Zitat
Wollankstraße
Aber man verzettelt sich, in der gleichen Zeit soll die U9 in Steglitz saniert und umgebaut werden. Warum nicht mal eine Sache schnell zu Ende bringen ?
Hauptsache, es wird erst mal alles aufgerissen und dann weitersehen. Das gleiche gilt für U-Bahn-Ausgänge, zig sachen anfangen und dann abwarten.
Neubau und Instandhaltung sind zwei grundverschiedene Dinge, nicht miteinander vergleichbar.
Für den U5-Neubau wurde innerhalb der BVG eigens eine Projektgesellschaft gebildet, die mit dem Betrieb der U-Bahn gar nichts zu tun hat.
Bei der Sanierung muss sich die Baubabteilung an die Vorgaben der Vergabeordnung öffentlicher Aufträge, der Genehmigungsbehörde, der Denkmalbehörden, der Aufsichtsbehörde, des U-Bahnbetriebes, der Finanzverwaltung u.s.w. halten. Erst nach Genehmigung der Bauunterlagen darf gebaut werden, Zur Erstellung der Bauunterlagen muss jedoch der Zustand der Bausubstanz bekannt sein, also im Altbestand erst mal freigelegt werden. Leider bezahlt der Eigentümer, das Land Berlin, die zwischenzeitliche Wiederherstellung des alten Zustands für die Monate bis zum eigentlichen Baubeginn nicht. Die Zeitspanne für die detaillierte Planung, Einholung aller Genehmigungen, Gutachten, Beantragung und Bewilligung der Gelder, Ausschreibung und Vergabeprozesse der Bauleistungen, Abwarten der Einspruchsfristen, ggf. juristische Prüfung der Rechtmäßigkeit der Vergabe ist nie genau vorherzusehen. Erst nach endgültig rechtssicherer Vergabe können betriebliche Ersatzmaßnahmen terminiert und angekündigt werden. Der Verkehrskunde möchte ja rechtzeitig informiert sein. Und erst dann beginnt der eigentliche Bau.
so long
Mario