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Ansage "Zurückbleiben bitte" soll wegfallen?
geschrieben von bitbeisser 
Zitat
STZFa
... Sollte der Fahrgast oder besser Beförderungsfall uneinsichtig sein soll die HHW verständigt werden.

Naja, aber soll ich, wenn ich in der Bahn bin und so ein Idiot wieder rennt, die HHW rufen?
z.B. Ritterstraße ist ja keine am Bahnsteig und dass sich gerade einer von der HHW im Zug befindet, ist unwahrscheinlich. Die Verspätung ist da und die Tür möglicherweise dann schon kaputt! Sollte ich mich im Wagen befinden, würde ich mich nicht trauen dort anzurufen, da sich die Männer im Zug befinden. Und außerhalb weiß man nie, ob diese Männer nicht vielleicht schon an der nächsten Haltestelle aussteigen...
Das nächste mal schreibe ich mir Einheit, Wagen und Uhrzeit auf und rufe dann später mal an, vielleicht hilft der Hochbahn das ja, (Videoaufnahmen)...
Das Ergebnis poste ich dann hier im Forum!

Freundliche Grüße

Roman – Der Hanseat



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 31.01.2014 10:03 von Der Hanseat.
In Indien und Rumänien geht das jedenfalls....

[www.andersreisen.net]
[www.andersreisen.net]


Und in diesen Ländern fällt auch keiner aus dem Zug, dass sollte einem zu denken geben. In Deutschland gäbe es duzende Tote, wenn die moderne Technik die Menschen nicht vor sich selber schützen würde.
Kaum zu glauben, dass es bis in die 90er Jahre hinein nichtmal eine Türblockierung in den Wagen der Deutschen Bahn gab. Damals waren die Leute noch so schlau nicht an den Türen rumzufummeln während der Fahrt.
@Der Hanseat, wie ich sehe hast du Erkannt das es der HHA Scheiß egal ist.
Zitat
STZFa
@Der Hanseat, wie ich sehe hast du Erkannt das es der HHA Scheiß egal ist.

Hmmm, das glaube ich nicht.
Zitat
Bummelbahn
Zitat
STZFa
@Der Hanseat, wie ich sehe hast du Erkannt das es der HHA Scheiß egal ist.

Hmmm, das glaube ich nicht.

Das Paradies auf der Welt ist noch nicht erfunden, davon kann sich kein Unternehmen ausnehmen. Allerdings ist es durchaus denkbar, dass es seitens des Fahrpersonals Punkte gibt, wo sie sich mehr Unterstützung des Betriebes wünschen - und diese trotz Bekundung vermissen.

Gruß

Jan

--
Das Fototagebuch der Bahnfotokiste: [fototagebuch.bahnfotokiste.de]
Zitat
Bummelbahn


Hmmm, das glaube ich nicht.

Was nicht? Dass der Hanseat das erkannt hat?
Zitat
Computerfreak
Zitat
Bummelbahn


Hmmm, das glaube ich nicht.

Was nicht? Dass der Hanseat das erkannt hat?
LOL -nope, dass es der Hochbahn (also vermutlich den Verantwortlichen) scheißegal ist.
owT



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 27.10.2016 12:36 von Boris.
Die Kosten der eventuell vorhandenen Tür übernehmen, nur ist wahrscheinlich Recherche nach Name und Adresse der "Täter" höher, als die zu der ersetzbaren Tür. Das ist wie bei Schwarzfahrern: Die Einnahmen decken, soweit ich weiß, nicht die Personalkosten der Kontroleure...
Und verhindern lässt sich das ganze leider nicht...

Ich bin gerade beim Lesen von Bahninfo-Forumsbeiträgen aus den Jahren 2002/2003 auf folgenden Satz gestoßen:

Zitat
Weiß nicht mehr, von wem...
Die Psyche von manchen "Beförderungsfällen" lässt sich nicht dahin gehend ändern, dass man bei der Ansage "Zurückbleiben-Bitte" keinen "Kurz-Sprint" hinlegt. Vielleicht sollte man die Ansage "Zurückbleiben-Bitte" durch ein "Einsteigen-Bitte" ersetzen...

Und jetzt wird hier wieder drüber gemeckert...

Freundliche Grüße

Roman – Der Hanseat



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 01.02.2014 09:24 von Der Hanseat.
Es ist jetzt Februar, ab wann wird denn begonnen, die neue Software aufzuspielen?
owT



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 27.10.2016 12:36 von Boris.
Zitat
Boris
Die Videos überhaupt auch nur zur Ermittlung von Straftaten vorgesehen.

Erstens:
Zitat
§303 StGB - Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Zweitens:
Zitat
§ 315 - Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet,
3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter

1. in der Absicht handelt,
a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder
b) eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder
2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Freundliche Grüße

Roman – Der Hanseat
owT



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 27.10.2016 12:36 von Boris.
Ich wollte die Sache ganz einfach nur auf den Punkt bringen:
Die Tür wird (in meiner Beobachtung an der Ritterstraße) mutwillig aufgehalten und dadurch beschädigt. Das gilt nicht für Leute die in einem letztem Hechtsprung nur in die Bahn gelangen. Aber wenn jemand die Tür mutwillig aufhält, geht die Tür davon kaputt und das ist meiner Ansicht nach Sachbeschädigung! Weiß zufällig jemand von den Hochbahn, wie teuer das Austauschen einer defekten Tür ist?

Freundliche Grüße

Roman – Der Hanseat
Um kurz auf das Thema wieder zurück zu kommen.

Mit ist am gestern aufgefallen, dass das Zurückbleiben bitte und das Piepen der Türen nun gleichzeitig passiert. Aufgefallen ist mir dies an einer DT4, wo es zuerst piepte, dann kam Zurück bleiben bitte und die Tür schlossen schon. Dies habe ich mehrmals mitbekommen, da ich von Hbf bis Wandsbek Gartenstadt fuhr. Dies ähnelt dann ja schon sehr dem, was bei der AKN abläuft... Nun fehlt nur noch das direkte Abfahren :D
Allein schon aus Sicherheitsgründen müssen Türen mit einem Klemmschutz versehen sein. Das heißt, dass sie beim automatischen schließen, einschließlich dem Zwangsschließen nach Abfertigung), niemanden einklemmen dürgen, sich also wieder öffnen müssen, wenn jemand dazwischenkommt. Das gilt auch dann, wenn jemand absichtlich dazwischengeht, um die Tür (für Nachfolgende) aufzuhalten. Auch dient diese Maßnahme dazu, dass Türen eben keinen Schaden nehmen, wenn sie"mutwillig" aufgehalten werden.
Alles andere wäre Transportgefährdung durch die Verkehrsunternehmen und die "Sachbeschädigung" hätten sie selbst zu verantworten bzw. würde mit der Transportgefährdung "verrechnet" werden. Die Bahnen sind kein Schlachthof!
Zitat
Computerfreak
... und die "Sachbeschädigung" hätten sie selbst zu verantworten bzw. würde mit der Transportgefährdung "verrechnet" werden.

Lese ich das richtig? Weil Idioten die Tür aufklemmen, sollen die VU auch noch "Schadensersatz" an diese Idioten zahlen...?

Freundliche Grüße

Roman – Der Hanseat
Vielleicht ist die Idee, die Türgummis durch scharfe Messerklingen zu ersetzen, ja doch ganz gut? ;)
Zitat
Der Hanseat
Lese ich das richtig? Weil Idioten die Tür aufklemmen, sollen die VU auch noch "Schadensersatz" an diese Idioten zahlen...?

Jo, so ist nunmal die Rechtslage.

Liegt u.a. daran, dass die VUs für die "Idioten" fahren, also die "Idoten" deren Kunden sind.
Zitat
Computerfreak
Liegt u.a. daran, dass die VUs für die "Idioten" fahren, also die "Idoten" deren Kunden sind.

Wenn man diese von der Beförderung ausschließen würde, wären es keine Kunden mehr...

Freundliche Grüße

Roman – Der Hanseat
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