Re: Ausschreibung S-Bahn II. 31.01.2024 07:04 |
Re: Ausschreibung S-Bahn II. 31.01.2024 10:09 |
Re: Ausschreibung S-Bahn II. 31.01.2024 14:42 |
Re: Ausschreibung S-Bahn II. 31.01.2024 15:06 |
Re: Ausschreibung S-Bahn II. 31.01.2024 15:32 |
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Arnd Hellinger
Könnten DB/Stadler/Siemens nicht ganz einfach im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs anbieten, einen Teil der künftig zu liefernden 483/484 (oder wie die dann auch immer eingereiht werden mögen) bei Bombtom bauen in Untervergabe bauen zu lassen?
Dadurch sparte man sich einerseits unkalkulierbare Verfahrensdauern und andererseits käme das französische Unternehmen an einen größeren Auftrag, ohne mit eigenen Entwicklungskosten etc. ins Risiko gehen zu müssen. Es hätten also eigentlich alle Beteiligten einen Nutzen daraus...
Re: Ausschreibung S-Bahn II. 31.01.2024 16:51 |
Re: Ausschreibung S-Bahn II. 31.01.2024 16:56 |
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Taktverdichtung
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Adenosin
Jo, füge ich hier mal ein, weil da sehr interessante Dinge angesprochen werden, die hier gar nicht diskutiert werden. Da würde mich aber mal interessieren, was die Mitforisten darüber denken. Kurzzusammenfassung: Wenn die Ausschreibung bei der S-Bahn weiterhin nicht vorrankommt, dann sieht es Ende des Jahrzehnts möglicherweise zappenduster aus, weil dann ein Wagenmangel droht bei der S-Bahn.
So hat man sich das wohl vor vier Jahren vermutlich nicht vorgestellt.
Fun Fact: Während in Berlin die Grünen Treiber der S-Bahn-Ausschreibung waren, denken die Hamburger Grünen über ein landeseigenes SPNV-Unternehmen nach.
Bisher wurde doch hier im Forum nur davon gesprochen, dass die 480er eventuell nicht länger mitmachen, die 481er müssten doch sicherlich noch ein par Jahre länger als geplant fahren können. Die sind doch nicht so alt und wurden ja erst gerade redesignt. Wenn man die Änderungen vom letzten Dezember wieder zurücknimmt (3/4-Züge auf S1- und S2-Verstärker, 1/2-Züge auf der S26 und Zurückziehung der S3-Verstärker wieder bis Ostbahnhof, sowie Reduzierung der HVZ-Verstärker) und eventuell noch kleinere andere Sachen kürzt (S75 bis Lichtenberg, S47* als Stummel-Pendellinie, S8* in der HVZ nur bis Grünau, S85 in der HVZ nur bis Schöneweide, ggf. Koppelung mit der S47), müsste man doch hinkommen.
Das ist natürlich alles nicht schön, Berlin wächst und wir brauchen für die Verkehrswende ja mehr ÖPNV und nicht weniger, ich will das nicht beschönigen, aber "zappenduster" wird es nicht und Vergleiche zur S-Bahnkrise 2009 (die in einem anderen Post indirekt hervorkamen) sind doch übertrieben. Damals wurde die gesammte Stadtbahn nicht betrieben und alle anderen Linien fuhren maximal im 20-Minutentakt. Davon dürften wir doch noch weit entfernt sein, oder?
* Wenn der Besteller erlaubt, dass Leistungen zwischen den Verträgen getauscht werden können.
Re: Ausschreibung S-Bahn II. 01.02.2024 21:16 |
Zitat
Nemo
Man muss sich halt auch mal entscheiden, was man möchte. Die beliebteste Option - die freihändige Vergabe an die Staatsbahn ist illegal. Was bleibt ist eine anständige Ausschreibung oder eine Kommunalisierung - wobei das Netz dann bei DB Netz bleibt. Letztere ist der einzige Weg, den Ausschreibungsquatsch nicht mehr machen zu müssen.
Meiner Ansicht nach sollte man den Weg der Kommunalisierung gehen. Für die 480er und 481 macht man der DB ein Angebot zum doppelten Schrottpreis und die Betriebshöfe erklärt man zu Waldgebieten, wenn die DB hier nicht beim Verkauf mitmacht. Dafür muss man allerdings die Betriebshofplanung in Buch, Waßmannsdorf und Fredersdorf bis zur Baureife voranbringen, was man aber auch im Ausschreibungsfall machen muss, sofern man ernsthafte Bewerber haben möchte.
Re: Ausschreibung S-Bahn II. 01.02.2024 21:20 |
Sie sind dann illegal, wenn sich die Staatsbahn noch an weiteren Ausschreibungen beteiligt.Zitat
Marienfelde
Zitat
Nemo
Man muss sich halt auch mal entscheiden, was man möchte. Die beliebteste Option - die freihändige Vergabe an die Staatsbahn ist illegal. Was bleibt ist eine anständige Ausschreibung oder eine Kommunalisierung - wobei das Netz dann bei DB Netz bleibt. Letztere ist der einzige Weg, den Ausschreibungsquatsch nicht mehr machen zu müssen.
Meiner Ansicht nach sollte man den Weg der Kommunalisierung gehen. Für die 480er und 481 macht man der DB ein Angebot zum doppelten Schrottpreis und die Betriebshöfe erklärt man zu Waldgebieten, wenn die DB hier nicht beim Verkauf mitmacht. Dafür muss man allerdings die Betriebshofplanung in Buch, Waßmannsdorf und Fredersdorf bis zur Baureife voranbringen, was man aber auch im Ausschreibungsfall machen muss, sofern man ernsthafte Bewerber haben möchte.
Die freihändige Vergabe an die Staatsbahn ist illegal - stimmt das denn? Was ist denn mit der CFL und der ÖBB? Außerdem noch der Hinweis auf Artikel 5 Abs. 6 der Verordnung Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates:
Re: Ausschreibung S-Bahn II. 01.02.2024 21:30 |
Zitat
Nemo
Sie sind dann illegal, wenn sich die Staatsbahn noch an weiteren Ausschreibungen beteiligt.Zitat
Marienfelde
Zitat
Nemo
Man muss sich halt auch mal entscheiden, was man möchte. Die beliebteste Option - die freihändige Vergabe an die Staatsbahn ist illegal. Was bleibt ist eine anständige Ausschreibung oder eine Kommunalisierung - wobei das Netz dann bei DB Netz bleibt. Letztere ist der einzige Weg, den Ausschreibungsquatsch nicht mehr machen zu müssen.
Meiner Ansicht nach sollte man den Weg der Kommunalisierung gehen. Für die 480er und 481 macht man der DB ein Angebot zum doppelten Schrottpreis und die Betriebshöfe erklärt man zu Waldgebieten, wenn die DB hier nicht beim Verkauf mitmacht. Dafür muss man allerdings die Betriebshofplanung in Buch, Waßmannsdorf und Fredersdorf bis zur Baureife voranbringen, was man aber auch im Ausschreibungsfall machen muss, sofern man ernsthafte Bewerber haben möchte.
Die freihändige Vergabe an die Staatsbahn ist illegal - stimmt das denn? Was ist denn mit der CFL und der ÖBB? Außerdem noch der Hinweis auf Artikel 5 Abs. 6 der Verordnung Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates:
Re: Ausschreibung S-Bahn II. 01.02.2024 21:32 |
Re: Ausschreibung S-Bahn II. 01.02.2024 21:46 |
Re: Ausschreibung S-Bahn II. 01.02.2024 22:58 |
Zitat
Marienfelde
Was meint Ihr denn überhaupt? Europarecht demnach doch wohl nicht, sondern deutsches Recht? Das ließe sich aber doch ändern? Schließlich werden in diesem Land von der Politik jeden Tag haufenweise "Vorschläge" in die Debatte gebracht, die nach dem derzeitigen Rechtsstand "illegal" sind (was keineswegs eine neue Erscheinung ist)?
Re: Ausschreibung S-Bahn II. 01.02.2024 23:01 |
Das Problem ist halt, dass es Bundesrecht ist. Da gibt es dann zu viele Spieler, um eine Änderung durchzuführen, die uns genehm ist, da fehlen einfach die Mehrheiten. Mit einer FDP ist eine Abkehr von der Marktwirtschaft außerhalb vom MIV nicht zu machen und den anderen Parteien ist das einfach nicht wichtig genug.Zitat
Marienfelde
Was meint Ihr denn überhaupt? Europarecht demnach doch wohl nicht, sondern deutsches Recht? Das ließe sich aber doch ändern? Schließlich werden in diesem Land von der Politik jeden Tag haufenweise "Vorschläge" in die Debatte gebracht, die nach dem derzeitigen Rechtsstand "illegal" sind (was keineswegs eine neue Erscheinung ist)?
Re: Ausschreibung S-Bahn II. 01.02.2024 23:46 |
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
Marienfelde
Was meint Ihr denn überhaupt? Europarecht demnach doch wohl nicht, sondern deutsches Recht? Das ließe sich aber doch ändern? Schließlich werden in diesem Land von der Politik jeden Tag haufenweise "Vorschläge" in die Debatte gebracht, die nach dem derzeitigen Rechtsstand "illegal" sind (was keineswegs eine neue Erscheinung ist)?
Ach Leute, es ist doch hier schon zigfach durchgekaut worden, dass nicht das EU-Recht eine Direktvergabe (an wen auch immer) verhindert, sondern sich der deutsche Bundesgerichtshof in einem 2009 von Abellio gegen den VRR angestrengtem Verfahren auf das deutsche Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) berufen hat, welches eben Eisenbahn-Personenverkehre nicht explizit aus seinem Geltungsbereich ausschließt. Aus diesem Nicht-Ausschluss leitete der BGH dann halt die Anwendungspflicht des Wettbewerbsrechts auf SPNV-Vergaben ab.
Das ist eine zwar unter Juristen weit verbreitete, aber doch nicht gänzlich unumstrittene Ansicht und möglicherweise - auch im Lichte der teils äußerst negativen Praxiserfahrungen mit wettbewerblich durchgeführten SPNV-Vergaben - entschiede der BGH ja auch ganz anders, müsste er sich - beispielsweise im Fall "S-Bahn Berlin" - in naher Zukunft erneut mit dieser Rechtsfrage befassen. Es wäre indes nicht das erste Mal, dass ein letztinstanzliches Gericht dieselbe bzw. eine sehr ähnliche Frage nach mehreren Jahren anders entscheidet.
Re: Ausschreibung S-Bahn II. 02.02.2024 02:41 |
Zitat
gt670dn
SPNV-Leistungen des baden-württembergischen "Netz 7a" Stadtbahn Karlsruhe wurde auch an einen kommunalen Betreiber direkt vergeben, unter anderem wegen Spezial-Infrastruktur und Spezial-Fahrzeugen, wie in Berlin auch der Fall ist. Da musste man sogar extra noch das Konstrukt "Gruppe von Behörden" bilden um verschiedene Bundesländer, Kreis und Kommunen als einen Aufgabenträger zusammenzufassen. Das bräuchte es in Berlin ja gar nicht.
Re: Ausschreibung S-Bahn II. 02.02.2024 09:03 |
Zitat
Jumbo
Zitat
gt670dn
SPNV-Leistungen des baden-württembergischen "Netz 7a" Stadtbahn Karlsruhe wurde auch an einen kommunalen Betreiber direkt vergeben, unter anderem wegen Spezial-Infrastruktur und Spezial-Fahrzeugen, wie in Berlin auch der Fall ist. Da musste man sogar extra noch das Konstrukt "Gruppe von Behörden" bilden um verschiedene Bundesländer, Kreis und Kommunen als einen Aufgabenträger zusammenzufassen. Das bräuchte es in Berlin ja gar nicht.
Da die S-Bahn ja auch außerhalb Berlins eine gewisse Verkehrsleistung erbringt, frage ich mich, ob eine Direktvergabe des gesamten S-Bahn-Betriebs an die Berliner Anstalt öffentlichen Rechts BEHALA möglich ist. (Die BVG, die meiner Erinnerung nach mal als EVU zugelassen war, finde ich in der aktuellen Liste beim Eisenbahnbundesamt nicht mehr).
Re: Ausschreibung S-Bahn II. 02.02.2024 09:08 |
Re: Ausschreibung S-Bahn II. 02.02.2024 09:22 |
Re: Ausschreibung S-Bahn II. 02.02.2024 09:35 |
Zitat
Bauart Bernau
Hallo!
Das ganze rechtsstaatliche Ausschreibegehampel passt zum Gesamtbild der Gesellschaft und es wäre wohl ein Wunder wenn es beim Schienenverkehr zugunsten einer schnellen kostensparenden umweltgünstigen Lösung der Mobilitätsprobleme nicht erforderlich wäre.
Aber wer zum Teufel hat die hirnrissige Idee gehabt, daß die S-Bahn zur Wahrung von Rechtsstaat, Demokratie, Menschen-, Bürger- und sonstigen Rechten in drei Teile zerlegt werden muß?
Grüße