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Tram Turmstraße I - Bauzeitraum ab 08/2021
geschrieben von Arnd Hellinger 
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GraphXBerlin
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Marienfelde
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Nemo
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GraphXBerlin
20 km/h zusammen mit dem Radverkehr? Auweia.


Vermutlich hat man 20 km/h angewiesen damit die Radfahrer gemeinsam mit den Autos auf einer Spur fahren können. Hat auf der Oberbaumbrücke nicht mal einen Tag gehalten, dann hat man unter dem Deckmantel der Sicherheit Regelungen gefunden, die dann nicht mehr den Autoverkehr behindert hatten, sondern von Radfahrern und Fußgängern ignoriert wurde.

Bestimmt sehen wir hier dann auch bald einen verpflichtenden Radweg auf dem Gehweg auf dem aber das Radfahren verboten ist...

Sicherheit geht vor Geschwindigkeit, da sind wir uns sicher einig. Wenn ich mir die Bilder betrachte, halte ich die getroffene Entscheidung für Tempo 20 für vollkommen richtig und notwendig - und sie sollte auch dann offensiv vertreten werden, wenn es Kritik daran gibt.

Außerdem: Gelänge es allen Verkehrsteilnehmern (also außer Laufenden), diesen Bereich mit einer mittleren Reisegeschwindigkeit von 20 km/h zu durchfahren, wäre das beachtlich schnell - womöglich würde sich mancher Autofahrer in Los Angeles über ein derart hohes Tempo freuen,

Marienfelde.
20 km/h sind schon arg langsam und fördern ordentlich Staubildung wenn auch noch Fahrradfahrer auf derselben Spur fahren, die dann selber hinter dem Auto stehen.
So wie ich das sehe ist auf der anderen Seite ein Radfahrstreifen. Und zwei (?) Fahrspuren. Nundenn. Vorteilhafter wäre wenn man mit gelber Markierung rechts einen Radfahrstreifen macht und mittig je eine Autospur. Ich kenne leider die Situation über die ganze Länge der Absperrung nicht und richte mich nur nach dem letzten Bild.
Aber eine einzige Spur Für Auto und Rad mit Höchstgeschwindigkeit 20 gibt nur Stillstand. Vermutlich werden dieRAdfahrer alle den Fußweg nehmen und die Autofahrer schneller als 20 fahren.

Wenn du die Situation nicht (er)kennst, dann solltest du sie vielleicht einfach nicht kommentieren. Eine Verschiebung in den Gegenverkehr geht nicht, weil da das in Betrieb befindliche Gleis (gut auf dem 2. Bild erkennbar) liegt. Und wenn alle Fahrzeuge mit 20 km/h "fließen", dann ist das der allseits propagierte Verkehrtsfluss auf niedrigem Niveau, aber kein Stau. Stau besteht dann, wenn in einen Abschnitt mehr Fahrzeuge ein- als ausfahren.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Schon verrückt, wie wenig Wissenschaft in der Verkehrsplanung anzukommen scheint. Natürlich ist der Verkehrsfluss bei Tempo 20 kaum schlechter als bei Tempo 30, welches wiederum aufgrund geringerer Abstände dieselbe Anzahl Kfz pro Stunde ermöglicht wie bei Tempo 50.
Eine halbwegs aktuelle Abhandlung vom UBA dazu:

[www.umweltbundesamt.de]

Klar ist es "kritisch", Fahrräder und Autos auf einer relativ engen Spur zu führen, aber ein durchschnittlicher Radfahrer fährt zwischen 15 und 25km/h, vermehrt anzutreffende Pedelecs samt menschlichem Gepäck auf dem Sattel sind sogar noch deutlich schneller unterwegs.

Wenn ich ein Mal pro Monat einen Mietwagen bewege, dann fahre ich auch heute in engen 30er-Zonen selbstverständlich HINTER dem Fahrrad, drängle nicht, hupe nicht und quetsche mich auch nicht irgendwie vorbei. Eigentlich sollte das im Jahr 2021 eine Selbstverständlichkeit sein. "Schneller als 20 fahren" wo 20 angeordnet ist, ist übrigens kein Kavaliersdelikt, sondern kann einen ganz schnell vor Gericht bringen und den schwächeren Verkehrsteilnehmer aka Fußgänger / Fahrradfahrer ins Krankenhaus oder unter die Erde. Aber auch das ist eigentlich Allgemeinwissen.
Zitat
m7486

Klar ist es "kritisch", Fahrräder und Autos auf einer relativ engen Spur zu führen,

...allerdings ist es wesentlich kritischer wenn die Spur breiter ist aber nicht breit genug zum sicheren überholen.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 03.09.2021 01:03 von Nemo.
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Absolut. Das steht auch nicht im Widerspruch; die Gefahr von Dränglern oder Überholen unter Zuhilfenahme der Gegenspur ist aber leider existent.
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GraphXBerlin
Aber eine einzige Spur Für Auto und Rad mit Höchstgeschwindigkeit 20 gibt nur Stillstand. Vermutlich werden dieRAdfahrer alle den Fußweg nehmen und die Autofahrer schneller als 20 fahren.

Was es hier m.E. bräuchte, wäre eine deutliche Beschilderung, dass es hier genauso vorgesehen ist, dass Rad- und Autofahrende sich eine Spur teilen und dies bedeutet, dass sie hintereinander her fahren. Die Beschilderung drückt dies zwar irgendwie aus, aber ich ahne schon, dass der Regelfall sein wird, dass hier ohne annähernd auf den Mindestabstand beim Überholen und das Überholverbot zu achten versucht wird, nebeneinander zu fahren. Davor können sich Radfahrende am besten schützen, in dem sie in der gemeinsamen Spur so selbstbewusst und nicht am äußersten Rand fahren, dass ein Überholen nicht in Frage kommt.

Angesichts des knappen verfügbaren Raums wären die Alternativen wohl, irgendein Verkehrsmittel komplett aus der Straße herauszunehmen. Bei der Straßenbahn wäre das mit massiven, mehrjärigen Einschränkungen im Netz verbunden, beim Kfz- und Fahrradverkehr mit einer einige hundert Meter langen Umleitung, die man beiden wohl nicht zumuten wollte. Ansonsten wäre noch die temporäre Enteignung von Vorgärten eine Option gewesen.
Zitat
Lopi2000
...

Angesichts des knappen verfügbaren Raums wären die Alternativen wohl, irgendein Verkehrsmittel komplett aus der Straße herauszunehmen. Bei der Straßenbahn wäre das mit massiven, mehrjärigen Einschränkungen im Netz verbunden ...

Man braucht nicht mehrere Jahre, um die Strecke zu bauen. Man ist an der betreffenden Stelle auch in der jetzigen Planung in ein paar Monaten durch, wenn die Straße komplett gesperrt würde, könnte man eher noch schneller bauen. Allerdings steht ja die Alternative über Alt Moabit und Friedrich-List-Ufer gegenwärtig auch nicht zur Verfügung, daher müssen wir wohl mit der Lösung leben. Man könnte statt des Überholverbots auch ein Fahrradstraßen-Schild aufhängen oder man malt einen Fahrrad-Schutzstreifen in die Mitte der Fahrbahn. Dann wären die Autofahrer vielleicht eher ein wenig zurückhaltender.

Allerdings bekommt man glaube ich dieses Extremrechtsfahren einfach nicht aus den Köpfen der Verkehrsteilnehmer raus - es stand ja auch mal so in der StVO. Da es jedoch nicht alle paar Jahre eine verpflichtende

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.09.2021 14:34 von Nemo.
Zitat
Nemo
Allerdings bekommt man glaube ich dieses Extremrechtsfahren einfach nicht aus den Köpfen der Verkehrsteilnehmer raus - es stand ja auch mal so in der StVO.

Das Rechtsfahrgebot gilt immer noch, steht im §2:
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

so long

Mario
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der weiße bim
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Nemo
Allerdings bekommt man glaube ich dieses Extremrechtsfahren einfach nicht aus den Köpfen der Verkehrsteilnehmer raus - es stand ja auch mal so in der StVO.

Das Rechtsfahrgebot gilt immer noch, steht im §2:
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

Ganz ehrlich: Wenn ich als Radfahrer mich rechts reinquetsche, dann überholen die Autofahrer im Zweifel, verschätzen sich beim Abstand und nieten mich um. Sicherer ist immer, die Spur voll auszunutzen und damit den Gedanken ans Überholen einfach von vornherein zu blockieren.
Wenn ein Autofahrer einen Radfahrer überholt, muss er 1,5 Meter Abstand halten.
Wenn ein Radfahrer einen Autofahrer überholt, muss er dann auch 1,5 Meter Abstand halten?

Bäderbahn
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Bäderbahn
Wenn ein Autofahrer einen Radfahrer überholt, muss er 1,5 Meter Abstand halten.
Wenn ein Radfahrer einen Autofahrer überholt, muss er dann auch 1,5 Meter Abstand halten?

Ja.

Viele Grüße
Arnd
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Bäderbahn
Wenn ein Autofahrer einen Radfahrer überholt, muss er 1,5 Meter Abstand halten.
Wenn ein Radfahrer einen Autofahrer überholt, muss er dann auch 1,5 Meter Abstand halten?

Eigentlich schon, ja. Heißt im Zweifel am Stauende warten, wie alle anderen. Aber das knappe seitliche Überholen ist etwas, was sehr verbreitet ist. Ich bin ja keine Ausnahme, muss ich zugeben. Da wird im Zweifel auf Schrittgeschwindigkeit abgebremst und langsam vorbeigezogen, sodass nichts und niemand zu schaden kommt. Es ist aber genau genommen ein Regelverstoß.
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
Bäderbahn
Wenn ein Autofahrer einen Radfahrer überholt, muss er 1,5 Meter Abstand halten.
Wenn ein Radfahrer einen Autofahrer überholt, muss er dann auch 1,5 Meter Abstand halten?

Ja.

Nein!

Rad Fahrende dürfen auch weiterhin verkehrsbedingt rechts an haltenden oder langsam fahrenden Autos vorbeifahren, sofern das der Platz zulässt. Und diese Unterscheidung unterliegt einer einfachen Logik. Wer Rad fährt, sieht, was vor einem passiert und kann seine Fahrweise daher entsprechend anpassen, ggf. auch stehen bleiben. Fahrzeuge, die Rad Fahrende überholen können dagegen sehr überraschend sein und z.B. dafür sorgen, dass sich der Rad Fahrende erschreckt und den Lenker verzieht. Möglich wäre auch, dass eine Windböe den Fahrstil beeinflusst. Hinzu kommt das klassische Thema der größeren Verletzungsgefahr, je höher die Geschwindigkeit und die Geschwindigkeitsdifferenz ist.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
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der weiße bim
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Nemo
Allerdings bekommt man glaube ich dieses Extremrechtsfahren einfach nicht aus den Köpfen der Verkehrsteilnehmer raus - es stand ja auch mal so in der StVO.

Das Rechtsfahrgebot gilt immer noch, steht im §2:
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

Oh, ich hätte gar nichts dagegen, wenn an beschriebener Stelle ein Polizist der Meinung sein sollte, mir ein Bußgeld für mittiges Fahren in der Spur aufdrücken zu wollen. Er sollte fortan nur gut aufpassen, dass sich auch alle motorisierten Verkehrsteilnehmer an das ausgeschilderte Tempolimit und das Überholverbot halten, denn sollte an dieser Stelle dann auch nur ein Verkehrsteilnehmer zuschaden kommen, geht eine (selbstverständlich anonymisierte) Kopie des Bußgeldbeleges an diverse Medien und Verbände. Ich denke abseits vom Vierbuchstabenschmierblatt und der ADAC-Postille wird sich das Verständnis in sehr engen Grenzen halten, wenn einerseits für die Verletzung von §2 StVO an einer Stelle, wo ohnehin Überholverbot angeordnet ist, kassiert wird, und andererseits dann Verkehrsteilnehmer, die sich an genau dieser Stelle an die Regeln halten, nicht vor fahrlässiger (oder wenn man manche Beiträge liest: eventuell vorsätzlicher) Körperverletzung oder Tötung geschützt werden.
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Slighter
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Bäderbahn
Wenn ein Autofahrer einen Radfahrer überholt, muss er 1,5 Meter Abstand halten.
Wenn ein Radfahrer einen Autofahrer überholt, muss er dann auch 1,5 Meter Abstand halten?

Eigentlich schon, ja. Heißt im Zweifel am Stauende warten, wie alle anderen. Aber das knappe seitliche Überholen ist etwas, was sehr verbreitet ist. Ich bin ja keine Ausnahme, muss ich zugeben. Da wird im Zweifel auf Schrittgeschwindigkeit abgebremst und langsam vorbeigezogen, sodass nichts und niemand zu schaden kommt. Es ist aber genau genommen ein Regelverstoß.

Nein. Die Abstandsregel gilt nur im ersten Fall.

"Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m."

https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/93-5-ueberholen
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der weiße bim
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Nemo
Allerdings bekommt man glaube ich dieses Extremrechtsfahren einfach nicht aus den Köpfen der Verkehrsteilnehmer raus - es stand ja auch mal so in der StVO.

Das Rechtsfahrgebot gilt immer noch, steht im §2:
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

Nun heißt das allerdings nicht, dass man bedingungslos am allerrechtesten Rand fahren muss, sondern unter Einhaltung eines Sicherheitsabstands (in dem Fall zum Bauzaun). Der könnte ja umkippen ;-) Hilfsweise hängt man sich an einen anderen Radfahrer dran, denn "(4) Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden" :-)
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Jay
Rad Fahrende dürfen auch weiterhin verkehrsbedingt rechts an haltenden oder langsam fahrenden Autos vorbeifahren, sofern das der Platz zulässt. Und diese Unterscheidung unterliegt einer einfachen Logik.

Logisch ist das. Die aktuelle StVO sagt aber im §5:
(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

Sobald sich Fahrzeuge bewegen, dürfen sie rechts also nicht überholt werden. Schon gar nicht, wenn sie die Änderung der Fahrtrichtung durch Rechtsblinken anzeigen. Das ist auch logisch.
Und bei stehenden Fahrzeugen besteht unter Umständen die Möglichkeit, dass rechts jemand aussteigt und dazu die Tür öffnet. Daher die mäßige Geschwindigkeit und die besondere Vorsicht. Der "ausreichende Raum" soll nach verschiedenen Auslegungen einen Meter nicht unterschreiten.

so long

Mario
Könnten wir nun langsam wieder zum eigentlichen Thema zurückkehren?
Wieder mal was gelernt. Danke an alle, die meine Fehlannahme korrigiert haben. Jetzt fährts sich entspannter am Stauende vorbei. Zurück zum Thema..
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hansaplatz
Könnten wir nun langsam wieder zum eigentlichen Thema zurückkehren?

Gerne. Welche Neuigkeiten aus der Turmstraße möchtest du uns denn so dringend mitteilen, die nicht die - wirklich kurze - Klärung des Nebenthemas abwarten können?
Zitat
VvJ-Ente
Oh, ich hätte gar nichts dagegen, wenn an beschriebener Stelle ein Polizist der Meinung sein sollte, mir ein Bußgeld für mittiges Fahren in der Spur aufdrücken zu wollen. Er sollte fortan nur gut aufpassen, dass sich auch alle motorisierten Verkehrsteilnehmer an das ausgeschilderte Tempolimit und das Überholverbot halten, denn sollte an dieser Stelle dann auch nur ein Verkehrsteilnehmer zuschaden kommen, geht eine (selbstverständlich anonymisierte) Kopie des Bußgeldbeleges an diverse Medien und Verbände. Ich denke abseits vom Vierbuchstabenschmierblatt und der ADAC-Postille wird sich das Verständnis in sehr engen Grenzen halten, wenn einerseits für die Verletzung von §2 StVO an einer Stelle, wo ohnehin Überholverbot angeordnet ist, kassiert wird, und andererseits dann Verkehrsteilnehmer, die sich an genau dieser Stelle an die Regeln halten, nicht vor fahrlässiger (oder wenn man manche Beiträge liest: eventuell vorsätzlicher) Körperverletzung oder Tötung geschützt werden.

Was ist denn das für eine Denkweise? Die Fehler der anderen rechtfertigen die eigenen?

x--x--x--x

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