Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
S4: Neuigkeiten und Diskussionen
geschrieben von LevHAM 
Zitat
flor!an
Naja das ist aber schon reichlich quatschig. Nur weil die heutigen Bewohner sich vielleicht entscheiden würden dass sie keine Lärmschutz wollen/brauchen, heißt es ja nicht dass dort nicht Mal jemand anderes einzieht der das Gegenteil möchte. Würde man dann wieder eine auf (oder gar eine ab-) bauen?

Und sowieso sind alle Personen die irgendwann mal in die Nähe einer bestehenden Strecke gezogen sind nunmal das Glücksspiel eingegangen, dass der Verkehr sich auf dieser irgendwann mal erhöhen oder verringern wird. Nur deswegen waren die Grundstücke vermutlich im Vergleich zu anderen weit aus günstiger.

So ist es. Der Lärmschutz ist vorgeschrieben, der lässt sich nicht umgehen. Ist auch richtig so, der Lärm breitet sich ja über die direkten Anliegergrunfstücke hinaus aus. Der Ahrensburger Stadtrat kann das Recht der Anwohner jedenfalls nicht aushebeln, und die direkten Anwohner auch nicht.

Was einige in Ahrensburg wohl vergessen: wenn die S4 nicht gebaut würde, dann würde der Lärm dennoch durch die vermehrten Guterzüge nach Fertigstellung des Fehmarn-Belt-Tunnels stark zunehmen, ohne dass es zu Lärmschutzmaßnahmen kommt.

Es wäre also nicht klug, die S-Bahn durch Klagen zu verzögern oder gar zu verhindern.
Zitat
slhh
Jedem einzelnen Anwohner kann man dieses Recht natürlich nicht gewähren, da der Schall über sein Grundstück zumeist auch Nachbarn betrifft.
Naja, aber die Lärmschutzwand beeinträchtigt die einzelnen Anwohner auch sehr stark. Ich wohne (wieder) an einer Eisenbahnstrecke, schaue gerne auf die Züge runter und habe mit dem Lärm kein Problem. Ich würde eine Lärmschutzwand schon als was ziemlich negatives sehen dass ich nicht haben will.

Zitat
slhh
Gemeinsam sollten die Anwohner aber schon Wahlmöglichkeiten haben, wobei dass kein völliger Verzicht auf Schallschutz sein muss, sondern auch passiver Schallschutz sein könnte,
An sich eine gute Idee. Aber ein Problem wäre die Gewichtung - hat jemand der 20m von der Strecke weg wohnt weniger Stimme als jemand der direkt an der Strecke wohnt? Wo würde die Grenze gezogen?

Zitat
flor!an
Nur weil die heutigen Bewohner sich vielleicht entscheiden würden dass sie keine Lärmschutz wollen/brauchen, heißt es ja nicht dass dort nicht Mal jemand anderes einzieht der das Gegenteil möchte. Würde man dann wieder eine auf (oder gar eine ab-) bauen?
Natürlich nicht. Man baut ja auch jetzt keine Lärmschutzwand an bestehenden Strecken nur weil da mal Leute ausziehen und einziehen.

Zitat
Computerfreak
Es wäre wirklich gut, wenn in Hoheneichen endlich die Bahnsteigkanten erneuert werden würden. Dort sind noch die alten ohne Schutzraum
Hoheneichen ist doch auf der anderen Seite offen, oder? Braucht es dann denn einen Schutzraum unter der Kante?

Zitat
Neu Wulmstorf
Was einige in Ahrensburg wohl vergessen: wenn die S4 nicht gebaut würde, dann würde der Lärm dennoch durch die vermehrten Guterzüge nach Fertigstellung des Fehmarn-Belt-Tunnels stark zunehmen, ohne dass es zu Lärmschutzmaßnahmen kommt.
Ich würde mal sagen, 90% von den Leuten die gegen Eisenbahnlärm klagen denken nicht so weit voraus. Und 95% verursachen noch viel mehr Lärm für andere Leute mit ihrem eigenen Auto...
Zitat
christian schmidt
...
Zitat
Computerfreak
Es wäre wirklich gut, wenn in Hoheneichen endlich die Bahnsteigkanten erneuert werden würden. Dort sind noch die alten ohne Schutzraum
Hoheneichen ist doch auf der anderen Seite offen, oder? Braucht es dann denn einen Schutzraum unter der Kante?
...

leider ja, da läuft "auf der anderen Seite" so eine hässliche Stromschiene lang - zur Seite hin (also zum Bahnsteig hin) offen.
Zitat
Neu Wulmstorf
So ist es. Der Lärmschutz ist vorgeschrieben, der lässt sich nicht umgehen. Ist auch richtig so, der Lärm breitet sich ja über die direkten Anliegergrunfstücke hinaus aus. Der Ahrensburger Stadtrat kann das Recht der Anwohner jedenfalls nicht aushebeln, und die direkten Anwohner auch nicht.
Gesetze kann man ändern.
Natürlich können nicht nur die Anwohner der ersten Reihe entscheiden, sondern alle Betroffenen müssen sich einigen.
Einem Gemeinderat oder einer qualifizierten Mehrheitsentscheidung, sollte auch höchstens das Recht zustehen, über die Art des Lärmschutzes zu entscheiden, was maximal bis zur Anwendung von passivem Lärmschutz gehen kann. Die Betroffenen könnten dann noch individuell sich für den Verzicht auf diesen passiven Lärmschutz gegen Entschädigung entscheiden.

Abzulehnen wäre auch, wenn die Wahl des Lärmschutzes die Betroffenheit vom Lärm wesentlich erweitert, auch wenn es sich um Lärm unterhalb des Grenzwertes handelt.

Die Wahl von passivem Lärmschutz dürfte in der Regel nur sinnvoll sein, wo es nur wenige Betroffene gibt.
Ein Sonderfall wäre der Bau eines geschlossenen Gebäuderiegels entlang der Bahnstrecke, der guten passiven Lärmschutz erhält und selbst quasi einige riesige Lärmschutzwand für die dahinter gelegenen Gebäude bildet, so dass für letztere dann doch aktiver Schallschutz vorhanden ist.
Diesen Sonderfall würde ich als sehr gute Lösung für städtische Gebiete ansehen, wenn der Platz dafür vorhanden ist.
Zitat
slhh
...so dass für letztere dann doch aktiver Schallschutz vorhanden ist.

Unter "aktivem Schallschutz" verstehe ich was anderes. Ein Gebäuderiegel ist für dahinter liegende Flächen genauso passiv wie eine Lärmschutzwand. Aktiver Schallschutz, also bspw. mit elektronisch geregelten "Antischall"-Strahlern, dürfte in diesem Fall nahezu unmöglich sein.


Gruß, Matthias
Zitat
masi1157
Unter "aktivem Schallschutz" verstehe ich was anderes. Ein Gebäuderiegel ist für dahinter liegende Flächen genauso passiv wie eine Lärmschutzwand. Aktiver Schallschutz, also bspw. mit elektronisch geregelten "Antischall"-Strahlern, dürfte in diesem Fall nahezu unmöglich sein.
Es wird räumlich zwischen aktiven und passivem Lärmschutz unterschieden:
aktiver Lärmschutz: Maßnahmen zur Reduktion der Schallabstrahlung wie zum Beispiel eine Lärmschutzwand
passiver Lärmschutz: Maßnahmen am Einwirkort wie zum Beispiel Lärmschutzfenster.

siehe [de.wikipedia.org])
Zitat
slhh
Es wird räumlich zwischen aktiven und passivem Lärmschutz unterschieden:
aktiver Lärmschutz: Maßnahmen zur Reduktion der Schallabstrahlung wie zum Beispiel eine Lärmschutzwand
passiver Lärmschutz: Maßnahmen am Einwirkort wie zum Beispiel Lärmschutzfenster.

siehe [de.wikipedia.org])

Ich habe 35 Jahre in der Akustik gearbeitet, wenn auch nicht in diesem Bereich, und habe von dieser Unterscheidung so noch nie gehört. Beide Maßnahmen sind rein passiv, greifen nur eben bei der Emission (Lärmerzeugung) oder Immission ein. Auch ein Gebäuderiegel ändert rein gar nichts an der Lärmerzeugung, sondern nur an der Lärmübertragung und damit letztlich der Immission.

Viel sinnvoller ist eine Unterscheidung in Lärmerzeugung, -übertragung und -empfang/-wirkung. In allen 3 Bereichen sind die üblichen Maßnahmen rein passiv. Es gibt aber mittlerweile auch viele aktive Lösungen, und sei es in ANC-Kopfhörern. Aber wenn Wikipedia das so sagt......

Gruß, Matthias
Zitat
masi1157
Zitat
slhh
Es wird räumlich zwischen aktiven und passivem Lärmschutz unterschieden:
aktiver Lärmschutz: Maßnahmen zur Reduktion der Schallabstrahlung wie zum Beispiel eine Lärmschutzwand
passiver Lärmschutz: Maßnahmen am Einwirkort wie zum Beispiel Lärmschutzfenster.

siehe [de.wikipedia.org])

Ich habe 35 Jahre in der Akustik gearbeitet, wenn auch nicht in diesem Bereich, und habe von dieser Unterscheidung so noch nie gehört. Beide Maßnahmen sind rein passiv, greifen nur eben bei der Emission (Lärmerzeugung) oder Immission ein. Auch ein Gebäuderiegel ändert rein gar nichts an der Lärmerzeugung, sondern nur an der Lärmübertragung und damit letztlich der Immission.

Viel sinnvoller ist eine Unterscheidung in Lärmerzeugung, -übertragung und -empfang/-wirkung. In allen 3 Bereichen sind die üblichen Maßnahmen rein passiv. Es gibt aber mittlerweile auch viele aktive Lösungen, und sei es in ANC-Kopfhörern. Aber wenn Wikipedia das so sagt......

Gruß, Matthias

Ich verstehe das auch nicht so recht wie man Schallschutzwände als "aktiv" bezeichnen kann. Selbst wenn man nur Emissionen und Immissionen unterscheidet, so sind sie trotzdem passiv, da ja die Emission von den Schienenfahrzeugen ausgeht und in die "Strecke" immittiert wird, was die Wände auffangen müssen. Wenn man so will ist das EVU der Verursacher und das EIU der Geschädigte.
Zum Thema S4 im Bereich Ahrenburg
[www.ndr.de]

Wie dort schon festgestellt wurde, die Bauarbeiten laufen schon...
Ich hör da nur mimimi.

Es hat seinen Grund, dass die häufig getätigte Aussage ist "2026 bis Rahlstedt" und man von dem "danach weiter" nur gelegentlich mal was liest. Schleswig-Holstein wird seinen Spaß haben, mit den ganzen Einsprüchen klarzukommen.

Dass die Bauarbeiten schon laufen hat doch seinen Grund in Menschen wie diesen. Dadurch, dass sich so viele so häufig so sinnlos beschwert haben, hat doch niemand mehr Bock, in Deutschland was größeres zu planen. Die DB sah die Chance, das easy in verschiedene Abschnitte aufzuteilen und einen getrennten Baustart zu rechtfertigen. Wenn Ahrensburg noch verzögert, tja, dann fährt die S-Bahn eben nur bis Rahlstedt. Ahrensburg kann ja dann schauen, wo sie bleiben.

Ich wende mich nicht gegen die Demokratie dahinter. Menschen haben das Recht, sich zu beschweren. Vor allen Dingen haben sie auch das Recht, dass ihre eigenen Rechte und Anliegen beachtet werden müssen. Aber zu so einem Recht gehört eben auch, dieses nicht zu missbrauchen. Und sich über Lärmschutzwände zu beschweren, weil die zu hoch seien, finde ich doch sehr missbräuchlich.

Die wollen einfach keine Veränderung an ihrer Bahnstrecke. Aber der Güterverkehr wird zunehmen, ob sie wollen oder nicht. Und die Frage ist nur noch: Wollen sie Lärm oder nicht.
Und wenn sie keinen Lärm wollen, dann ist es doch fantastisch, dass sie gleichzeitig einen besseren ÖPNV bekommen. Wenn ich das richtig sehe auch fast ohne Grundbesitzinanspruchnahme.

Aber die beiden Gleise mehr sind jetzt wirklich zu viel. /s
Zitat
slhh
... Es wird räumlich zwischen aktiven und passivem Lärmschutz unterschieden:
aktiver Lärmschutz: Maßnahmen zur Reduktion der Schallabstrahlung wie zum Beispiel eine Lärmschutzwand
passiver Lärmschutz: Maßnahmen am Einwirkort wie zum Beispiel Lärmschutzfenster. ...

Die Staffelung ist in Frankreich anders:

1.
Reduzierung der Fahrgeräusche durch abgeschirmte Motoren und schwingungsgedämpfte Räder.

2.
Absorbierung (Vernichtung) der Fahrgeräusche an der Strecke durch gleisnahe, 65 cm hohe Dämmblöcke. Ist bei der DB unerwünscht, weil der Schutzweg beiderseits der Gleise wegfällt.

3.
Schallumlenkung durch Schallschutzwände, indem die sogenannte Schallwolke hauptsächlich nach oben abgeleitet und so der entstehende Lärm von Siedlungen ferngehalten wird.


Punkte 1 und 2 sind die Vorzugsvariante für neue TGV-Strecken.
wenn man den [www.abendblatt.de] (Paywall) so liest, raffen die Bürger bei der Bürgerbeteiligung auch nicht, dass es dabei nicht darum geht die Frage zu klären OB sie gebaut wird, sondern WIE.
Klingt alles wieder leider so, dass die lauten die ewig gestrigen sind und jegliche Art der Veränderung gleich automatisch etwas Schlechtes ist. Da kann man sich echt nur an den Kopf fassen.
Moin,

Zitat
flor!an
wenn man den [www.abendblatt.de] (Paywall) so liest...

Vorabhinweis zum Verlinken von Abendblatt-Artikeln:
ALLE Artikel, die nicht das "Abendblatt-A+-Symbol" haben, lassen sich weiterhin frei lesen und verlinken.

HINWEIS:

Dieser Artikel (den ich für lesenswert halte) ist nicht hinter einer Bezahlschranke versteckt - ebenso wenig. wie die im Artikel verlinkten Artikel "Neuer Bahnhof und Brücken - Das ändert die S4 in der Stadt" vom 29.08.2023 und der Artikel: "So sollen Stormarns Bahnhöfe für die S4 aussehen" vom 03-ß6.2023.
Wer mag, kann sich ja auch noch über Befindlichkeiten beispielsweise der Kreisjägerschaft informieren.

Die Stadt Ahrensburg hat eine Arbeitsgruppe zum Thema S4 eingerichtet; Die Unterlagen zum PFA3 sollen ab Dienstag, 26.9.2023 öffentlich ausliegen.
Zitat
Sonnabend
Moin,

Zitat
flor!an
wenn man den [www.abendblatt.de] (Paywall) so liest...

Vorabhinweis zum Verlinken von Abendblatt-Artikeln:
ALLE Artikel, die nicht das "Abendblatt-A+-Symbol" haben, lassen sich weiterhin frei lesen und verlinken.

HINWEIS:

Dieser Artikel (den ich für lesenswert halte) ist nicht hinter einer Bezahlschranke versteckt

Eine Richtigstellung hierzu: sie sind NICHT MEHR hinter einer Bezahlschranke. Das Abendblatt (und andere Zeitungen) entfernen die Bezahlschranken bei einigen Artikeln nach einiger Zeit
Moin,

Zitat
flor!an
Zitat
Sonnabend
Moin,

Zitat
flor!an
wenn man den [www.abendblatt.de] (Paywall) so liest...

Vorabhinweis zum Verlinken von Abendblatt-Artikeln:
ALLE Artikel, die nicht das "Abendblatt-A+-Symbol" haben, lassen sich weiterhin frei lesen und verlinken.

HINWEIS:

Dieser Artikel (den ich für lesenswert halte) ist nicht hinter einer Bezahlschranke versteckt

Eine Richtigstellung hierzu: sie sind NICHT MEHR hinter einer Bezahlschranke. Das Abendblatt (und andere Zeitungen) entfernen die Bezahlschranken bei einigen Artikeln nach einiger Zeit

ähh, was hab ich denn geschrieben?
Wenn das "Abendblatt-A+-Symbol" nicht angebracht ist, dann keine Bezahlschranke (wenn Symbol, dann Zahlemann & Söhne).
Zitat
Sonnabend
ähh, was hab ich denn geschrieben?
Wenn das "Abendblatt-A+-Symbol" nicht angebracht ist, dann keine Bezahlschranke (wenn Symbol, dann Zahlemann & Söhne).

Es ging darum, dass der von Florian und Dir verlinkte Artikel ursprünglich mal hinter der Paywall war, es jetzt aber nicht mehr ist.
Moin,

aktiver oder passiver Schallschutz?

Die Erklärungen der Bahn hierzu (Digitale Informationsveranstaltung "S-Bahnlinie S4 – Bauabschnitt 2") - Seite 25 trägt auch nicht unbedingt zur Klärung bei.
Ich bin etwas überrascht, dass das hier bisher noch nicht thematisiert wurde, aber die Planungsunterlagen für PFA 3 sind da: [www.s-bahn-4.de]

Besonders interessant wohl der Bauablauf mit den verschiedenen Zwischenzuständen der Infrastruktur und die konkrete Platzierung der neuen Gleise.
Danke für den Link!

Ich weiß tatsächlich nicht, wie sehr der Bauablauf noch stimmt. Man möchte zur Generalsanierung der Strecke Hamburg-Lübeck 2027.2 die Strecke vollständig sperren und diese Zeit auch nutzen, um notwendige Arbeiten für die S-Bahn auszuführen, wofür die Strecke ansonsten auch gesperrt werden müsste. Plus, man hat ein bisschen mehr Platz, wenn nicht 5m entfernt von einem Züge mit 120-160 km/h entlangrauschen.
Das finde ich grundsätzlich sinnvoll.

Auch sehr schön, dass man die 120 km/h-Stelle beheben will und die Geschwindigkeit dort anheben kann. Hab bisher nur den Erläuterungsbericht gelesen, aber DB Consulting hat auch auf PFA1 und PFA2 ziemlich gute Planungen durchgeführt.
Moin,

Zitat
Bendix
Ich bin etwas überrascht, dass das hier bisher noch nicht thematisiert wurde, aber die Planungsunterlagen für PFA 3 sind da: [www.s-bahn-4.de]
...

dass die Unterlagen ab 26.09.23 öffentlich ausliegen sollen, schrieb ich bereits am 16.09.23 - sieben Beiträge weiter oben.
Vielleicht wurde das hier noch nicht thematisiert, weil der PFA3 vollständig in Schleswig-Holstein (und eben nicht in Hamburg) liegt.

Zitat
Olifant
Man möchte zur Generalsanierung der Strecke Hamburg-Lübeck 2027.2...

was ist das "2027.2"?

M.W trägt die Strecke die Nr. 1120.
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen