Re: Fragen (I/2020) 25.03.2020 22:27 |
Re: Fragen (I/2020) 25.03.2020 22:52 |
Re: Fragen (I/2020) 26.03.2020 00:36 |
Zitat
B-V 3313
Zitat
schallundrausch
Was die BVG-Citaros haben ist ein Monitor, auf dem bei Fahrt ein Kamerabild von dem Bereich außen neben der vorderen Tür aufgeschaltet wird.
Wenn der rechte Blinker betätigt wird, sonst nicht.
Re: Fragen (I/2020) 26.03.2020 00:50 |
Re: Fragen (I/2020) 26.03.2020 01:35 |
Re: Fragen (I/2020) 26.03.2020 02:06 |
Zitat
J. aus Hakenfelde
Entschuldigt bitte die möglicherweise dumme Frage, aber an welcher Stelle wird der Kurvenradius eines Gleises gemessen, an der kurveninneren, kurvenäußeren Schiene oder mittig dazwischen?
Re: Fragen (I/2020) 26.03.2020 08:38 |
Zitat
schallundrausch
Zitat
B-V 3313
Zitat
schallundrausch
Was die BVG-Citaros haben ist ein Monitor, auf dem bei Fahrt ein Kamerabild von dem Bereich außen neben der vorderen Tür aufgeschaltet wird.
Wenn der rechte Blinker betätigt wird, sonst nicht.
Danke für die Korrektur. Mir ist nur aufgefallen, dass der Monitorinhalt mit der Türfreigabe wechselt. Was wird sonst angezeigt?
Re: Fragen (I/2020) 26.03.2020 09:26 |
Zitat
micha774
Gestern war er auch auf der S-Bahnseite zu finden.
Es geht um Verhaltensregeln in der Bahn wg. Corona.
Edit: auf der DB-Seite dann doch gefunden.
Re: Fragen (I/2020) 26.03.2020 09:32 |
Re: Fragen (I/2020) 26.03.2020 09:34 |
Zitat
micha774
An den Türen?
Eigentlich kleben die an den Scheiben im inneren neben den Türen.
Re: Fragen (I/2020) 26.03.2020 10:53 |
Zitat
micha774
An den Türen? Eigentlich kleben die an den Scheiben im inneren neben den Türen.
Re: Fragen (I/2020) 26.03.2020 16:04 |
Zitat
schallundrausch
Zitat
J. aus Hakenfelde
Entschuldigt bitte die möglicherweise dumme Frage, aber an welcher Stelle wird der Kurvenradius eines Gleises gemessen, an der kurveninneren, kurvenäußeren Schiene oder mittig dazwischen?
Immer in der Achse, also mittig.
Re: Fragen (I/2020) 26.03.2020 16:49 |
Jetzt ist alles klar, ich war kurz verwirrt. Danke!Zitat
Der Fonz
Zitat
schallundrausch
Zitat
B-V 3313
Zitat
schallundrausch
Was die BVG-Citaros haben ist ein Monitor, auf dem bei Fahrt ein Kamerabild von dem Bereich außen neben der vorderen Tür aufgeschaltet wird.
Wenn der rechte Blinker betätigt wird, sonst nicht.
Danke für die Korrektur. Mir ist nur aufgefallen, dass der Monitorinhalt mit der Türfreigabe wechselt. Was wird sonst angezeigt?
Der eine Monitor über dem Fahrer zeigt den Fahrgastinnenraum an. Der wechselt auch die Ansicht bei Türfreigabe.
Es gibt einen seperaten Monitor direkt neben der Einstiegstür, der im Abbiegefall den Aussenbereich dort anzeigt.
Re: Fragen (I/2020) 26.03.2020 22:43 |
Zitat
J. aus Hakenfelde
Der zum Lichtraumprofil zugehörige (seitliche) Sicherheitsraum beträgt meines Wissens 30cm pro Seite.
Zitat
§ 18 Umgrenzung des lichten Raumes
(1) Der lichte Raum ist der zu jedem Gleis gehörende Raum, der für einen sicheren Betrieb der Fahrzeuge von festen und beweglichen Gegenständen freigehalten werden muß.
(2) Die Umgrenzung des lichten Raumes sowie die lichtraumtechnisch maßgebenden Merkmale der Fahrzeuge und des Gleises müssen so aufeinander abgestimmt sein, daß es in keinem zulässigen Betriebszustand zu gefährdenden Berührungen zwischen Fahrzeugen und Gegenständen sowie zwischen Fahrzeugen auf benachbarten Gleisen kommen kann.
(3) Bei der Ermittlung des Lichtraumbedarfs darf die Wahrscheinlichkeit des Zusammentreffens gleichgerichteter Größtwerte von Einflußfaktoren berücksichtigt werden.
(4) Zwischen der Umgrenzung des lichten Raumes und dem Lichtraumbedarf soll ein Sicherheitsabstand bestehen, der auf die Ermittlungsgenauigkeit des Lichtraumbedarfs abgestellt ist.
Zitat
§ 19 Sicherheitsräume
(1) Zum Schutz von Personen muß neben jedem Gleis außerhalb der Lichtraumumgrenzung ein Sicherheitsraum vorhanden sein. Er muß vom Gleis aus und durch Türen der Fahrzeuge erreichbar sein. Zwischen zwei Gleisen genügt ein gemeinsamer Sicherheitsraum.
(2) Sicherheitsräume müssen mindestens 0,7 m breit und 2,0 m hoch sein und lotrecht stehen. Bei Abweichungen des Tunnelquerschnitts von der Rechteckform darf die Breite des Sicherheitsraumes im oberen und unteren Bereich geringfügig eingeschränkt sein.
(3) Unterbrechungen von Sicherheitsräumen durch Einbauten, insbesondere durch Stützen oder Signalanlagen, sind auf kurzen Längen zulässig, wenn dabei zwischen den Einbauten und dem Fahrzeug ein Abstand von mindestens 0,45 m vorhanden ist. Dieser Abstand braucht bei Einbauten in gemeinsamen Sicherheitsräumen nach Absatz 1 Satz 3 nur auf einer Seite vorhanden zu sein.
(4) Im Verkehrsraum öffentlicher Straßen, ausgenommen Autobahnen und Kraftfahrstraßen, gilt als Sicherheitsraum der an den Bahnkörper angrenzende Teil des Verkehrsraums.
(5) In Haltestellen gilt als Sicherheitsraum der Raum auf den Bahnsteigen, wenn deren Oberkante nicht mehr als 0,5 m über der begehbaren Fläche des Bahnkörpers liegt. Bei größerem Höhenunterschied muß ein Sicherheitsraum entweder auf der anderen Seite des Gleises oder unter dem Bahnsteig angeordnet sein.
Zitat
J. aus Hakenfelde
Wie sieht die Sache denn im Kurven aus? Anders gesagt, wie lautet der höchstzulässige zusätzliche Raumbedarf in Kurven, welchen der Überhang an den Wagenenden (vor / hinter dem ersten/letzten Drehgestell) einnehmen darf? Der Einfachheit halber gehe ich von den Fällen "Zweiachser" und "Vierachser / Großraumwagen" aus.
Zitat
J. aus Hakenfelde
Außerdem, gelten die 30cm immer pro Seite, oder gibt es einen gesonderten Wert für den Bereich zwischen zwei Gleisen, falls es dort keine Einbauten wie z.B. Oberleitungsmasten vorhanden sind?
Re: Fragen (I/2020) 27.03.2020 18:14 |
Zitat
der weiße bim
Der Abstand der beiden FUL im Doppelgleis beträgt demnach mindestens 300 mm. Das Maß von Einbauten kommt noch dazu. Auf beiden Seiten zum Beispiel eines Mittelmastes müssen 150 mm Abstand bis zur Fahrzeugumgrenzung sein.
Re: Fragen (I/2020) 27.03.2020 18:32 |
Zitat
dubito ergo sum
Zitat
der weiße bim
Der Abstand der beiden FUL im Doppelgleis beträgt demnach mindestens 300 mm. Das Maß von Einbauten kommt noch dazu.
Fehlt da eine Null?
Re: Fragen (I/2020) 28.03.2020 17:27 |
Zitat
der weiße bim
Zitat
J. aus Hakenfelde
Der zum Lichtraumprofil zugehörige (seitliche) Sicherheitsraum beträgt meines Wissens 30cm pro Seite.
Das kommt darauf an. Die geltende BOStrab hält sich (im Gegensatz zur früheren DDR-BOstrab) in dieser Frage sehr bedeckt:
Zitat
§ 18 Umgrenzung des lichten Raumes
(1) Der lichte Raum ist der zu jedem Gleis gehörende Raum, der für einen sicheren Betrieb der Fahrzeuge von festen und beweglichen Gegenständen freigehalten werden muß.
(2) Die Umgrenzung des lichten Raumes sowie die lichtraumtechnisch maßgebenden Merkmale der Fahrzeuge und des Gleises müssen so aufeinander abgestimmt sein, daß es in keinem zulässigen Betriebszustand zu gefährdenden Berührungen zwischen Fahrzeugen und Gegenständen sowie zwischen Fahrzeugen auf benachbarten Gleisen kommen kann.
(3) Bei der Ermittlung des Lichtraumbedarfs darf die Wahrscheinlichkeit des Zusammentreffens gleichgerichteter Größtwerte von Einflußfaktoren berücksichtigt werden.
(4) Zwischen der Umgrenzung des lichten Raumes und dem Lichtraumbedarf soll ein Sicherheitsabstand bestehen, der auf die Ermittlungsgenauigkeit des Lichtraumbedarfs abgestellt ist.
Natürlich gibt es auch für die Berliner Straßenbahn solche Festlegungen der Sicherheitsabstände.
Diese Maße legt praktisch jeder Betreiber einer unter das Gesetz fallenden Bahn unter Berücksichtigung des Streckennetzes und der darauf eingesetzten Fahrzeuge in Abstimmung mit der Technischen Aufsichtsbehörde fest. Für die Berliner Straßenbahn gab es bei Einführung der Flexity-Fahrzeuge im Jahr 2009 eine neue Festlegung zum Regellichtraum Straßenbahn, der die Lichtraumumgrenzungslinie (LUL) und die Fahrzeugumgrenzungslinie (FUL) umfasst. Die TAB stimmte nach einer Änderung bezüglich der Höhen am 30.10.2009 zu.
Zitat
§ 19 Sicherheitsräume
(1) Zum Schutz von Personen muß neben jedem Gleis außerhalb der Lichtraumumgrenzung ein Sicherheitsraum vorhanden sein. Er muß vom Gleis aus und durch Türen der Fahrzeuge erreichbar sein. Zwischen zwei Gleisen genügt ein gemeinsamer Sicherheitsraum.
(2) Sicherheitsräume müssen mindestens 0,7 m breit und 2,0 m hoch sein und lotrecht stehen. Bei Abweichungen des Tunnelquerschnitts von der Rechteckform darf die Breite des Sicherheitsraumes im oberen und unteren Bereich geringfügig eingeschränkt sein.
(3) Unterbrechungen von Sicherheitsräumen durch Einbauten, insbesondere durch Stützen oder Signalanlagen, sind auf kurzen Längen zulässig, wenn dabei zwischen den Einbauten und dem Fahrzeug ein Abstand von mindestens 0,45 m vorhanden ist. Dieser Abstand braucht bei Einbauten in gemeinsamen Sicherheitsräumen nach Absatz 1 Satz 3 nur auf einer Seite vorhanden zu sein.
(4) Im Verkehrsraum öffentlicher Straßen, ausgenommen Autobahnen und Kraftfahrstraßen, gilt als Sicherheitsraum der an den Bahnkörper angrenzende Teil des Verkehrsraums.
(5) In Haltestellen gilt als Sicherheitsraum der Raum auf den Bahnsteigen, wenn deren Oberkante nicht mehr als 0,5 m über der begehbaren Fläche des Bahnkörpers liegt. Bei größerem Höhenunterschied muß ein Sicherheitsraum entweder auf der anderen Seite des Gleises oder unter dem Bahnsteig angeordnet sein.
Dein Maß von 30 cm kommt im Gesetz nicht vor. Sicherheitsräume dienen ausschließlich dem Personenschutz. Bei zweigleisigen Straßenbahnstrecken mit Einrichtungswagen liegen diese stets außen. Sicherheitsräume legt der Betreiber mit der Berufsgenossenschaft in den Unfallverhütungsvorschriften fest.
Zitat
Zitat
J. aus Hakenfelde
Außerdem, gelten die 30cm immer pro Seite, oder gibt es einen gesonderten Wert für den Bereich zwischen zwei Gleisen, falls es dort keine Einbauten wie z.B. Oberleitungsmasten vorhanden sind?
Auch das enthält der Regellichtraum. Die FUL ist beidseitig 1250 mm von Gleismitte entfernt, die LUL 1400 mm. Eine Einengung durch temporäre Einbauten von 50 mm wird toleriert.
Der Abstand der beiden FUL im Doppelgleis beträgt demnach mindestens 300 mm. Das Maß von Einbauten kommt noch dazu. Auf beiden Seiten zum Beispiel eines Mittelmastes müssen 150 mm Abstand bis zur Fahrzeugumgrenzung sein.
Zitat
Ich hoffe, mich einigermaßen verständlich ausgedrückt zu haben.
Zitat
J. aus Hakenfelde
Wie sieht die Sache denn im Kurven aus? Anders gesagt, wie lautet der höchstzulässige zusätzliche Raumbedarf in Kurven, welchen der Überhang an den Wagenenden (vor / hinter dem ersten/letzten Drehgestell) einnehmen darf? Der Einfachheit halber gehe ich von den Fällen "Zweiachser" und "Vierachser / Großraumwagen" aus.
Zitat
In Bogengleisen mit Radien vom 1000 m oder darunter gelten genau berechnete Bogenzuschläge. Auch diese werden für den breitesten (bzw. für den am weitesten ausschlagenden) Fahrzeugtyp bemessen und enthalten Aufrundungen für künftige Fahrzeugtypen, bei der BVG derzeit für 2,50 m breite Wagen. Sie werden für die Bogeninnenseite, die Bogenaußenseite und für Gleismittenabstände getrennt ermittelt, aufgerundet und tabellarisch dargestellt. Außerdem gelten noch weitere Zuschläge, wenn die Bogengleise mit Überhöhung ausgeführt sind, sich die Wagen sozusagen "in die Kurve legen". Beim Übergang von der Geraden in Bögen kommt es außerdem auf die Ausführung des Übergangs an (mit oder ohne Übergangsbogen) und beim Wechsel des Radius innerhalb eines Bogengleises auf die Ausbildung eines Korbbogens.
Mit der Zustimmung des Betriebsleiters und der TAB sind diese einmal festgelegten Werte verbindlich für alle Neubauten und Grundinstandsetzungen.
Re: Fragen (I/2020) 28.03.2020 21:56 |
Zitat
J. aus Hakenfelde
Danke zunächst einmal für die ausführlichen Antworten!
Gibt es eine Möglichkeit, diese tabellarischen Bogenzuschläge irgendwo einzusehen?
Re: Fragen (I/2020) 28.03.2020 22:01 |
Zitat
J. aus Hakenfelde
Ich brauche für ein kleines Hobbyprojekt so viele Daten wie nur möglich. Danke im Voraus ;-)
Re: Fragen (I/2020) 29.03.2020 00:20 |