Re: Tram Turmstraße I - Bauzeitraum ab 08/2021 11.01.2023 16:49 |
Zitat
ECG7C
Diese 25 liegen übrigens am oberen Ende der durchschnittlichen Geschwindigkeit eines Radfahrers aber egal, Hauptsache rummeckern:
[www.google.com]
Re: Tram Turmstraße I - Bauzeitraum ab 08/2021 11.01.2023 16:50 |
Zitat
hvhasel
P.S. Wo wir hier in einem Straßenbahn-Thread sind: Eigentlich könnte man das Warnblinken bei bestimmten Haltestellen wie z.B. in der Dörpfeldstraße doch auch um Straßenbahnen erweitern?
Re: Tram Turmstraße I - Bauzeitraum ab 08/2021 11.01.2023 18:21 |
Re: Tram Turmstraße I - Bauzeitraum ab 08/2021 11.01.2023 18:56 |
Re: Tram Turmstraße I - Bauzeitraum ab 08/2021 11.01.2023 22:22 |
Re: Tram Turmstraße I - Bauzeitraum ab 08/2021 11.01.2023 22:25 |
Re: Tram Turmstraße I - Bauzeitraum ab 08/2021 11.01.2023 22:25 |
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Jay
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VvJ-Ente
[...]
So lange es Haltestellen wie Wassermannstr. gibt, wo Fahrzeuge, die mindestens zehnmal so schwer wie ein Radfahrer sind, mit 60+x mitten durch den Fahrgastwechsel brettern, ist jede "Argumentation" mit der Sicherheit der Fahrgäste Dummfug und André hat völlig recht.
Ich sehe hier ein gesamtgesellschaftliches Problem. Und nein, nur weil Autofahrer noch schlimmer als Radfahrer sind, heißt das nicht, dass die Ignoranz gegenüber Fußgängern/Fahrgästen weniger schlimm wäre. Die autozentrierte StVO stellt hier klare Regeln zugunsten der Fußgänger auf. Komischerweise sind gewisse Parteien, die sonst immer laut "Law and Order" brüllen, an dieser Stelle ganz still. Insofern scheint die Macht des Stärkeren/Anarchie im Straßenverkehr offensichtlich mindestens geduldet, wenn nicht gar gewünscht zu sein. So lange sich diese Mentalität nicht ändert, bleiben "wir" Fahrgäste Freiwild.
Re: Tram Turmstraße I - Bauzeitraum ab 08/2021 12.01.2023 00:57 |
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VvJ-Ente
Beim Autoverkehr gibt es diese Eingriffe aber nicht. Wenn da mal die Verkehrsbehörde zu dem Schluss kommt, dass es zu viele Autofahrer gibt, die zu doof sind, die StVO zu verstehen, verschlechtert man lieber die Situation für alle Fahrgäste, in dem die Haltestelle eine hübsche Pförtnerampel bekommt, an der die Bahn erstmal 3 Minuten steht, bevor die Fahrgäste rausgelassen werden...
Re: Tram Turmstraße I - Bauzeitraum ab 08/2021 12.01.2023 08:29 |
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hansaplatz
Filigrane Dachkonstruktion sieht anders aus. Aber der aktuelle Fortschritt lässt auf eine termingerechte Eröffnung hoffen.
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der weiße bim
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VvJ-Ente
Beim Autoverkehr gibt es diese Eingriffe aber nicht. Wenn da mal die Verkehrsbehörde zu dem Schluss kommt, dass es zu viele Autofahrer gibt, die zu doof sind, die StVO zu verstehen, verschlechtert man lieber die Situation für alle Fahrgäste, in dem die Haltestelle eine hübsche Pförtnerampel bekommt, an der die Bahn erstmal 3 Minuten steht, bevor die Fahrgäste rausgelassen werden...
Es gibt auch Gegenbeispiele, wo die Programmierung der Straßenbahn ohne Wartezeit Einfahrt in den Haltstellenbereich gewährt und dem Individualverkehr (egal ob motorisiert oder nicht) dabei ein rotes Lichtzeichen zeigt. In Heinersdorf stadteinwärts klappt das so gut, dass die Straßenbahn der Linie M2 nach dem Fahrgasteinstieg schon wieder um die Ecke in die Schwierzinastraße abgebogen ist, wenn die Auto-, Fahrrad- und Busfahrer wieder grün erhalten.
Leider triffts auch den Bus Linie X54, der in Heinersdorf das Mehrfache an Fahrgästen wie die MetroTram-Linie M2 befördert. Erreicht der Bus zeitgleich mit der Straßenbahn die Haltestelle, muss er an der Pförtnerampel fast einen Umlauf auf die Freigabe warten und kann erst dann seine Haltestelle bedienen, danach ist an der Kirche wieder rot und noch ein Umlauf vergeht bis zur Weiterfahrt. 2 Minuten Aufenthalt vor Rotlicht.
In Gegenrichtung gibt es nur aussteigende Fahrgäste aus der M2, parallel zur Freigabe für den IV, aber keine Pförtnerampel - nicht ungefährlich. Dafür behindert sich der ÖV nicht gegenseitig.
Re: Tram Turmstraße I - Bauzeitraum ab 08/2021 12.01.2023 08:33 |
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Krumme Lanke
Dass aber Autofahrer generell nicht für das Fehlverhalten Einiger bestraft werden sehe ich ebenfalls anders als VvJ-Ente , denn da gibt's genügend Beispiele für. Beim Fahrrad gibt's aber viel häufiger medialen Aufruhr und besonders seitens Vollblutautofahrern muss man sich selbst bei defensiver Fahrweise so Einiges gefallen lassen. Darum finde ich es äußerst ungerechtfertigt, dass man als Radfahrer in der Verkehrsplanung so stiefmütterlich behandelt wird.
Re: Tram Turmstraße I - Bauzeitraum ab 08/2021 12.01.2023 08:37 |
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hansaplatz
Filigrane Dachkonstruktion sieht anders aus.
Re: Tram Turmstraße I - Bauzeitraum ab 08/2021 12.01.2023 10:02 |
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VvJ-Ente
Aber auf der einen Seite rechtfertigt man Verschlechterungen wie abstruse Wegführungen für alle Radfahrer mit dem Fehlverhalten einiger. Beim Autoverkehr gibt es diese Eingriffe aber nicht.
Re: Tram Turmstraße I - Bauzeitraum ab 08/2021 12.01.2023 10:51 |
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Florian Schulz
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VvJ-Ente
Aber auf der einen Seite rechtfertigt man Verschlechterungen wie abstruse Wegführungen für alle Radfahrer mit dem Fehlverhalten einiger. Beim Autoverkehr gibt es diese Eingriffe aber nicht.
Wie muss man in diesem Kontext den Haltestellenumbau Bahnhofstraße/ Seelenbinder Straße bewerten? Vorgezogene Haltestelleninsel auf einer vormals zweispurigen Straße zwingt den Autoverkehr, hinter der Straßenbahn zu bleiben und dürfte seine Ursachen v.a. im Fehlverhalten einiger Autofahrer haben.
Re: Tram Turmstraße I - Bauzeitraum ab 08/2021 12.01.2023 11:16 |
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Jay
Nö. Die Bewertung ist viel einfacher. Barrierefreiheit ist gemäß PBefG Pflicht. Größere Änderungen der Gleisachse von mehr als ca. 1 Meter sind planfeststellungspflichtig. Daher wurde die "einfache" Variante gewählt und die Gleislage nur marginal angepasst, um ein Haltestellenkap zu installieren und so ein Planrechtsverfahren zu umgehen.
Re: Tram Turmstraße I - Bauzeitraum ab 08/2021 12.01.2023 13:02 |
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Florian Schulz
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Jay
Nö. Die Bewertung ist viel einfacher. Barrierefreiheit ist gemäß PBefG Pflicht. Größere Änderungen der Gleisachse von mehr als ca. 1 Meter sind planfeststellungspflichtig. Daher wurde die "einfache" Variante gewählt und die Gleislage nur marginal angepasst, um ein Haltestellenkap zu installieren und so ein Planrechtsverfahren zu umgehen.
Dann anders formuliert: Wie sähe eine umgebaute Haltestelle aus, deren Bau man mit Eingriff in den Autoverkehr begründen würde? Gerne auch als best-practise-Beispiel.
Re: Tram Turmstraße I - Bauzeitraum ab 08/2021 12.01.2023 13:38 |
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Jumbo
Die StVO spricht nur von Linienbussen, bei denen das Warnblinklicht an Haltstellen eine besondere Bedeutung hat. In Nordhausen habe ich allerdings auch schon beobachtet, dass die Straßenbahnen bei straßenbündigen Haltestellen warnblinken.
Re: Tram Turmstraße I - Bauzeitraum ab 08/2021 12.01.2023 14:48 |
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def
Vor allem werden Radfahrende, die gegen die StVO verstoßen, ja gern als Argument gegen neue Radwege genommen. Das ist auf intellektuellem Niveau eigentlich dermaßen erbärmlich, dass man darauf gar nicht eingehen dürfte - leider funktioniert es aber.
Re: Tram Turmstraße I - Bauzeitraum ab 08/2021 12.01.2023 14:52 |
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B-V 3313
Zitat
def
Vor allem werden Radfahrende, die gegen die StVO verstoßen, ja gern als Argument gegen neue Radwege genommen. Das ist auf intellektuellem Niveau eigentlich dermaßen erbärmlich, dass man darauf gar nicht eingehen dürfte - leider funktioniert es aber.
Dann kannst du mir bei meinem Problem vielleicht helfen. Ich laufe in der Holzmarktstraße (Mitte) mit einem Kollegen und wir unterhalten uns über das Für (ich) und Wider (er) über den geschützten Radweg. Dabei werden wir dreimal von recht schnellen Gehwegradlern überholt und einmal dabei sogar angeklingelt. Da gehen mir die Argumente aus.
Re: Tram Turmstraße I - Bauzeitraum ab 08/2021 12.01.2023 15:21 |
Zitat
def
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B-V 3313
Zitat
def
Vor allem werden Radfahrende, die gegen die StVO verstoßen, ja gern als Argument gegen neue Radwege genommen. Das ist auf intellektuellem Niveau eigentlich dermaßen erbärmlich, dass man darauf gar nicht eingehen dürfte - leider funktioniert es aber.
Dann kannst du mir bei meinem Problem vielleicht helfen. Ich laufe in der Holzmarktstraße (Mitte) mit einem Kollegen und wir unterhalten uns über das Für (ich) und Wider (er) über den geschützten Radweg. Dabei werden wir dreimal von recht schnellen Gehwegradlern überholt und einmal dabei sogar angeklingelt. Da gehen mir die Argumente aus.
Hast Du meinen Beitrag eigentlich inhaltlich erfasst oder ist das nicht erforderlich, um zu antworten? Es ist völlig egal, ob ihr euch gerade über das Für und Wider geschützter Radwege, den Ukraine-Krieg oder Corona-Maßnahmen und -Hilfen unterhalten habt: der Umstand, dass es Radfahrende gibt, die gegen die StVO verstoßen, hat mit der Frage geschützter Radwege exakt nichts zu tun. Oder hast Du schon mal die "Argumente" "Bevor wir neue Autobahnen bauen, sollten sich Autofahrende erstmal an Tempolimits halten!" oder "Der Ku'damm-Raser hat einen Menschen getötet, stoppt die A100!" gehört?
Re: Tram Turmstraße I - Bauzeitraum ab 08/2021 12.01.2023 15:24 |
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Krumme Lanke
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Florian Schulz
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Jay
Nö. Die Bewertung ist viel einfacher. Barrierefreiheit ist gemäß PBefG Pflicht. Größere Änderungen der Gleisachse von mehr als ca. 1 Meter sind planfeststellungspflichtig. Daher wurde die "einfache" Variante gewählt und die Gleislage nur marginal angepasst, um ein Haltestellenkap zu installieren und so ein Planrechtsverfahren zu umgehen.
Dann anders formuliert: Wie sähe eine umgebaute Haltestelle aus, deren Bau man mit Eingriff in den Autoverkehr begründen würde? Gerne auch als best-practise-Beispiel.
Indem die Straße für PKW gesperrt wird.