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Die S-Bahn schreibt neue Fahrzeuge aus (beendet - Überlänge)
geschrieben von Tradibahner 
Zitat
les_jeux
Das Abgeordnetenhaus und/ oder der Senat wollten keinen "Fahrzeugpool".

Sie wollen ihn nicht bezahlen, trifft es meines Erachtens besser. Gegen einen landeseigenen Fahrzeugpool an sich sind sie vermutlich nicht einmal.

Jens
Wobei das ja völliger Kokolores ist: Der Betreiber braucht eh neue Fahrzeuge, die wird er auch nicht umsonst bekommen. Der Senat wird die Fahrzeuge eh bezahlen, ob nun direkt oder per Bestellerentgelte. Der Fahrzeugpool wäre jedoch effizienter,weil man dann weiß, dass die Fahrzeuge nicht nur 15, sondern in jedem Fall 40 Jahre genutzt werden. So kann man die dann auch über 40 abschreiben, und könnte ja vielleicht sogar bei einer Bank (Investitionsbank Berlin?) eine Finanzierung über 20, 30 oder sogar 40 Jahre bekommen (Leasing?). Wäre für Senat, Betreiber und Bank eine Win-Win-Win-Situation.
Ich verstehe einfach nicht, warum wir so dermaßen unkreative und einfach schlechte Poltiker haben müssen, die nichts auf die Reihe bekommen.

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Nicht-dynamische Signatur
Zitat
Lehrter Bahnhof
Ich verstehe einfach nicht, warum wir so dermaßen unkreative und einfach schlechte Poltiker haben müssen, die nichts auf die Reihe bekommen.

Weil sie so schön tanzen können ...

Gruß
Markus

*** Berlins Straßen sind zu wichtig um sie dem ÖPNV allein zu überlassen ***
Zitat
Pedalritter
Zitat
Lehrter Bahnhof
Ich verstehe einfach nicht, warum wir so dermaßen unkreative und einfach schlechte Poltiker haben müssen, die nichts auf die Reihe bekommen.

Weil sie so schön tanzen können ...

Weil der Senat kein Eigentum an den Fahrzeugen haben will, denn Eigentum verpflichtet. Zum Beispiel zu einen ordnungsgemäßen Zustand und birgt Risiken. Außerdem stehen die Fahrzeuge dann in der Bilanz.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Naja, gut, der einzige Grund wäre das Risiko; dass Qualität der Fahrzeuge oder Wartung nicht gut ist. Aber dafür gibt es ja nun genug Beratungsunternehmen oder Ingenieurbüros, die das beurteilen könnten (zB KCW, mit denen arbeitet man doch eh zusammen). Und rechtlich könnte doch der VBB die Fahrzeuge in seine Bilanz aufnehmen?
Also, wenn man will, finden man immer Probleme. Aber die kann man alle lösen.

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Nicht-dynamische Signatur
Der Eigentümer haftet. Der VBB gehört zu 2/3 dem Land Brandenburg und den Landkreisen. Die haben auch kein Interesse die Fahrzeuge an der Backe zu haben.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Wenn man denn wollte, wäre es kein Problem, eine eigene Gesellschaft oder Behörde, die zu sinnvollen Anteilen den Ländern Berlin und Brandenburg gehört, zu gründen. Diese könnte dann die Vorteile der guten Bonität der öffentlichen Hand für günstige Finanzierungen nutzen und gleichzeitig das Problem mit der Wiederverwendung der Fahrzeuge nach den ersten 15 Jahren lösen. Dazu könnte man auch mit den Herstellern noch Wartungsverträge abschließen usw. Letztlich wäre es vor allem wichtig, gute Steuerungsmechanismen in den Verträgen abzusichern, damit es sich für niemanden lohnt, auf Verschleiß zu fahren oder ähnliches.

Da die Fahrer ohnehin im Normalfall die Züge nicht selbst reparieren und die Weichen nicht selbst steuern, kann man grundsätzlich alles, was in eigenständigen Abteilungen eines Unternehmens passiert auch in eigenständigen Unternehmen organisieren.
Zitat
Lehrter Bahnhof
Naja, gut, der einzige Grund wäre das Risiko; dass Qualität der Fahrzeuge oder Wartung nicht gut ist. Aber dafür gibt es ja nun genug Beratungsunternehmen oder Ingenieurbüros, die das beurteilen könnten (zB KCW, mit denen arbeitet man doch eh zusammen). Und rechtlich könnte doch der VBB die Fahrzeuge in seine Bilanz aufnehmen?
Also, wenn man will, finden man immer Probleme. Aber die kann man alle lösen.

Das Land Berlin möchte keinerlei Risiken tragen und sämtliche Verantwortung an den Betreiber abgeben, der dann per Pönale haftbar gemacht werden kann.

Was passiert denn bei Fahrzeugmängeln? Der Betreiber erklärt, dass der Hersteller verantwortlich ist, der Hersteller schiebt es auf Fehler beim Betreiber. Wie auch immer - das Land ist fein raus. Wenn nun aber das Land in irgendeiner Form einen Fahrzeugpool betreibt, dann ist es nicht mehr außen vor und kann sich im Streit zurücklehnen und Strafgelder kassieren, sondern ist mittendrin und muss ggf. sogar selbst Strafzahlungen gegenüber dem Betreiber zahlen, da es die Züge nicht vertragsgemäß zur Verfügung stellen kann. Das ist eine tolle Aufgabe für Juristen und die Bahn, so sie den Betrieb gewinnt, hat eine ganze Menge davon.

Insofern kann ich die Haltung des Landes durchaus nachvollziehen. Es ist eben schön bequem, wenn man jegliche Verantwortung vertraglich abschieben kann. Ich bin aber auch die Meinung, dass ein Fahrzeugpool trotz der juristischen Bedenken die sinnvollste Lösung gewesen wäre.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Lopi2000
Wenn man denn wollte, wäre es kein Problem, eine eigene Gesellschaft oder Behörde, die zu sinnvollen Anteilen den Ländern Berlin und Brandenburg gehört, zu gründen.

Definitiv, wenn man wollte. Ich versuche nur die wahrscheinlichsten Argumente der anderen Seite darzulegen. Wenns nach mir geht, dann gehört sogar die Netzinfrastruktur ebenfalls in Landeshand finanziert durch Bundesmittel nach einem Bundesgesetz. Denn auf den Strecken der Berliner S-Bahn finden keine bundesweiten Verkehre statt. Hätte damals die Fusion der Länder stattgefunden wäre das noch offensichtlicher.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Fahrzeuge, die nur in einem einzigen isolierten Streckennetz zu betreiben sind, sollten dem Eigentümer des Netzes gehören wie der Grund und Boden, sowie die darauf befindlichen Bahnanlagen (Gleisanlagen, Brücken, Tunnel, Bahnhöfe, Zugsicherung, Energieversorgung, Werkstätten u.s.w.).

Das Land Berlin ist nun schon über acht Jahrzehnte Eigentümer eines millionenteuren Fahrzeugparks der U-Bahn, Straßenbahn und Omnibus/Obus. Hier gehört das Netz selbstverständlich ebenfalls dem Land, der landeseigene Verkehrsbetrieb hält Netz und Fahrzeugpark instand und erhält seit dem 1960er Jahren (seitdem die Erlöse den Aufwand nicht mehr decken) dafür zweckgebundene Landeszuwendungen aus dem Haushalt.

Bei der Eisenbahn ist das anders. Die DBAG konnte sich bekanntlich nicht dazu durchringen, das Berliner S-Bahnnetz an das Land zu übertragen. Man möchte auf den (dank vertraglich zugesicherter auskömmlicher Bestellerentgelte) profitablen S-Bahnbetrieb nicht verzichten. Also sollte man sich um Beschaffung und Instandhaltung der Fahrzeuge selbst kümmern.

so long

Mario
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Lehrter Bahnhof
Der Fahrzeugpool wäre jedoch effizienter,weil man dann weiß, dass die Fahrzeuge nicht nur 15, sondern in jedem Fall 40 Jahre genutzt werden. So kann man die dann auch über 40 abschreiben, und könnte ja vielleicht sogar bei einer Bank (Investitionsbank Berlin?) eine Finanzierung über 20, 30 oder sogar 40 Jahre bekommen (Leasing?). Wäre für Senat, Betreiber und Bank eine Win-Win-Win-Situation.

oh je, soviel durcheinander. Der Reihe nach:

Fahrzeuge darfst Du nicht beliebig abschreiben. Das Maximum liegt bei 20 Jahren (siehe Link zur AfA-Tabelle).

Bei der Finanzierung durch Banken ist das vermeintlich naheliegendste nicht sehr häufig auch das Günstigste! Denn die öffentlichen Banken sind auch nicht unbedingt als Risikokapitalgeber bekannt. Mit Leasing hat das ganze dann auch noch nicht viel zu tun. mit Sale-and-Lease-back hat man ja auch in Berlin schon "sehr interessante" Erfahrung gesammelt.
Zitat
Logital
Der Eigentümer haftet. Der VBB gehört zu 2/3 dem Land Brandenburg und den Landkreisen. Die haben auch kein Interesse die Fahrzeuge an der Backe zu haben.

Der VBB ist doch aber eine GmbH. Damit haftet man nur in Höhe des eingelegten Kapitals. Das Risiko ist also ...beschränkt ;-)
Zitat
Logital
Weil der Senat kein Eigentum an den Fahrzeugen haben will, denn Eigentum verpflichtet. Zum Beispiel zu einen ordnungsgemäßen Zustand und birgt Risiken. Außerdem stehen die Fahrzeuge dann in der Bilanz.

Der Halter ist für sicheren Bau und Betrieb zuständig. Das muss nicht unbedingt der Eigentümer sein.
Zitat
Blaschnak
Zitat
Logital
Weil der Senat kein Eigentum an den Fahrzeugen haben will, denn Eigentum verpflichtet. Zum Beispiel zu einen ordnungsgemäßen Zustand und birgt Risiken. Außerdem stehen die Fahrzeuge dann in der Bilanz.

Der Halter ist für sicheren Bau und Betrieb zuständig. Das muss nicht unbedingt der Eigentümer sein.

"Zuständig" ist ein schönes Wort. Wenn jedoch der Halter, vermutlich meinst du im rechtlichen Sinne den Besitzer, insolvent wird muss der Eigentümer ran. Im Horrorszenario fährt das EVU "Billiger Ring GmbH" den Karren der in Landeseigentum steht an die Wand und geht insolvent, hinterlässt dabei das Chaos, dass die S-Bahn Berlin GmbH im Sommer 2009 hatte.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Blaschnak
Zitat
Logital
Der Eigentümer haftet. Der VBB gehört zu 2/3 dem Land Brandenburg und den Landkreisen. Die haben auch kein Interesse die Fahrzeuge an der Backe zu haben.

Der VBB ist doch aber eine GmbH. Damit haftet man nur in Höhe des eingelegten Kapitals. Das Risiko ist also ...beschränkt ;-)

Wer auch immer haftet, ob beschränkt oder beschränkt, wir brauchen ja die Fahrzeuge. Irgendeiner muss zahlen. (oder dein Smiley nicht vollumfänglich interpretiert)

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Blaschnak
Zitat
Logital
Der Eigentümer haftet. Der VBB gehört zu 2/3 dem Land Brandenburg und den Landkreisen. Die haben auch kein Interesse die Fahrzeuge an der Backe zu haben.

Der VBB ist doch aber eine GmbH. Damit haftet man nur in Höhe des eingelegten Kapitals. Das Risiko ist also ...beschränkt ;-)

Und genau deswegen: Kein Finanzierer gibt einer GmbH einen Milliardenkredit, ohne dass die Gesellschafter eine Bürgschaft übernehmen oder andere Sicherheiten stellen.
Zitat
Logital
Zitat
Blaschnak
Zitat
Logital
Weil der Senat kein Eigentum an den Fahrzeugen haben will, denn Eigentum verpflichtet. Zum Beispiel zu einen ordnungsgemäßen Zustand und birgt Risiken. Außerdem stehen die Fahrzeuge dann in der Bilanz.

Der Halter ist für sicheren Bau und Betrieb zuständig. Das muss nicht unbedingt der Eigentümer sein.

"Zuständig" ist ein schönes Wort. Wenn jedoch der Halter, vermutlich meinst du im rechtlichen Sinne den Besitzer, insolvent wird muss der Eigentümer ran. Im Horrorszenario fährt das EVU "Billiger Ring GmbH" den Karren der in Landeseigentum steht an die Wand und geht insolvent, hinterlässt dabei das Chaos, dass die S-Bahn Berlin GmbH im Sommer 2009 hatte.

Der Halter ist ein formaljuristischer Begriff im Eisenbahnrecht. Er kommt nämlich mit den genannten Verantwortlichkeiten im AEG vor. Der Halter ist im Regelfall der Eigentümer. Da aber die Fahrzeuge meist im Sicherungseigentum der Finanzierer stehen und diese nicht die Verantwortung der Halterschaft übernehmen wollen/können kann auch derjenige Halter sein, der die Fahrzeuge wirtschaftlich nutzt (also das EVU bzw. aus der von dir beschriebenen Sicht: der Besitzer).

Der Halter haftet übrigens auch für Schäden die durch mangelhafte Fahrzeuge verursacht werden, weshalb es auch eine gesetzliche Pflichthaftpflichtversicherung für Halter (analog der gesetzlichen Pflichthaftpflichtversicherung für EVUs) gibt.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.05.2014 14:23 von Blaschnak.
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Logital
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Blaschnak
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Logital
Der Eigentümer haftet. Der VBB gehört zu 2/3 dem Land Brandenburg und den Landkreisen. Die haben auch kein Interesse die Fahrzeuge an der Backe zu haben.

Der VBB ist doch aber eine GmbH. Damit haftet man nur in Höhe des eingelegten Kapitals. Das Risiko ist also ...beschränkt ;-)

Wer auch immer haftet, ob beschränkt oder beschränkt, wir brauchen ja die Fahrzeuge. Irgendeiner muss zahlen. (oder dein Smiley nicht vollumfänglich interpretiert)

Da gebe ich dir natürlich recht. Fahrzeuge benötigen wir hier. Egal wer sie im Eigentum hat.
Zitat
phönix
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Blaschnak
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Logital
Der Eigentümer haftet. Der VBB gehört zu 2/3 dem Land Brandenburg und den Landkreisen. Die haben auch kein Interesse die Fahrzeuge an der Backe zu haben.

Der VBB ist doch aber eine GmbH. Damit haftet man nur in Höhe des eingelegten Kapitals. Das Risiko ist also ...beschränkt ;-)

Und genau deswegen: Kein Finanzierer gibt einer GmbH einen Milliardenkredit, ohne dass die Gesellschafter eine Bürgschaft übernehmen oder andere Sicherheiten stellen.

Das stimmt. Aber der Eigentümer muss ja nicht aus Fahrzeugschäden haften, wenn der Eigentümer nicht der Halter ist.
An der Ausschreibung für die neuen S-Bahnen für Berlin darf Bombardier nicht mehr teilnehmen:
[www.berliner-zeitung.de]
Dieses Thema wurde beendet.