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eiterfugel
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Logital
Wer sind denn die Verantwortlichen?
Mir ist relativ egal, ob das nun Frau Henkel, Frau Nikutta, Frau Günther oder Frau Pop zu entscheiden hat, wir brauchen aber definitiv einen Fahrplan der realistisch fahrbar ist. Dass der aktuelle es nicht ist (egal weshalb), wird jeden Tag bewiesen - und das Problem so auch gleich noch verstärkt, weil es ganz zufällig ausgerechnet im ersten Zug nach einer Lücke dann zu Türstörungen kommt.
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Flexist
Die Ik sind ja mit Graffitischutz versehen. Kann man das nicht mit den anderen Fahrzeugen auch noch nachholen?
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Henning
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eiterfugel
Mir ist relativ egal, ob das nun Frau Henkel, Frau Nikutta, Frau Günther oder Frau Pop zu entscheiden hat, wir brauchen aber definitiv einen Fahrplan der realistisch fahrbar ist. Dass der aktuelle es nicht ist (egal weshalb), wird jeden Tag bewiesen - und das Problem so auch gleich noch verstärkt, weil es ganz zufällig ausgerechnet im ersten Zug nach einer Lücke dann zu Türstörungen kommt.
Man kann nur bei den H-, HK- und IK-Zügen Türen einzeln sperren. Daher sieht man "Türstörung" auch nicht sehr häufig.
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Flexist
Die Ik sind ja mit Graffitischutz versehen. Kann man das nicht mit den anderen Fahrzeugen auch noch nachholen?
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Ubahnschiller
Aber wie soll ein angepasster Fahrplan dann aussehen? Generell ein 6/6/7min-Takt? Im Berufsverkehr auf U2, U7 oder U9? Undenkbar. Ich bin nicht sicher, evtl hat auch noch unser toller Senat da ein Wort mitzureden.
Re: U-Bahn: Abweichung vom Fahrplan & Minderleistungen ab Mai 2018 02.10.2018 01:02 |
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der weiße bim
Dann wurden ohne Rücksicht auf geschrumpfte Ressourcen bei Fahrzeugen und Personal Mehrleistungspakete angewiesen, so dass nun die Fahrzeuge mit abgelaufenen Kilometerfristen selbst nach Ausschöpfung von Verlängerungsoptionen vor der Hauptwerkstatt quasi Schlange stehen ...
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Ubahnschiller
Aber wie soll ein angepasster Fahrplan dann aussehen? Generell ein 6/6/7min-Takt? Im Berufsverkehr auf U2, U7 oder U9? Undenkbar.
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der weiße bim
"Graffitischutz" schützt leider nicht vor Graffiti. [...]
Gerichte sehen darin auch keine Sachbeschädigung mehr, sondern nur noch eine Verschmutzung, also keine Straftat.
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der weiße bim
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Ubahnschiller
Aber wie soll ein angepasster Fahrplan dann aussehen? Generell ein 6/6/7min-Takt? Im Berufsverkehr auf U2, U7 oder U9? Undenkbar. Ich bin nicht sicher, evtl hat auch noch unser toller Senat da ein Wort mitzureden.
"Unser toller Senat" hat den ganzen Mist doch zu verantworten.
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der weiße bim
Seit dem Amtsantritt von Walter Momper 1989 ist die Partei des jetzigen Regierenden ununterbrochen an der Macht oder als Koalitionspartner in der Regierung.
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Wutzkman
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der weiße bim
"Unser toller Senat" hat den ganzen Mist doch zu verantworten.
Er verbietet es der Anstalt, einen stabilen, verlässlichen Takt zu fahren? Auch hier würde mich die Quelle brennend interessieren.
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eiterfugel
Es würde fürs erste reichen ganztägig im 5er-Takt zu fahren. Die meisten Lücken entstanden ja bislang (ok, ich kann es nur bis letzten Mittwoch selbst beurteilen) in der HVZ, wenn ein Verstärker nicht einsetzt und sich die 8 Minuten weiter hochschaukeln.
Wenn das nicht reicht, muss Wittenau ganztägig auf den 10er verdünnt werden. Um Kilometer zu schonen müsste dann ggf. auch geschaut werden, wo der 5er am Sonntag eher schwächer genutzt ist...
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Ubahnschiller
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Wutzkman
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der weiße bim
"Unser toller Senat" hat den ganzen Mist doch zu verantworten.
Er verbietet es der Anstalt, einen stabilen, verlässlichen Takt zu fahren? Auch hier würde mich die Quelle brennend interessieren.
Verbieten nicht. Aber er setzt sich dafür auch nicht ein bzw hat es in den letzten Jahren nicht.
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Ubahnschiller
aber besonders außerhalb der Urlaubszeit werden die Bahnen in der HVZ nun definitiv nicht leerer davon. Im Gegenteil. Die Leute wollen ja trotzdem befördert werden.
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Wutzkman
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der weiße bim
"Graffitischutz" schützt leider nicht vor Graffiti. [...]
Gerichte sehen darin auch keine Sachbeschädigung mehr, sondern nur noch eine Verschmutzung, also keine Straftat.
Dafür hätte ich gern mal die Quelle gesehen.
Re: U-Bahn: Abweichung vom Fahrplan & Minderleistungen ab Mai 2018 02.10.2018 18:45 |
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Wutzkman
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Ubahnschiller
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Wutzkman
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der weiße bim
"Unser toller Senat" hat den ganzen Mist doch zu verantworten.
Er verbietet es der Anstalt, einen stabilen, verlässlichen Takt zu fahren? Auch hier würde mich die Quelle brennend interessieren.
Verbieten nicht. Aber er setzt sich dafür auch nicht ein bzw hat es in den letzten Jahren nicht.
Es geht hier um Abweichung vom Fahrplan & Minderleistungen. Dafür braucht es keinen Senat, der die BVG sagen muss, wie sie in der Krise (wie auch immer sie entstanden ist) handeln sollte.
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der weiße bim
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Wutzkman
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der weiße bim
"Graffitischutz" schützt leider nicht vor Graffiti. [...]
Gerichte sehen darin auch keine Sachbeschädigung mehr, sondern nur noch eine Verschmutzung, also keine Straftat.
Dafür hätte ich gern mal die Quelle gesehen.
Gern, das Netz ist voll davon (allerdings auch meist ältere, gegenteilige Gerichtsentscheidungen).
Guckstdu beispielsweise hier: [www.justiz.sachsen.de]
"1. Das Landgericht hat in dem angefochtenen Urteil festgestellt, der Angeklagte habe in der Nacht des
02. April 2000 einen hellgrau und rot lackierten Reisezugwagen großflächig mit lösemittelhaltigem Kunstharzlacken
(Alkydharz) mit der schwarz umrandeten, silberfarbenen Großbuchstabenfolge "SNOW" besprüht. Da ein unbekannter
Begleiter des Angeklagten rechts daneben ebenfalls großflächig die farbgleiche Großbuchstabenfolge
"HOCKEY" anbrachte, sei eine Gesamtfläche von 27 Quadratmetern beeinträchtigt worden. Hierbei habe der
Angeklagte gewusst, dass der aufgesprühte Kunstharzlack auf der Lackoberfläche des Reisezugwagens hartnäckig
anhaftet, sowie diese verschmutzt und verunstaltet. Die im April 2000 an dem Waggon durchgeführten Arbeiten hätten
21,6 Arbeitsstunden, der Schaden 2.207,49 DM betragen.
2. Diese Feststellungen rechtfertigen die Verurteilung des Angeklagten wegen Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB nicht.
a) Der Tatbestand des § 303 StGB ist nach derzeitiger Rechtslage nur dann erfüllt, wenn durch das Besprühen
mit Farbe neben der Veränderung der äußeren Erscheinung der Sache auch die Substanz der Sache erheblich
verletzt oder ihre Brauchbarkeit nachhaltig beeinträchtigt worden ist. Der erheblichen Verletzung der
Substanz steht es gleich, wenn diese derart in Mitleidenschaft gezogen wird, dass eine Reinigung
zwangsläufig zu einer solchen Substanzverletzung führt. Die bloße Veränderung der äußeren Erscheinungsform
einer Sache ist demgegenüber in aller Regel keine Sachbeschädigung, und zwar auch dann nicht,
wenn diese Veränderung auffällig (belangreich) ist ... .
Von dieser Auffassung ist der Bundesgerichtshof in der in BGHSt 41, 47 veröffentlichten Entscheidung auch nicht abgerückt.
..."
Auch der §129 StGB greift nur, wenn es sich bei der kriminellen Vereinigung von Personen (konkret Graffiti"künstler") um gemeinschaftliches Begehen einer Straftat handelt.
Es soll auch Leute geben, die solchen Richtern regelmäßigen Besuch von "Farbkünstlern" wünschen, die für ihre "Kunstwerke" deren Autos oder Eigenheimfassaden nutzen ;-)
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der weiße bim
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Wutzkman
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Ubahnschiller
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Wutzkman
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der weiße bim
"Unser toller Senat" hat den ganzen Mist doch zu verantworten.
Er verbietet es der Anstalt, einen stabilen, verlässlichen Takt zu fahren? Auch hier würde mich die Quelle brennend interessieren.
Verbieten nicht. Aber er setzt sich dafür auch nicht ein bzw hat es in den letzten Jahren nicht.
Es geht hier um Abweichung vom Fahrplan & Minderleistungen. Dafür braucht es keinen Senat, der die BVG sagen muss, wie sie in der Krise (wie auch immer sie entstanden ist) handeln sollte.
Detaillierte Niederlegung der jüngeren Berliner U-Bahn-Geschichte
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der weiße bim
Zunächst orderte der Senat als Besteller Mehrleistungen. Vergleiche bitte mal die Zahlen aus den von Wirtschaftsprüfern bestätigten Geschäftsberichten.
Im Jahr 2007 wurden folgende Nutzkilometer erbracht: U-Bahn 20,0, Straßenbahn 20,2 Millionen Zugkilometer, Bus 87,8 Millionen Wagenkilometer.
Im Jahr 2017 wurden folgende Nutzkilometer erbracht: U-Bahn 21,8, Straßenbahn 20,2 Millionen Zugkilometer, Bus 91,1 Millionen Wagenkilometer.
Die U-Bahn fuhr also 9% mehr Zugleistungen als vor 10 Jahren, die Straßenbahn keine (dafür entsprechend größere Fahrzeugeinheiten), der Bus 3,8% mehr.
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B-V 3313
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der weiße bim
Zunächst orderte der Senat als Besteller Mehrleistungen. Vergleiche bitte mal die Zahlen aus den von Wirtschaftsprüfern bestätigten Geschäftsberichten.
Im Jahr 2007 wurden folgende Nutzkilometer erbracht: U-Bahn 20,0, Straßenbahn 20,2 Millionen Zugkilometer, Bus 87,8 Millionen Wagenkilometer.
Im Jahr 2017 wurden folgende Nutzkilometer erbracht: U-Bahn 21,8, Straßenbahn 20,2 Millionen Zugkilometer, Bus 91,1 Millionen Wagenkilometer.
Die U-Bahn fuhr also 9% mehr Zugleistungen als vor 10 Jahren, die Straßenbahn keine (dafür entsprechend größere Fahrzeugeinheiten), der Bus 3,8% mehr.
Immerhin betreibt die BVG ja mittlerweile auch zehn statt neun U-Bahnlinien. ;-)
Aber schon interessant wie der Wandel von den Tatrazügen zu den Flexitys die teils erheblichen Mehrleistungen wieder "auffrisst".