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Kontrolleure in einer Situation
geschrieben von Logital 
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JeDi
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DonChaos
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Bahner
Ich sehe jetzt schon voraus, das dieser Beitrag eine Diskussionsbombe zündet...

Wie denn? Bupo, FN, iVn - den Beitrag versteht doch kein Mensch. Jemand, der sich nicht verständlich ausdrücken kann und will, kann man doch nicht ernst nehmen.

Ich hatte Bundespolizei, Fahrpreisnacherhebung und in Verbindung mit für gängige Abkürzungen gehalten - die vermutlich unbekanntere EVO habe ich ja ausgeschrieben. Sollte das wirklich so unbekannt sein - sorry und hiermit nachgeliefert :-)

DonChaos hat eine Abkürzungsphobie und will immer alles ausgeschrieben haben ...

Gruß Spandauer
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Spandauer70
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JeDi
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DonChaos
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Bahner
Ich sehe jetzt schon voraus, das dieser Beitrag eine Diskussionsbombe zündet...

Wie denn? Bupo, FN, iVn - den Beitrag versteht doch kein Mensch. Jemand, der sich nicht verständlich ausdrücken kann und will, kann man doch nicht ernst nehmen.

Ich hatte Bundespolizei, Fahrpreisnacherhebung und in Verbindung mit für gängige Abkürzungen gehalten - die vermutlich unbekanntere EVO habe ich ja ausgeschrieben. Sollte das wirklich so unbekannt sein - sorry und hiermit nachgeliefert :-)

DonChaos hat eine Abkürzungsphobie und will immer alles ausgeschrieben haben ...

Das hat nichts mit Abkürzungsphobie zu tun. Allerdings gibt es so einige Abkürzungen, die nur wenige verstehen, die öfter mit den jeweiligen Begriffen zu tun haben. Und BuPo ist, obwohl falsch abgekürzt, aus dem Kontext noch erkennbar, FN sagte mir aber erst einmal rein gar nichts. Liegt wohl auch daran, dass in Berlin der Begriff "Erhöhtes Beförderungsentgelt" und die zugehörige Abkürzung EBE gebräuchlicher sind. Wenn man sich nur mit Menschen unterhalten will, die sämtliche Abkürzungen verstehen, sollte man dies dann vielleicht im Forum des betreffenden Verkehrsunternehmens tun. Möchte man allerdings, dass die Allgemeinheit hier im Forum versteht, was man schreibt, wäre in den meisten Fällen ausschreiben sinnvoller.
In Chaträumen und Foren ist es üblich mit Abkürzungen zu agieren!

Gruß Spandauer
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DanHo
Liegt wohl auch daran, dass in Berlin der Begriff "Erhöhtes Beförderungsentgelt" und die zugehörige Abkürzung EBE gebräuchlicher sind. Wenn man sich nur mit Menschen unterhalten will, die sämtliche Abkürzungen verstehen, sollte man dies dann vielleicht im Forum des betreffenden Verkehrsunternehmens tun.

Die FN ist das, was dir das Prüfpersonal aushändigt - das EBE sind die 40€ (oder auch mehr), die du dann zahlen musst.
Zitat
Giovanni
Zitat
Global Fisch
IRE werden üblicherweise als "Züge des Nahverkehrs" vermarktet. Das hat nicht mit der Definition nach AEG zu tun (wie gesagt, auch manche RE wären nach AEG Fernzüge. IRE ist nicht anderes als in manchen Bundesländern eine Marketingbezeichnung der DB für hochwertige RE. Tariflich sind sie keinen Deut anders.
Nach DB-Tarif.
Für Verbundtarife ist bei "Nahverkehrszügen" nur die Definition aus dem AEG relevant, wenn keine eigene Definition (z.B. durch Auflistung von Marketingbezeichnungen) genannt wird.
Wo steht das? Das AEG regelt hier überhaupt nichts. Mir ist nicht bekannt, dass irgendein Verbund die RE einzeln
danach sortiert, ob sie nach AEG nun Nah- und Fernverkehr sind.
Alle mir bekannten Verbünde benutzen die gleiche Definition von "Zügen des Nahverkehrs" wie
sie die DB benutzt.

[www.bahn.de]

Zitat

Im VMS galten die Tickets auch im inzwischen eingestellten Erzgebirgsbahn-RE nach Berlin, in dem DB-Normalpreise und VBB nicht galten.
Weil sie dort wohl bestellter Nahverkehr waren. Ansonsten sind diese RE im VBB die mir die einzig bekannte Ausnahme
aus den letzten Jahren (früher gabs sowas öfter, siehe die Eilzüge im HVV), wo Verbundfahrausweise in IRE/RE/RB
in einem Verbund nicht galten. Aber die Bezeichnung RE war hier eher unglücklich, es waren eher Sonderzüge,
eben auch ohne Anerkennung des DB-Nahverkehrs.


Zitat

VVO: Keine Gültigkeit in IRE (wobei diese auch nicht 2x im Verbundgebiet halten).
Zitat

Tut also nichts zur Sache.
Das Beispiel RE100 hast du nicht mitzitiert.
.
Wenn ich in der Online-Auskunft des VVO nach einer Fahrt von Dresden Hbf. nach
Dresden Neustadt suche, zu Zeiten, wo ich den RE 100 erwische, dann bekomme ich
da Preisstufe 1 angezeigt. Wo steht, dass VVO-Fahrausweise nicht gelten?

(Alex)
Zitat

Zitat

Doch, und innerhalb des VGN gelten dort *nur* VGN.Fahrausweise. Ausdrücklich:

Vogtlandbahn
d.h. einseitige Anerkennung von für diese Züge ungültigen Fahrscheinen
[www.vgn.de]
Auch hier wieder: wo steht, dass VGN-Fahrausweise dort ungültig sind? Auf den Vogtlandbahn-
Seiten steht geschrieben, sie würden im VGN ausschließlich gelten. Das sieht nicht gerade nach
einseitiger Anerkennung aus.


Zitat

Brandenburg-Ticket: Keine Gültigkeit in IRE (wurde aber auch nach Einführung des IRE25 nicht aktualisiert)
Zitat

Zitat


Ansonsten gelten Ländertickets nur noch bis zum letzten Haltebahnhof im Land, also hier bis Berlin Südkreuz. Einzige Ausnahme: Aneinanderhängen von 2 Ländertickets. Ich sehe keinen Grund, dass Brandenburg+Sachsen-Anhalt-Ticket dort (nach 9 Uhr) nicht kombinierbar wären, allein ein Quer-Durchs-Land wäre in der Regel günstiger.
"Ein Brandenburg-Berlin-Ticket/Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht berechtigt zur Fahrt in
Zügen der Produktklasse C (RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB
Konzerns in Berlin und Brandenburg."
IRE ist dort nicht aufgeführt - ebensowenig D-Nacht und EuroNight.

Wie Du zu Recht oben schreibst: es wurde nicht aktualisiert. Und genau das gleiche dürfte bei allen anderen
fraglichen Fällen gelten. Sowohl VBB/Brandenburg-Ticket-Nutzer im Otto, VGN-Nutzer im Alex als auch
VVO-Nutzer im RE100 machen doch nur einen Bruchteil der Nutzer aus. Das betrifft in allen Fällen gemessen
an den jeweiligen Zugläufen marginale Relationen; da hat sich keiner die Mühe gemacht.

Und Du weißt ganz genau, dass veröffentliche Tarifbestimmungen oft genug - selbst in ernsteren
Fällen - mitunter widersprüchlich sind.

Hier sehe ich jedenfalls nicht den mindesten Anhaltspunkt dafür, dass die fraglichen Tickets in einem der Fällen
wirklich ausgeschlossen wären.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 06.09.2011 21:44 von Global Fisch.
Zitat
Global Fisch
Zitat
Giovanni
Für Verbundtarife ist bei "Nahverkehrszügen" nur die Definition aus dem AEG relevant, wenn keine eigene Definition (z.B. durch Auflistung von Marketingbezeichnungen) genannt wird.
Wo steht das? Das AEG regelt hier überhaupt nichts. Mir ist nicht bekannt, dass irgendein Verbund die RE einzeln
danach sortiert, ob sie nach AEG nun Nah- und Fernverkehr sind.
Alle mir bekannten Verbünde benutzen die gleiche Definition von "Zügen des Nahverkehrs" wie
sie die DB benutzt.

Korrekt. Das AEG ist für den gemeinem Beförderungsfall völlig Latte. Relevant ist, was die Beförderungsbedingungen der Unternehmen aussagen. Relevant ist das AEG allenfalls dafür, ob die Bahn(en) von den eingenommenen Fahrkartengeldern den ermäßigten oder vollen Steuersatz abdrücken dürfen. Übrigens auch ein Grund, warum das Stückeln der Fahrkarten eigentlich nicht erlaubt ist.

Gemäß AEG wäre auch eine Fahrt mit der ODEG von Berlin nach Frankfurt (Oder) via Eberwalde bzw. Beeskow Fernverkehr.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Jay
Relevant ist das AEG allenfalls dafür, ob die Bahn(en) von den eingenommenen Fahrkartengeldern den ermäßigten oder vollen Steuersatz abdrücken dürfen.

Nö, der Steuersatz für Beförderungen mit der Eisenbahn ist in § 12 Umsatzsteuergesetz geregelt. Danach gilt der ermäßigte Steuersatz für die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, [...] innerhalb einer Gemeinde oder wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.
Ein ICE-Fahrschein von Spandau nach Südkreuz unterliegt daher dem ermäßigten Steuersatz, da die Beförderung komplett innerhalb der Gemeinde Berlin erfolgt.

Aber gut möglich, dass die Entfernungesgrenze von 50 km in Umsatzsteuergesetz und AEG vom Gesetzgeber bewusst gleich gewählt wurde.

Achja, auf meinem Fahrschein von Oranienburg nach Kargow von vor einigen Wochen, sind übrigens beide Steuersätze ausgewiesen. Danach bin ich wohl umsatzsteuerlich mit Fernverkehr (RE5) bis Neustrelitz und Nahverkehr (R3) weiter bis Kargow gefahren.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 07.09.2011 18:49 von Jumbo.
Zitat
Jay
Gemäß AEG wäre auch eine Fahrt mit der ODEG von Berlin nach Frankfurt (Oder) via Eberwalde bzw. Beeskow Fernverkehr.

Nein, das wäre sie - wie Jumbo schon schrieb - nur steuerrechtlich, die Steuern werden nicht übers AEG geregelt.
Das AEG sagt (§2)

"Schienenpersonennahverkehr ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen in Zügen, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Zuges die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt."

was sich also auf den jeweiligen Zug bezieht, nicht auf den einzelnen Reisenden. Für die OE36 dürfte das bestimmt nicht zutreffen, auch für die OE60 kaum. Dagegen wäre etwa der RE5 fern davon, SPNV zu sein.

Zitat
Jumbo
Achja, auf meinem Fahrschein von Oranienburg nach Kargow von vor einigen Wochen, sind übrigens beide Steuersätze ausgewiesen. Danach bin ich wohl umsatzsteuerlich mit Fernverkehr (RE5) bis Neustrelitz und Nahverkehr (R3) weiter bis Kargow gefahren.

Das liegt nur an der Stückelung wegen des NE-Tarifs bei der ODEG. Beide werden getrennt abgerechnet. Das führt zu dem Kuriosum, dass man je nach Verbindung (RE5 direkt oder RE5/R3) zwischen Berlin und Waren verschiedene Preise gelten, je nach Verbindung. Der geringere Steuersatz für Neustrelitz-Waren nützt aber nichts, weil die Degressionsverluste durchs Stückeln den mehr als wettmachen. Die Umsteigeverbindung kostet 90 Cent mehr.
Andererseis ist das wiederum egal, weil DB und ODEG ihre Fahrkarten dort wechselseitig anerkennen müssen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.09.2011 09:40 von Global Fisch.
@Global Fish: Ich wollte eigentlich nur aufzeigen, dass dieser Punkt im AEG so schwammig ist, dass man da alles und nichts reininterpretieren kann. Und natürlich orientieren sich Steuerrecht und AEG aneinander, alles andere wäre widersinnig.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Global Fisch
Andererseis ist das wiederum egal, weil DB und ODEG ihre Fahrkarten dort wechselseitig anerkennen müssen.
Quelle dafür?
Bei allen anderen Parallelverkehren zwischen NE-Anstoßverkehr und DB erfolgt keine wechselseitige Anerkennung - von Ländertickets und Verbundfahrscheinen mal abgesehen.
Zitat
Giovanni
Zitat
Global Fisch
Andererseis ist das wiederum egal, weil DB und ODEG ihre Fahrkarten dort wechselseitig anerkennen müssen.
Quelle dafür?
Bei allen anderen Parallelverkehren zwischen NE-Anstoßverkehr und DB erfolgt keine wechselseitige Anerkennung - von Ländertickets und Verbundfahrscheinen mal abgesehen.

Die ODEG verkauft in Berlin/Brandenburg laut ihrer Homepage nur Verbundtickets, solltest DU eigentlich wissen!

Gruß Spandauer
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Zitat
Jay
@Global Fish: Ich wollte eigentlich nur aufzeigen, dass dieser Punkt im AEG so schwammig ist, dass man da alles und nichts reininterpretieren kann. Und natürlich orientieren sich Steuerrecht und AEG aneinander, alles andere wäre widersinnig.

Sollte ja auch kein grundlegender Widerspruch zu Dir sein, nur ne kleine Anmerkung. ;-)
Zitat
Giovanni
Zitat
Global Fisch
Andererseis ist das wiederum egal, weil DB und ODEG ihre Fahrkarten dort wechselseitig anerkennen müssen.
Quelle dafür?
Bei allen anderen Parallelverkehren zwischen NE-Anstoßverkehr und DB erfolgt keine wechselseitige Anerkennung - von Ländertickets und Verbundfahrscheinen mal abgesehen.

Quelle dafür? ;-)

Die Beförderungsbedingungen Anstoßverkehr sind hier jedenfalls _nicht_ einschlägig:

"Anstoßverkehr im Sinne dieser Beförderungsbedingungen ist der Wechsel des Beförderers auf den Strecken der beteiligten Eisenbahnen auf aneinander anschließenden, nicht parallelbedienten Strecken." (Hervorherbung von mir).

Siehe: Beförderungsbedingungen (S. 135).

M.W. einzige und dort viel diskutierte Ausnahme vom obigen Satz war die BOB zwischen München und Holzkirchen, die trotz Parallelbedienung reine DB-Fahrausweise ohne Anstoßtarif nicht anerkennt.

Ich hatte jedenfalls mit Fahrkarten Rostock-Berlin niemals bei der ODEG zwischen Waren und Neustrelitz noch bei der PEG zwischen Oranienburg und Lichtenberg irgendwelche Probleme.


@Spandauer, es ging in diesem Subthread nicht um den Verkauf von Fahrkarten, sondern um deren Anerkennung, und auch gar nicht im VBB, sondern in Mecklenburg.
Wobei auch in Berlin/Brandenburg bei der ODEG auf dem Abschnitten Berlin-Britz-(Prenzlau) oder Berlin-KW oder Berlin-Fürstenwalde das gleiche gelten dürfte. (Natürlich nur bei Fahrkarten, wo Start oder Zielort außerhalb des VBB liegen).



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.09.2011 13:22 von Global Fisch.
Zitat
Global Fisch
"Schienenpersonennahverkehr ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen in Zügen, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Zuges die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt."

was sich also auf den jeweiligen Zug bezieht, nicht auf den einzelnen Reisenden.

Da steht doch klipp und klar, worauf es sich bezieht, oder bin ich zu blöd für sowas?
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Global Fisch
"Schienenpersonennahverkehr ist .... wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Zuges die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt."

was sich also auf den jeweiligen Zug bezieht, nicht auf den einzelnen Reisenden.

Da steht doch klipp und klar, worauf es sich bezieht

Ja, auf den Zug.

Aber ich hab Dir doch nicht unterstellt, dass Du das Gegenteil behauptet hättest, insofern verstehe ich Deinen Einwurf nicht.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.09.2011 15:39 von Global Fisch.
Zitat
Spandauer70
Zitat
Giovanni
Zitat
Global Fisch
Andererseis ist das wiederum egal, weil DB und ODEG ihre Fahrkarten dort wechselseitig anerkennen müssen.
Quelle dafür?
Bei allen anderen Parallelverkehren zwischen NE-Anstoßverkehr und DB erfolgt keine wechselseitige Anerkennung - von Ländertickets und Verbundfahrscheinen mal abgesehen.

Die ODEG verkauft in Berlin/Brandenburg laut ihrer Homepage nur Verbundtickets, solltest DU eigentlich wissen!
Die Strecke Neustrelitz - Waren liegt vollständig außerhalb des VBB-Gebiets ;)

@Global Fisch:
Die PEG fährt zwischen Templin und Lichtenberg nach regulären DB-Tarif und erkennt (fast*) alle DB-Tickets an.
Gleiches gilt für die Verkehre der ODEG (außer Cottbus - Zittau).
Auf PEG73+74 gilt NE-Anstoß, auf VGP70 gilt nur Verbundtarif (auch wenn die Bahn.de-Homepage vermutlich tarifwidrig NE-Anstoßtickets nach Pritzwalk West verkauft weil sie VGP und PEG nicht unterscheiden kann)

*: Laut Ostsee-Ticket-Flyer von der DB gilt dieses dort (und auch in der ODEG) nicht. Laut TBNE gilt es hingegen in der PEG und ODEG von Lichtenberg bis Löwenberg / Eberswalde (dafür aber nicht in der Rostocker S-Bahn).


Aber mal gefragt:
Wieso benutzt du mit Fahrkarten Rostock - Berlin die ODEG? Typisch wäre auf den meisten Relationen eh SWT/LT die eh beide Betreiber abdecken.
Zitat
Giovanni
Zitat
Global Fisch
Andererseis ist das wiederum egal, weil DB und ODEG ihre Fahrkarten dort wechselseitig anerkennen müssen.
Quelle dafür?
Bei allen anderen Parallelverkehren zwischen NE-Anstoßverkehr und DB erfolgt keine wechselseitige Anerkennung - von Ländertickets und Verbundfahrscheinen mal abgesehen.

Die Frage, wo das steht, bleibt.

Zitat

Die PEG fährt zwischen Templin und Lichtenberg nach regulären DB-Tarif und erkennt (fast*) alle DB-Tickets an.
Gleiches gilt für die Verkehre der ODEG (außer Cottbus - Zittau).
Ja, das meinte ich doch.

Zitat

Aber mal gefragt:
Wieso benutzt du mit Fahrkarten Rostock - Berlin die ODEG? Typisch wäre auf den meisten Relationen eh SWT/LT die eh beide Betreiber abdecken.

Wenn ich Station in Waren machen will? Und warum sollte ich ein SWT (oder gar QDL oder 2 x LT) benutzen, wenn es mehr als doppelt soviel kostet?
Zitat
Global Fisch
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Global Fisch
"Schienenpersonennahverkehr ist .... wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Zuges die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt."

was sich also auf den jeweiligen Zug bezieht, nicht auf den einzelnen Reisenden.

Da steht doch klipp und klar, worauf es sich bezieht

Ja, auf den Zug.

Aber ich hab Dir doch nicht unterstellt, dass Du das Gegenteil behauptet hättest, insofern verstehe ich Deinen Einwurf nicht.

Du verstehst ja auch nicht, daß es sich nicht auf den Zug bezieht. Genau darauf zielt mein Einwurf ab. Es steht doch klipp und klar da, daß es sich auf die Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Zuges bezieht. Wenn also eine tausend Kilometer lange Linie von einem durchgehenden Zug befahren wird und die meisten Reisenden jeweils nur bis zu 50 Kilometern diesen Zug nutzen, ist es Nahverkehr. Demgegenüber steht die 51 Kilometer weite Verbindung, auf der alle von vorne bis hinten mitfahren. Das wäre dann, gemäß Deines Zitates, Fernverkehr.
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Global Fisch

Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Global Fisch
"Schienenpersonennahverkehr ist .... wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Zuges die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt."

was sich also auf den jeweiligen Zug bezieht, nicht auf den einzelnen Reisenden.

Da steht doch klipp und klar, worauf es sich bezieht

Ja, auf den Zug.

Aber ich hab Dir doch nicht unterstellt, dass Du das Gegenteil behauptet hättest, insofern verstehe ich Deinen Einwurf nicht.

Du verstehst ja auch nicht, daß es sich nicht auf den Zug bezieht. Genau darauf zielt mein Einwurf ab. Es steht doch klipp und klar da, daß es sich auf die Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Zuges bezieht. Wenn also eine tausend Kilometer lange Linie von einem durchgehenden Zug befahren wird und die meisten Reisenden jeweils nur bis zu 50 Kilometern diesen Zug nutzen, ist es Nahverkehr. Demgegenüber steht die 51 Kilometer weite Verbindung, auf der alle von vorne bis hinten mitfahren. Das wäre dann, gemäß Deines Zitates, Fernverkehr.


Ich weiß nicht, worauf Du abzielst. Wenn die Mehrzahl der Beförderungsfälle weniger als 50 km fährt, dann ist _dieser Zug_ Nahverkehr (wie Du richtig schreibst, gilt das unabhängig davon, wie weit der Zug insgesamt fährt).
Das einige Reisende in jenem Zug sicherlich mehr als 50 km fahren, ändert nichts daran. Die Aussage bezieht sich auf den Zug und eben nicht auf den einzelne Reisenden.

Genauso ist _ein Zug_, in dem die Mehrzahl der Beförderungsfälle 51km und mehr fährt (bzw. mehr als eine Stunde) Fernverkehr, auch, wenn der Zug nicht weiter als diese 51km fährt, wie Du ebenfalls richtig schreibst. Auch wenn eine Minderheit von Reisenden im Zug kürzere Strecken fährt, bleibt _der Zug_ Fernverkehr nach AEG. Die Aussage bezieht sich eben auf den Zug und eben nicht auf den einzelnen Reisenden.

Es kann sogar ein Zug, der selbst nur einen Lauf von 20 km hat, nach AEG Fernverkehr sein: wenn die Mehrzahl der Reisenden am Ende umsteigen und im nächsten Zug mehr als 30km fährt. Aber auch dort gilt: die Aussage bezieht sich auf den Zug.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 09.09.2011 00:30 von Global Fisch.
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