Re: Ansage "Zurückbleiben bitte" soll wegfallen? 31.01.2014 10:02 |
Zitat
STZFa
... Sollte der Fahrgast oder besser Beförderungsfall uneinsichtig sein soll die HHW verständigt werden.
Re: Ansage "Zurückbleiben bitte" soll wegfallen? 31.01.2014 14:50 |
Re: Ansage "Zurückbleiben bitte" soll wegfallen? 31.01.2014 17:14 |
Re: Ansage "Zurückbleiben bitte" soll wegfallen? 31.01.2014 22:04 |
Zitat
STZFa
@Der Hanseat, wie ich sehe hast du Erkannt das es der HHA Scheiß egal ist.
Re: Ansage "Zurückbleiben bitte" soll wegfallen? 31.01.2014 22:36 |
Zitat
Bummelbahn
Zitat
STZFa
@Der Hanseat, wie ich sehe hast du Erkannt das es der HHA Scheiß egal ist.
Hmmm, das glaube ich nicht.
Re: Ansage "Zurückbleiben bitte" soll wegfallen? 31.01.2014 22:37 |
Zitat
Bummelbahn
Hmmm, das glaube ich nicht.
Re: Ansage "Zurückbleiben bitte" soll wegfallen? 01.02.2014 02:08 |
LOL -nope, dass es der Hochbahn (also vermutlich den Verantwortlichen) scheißegal ist.Zitat
Computerfreak
Zitat
Bummelbahn
Hmmm, das glaube ich nicht.
Was nicht? Dass der Hanseat das erkannt hat?
Re: Ansage "Zurückbleiben bitte" soll wegfallen? 01.02.2014 02:30 |
Re: Ansage "Zurückbleiben bitte" soll wegfallen? 01.02.2014 09:23 |
Zitat
Weiß nicht mehr, von wem...
Die Psyche von manchen "Beförderungsfällen" lässt sich nicht dahin gehend ändern, dass man bei der Ansage "Zurückbleiben-Bitte" keinen "Kurz-Sprint" hinlegt. Vielleicht sollte man die Ansage "Zurückbleiben-Bitte" durch ein "Einsteigen-Bitte" ersetzen...
Re: Ansage "Zurückbleiben bitte" soll wegfallen? 01.02.2014 09:50 |
Re: Ansage "Zurückbleiben bitte" soll wegfallen? 01.02.2014 10:04 |
Re: Ansage "Zurückbleiben bitte" soll wegfallen? 01.02.2014 10:24 |
Zitat
Boris
Die Videos überhaupt auch nur zur Ermittlung von Straftaten vorgesehen.
Zitat
§303 StGB - Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Zitat
§ 315 - Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet,
3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter
1. in der Absicht handelt,
a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder
b) eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder
2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Re: Ansage "Zurückbleiben bitte" soll wegfallen? 01.02.2014 12:10 |
Re: Ansage "Zurückbleiben bitte" soll wegfallen? 01.02.2014 12:31 |
Re: Ansage "Zurückbleiben bitte" soll wegfallen? 01.02.2014 17:30 |
Re: Ansage "Zurückbleiben bitte" soll wegfallen? 01.02.2014 18:31 |
Re: Ansage "Zurückbleiben bitte" soll wegfallen? 01.02.2014 19:05 |
Zitat
Computerfreak
... und die "Sachbeschädigung" hätten sie selbst zu verantworten bzw. würde mit der Transportgefährdung "verrechnet" werden.
Re: Ansage "Zurückbleiben bitte" soll wegfallen? 01.02.2014 19:21 |
Re: Ansage "Zurückbleiben bitte" soll wegfallen? 01.02.2014 20:07 |
Zitat
Der Hanseat
Lese ich das richtig? Weil Idioten die Tür aufklemmen, sollen die VU auch noch "Schadensersatz" an diese Idioten zahlen...?
Re: Ansage "Zurückbleiben bitte" soll wegfallen? 01.02.2014 21:24 |
Zitat
Computerfreak
Liegt u.a. daran, dass die VUs für die "Idioten" fahren, also die "Idoten" deren Kunden sind.