Re: Schiffsverkehr auf Elbe und Alster 18.04.2024 15:01 |
Re: Schiffsverkehr auf Elbe und Alster 19.04.2024 08:26 |
Re: Schiffsverkehr auf Elbe und Alster 29.04.2024 11:04 |
Re: Schiffsverkehr auf Elbe und Alster 22.05.2024 17:15 |
1859: Aufnahme des Linienverkehrs auf der Alster 15.06.2024 16:02 |
Re: Schiffsverkehr auf Elbe und Alster 17.06.2024 11:37 |
Zitat
amadeus
Außerdem ist es so, dass sich die heutigen Angebote (Taktdichte) und der Freitzeitverkehr gegenseitig bedingen - sprich ohne die Bedeutung im Freizeitverkehr wäre der Takt auch nicht so attraktiv.
Re: Schiffsverkehr auf Elbe und Alster 17.06.2024 11:59 |
Zitat
Neu Wulmstorf
Es wäre sehr sinnvoll aus reiner ÖPNV-Sicht, eher die Linie 62 mit der 64 zu verbinden, also eine längere Linie zu schaffen. Damit wäre das aufwachsende Gewerbegebiet Rüschpark direkt von der Schnellbahnstation Landungsbrücken erreichbar.
Re: 1859: Aufnahme des Linienverkehrs auf der Alster 17.06.2024 15:22 |
Re: Schiffsverkehr auf Elbe und Alster 15.07.2024 12:34 |
Premierefahrt des modernisierten Alsterschiffes "Eilbek" 12.09.2024 21:25 |
Zitat
Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit gilt […] für bereits zugelassene Fahrzeuge zunächst eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2029; Erlaubnisse sind auf dieses Datum zu befristen. Ab dem 1. Januar 2030 sind […] nur noch in besonderen Härtefällen Ausnahmen möglich.
Zitat
Besondere Ausnahmeregelungen gibt es für Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes, der Polizei- Feuerwehr- und Rettungskräfte:
1. Fahrzeuge nach § 2 Absatz 2 Nummer 1 und für Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes, wenn und soweit dies für die vorgesehene Aufgabenerfüllung zwingend erforderlich ist,
2. Fahrzeuge der Polizei- Feuerwehr- und Rettungskräfte zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit.
Re: Schiffsverkehr auf Elbe und Alster 13.09.2024 08:30 |
Re: Schiffsverkehr auf Elbe und Alster 13.09.2024 09:29 |
Zitat
Kirk
01.01.2025? haben die Schiffe kein Bestandsschutz? Wie sieht es denn mit der "St. Georg" aus?
Re: Schiffsverkehr auf Elbe und Alster 13.09.2024 11:23 |
Das ja. 2029, klingt ja schon entspannter. Ich persönlich (Achtung eigene Meinung!) finde es aber eigentlich nicht schlimm, wenn die klassischen Alsterdampfer auch weiterhin mit Diesel über die Alster "tuckern". Sind halt Alsterdampfer. Frage mich nur wie man es bei der "Aue" und "St Georg" handhaben wird.Zitat
Lopi2000
Zitat
Kirk
01.01.2025? haben die Schiffe kein Bestandsschutz? Wie sieht es denn mit der "St. Georg" aus?
Einen Bestandsschutz schon, aber eben nicht für den Einsatz auf der Alster. Die Schiffe werden ja nicht stillgelegt, sondern erhalten nur keine Erlaubnis mehr zum Befahren der Alster. Es gibt ein Förderprogramm für die Umrüstung und eine Übergangsfrist bis 2029. Das sollte doch eigentlich reichen.
Re: Schiffsverkehr auf Elbe und Alster 13.09.2024 13:03 |
Zitat
Kirk
... Ich persönlich (Achtung eigene Meinung!) finde es aber eigentlich nicht schlimm, wenn die klassischen Alsterdampfer auch weiterhin mit Diesel über die Alster "tuckern". Sind halt Alsterdampfer. Frage mich nur wie man es bei der "Aue" und "St Georg" handhaben wird.
Re: Schiffsverkehr auf Elbe und Alster 13.09.2024 14:08 |
Zitat
Kirk
Das ja. 2029, klingt ja schon entspannter. Ich persönlich (Achtung eigene Meinung!) finde es aber eigentlich nicht schlimm, wenn die klassischen Alsterdampfer auch weiterhin mit Diesel über die Alster "tuckern". Sind halt Alsterdampfer. Frage mich nur wie man es bei der "Aue" und "St Georg" handhaben wird.Zitat
Lopi2000
Zitat
Kirk
01.01.2025? haben die Schiffe kein Bestandsschutz? Wie sieht es denn mit der "St. Georg" aus?
Einen Bestandsschutz schon, aber eben nicht für den Einsatz auf der Alster. Die Schiffe werden ja nicht stillgelegt, sondern erhalten nur keine Erlaubnis mehr zum Befahren der Alster. Es gibt ein Förderprogramm für die Umrüstung und eine Übergangsfrist bis 2029. Das sollte doch eigentlich reichen.
Re: Schiffsverkehr auf Elbe und Alster 13.09.2024 14:09 |
Zitat
NVB
Man wird ja wohl nicht dem einzigen "echten" Alsterdampfer die Fahrerlaubnis entziehen. Selbst bei der gerne zur Schau gestellten hanseatischen Verbohrtheit kann ich mir so etwas beim besten Willen nicht vorstellen.
Re: Schiffsverkehr auf Elbe und Alster 13.09.2024 16:57 |
(*) Für Fahrzeuge im Sinne von Satz2 gilt:Zitat
Härtefallregelung:
...
Darüber hinaus können Fahrzeuge im Sinne von Satz 2(*) ab dem 1. Januar 2030 eine Erlaubnis nach § 2 erhalten, wenn eine besondere Härte vorliegt. Eine besondere Härte liegt in der Regel vor, wenn
1. das Fahrzeug noch nicht seine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer erreicht hat,
2. die Alsterfahrerlaubnis für die Antragstellerin oder den Antragsteller zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist und
3. eine Umrüstung des Fahrzeugs auf einen emissionsfreien Antrieb tatsächlich oder rechtlich unmöglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Re: Schiffsverkehr auf Elbe und Alster 13.09.2024 18:41 |
Re: Schiffsverkehr auf Elbe und Alster 13.09.2024 18:56 |
Zitat
Sören
Dann erklär mal bitte, warum Du das denkst. Lopi hat ja direkt über Dir schon logisch begründet das genaue Gegenteil geschlossen.
Re: Schiffsverkehr auf Elbe und Alster 13.09.2024 19:01 |
Zitat
Sören
Dann erklär mal bitte, warum Du das denkst. Lopi hat ja direkt über Dir schon logisch begründet das genaue Gegenteil geschlossen.