Busspuren: Kummer 23.10.2017 12:31 |
Re: Busspuren: Kummer 23.10.2017 13:03 |
Re: Busspuren: Kummer 23.10.2017 13:31 |
Re: Busspuren: Kummer 23.10.2017 14:55 |
Zitat
schallundrausch
Ich bin echt froh über die Aktion. Aber sie beweist, dass ein punktuelles Vorgehen rein garnichts bringt. Vorne nimmst du einen weg, hinten stellen sich drei neue hin. (Wir müssen und Sisyphos als einen glücklichen Menschen vorstellen). Überwachung des Ruhenden Verkehrs muss nicht regelmäßig, sondern kontinuierlich erfolgen, damit das nur irgendwie Chancen auf Erfolg hat. Deprimierend, weil ich eigentlich nichts von solchen Law-and.Order-Methoden halte. Aber wahr.
Re: Busspuren: Kummer 23.10.2017 15:22 |
Re: Busspuren: Kummer 23.10.2017 15:38 |
Re: Busspuren: Kummer 23.10.2017 16:11 |
Re: Busspuren: Kummer 23.10.2017 16:25 |
Re: Busspuren: Kummer 23.10.2017 16:37 |
Zitat
hvhasel
Parkraumbewirtschaftung löst aber die üblichen Probleme des Busspur-Blockierens so gut wie nicht. Dort parkt ja kaum einer im Sinne des langfristigen Entfernens vom Fahrzeug. Dementsprechend gering ist das Schuldbewusstsein.
Was ist eigentlich mit den Befugnissen der Busspurbetreuer? Aber die dürfen ohne Polizei vermutlich immer noch nichts ausrichten. So beißt sich die Katze in den Schwanz.
Re: Busspuren: Kummer 23.10.2017 19:27 |
Das eröffnet natürlich ein Minenfeld für die Leitstelle - denn der Abgeschleppte kann ja dann durchaus zivilrechtlich klagen und sich sein Geld wiederholen wollen, denn entsprechende Befugnisse zum Abschleppen hat halt auch eine AÖR im öffentlichen Straßenland nicht - denke ich jedenfalls nicht.Zitat
Lopi2000
Meiner Meinung nach sollte es ausreichen, wenn ein Busfahrer, der bei einer AÖR beschäftigt ist, also schon halbwegs Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, eine entsprechende Meldung macht und die Leitstelle (oder wer auch immer) dann den Abschlepper bestellt.
Oh, das fände ich gar nicht gut.Zitat
Lopi2000
Im Zweifel könnte man die Abschlepper dann auch rechtlich dazu legitimieren, ohne weiteren Polizeieinsatz abzuschleppen. Ob man sie dazu (wie z.B. Vermessungsbüros oder Dolmetscher) "amtlich bestellt", zu Angestellten des öffentlichen Dienstes oder gar zu Beamten macht, ist eher nachrangig, solange man die ggf. zusätzlich entstehenden Kosten auf die Abgeschleppten umlegen kann.
Re: Busspuren: Kummer 23.10.2017 20:12 |
Zitat
Mariosch
Das eröffnet natürlich ein Minenfeld für die Leitstelle - denn der Abgeschleppte kann ja dann durchaus zivilrechtlich klagen und sich sein Geld wiederholen wollen, denn entsprechende Befugnisse zum Abschleppen hat halt auch eine AÖR im öffentlichen Straßenland nicht - denke ich jedenfalls nicht.
Zitat
Lopi2000
Im Zweifel könnte man die Abschlepper dann auch rechtlich dazu legitimieren, ohne weiteren Polizeieinsatz abzuschleppen. Ob man sie dazu (wie z.B. Vermessungsbüros oder Dolmetscher) "amtlich bestellt", zu Angestellten des öffentlichen Dienstes oder gar zu Beamten macht, ist eher nachrangig, solange man die ggf. zusätzlich entstehenden Kosten auf die Abgeschleppten umlegen kann.
Zitat
Mariosch
Oh, das fände ich gar nicht gut.
Was meinst du, wieviele Fahrzeuge dann ganz plötzlich angeblich "im Halteverbot" gestanden haben, wenn jede X-beliebige Firma abschleppen darf wie sie will?
Re: Busspuren: Kummer 23.10.2017 21:21 |
Re: Busspuren: Kummer 24.10.2017 00:21 |
Re: Busspuren: Kummer 24.10.2017 01:30 |
Zitat
der weiße bim
Das mit dem vorübergehenden Verstellen einer Busspur ist doch Kinderkram, jeder Bus kann dem Hindernis leicht ausweichen, so dass ein nennenswerter Schaden für das Verkehrsunternehmen im Einzelfall schwer beweisbar ist. So wird jeder Anwalt eines falsch haltenden Kraftfahrzeugführers argumentieren.
Anfangen sollte man zuerst bei der Straßenbahn und den häufig im Gleisbereich haltenden oder parkenden Fahrzeugen. Hier kommt ggf. nicht nur eine Behinderung gemäß StVO, sondern auch noch der Verdacht auf gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr hinzu. Der §315 StGB sieht hierfür in der Regel Freiheitsstrafen oder in minder schweren Fällen Geldstrafen vor, da das keine Ordnungswidrigkeit sondern ein Straftatbestand sein kann. An dieser Messlatte könnte man zumindest sehr gut sehen, was an den politischen Bekenntnissen in Koalitionsvereinbarungen dran ist.
Re: Busspuren: Kummer 30.10.2017 17:21 |
Zitat
Nemo
Eben, meistens darf man ja in Straßen mit Busspuren gar nicht parken, also gibt es in diesen Straßen keine Parkraumbewirtschaftung. Da die Bezirke die Bußgelder an den Senat abführen müssen, kontrolliert das Ordnungsamt aus wirtschaftlichen Gründen nur dort, wo man dadurch dann eine höhere Nutzung der Parkscheinautomaten erreichen kann.
Re: Busspuren: Kummer 01.11.2017 12:45 |
Re: Busspuren: Kummer 01.11.2017 16:31 |
Noch mehr Park-Probleme 21.12.2017 04:30 |
Re: Noch mehr Park-Probleme 21.12.2017 10:26 |
Zitat
schallundrausch
und die Polizei hat meist keine Lust oder 'Wichtigeres' zu tun. Wäre ähnliches nicht eine Lösung auch für Berlin?
Re: Noch mehr Park-Probleme 21.12.2017 11:23 |
Zitat
schallundrausch
Wäre ähnliches nicht eine Lösung auch für Berlin?