eine DB-Agentur ist im Gegensatz zum Eisenbahnverkehrsunternehmen allerdings nicht zum tarifmäßigen Fahrkartenverkauf verpflichtet!
"DB Agenturen können sich hinsichtlich der angebotenen Beratungs- und Verkaufsleistungen und eventuell anfallender Gebühren unterscheiden."

Beim Onlinekauf werden abhängig vom Alter, möglichen Zahlungsmethoden und technischer Ausrüstung zahlreiche potenzielle Kunden ausgesperrt.
Für Kunden ohne Bahncard verlangt die Bahn für die Freischaltung für das Lastschriftverfahren die Zusendung einer Personalausweiskopie - geht man nach dem Gesetz könnte dies eine Ordnungswidrigkeit sein:
[www.gesetze-im-internet.de] (§14)
Eine Kreditkarte ist weder ein gesetzliches Zahlungsmittel, noch für alle Personen verfügbar - ein Grundrecht auf ein Girokonto (auf Guthabenbasis) existiert hingegen.
Zitat
Giovanni
Für Kunden ohne Bahncard verlangt die Bahn für die Freischaltung für das Lastschriftverfahren die Zusendung einer Personalausweiskopie

Was ist denn das für ein Schmuh?
Ich lasse meine Fahrkarten immer abbuchen und besitze keine Bahncard.
Ich habe der Bahn keine Personalausweiskopie geschickt, wurde allerdings auch nicht darum gebeten.

Gruß
Zitat
Wutzkman
Zitat
Giovanni
Für Kunden ohne Bahncard verlangt die Bahn für die Freischaltung für das Lastschriftverfahren die Zusendung einer Personalausweiskopie

Was ist denn das für ein Schmuh?
Ich lasse meine Fahrkarten immer abbuchen und besitze keine Bahncard.
Ich habe der Bahn keine Personalausweiskopie geschickt, wurde allerdings auch nicht darum gebeten.

Gruß
[www.bahn.de]
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