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Kontrolleure in einer Situation
geschrieben von Logital 
Dann hast Du vielleicht mit Kreditkarte im Internet gebucht. Allerdings ist es meist billiger, in einer DB Agentur zu Buchen. Dort habe ich z. B. letzten für die Strecken Berlin- Frankfurt / M. 40 € gespart.
Zitat
Global Fisch
Bei BC-50-Reisende ist der VBB-Tarif übrigens mitnichten generell günstiger.

Auch sonst. Berlin Hbf - Berlin Potsdamer Platz: DB-Tarif in C: 1,40€ (1,05 € mit BC25, 0,70€ mit BC50); der VBB verrechnet 2,30€...
Zitat
JeDi
Zitat
Global Fisch
Bei BC-50-Reisende ist der VBB-Tarif übrigens mitnichten generell günstiger.

Auch sonst. Berlin Hbf - Berlin Potsdamer Platz: DB-Tarif in C: 1,40€ (1,05 € mit BC25, 0,70€ mit BC50); der VBB verrechnet 2,30€...

Das ist doch nur eine Station, über Friedrichstraße mit der S-Bahn drei. Da würde ich einfach 'ne Kurzstrecke lösen.
Zitat
Alter Köpenicker
Das ist doch nur eine Station, über Friedrichstraße mit der S-Bahn drei. Da würde ich einfach 'ne Kurzstrecke lösen.

Geht laut VBB-Online-Auskunft aber nicht. Ansonsten - nimm Hbf - Zoo, da stimmen meine beiden Preise auf jeden Fall.
Zitat
JeDi
Zitat
Global Fisch
Bei BC-50-Reisende ist der VBB-Tarif übrigens mitnichten generell günstiger.

Auch sonst. Berlin Hbf - Berlin Potsdamer Platz: DB-Tarif in C: 1,40€ (1,05 € mit BC25, 0,70€ mit BC50); der VBB verrechnet 2,30€...

Wie genau kommst du an solche Fahrscheine? Ein Automat würde sowas nicht ausspucken.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Logital
Wie genau kommst du an solche Fahrscheine? Ein Automat würde sowas nicht ausspucken.

Solche Fahrscheine sind für sich gesehen natürlich tarifwidrig! Ausstellbar sind sie in jedem Reisezentrum - zum Beispiel, wenn jemand mit einer DB-Zeitkarte über den Gültigkeitsbereich seiner Zeitkarte hinaus fahren möchte.

Unabhängig davon existieren für nahezu alle Deutschen Bahnhöfe Tarifentfernungen im DB-Tarif, auch wenn Fahrscheine zwischen diesen keinesfalls Tarifkonform ausstellbar sind (z.B. München Flughafen Besucherpark - München Flughafen Terminal)
Nachdem ich mir hier alle Beiträge dieses Threads durchgelesen habe, erlaube ich mir auch noch eine Meinung dazu. Ich stehe völlig auf der Seite derjenigen, die das anfangs beschriebene Verhalten verstehen können und im Prinzip gutheißen. Natürlich verbieten sich - im übrigen ja strafbare - wüste Beschimpfungen oder gar gewalttätige Aktionen schon von selbst. „Wegen Verzögerungen beim Vorzeigevorgang usw.“ finde ich aber gerade zu genial und werde es beim nächsten Kontrollvorgang (falls ich nicht selbst in Eile sein sollte) bestimmt mal anzubringen wissen.

Gründe sind im Prinzip schon genug genannt worden.

Ich möchte hier erstens nur gegen das Argument, dass die Kontrolleure doch an der Gewinngier ihres Unternehmens keine Schuld tragen, noch einmal die Feststellung unterstreichen dass ich als Fahrgast ja auch der unschuldig Gelackmeierte bin, wenn Lokführer(innen) zwecks Schluck aus der Lohnpulle mal wieder meinen, die Arbeit niederlegen zu müssen.

Und zweitens soll man bitteschön doch nicht so tun, ob alles schon wieder in schönster Ordnung wäre (oder demnächst dahin kommt): Natürlich befinden wir uns nicht mehr in einer absoluten Chaos-Situation wie vor einiger Zeit (aber der nächste Winter kommt bestimmt!), aber von Normalbetrieb kann doch auch annähernd keine Rede sein: Die S 85 existiert seit zwei Jahren nur noch virtuell auf Netzspinnen. Immer noch fallen diverse Verstärkerfahrten aus, fahren Züge gekürzt und somit überfüllt usw. Gerade jetzt kommt es wieder bei Bauarbeiten auf der S1 zusätzlich zu dem unzureichenden, aber leider wohl technisch nicht vermeidbaren 20-Minuten Takt zu weiteren völlig inakzeptablen Verspätungen, minutenlangen Rumstehen auf offener Strecke ohne irgendwelche Durchsagen usw.

Überhaupt muss man das vielleicht sogar auch von Nutzer zu Nutzer und Linie und Linie unterschiedlich betrachten. Regelmäßige Fahrgäste der S1 und S3 – die besonders viele Zumutungen ausbaden müssen und gegenüber anderen Linien auch strukturell (und m.E. fast schon systematisch) benachteiligt werden, entwickeln u. U. noch einen größeren Groll gegen die GmbH und ihre Repräsentanten, zu denen nun mal auch die Kontrolleure gehören.

Als symbolischer Protest und auch im Sinne der eigenen emotionalen Hygiene ist ein den Leistungen und dem Service der Gmbh entsprechender Umgang mit den Kontrolleuren also nur zu verständlich und wer ein solches Verhalten hier sogar meint als „kindisch“ und "arm" abqualifizieren zu müssen, mag vielleicht bahntechnisch kein S-B-T sein, wohl aber was seine sozialpsychologischen Kompetenzen und Einsichten betrifft.

Ceterum censeo U5 esse aedificandam
Wenn das so ist, muss ich ja auch noch was schreiben.

Von mir hätte der Herr das volle Programm mit BuPo und FN gekriegt. Chaos hin oder her - der Fahrgast hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, die in der Eisenbahnverkehrsordnung (in diesem Fall §9 iVm §12) geregelt sind. Dazu gehört das haben und Vorzeigen einer Fahrkarte. Wer gegen diese Pflichten verstößt, kriegt eine FN, Punkt aus.
Zitat
JeDi
Wenn das so ist, muss ich ja auch noch was schreiben.

Von mir hätte der Herr das volle Programm mit BuPo und FN gekriegt. Chaos hin oder her - der Fahrgast hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, die in der Eisenbahnverkehrsordnung (in diesem Fall §9 iVm §12) geregelt sind. Dazu gehört das haben und Vorzeigen einer Fahrkarte. Wer gegen diese Pflichten verstößt, kriegt eine FN, Punkt aus.

Ich sehe jetzt schon voraus, das dieser Beitrag eine Diskussionsbombe zündet...
Zitat
JeDi
Zitat
Logital
Wie genau kommst du an solche Fahrscheine? Ein Automat würde sowas nicht ausspucken.

Solche Fahrscheine sind für sich gesehen natürlich tarifwidrig!
Ausstellbar sind sie in jedem Reisezentrum - zum Beispiel, wenn jemand mit einer DB-Zeitkarte über den Gültigkeitsbereich seiner Zeitkarte hinaus fahren möchte.
Im Falle Hbf - Potsdamer Platz wären sie laut Tariftext für den IRE anzuwenden, da dieser ein Fernzug (gemäß AEG) ist und deshalb der VBB-Tarif formal nicht gilt (in der Praxis aber anerkannt wird).
Auch als Anschlussticket für andere Normalpreisfahrkarten darf der C-Tarif verkauft werden.

Zitat

Unabhängig davon existieren für nahezu alle Deutschen Bahnhöfe Tarifentfernungen im DB-Tarif, auch wenn Fahrscheine zwischen diesen keinesfalls Tarifkonform ausstellbar sind (z.B. München Flughafen Besucherpark - München Flughafen Terminal)
Ein Fahrkartenverkauf ist auch für 0 Meter möglich:
Traunreut - Hörpolding
Beide Bahnhöfe sind bereits ab einer Entfernung von 0km tariflich gleichgestellt, weshalb auf dem Ticket dann steht:
"Traunreut - Traunreut 1,40€"

[ice-treff.de]
Zitat
JeDi
Wenn das so ist, muss ich ja auch noch was schreiben.

Von mir hätte der Herr das volle Programm mit BuPo und FN gekriegt. Chaos hin oder her - der Fahrgast hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, die in der Eisenbahnverkehrsordnung (in diesem Fall §9 iVm §12) geregelt sind. Dazu gehört das haben und Vorzeigen einer Fahrkarte. Wer gegen diese Pflichten verstößt, kriegt eine FN, Punkt aus.

Steht in der EVO auch, in wieviel Sekunden die Fahrkarte vorzuzeigen ist?

Und sollen S-Bahn-Mitarbeiter, die in den letzten Jahren nachweislich ihre Pflichten verletzt haben, eine FN bekommen? ;-)
Zitat
Giovanni
Zitat
Logital
Wie genau kommst du an solche Fahrscheine? Ein Automat würde sowas nicht ausspucken.
Im Falle Hbf - Potsdamer Platz wären sie laut Tariftext für den IRE anzuwenden, da dieser ein Fernzug (gemäß AEG) ist und deshalb der VBB-Tarif formal nicht gilt (in der Praxis aber anerkannt wird).
Auch als Anschlussticket für andere Normalpreisfahrkarten darf der C-Tarif verkauft werden.

Hatten wir schon mal: es sind eine Reihe von RE Fernzüge gemäß AEG und in ihnen gelten dennoch die ganz normalen Verbundkarten. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Auch in IRE gelten im Bundesgebiet üblicherweise (wüsste keine aktuelle Ausnahme) dort, wo sie innerhalb eines Verbundes verkehren die entsprechenden Verbundkarten.

Der Sonderfall hier ist, dass der VBB im Prinzip nichts mit diesen IRE zu tun, und deswegen eine gesonderte Anerkennung nötig. Die Alternative zur Anerkennung wäre übrigens nicht zwingend der Verkauf von Einzelfahrten zum DB-Tarif, sondern man hätte auch einfach den Halt in Poplatz und Südkreuz jeweils je nach Richtung nur zum Ein/Aussteigen freigeben können.
Zitat
Global Fisch
Zitat
Giovanni
Zitat
Logital
Wie genau kommst du an solche Fahrscheine? Ein Automat würde sowas nicht ausspucken.
Im Falle Hbf - Potsdamer Platz wären sie laut Tariftext für den IRE anzuwenden, da dieser ein Fernzug (gemäß AEG) ist und deshalb der VBB-Tarif formal nicht gilt (in der Praxis aber anerkannt wird).
Auch als Anschlussticket für andere Normalpreisfahrkarten darf der C-Tarif verkauft werden.

Hatten wir schon mal: es sind eine Reihe von RE Fernzüge gemäß AEG und in ihnen gelten dennoch die ganz normalen Verbundkarten. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.[/qoute]
Laut VVO-Linienverzeichnis gelten im RE100 (Fernverkehr mit Anschubfinanzierung) zwischen Dresden Hbf und Dresden Neustadt keine VVO-Fahrscheine. Das Liniennetz widerspricht dem allerdings.

Zitat

Auch in IRE gelten im Bundesgebiet üblicherweise (wüsste keine aktuelle Ausnahme) dort, wo sie innerhalb eines Verbundes verkehren die entsprechenden Verbundkarten.
In anderen Fernzügen der Produktklasse C wie D-Nacht und EuroNight gelten im Regelfall auch keine Verbundtickets - und bei IRE-Fernverkehrszügen werden Ausnahmen genau benannt. Zur Vereinfachung der Abrechnung und für den Kunden werden oft pauschal alle Züge/Busse eines Unternehms in den Verbundtarif einbezogen.

VVO: Keine Gültigkeit in IRE (wobei diese auch nicht 2x im Verbundgebiet halten)
VMS: Ausdrücklich alle Züge von DB Regio
VVV: IRE wird im Linienverzeichnis erwähnt
VGN: Ausdrücklich alle Züge von DB Regio
allerdings keine Gültigkeit im ähnlichen ALX
RMV: Keine Gültigkeit in IRE (obwohl der vermutlich Nahverkehr ist)

Hessen-Ticket: Keine Gültigkeit in IRE (allerdings auch weil IRE nur bis 7:28 fahren)
Brandenburg-Ticket: Keine Gültigkeit in IRE (wurde aber auch nach Einführung des IRE25 nicht aktualisiert)

Zitat

Der Sonderfall hier ist, dass der VBB im Prinzip nichts mit diesen IRE zu tun, und deswegen eine gesonderte Anerkennung nötig. Die Alternative zur Anerkennung wäre übrigens nicht zwingend der Verkauf von Einzelfahrten zum DB-Tarif, sondern man hätte auch einfach den Halt in Poplatz und Südkreuz jeweils je nach Richtung nur zum Ein/Aussteigen freigeben können.
Richtig.
Gestern mit einem Online-Schönes-Wochenend-Ticket von agilis unterwegs gewesen. Keiner der DB Zubs war in der Lage, das Ticket zu scannen - es kam immer eine Fehlermeldung. Immerhin hat keiner der Zugbegleiter mir einen 40er aufgeschrieben.

Grund für die Fehlermeldung war übrigens, dass die Zugbegleiter ihr MT auf DB Ticket eingestellt hatten und nicht auf Fremd-Onlinetickets. Hatter leider nicht das vergnügen in der S-Bahn damit kontrolliert zu werden :-D
Zitat
Giovanni
Zitat

Unabhängig davon existieren für nahezu alle Deutschen Bahnhöfe Tarifentfernungen im DB-Tarif, auch wenn Fahrscheine zwischen diesen keinesfalls Tarifkonform ausstellbar sind (z.B. München Flughafen Besucherpark - München Flughafen Terminal)
Ein Fahrkartenverkauf ist auch für 0 Meter möglich:
Traunreut - Hörpolding
Beide Bahnhöfe sind bereits ab einer Entfernung von 0km tariflich gleichgestellt, weshalb auf dem Ticket dann steht:
"Traunreut - Traunreut 1,40€"

[ice-treff.de]

Das sind aber keine null Tarifmeter. Trotz Gleichstellung (die sich im Fahrkartenaufdruck niederschlägt) ist hier eine Entfernung von 3 Tarifkilometern im Entfernungsanzeiger aufgeführt.

Das ist übrigens auch die einzige Strecke mit diesem Szenario, für die legal DB-Fahrscheine verkauft werden. Ein anderer Fall mit 0-km-Gleichstellungen ist die genannte Strecke MFHT-MFHB - die aber Verbundintern ist. Aufgrund der Gleichstellung können hier eben keine Anschlusstickets an bestehende Fahrkarten ausgegeben werden.
Zitat
Giovanni
Zitat
Global Fisch
Auch in IRE gelten im Bundesgebiet üblicherweise (wüsste keine aktuelle Ausnahme) dort, wo sie innerhalb eines Verbundes verkehren die entsprechenden Verbundkarten.
In anderen Fernzügen der Produktklasse C wie D-Nacht und EuroNight gelten im Regelfall auch keine Verbundtickets - und bei IRE-Fernverkehrszügen werden Ausnahmen genau benannt.
IRE werden üblicherweise als "Züge des Nahverkehrs" vermarktet. Das hat nicht mit der Definition nach AEG zu tun (wie gesagt, auch manche RE wären nach AEG Fernzüge. IRE ist nicht anderes als in manchen Bundesländern eine Marketingbezeichnung der DB für hochwertige RE. Tariflich sind sie keinen Deut anders.


Zitat

Zur Vereinfachung der Abrechnung und für den Kunden werden oft pauschal alle Züge/Busse eines Unternehms in den Verbundtarif einbezogen.
DB Fernzüge sind üblicherweise nicht drin.

Zitat

VVO: Keine Gültigkeit in IRE (wobei diese auch nicht 2x im Verbundgebiet halten).
Tut also nichts zur Sache.

Zitat

VGN: Ausdrücklich alle Züge von DB Regio
allerdings keine Gültigkeit im ähnlichen ALX
Doch, und innerhalb des VGN gelten dort *nur* VGN.Fahrausweise. Ausdrücklich:

Vogtlandbahn

Zitat

RMV: Keine Gültigkeit in IRE (obwohl der vermutlich Nahverkehr ist)

rmv.de

Dort werden jedenfalls nur "bestimmte Produkte des Fernverkehrs der DB AG" ausgeschlossen.Von einem IRE-Ausschluss finde ich nichts.

Zitat

Brandenburg-Ticket: Keine Gültigkeit in IRE (wurde aber auch nach Einführung des IRE25 nicht aktualisiert)

Ansonsten gelten Ländertickets nur noch bis zum letzten Haltebahnhof im Land, also hier bis Berlin Südkreuz. Einzige Ausnahme: Aneinanderhängen von 2 Ländertickets. Ich sehe keinen Grund, dass Brandenburg+Sachsen-Anhalt-Ticket dort (nach 9 Uhr) nicht kombinierbar wären, allein ein Quer-Durchs-Land wäre in der Regel günstiger.
Zitat
Global Fisch
Zitat
Giovanni
Zitat
Global Fisch
Auch in IRE gelten im Bundesgebiet üblicherweise (wüsste keine aktuelle Ausnahme) dort, wo sie innerhalb eines Verbundes verkehren die entsprechenden Verbundkarten.
In anderen Fernzügen der Produktklasse C wie D-Nacht und EuroNight gelten im Regelfall auch keine Verbundtickets - und bei IRE-Fernverkehrszügen werden Ausnahmen genau benannt.
IRE werden üblicherweise als "Züge des Nahverkehrs" vermarktet. Das hat nicht mit der Definition nach AEG zu tun (wie gesagt, auch manche RE wären nach AEG Fernzüge. IRE ist nicht anderes als in manchen Bundesländern eine Marketingbezeichnung der DB für hochwertige RE. Tariflich sind sie keinen Deut anders.
Nach DB-Tarif.
Für Verbundtarife ist bei "Nahverkehrszügen" nur die Definition aus dem AEG relevant, wenn keine eigene Definition (z.B. durch Auflistung von Marketingbezeichnungen) genannt wird.
Einige Verbundtarife umgehen dies durch "alle Züge von EVU XYZ".

Zitat

Zitat

Zur Vereinfachung der Abrechnung und für den Kunden werden oft pauschal alle Züge/Busse eines Unternehms in den Verbundtarif einbezogen.
DB Fernzüge sind üblicherweise nicht drin.
Diese sind bis auf wenige Ausnahmen Züge von DB Fernverkehr und DB Autozug, nicht von DB Regio.
Im VMS galten die Tickets auch im inzwischen eingestellten Erzgebirgsbahn-RE nach Berlin, in dem DB-Normalpreise und VBB nicht galten.

Zitat

Zitat

VVO: Keine Gültigkeit in IRE (wobei diese auch nicht 2x im Verbundgebiet halten).
Tut also nichts zur Sache.
Das Beispiel RE100 hast du nicht mitzitiert.

Zitat

Zitat

VGN: Ausdrücklich alle Züge von DB Regio
allerdings keine Gültigkeit im ähnlichen ALX
Doch, und innerhalb des VGN gelten dort *nur* VGN.Fahrausweise. Ausdrücklich:

Vogtlandbahn
d.h. einseitige Anerkennung von für diese Züge ungültigen Fahrscheinen
[www.vgn.de]
erinnert an unseren IRE25 - nur das es für den nichts schriftliches gibt

Zitat

Zitat

RMV: Keine Gültigkeit in IRE (obwohl der vermutlich Nahverkehr ist)

rmv.de

Dort werden jedenfalls nur "bestimmte Produkte des Fernverkehrs der DB AG" ausgeschlossen.Von einem IRE-Ausschluss finde ich nichts.
[www.rmv.de]
"Der Verbundtarif gilt auf den in den Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) einbezogenen Linien der RMV-Verkehrsunternehmen."
Der IRE gehört laut Fahrplanauskunft des RMV weder zu RE55, noch zu RB55 - d.h. zu keiner im Tarif einbezogenen Linie.
Den von mir vermuteten Betreiber "DB Westfrankenbahn" konnte auch nicht im RMV-Text finden.

Zitat

Zitat

Brandenburg-Ticket: Keine Gültigkeit in IRE (wurde aber auch nach Einführung des IRE25 nicht aktualisiert)

Ansonsten gelten Ländertickets nur noch bis zum letzten Haltebahnhof im Land, also hier bis Berlin Südkreuz. Einzige Ausnahme: Aneinanderhängen von 2 Ländertickets. Ich sehe keinen Grund, dass Brandenburg+Sachsen-Anhalt-Ticket dort (nach 9 Uhr) nicht kombinierbar wären, allein ein Quer-Durchs-Land wäre in der Regel günstiger.
"Ein Brandenburg-Berlin-Ticket/Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht berechtigt zur Fahrt in
Zügen der Produktklasse C (RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB
Konzerns in Berlin und Brandenburg."
IRE ist dort nicht aufgeführt - ebensowenig D-Nacht und EuroNight.
Zitat
Giovanni
IRE ist dort nicht aufgeführt - ebensowenig D-Nacht und EuroNight.

Deine Lieblingsbeispiele D-Nacht und EN gehören ja auch nicht zur PK C - sondern schlicht zu gar keiner Produktklasse.
Zitat
JeDi
Wenn das so ist, muss ich ja auch noch was schreiben.

Von mir hätte der Herr das volle Programm mit BuPo und FN gekriegt. Chaos hin oder her - der Fahrgast hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, die in der Eisenbahnverkehrsordnung (in diesem Fall §9 iVm §12) geregelt sind. Dazu gehört das haben und Vorzeigen einer Fahrkarte. Wer gegen diese Pflichten verstößt, kriegt eine FN, Punkt aus.
Zitat
Bahner
Ich sehe jetzt schon voraus, das dieser Beitrag eine Diskussionsbombe zündet...

Wie denn? Bupo, FN, iVn - den Beitrag versteht doch kein Mensch. Jemand, der sich nicht verständlich ausdrücken kann und will, kann man doch nicht ernst nehmen.
Zitat
DonChaos
Zitat
Bahner
Ich sehe jetzt schon voraus, das dieser Beitrag eine Diskussionsbombe zündet...

Wie denn? Bupo, FN, iVn - den Beitrag versteht doch kein Mensch. Jemand, der sich nicht verständlich ausdrücken kann und will, kann man doch nicht ernst nehmen.

Ich hatte Bundespolizei, Fahrpreisnacherhebung und in Verbindung mit für gängige Abkürzungen gehalten - die vermutlich unbekanntere EVO habe ich ja ausgeschrieben. Sollte das wirklich so unbekannt sein - sorry und hiermit nachgeliefert :-)
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