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Straßenbahn zum Hauptbahnhof eröffnet
geschrieben von berliner 
Heute fanden übrigens erste Ausbesserungsarbeiten am Bahnsteigbelag der Haltestelle Hautbahnhof statt.

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Neues vom Ostkreuz im Ostkreuzblog


Zitat
Harald Tschirner
Zitat
TobiBER
Nee, jetzt hat man da ja plötzlich "Kleinstschotter" im Weg, die man ja mitaufsaugen könnte, dann wäre das Bett ja leer....

Der Kleinschotter ist mit einem glänzenden Bindemittel befestigt (was ist das für ein Material?). Findet man auch an anderen Haltestellen, wo es vielleicht nicht mehr so glänzt, wie hier zur Eröffnung der Hst. am 28.8.15

Hallo zusammen,

es handelt sich m.E. um Bitumen, das auf den Schotter gesprüht wurde. Der Schotter ist dadurch stark verfestigt - wenn man darüber läuft, gibt nichts nach oder bewegt sich. Staubsaugen ist also problemlos möglich.

Viele Grüße
Manuel
Stichwort Gleiswechsel und die Kommentare zum Gebrauch. Am kommenden Wochenende hätte die Gelegenheit nicht besser sein können. Die Innenstadt quasi Straßenbahnfrei hätte man mindestens mit der M10 eine Verbindung zum Nordbahnhof.

Ärgerlich und bestätigt mal wieder alle vergangenen Kommentare.

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Individuell unterwegs sind in Berlin nur noch Menschen, die nicht mit dem Auto unterwegs sind.
"Franz Fehrenbach"
Tja, der Gleiswechsel kann nur derzeit leider nicht genutzt werden. Es hängt dort ein Sperrschild im Fahrdraht.
Zitat
Ostkreuzi
Tja, der Gleiswechsel kann nur derzeit leider nicht genutzt werden. Es hängt dort ein Sperrschild im Fahrdraht.

Da gibt es wohl Probleme mit der Signalisierung: wenn da ein Wagen umsetzen würde, müsste das irgendwie rückwärtig in der Bernauer Str. angezeigt werden, so erklärte es mir ein Verkehrsmeister. Scheint ein großes Problem zu sein, das man bisher wohl noch nicht lösen konnte und bei der Konstruktion wohl nicht bedacht wurde.

Beste Grüße
Harald Tschirner
Zitat
TobiBER
Mal abgesehen vom Gleisbett - man könnte theoretischweiser mit nem Staubsauger die 100 Zigarettenstummel, die da mittlerweile liegen, absaugen. Nee, jetzt hat man da ja plötzlich "Kleinstschotter" im Weg, die man ja mitaufsaugen könnte, dann wäre das Bett ja leer....

Auch wenn das OT ist:
Kann man für derartige Aufgaben nicht stundenweise Eineurojobber mit einem Akku-Laubsauger bestücken und losschicken?

Gruß Ingo
Zitat
INW
Kann man für derartige Aufgaben nicht stundenweise Eineurojobber mit einem Akku-Laubsauger bestücken und losschicken?

Kann man nicht. Im Gleisbereich einer nach BOStrab betriebenen Bahn dürfen nur ausgebildete und unterwiesene Bahnbetriebsangehörige arbeiten. Nach den Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft muss dazu zwingend eine Sicherungsaufsichtskraft, bei ungünstigen Sichtverhältnissen ggf. zusätzliche Sicherheitsposten gestellt werden, um Gefahren aus und für den Bahnbetrieb zu vermeiden. Eine Zusammenfassung steht im "Warnkreuz Nr. 1": [www.vbg.de]

Während der Bauzeit der neuen Haltestelle Hauptbahnhof, als die M5 bereits eingleisig durchfuhr, konnte man das gut beobachten.

so long

Mario
Zitat
Harald Tschirner
Da gibt es wohl Probleme mit der Signalisierung: ...

Das Problem ist die fehlende Signalisierung. Was in Kehrgleisen hinter der Endhaltestelle von der Aufsichtsbehörde toleriert wurde bzw. wird, weil die Triebwagen dort ohne Fahrgäste rangieren, führt bei Fahrten entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung mit Fahrgästen zwischen Haltestelle und Gleiswechsel zum Verstoß gegen die geltende BOStrab.

Zitat
§49 (5)
Eingleisige Streckenabschnitte dürfen nicht gleichzeitig in beiden Richtungen befahren werden. Dies muß sichergestellt sein
1. bei Fahren auf Sicht durch abhängig geschaltete Fahrsignalanlagen nach § 21 Abs. 3 Nr. 2, ...

Die Ausnahmeregelung "Bei vorübergehend eingleisigem Fahrbetrieb kann diese Forderung auch durch andere Maßnahmen erfüllt werden." ist eine Kann-Bestimmung, auf deren Anwendung kein Rechtsanspruch besteht. Leider haben die allwissenden Planungsbüros die Rechtslage offensichtlich falsch beurteilt, sonst hätten sie neben dem Einbau der Weichen und Umbau der Fahrleitung auch eine normgerechte Fahrsignalanlage geplant und umgesetzt.

so long

Mario
Zitat
der weiße bim
Zitat
Harald Tschirner
Da gibt es wohl Probleme mit der Signalisierung: ...

Das Problem ist die fehlende Signalisierung. Was in Kehrgleisen hinter der Endhaltestelle von der Aufsichtsbehörde toleriert wurde bzw. wird, weil die Triebwagen dort ohne Fahrgäste rangieren, führt bei Fahrten entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung mit Fahrgästen zwischen Haltestelle und Gleiswechsel zum Verstoß gegen die geltende BOStrab.

Zitat
§49 (5)
Eingleisige Streckenabschnitte dürfen nicht gleichzeitig in beiden Richtungen befahren werden. Dies muß sichergestellt sein
1. bei Fahren auf Sicht durch abhängig geschaltete Fahrsignalanlagen nach § 21 Abs. 3 Nr. 2, ...

Die Ausnahmeregelung "Bei vorübergehend eingleisigem Fahrbetrieb kann diese Forderung auch durch andere Maßnahmen erfüllt werden." ist eine Kann-Bestimmung, auf deren Anwendung kein Rechtsanspruch besteht. Leider haben die allwissenden Planungsbüros die Rechtslage offensichtlich falsch beurteilt, sonst hätten sie neben dem Einbau der Weichen und Umbau der Fahrleitung auch eine normgerechte Fahrsignalanlage geplant und umgesetzt.

Ist denen das etwa bei der hier dokumentierten Abnahmefahrt "eingefallen"? Wenn ja, scheint das BER-Syndrom ja sehr ansteckend zu sein!

Beste Grüße
Harald Tschirner
Zitat
der weiße bim
Zitat
Harald Tschirner
Da gibt es wohl Probleme mit der Signalisierung: ...

Das Problem ist die fehlende Signalisierung. Was in Kehrgleisen hinter der Endhaltestelle von der Aufsichtsbehörde toleriert wurde bzw. wird, weil die Triebwagen dort ohne Fahrgäste rangieren, führt bei Fahrten entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung mit Fahrgästen zwischen Haltestelle und Gleiswechsel zum Verstoß gegen die geltende BOStrab.

Zitat
§49 (5)
Eingleisige Streckenabschnitte dürfen nicht gleichzeitig in beiden Richtungen befahren werden. Dies muß sichergestellt sein
1. bei Fahren auf Sicht durch abhängig geschaltete Fahrsignalanlagen nach § 21 Abs. 3 Nr. 2, ...

Die Ausnahmeregelung "Bei vorübergehend eingleisigem Fahrbetrieb kann diese Forderung auch durch andere Maßnahmen erfüllt werden." ist eine Kann-Bestimmung, auf deren Anwendung kein Rechtsanspruch besteht. Leider haben die allwissenden Planungsbüros die Rechtslage offensichtlich falsch beurteilt, sonst hätten sie neben dem Einbau der Weichen und Umbau der Fahrleitung auch eine normgerechte Fahrsignalanlage geplant und umgesetzt.

Ist das wirklich so gefordert oder ist das eine Einschätzung der Rechtauffassungvon dir?

Meiner Meinung nach ist das Rangieren von ein Gleis in ein anderes innerhalb einer Abstellanlage eher keine "Fahrt auf einem zweigleisigen Streckenabschnitt im Zweirichtungsbetrieb". Nach der von dir genannten Auslegung müsste eine solche Anlage auch an Stumpfhaltestellen (z.B. bei der M2 am Alexanderplatz) und auf Betriebshöfen aufgestellt werden, was völlig den Rahmen sprengen würde und vermutlich auch nichts verbessern würde.

In der Regel ist auch der Nachweis der gleichwertigen Sicherheit möglich. Bei geringen Geschwindigkeiten, besonders kurzen Abschnitten und guter Übersicht sehe ich jetzt keinen Grund, warum Fahren auf Sicht unsicherer sein sollte. Ob ich nun ein rotes Signal übersehe und langsam los fahre oder eine große gelbe Straßenbahn macht ja erst mal keinen Unterschied, das fahren wird in beiden Fällen nicht verhindert. Zusätzlich gibt es noch den anerkannten Stand der Technik, danach wird es wohl üblich sein, dass Straßenbahnen beim Wenden an Stumpfendstellen auch mal ohne entsprechende signaltechnische Sicherung auf unabhängigen Bahnkörper rückwärts fahren.

Ein Risiko bewertet man quasi als Produkt der Eintrittswahrscheinlichkeit des Ereignisses und des Schadensausmaßes des Ereignisses.
Das heißt, etwas, was praktisch nie vorkommt, aber schlimme Auswirkungen hat, ist ähnlich abzusichern wie etwas, was häufig vorkommt, aber geringe Auswirkungen hat. Vor diesem Hintergrund ist ein mehrere hundert Meter langer eingleisiger Abschnitt, welcher planmäßig von mit Fahrgästen besetzten Zügen befahren wird sicher anders zu bewerten als eine sich über wenige Meter erstreckende Fahrt von einem Gleis in ein anderes.

Oder ist die Sicht von der Strecke an der Stelle so schlecht, dass ein ankommender Zug die wendende und abfahrende Bahn nicht sehen würde?



4 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.09.2015 18:59 von Arec.
Zitat
Arec
Zitat
der weiße bim
Zitat
Harald Tschirner
Da gibt es wohl Probleme mit der Signalisierung: ...

Das Problem ist die fehlende Signalisierung. [...]

Ist das wirklich so gefordert oder ist das eine Einschätzung der Rechtauffassung von dir?


Hallo zusammen,

meiner Meinung nach geht das alles am Problem vorbei. Es geht hier nicht um vorübergehend eingleisigen Betrieb. Wenn man die Haltestelle als Stumpfendstelle betreibt, ist letztlich nur das (temporäre) Stumpfgleis "eingleisig", eine Situation, die an Stumpfendstellen (allgemein, nicht auf Berlin bezogen) ganz normal ist. Alex II ist ja, wie schon erwähnt, im Grunde genommen die gleiche Situation.

Das Problem am Nordbahnhof besteht aber darin, dass der Fahrer einer Bahn, die von der Bernauer Straße kommt, erst dann sehen kann, ob die Haltestelle frei oder besetzt ist, wenn er bereits auf die Kreuzung gefahren ist. Im Normalbetrieb ist das kein Problem, da seine Bahn noch dahinter passt.

Falls aber gewendet werden soll und er dann das Gleis besetzt vorfindet, müsste er so lange mitten auf der Kreuzung warten, bis die andere Bahn die Haltestelle in Gegenrichtung verlassen hat. Verständlich, dass man diese Situation nicht haben will.

Ein weiteres Problem ist der Übergang vom Normalbetrieb zum "Endstellenbetrieb". Dem kann ja eine unvorhergesehene Störung vorausgehen, sehr wahrscheinlich steht dann schon ein Wagen am Bahnsteig. Wenn nun ein weiter Wagen um die Ecke biegt, weil zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden ist, dass gewendet werden soll, blockiert dieser Wagen die Weiche.

Man braucht also eine LSA-Schaltung, die einen nachfolgenden Wagen erst dann über die Kreuzung Gartenstraße fahren lässt, wenn der vorausfahrende Wagen - egal in welcher Fahrtrichtung - die Haltestelle Nordbahnhof wieder verlassen hat. Andernfalls kann dort ein enormes Chaos entstehen.

Viele Grüße
Manuel
Zitat
manuelberlin

Das Problem am Nordbahnhof besteht aber darin, dass der Fahrer einer Bahn, die von der Bernauer Straße kommt, erst dann sehen kann, ob die Haltestelle frei oder besetzt ist, wenn er bereits auf die Kreuzung gefahren ist. Im Normalbetrieb ist das kein Problem, da seine Bahn noch dahinter passt.

Falls aber gewendet werden soll und er dann das Gleis besetzt vorfindet, müsste er so lange mitten auf der Kreuzung warten, bis die andere Bahn die Haltestelle in Gegenrichtung verlassen hat. Verständlich, dass man diese Situation nicht haben will.


Und wer hat da gepennt bei der Planung? Am Nordbahnhof haben immer 2 kurze Flexity vor der Ausstiegsthaltestelle in Warteposition gehen können ohne das die Kreuzung gestört wurde.Es gab also 60 Meter Platz. Und jetzt liegt das Kehrgleis so bekloppt, dass nichtmal ein kurzer Flexity über die Kreuzung fahren kann und im Störfall vor der Haltestelle in Warteposition gehen kann um einen evtl zurücksetzen Zug nicht zu behindern. Also am Platz kann es nicht gelegen haben und im ganzen Kurvenbereich (von der Haltestelle bis zur Kreuzung) gibt es keine Masten in Mittellage zwischen den Gleisen. Wieso wurde das Kehrgleis nicht direkt bis zum Haltestelleanfang hochgezogen? Dann würde das jetzige Problem so nicht bestehen.
Zitat
tramfahrer
Wieso wurde das Kehrgleis nicht direkt bis zum Haltestelleanfang hochgezogen?

Wahrscheinlich hat die Topografie das Vorziehen der Weiche verhindert. Weichen müssen eben eingebaut werden. Am Nordbahnhof hätte sie jedoch auf der Kuppe angelegt werden müssen mit der Folge, dass sie hätte gebogen werden müssen. Daher hat man sich entschieden sie stattdessen auf der Rampe zu legen.

Viele Grüße
Florian Schulz

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Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Zitat
tramfahrer
Und wer hat da gepennt bei der Planung? Am Nordbahnhof haben immer 2 kurze Flexity vor der Ausstiegsthaltestelle in Warteposition gehen können ohne das die Kreuzung gestört wurde.Es gab also 60 Meter Platz. Und jetzt liegt das Kehrgleis so bekloppt, dass nichtmal ein kurzer Flexity über die Kreuzung fahren kann und im Störfall vor der Haltestelle in Warteposition gehen kann um einen evtl zurücksetzen Zug nicht zu behindern. Also am Platz kann es nicht gelegen haben und im ganzen Kurvenbereich (von der Haltestelle bis zur Kreuzung) gibt es keine Masten in Mittellage zwischen den Gleisen. Wieso wurde das Kehrgleis nicht direkt bis zum Haltestelleanfang hochgezogen? Dann würde das jetzige Problem so nicht bestehen.

Hallo Tramfahrer,

bei der früheren Anordnung der Weichen wäre ein Einsatz langer Fahrzeuge nicht möglich gewesen. Dazu war nicht nur das Stumpfgleis zu kurz, sondern auch der Bahnsteig. Der Einsatz langer Fahrzeuge ist zwar aus Gründen am anderen Linienende leider immer noch nicht möglich, aber es wäre unsinnig gewesen, deshalb auch am Nordbahnhof diese Situation beizubehalten.

Jetzt passen zwei kurze Flexity an den Bahnsteig beziehungsweise vor die Weiche. Der Fußgängerüberweg am Bahnsteigende ist dann möglicherweise zugestellt. Der zweite Zug wäre aber ebenfalls von vor der Kreuzung Gartenstraße nicht zu sehen.

Nicht ganz ausschließen möchte ich, dass nach wie vor ein weiterer kurzer Zug profilfrei zwischen Weichenverbindung und Julie-Wolfthorn-Straße passt - das dürfte aber eine äußerst knappe Sache sein.

Was die genaue Lage der Weichen angeht, halte ich die Aussage von Florian für plausibel:

Zitat
Florian Schulz
Am Nordbahnhof hätte [die Weiche dann (Einfügung von mir)] jedoch auf der Kuppe angelegt werden müssen mit der Folge, dass sie hätte gebogen werden müssen. Daher hat man sich entschieden sie stattdessen auf der Rampe zu legen.

Ich denke auch, dass man die Zungenvorrichtung ungern im Bereich von Überwegen (und querenden Fahrbahnen) anordnet.

Viele Grüße
Manuel



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.09.2015 21:41 von manuelberlin.
Zitat
manuelberlin
Zitat
Arec
Zitat
der weiße bim
Zitat
Harald Tschirner
Da gibt es wohl Probleme mit der Signalisierung: ...

Das Problem ist die fehlende Signalisierung. [...]

Ist das wirklich so gefordert oder ist das eine Einschätzung der Rechtauffassung von dir?


Hallo zusammen,

meiner Meinung nach geht das alles am Problem vorbei. Es geht hier nicht um vorübergehend eingleisigen Betrieb. Wenn man die Haltestelle als Stumpfendstelle betreibt, ist letztlich nur das (temporäre) Stumpfgleis "eingleisig", eine Situation, die an Stumpfendstellen (allgemein, nicht auf Berlin bezogen) ganz normal ist. Alex II ist ja, wie schon erwähnt, im Grunde genommen die gleiche Situation.

Das Problem am Nordbahnhof besteht aber darin, dass der Fahrer einer Bahn, die von der Bernauer Straße kommt, erst dann sehen kann, ob die Haltestelle frei oder besetzt ist, wenn er bereits auf die Kreuzung gefahren ist. Im Normalbetrieb ist das kein Problem, da seine Bahn noch dahinter passt.

Falls aber gewendet werden soll und er dann das Gleis besetzt vorfindet, müsste er so lange mitten auf der Kreuzung warten, bis die andere Bahn die Haltestelle in Gegenrichtung verlassen hat. Verständlich, dass man diese Situation nicht haben will.

Ja, nachvollziehen kann man das. Verständlich ist es aber nicht unbedingt, einen Flexity mit eingeschalteter Warnblinkanlage sollte man schon erfassen können als Kraftfahrer. Das Herausfahren aus der Haltestelle dauert nun auch nicht mehrere Minuten sondern einige Sekunden.

Zudem meldet sich ein ÖV-Fahrzeug bei einer beeinflussten LSA an (und ggf. auch wieder ab), mit einer entsprechenden Schaltung könnte man die Situation erkennen und so lange den Knotenpunkt gegen nicht verträgliche Ströme sichern. Das ein Linksabbieger wegen Fußgängern oder einer belegten Ausfahrt auf der Knotenpunktfläche warten muss, soll zwar nicht unbedingt so sein, ist aber gerade im Berliner Verkehr nichts ungewöhnliches.

Zitat
manuelberlin
Ein weiteres Problem ist der Übergang vom Normalbetrieb zum "Endstellenbetrieb". Dem kann ja eine unvorhergesehene Störung vorausgehen, sehr wahrscheinlich steht dann schon ein Wagen am Bahnsteig. Wenn nun ein weiter Wagen um die Ecke biegt, weil zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden ist, dass gewendet werden soll, blockiert dieser Wagen die Weiche.

Man braucht also eine LSA-Schaltung, die einen nachfolgenden Wagen erst dann über die Kreuzung Gartenstraße fahren lässt, wenn der vorausfahrende Wagen - egal in welcher Fahrtrichtung - die Haltestelle Nordbahnhof wieder verlassen hat. Andernfalls kann dort ein enormes Chaos entstehen.
Auch das stimmt natürlich, aber das große Chaos sehe ich da nicht. Wenn eine Weiche durch einen Zug belegt ist, sollte sie nicht umzustellen sein. Bei einer möglichen Betriebsstörung ist es dabei unerheblich, ob eine vorhandene Weiche nicht umgestellt werden kann oder ob sie gar nicht erst da ist (bzw. nicht benutzt werden kann). Zur Not müsste im Störungsfall der erste Zug dann über das Gleisdreieck Invalidenstr./Chausseestr. wenden oder irgendwo auf der Reststrecke "gelagert" werden, was er ohnehin geschehen müsste, wenn es den Gleiswechsel nicht geben würde. Für die Phase nach dem Übergang kennt man ja passende Betriebsverfahren (Token bzw. Befehlsstab).

Wie oben geschrieben würde ich davon ausgehen, dass das Problem mit der LSA-Schaltung am Abzweig aus der Bernauer Str. (bzw. deren Verlängerung unter anderem Namen) gelöst werden könnte. Ich könnte mir auch gut vorstellen, dass das das Problem ist: Das LSA-Programm ist noch nicht an die Situation angepasst.

Was war eigentlich der Grund, warum der Gleiswechsel nicht an alter Position beibehalten werden konnte? Wurde zwischenzeitlich beantwortet, danke schon mal dafür ;)



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.09.2015 21:41 von Arec.
Zitat
Florian Schulz
Zitat
tramfahrer
Wieso wurde das Kehrgleis nicht direkt bis zum Haltestelleanfang hochgezogen?

Wahrscheinlich hat die Topografie das Vorziehen der Weiche verhindert. Weichen müssen eben eingebaut werden. Am Nordbahnhof hätte sie jedoch auf der Kuppe angelegt werden müssen mit der Folge, dass sie hätte gebogen werden müssen. Daher hat man sich entschieden sie stattdessen auf der Rampe zu legen.

Richtig. Eine Alternative wäre die "Spiegelung" der vorherigen Weichenverbindung an die Nordseite der Haltestelle - also vor die Kuppe - gewesen. So hatte ich die ursprüngliche Planung im Hinterkopf und dann wäre auch in allen Richtungen ausreichend Platz, um in beiden Fahrtrichtungen zu wenden. Nun ist der Drops aber (leider) erstmal gelutscht.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Arec
Ist das wirklich so gefordert oder ist das eine Einschätzung der Rechtauffassungvon dir?

Den zutreffenden Gesetzestext habe ich wörtlich (einschließlich der 1987 geltenden Rechtschreibung) zitiert. Wenn der Gesetzgeber das Wort "muß" verwendet, ist das so umzusetzen. Eine Längenbegrenzung "auf mehrere hundert Meter" kann ich weder im eigentlichen Gesetzestext noch in den Kommentaren finden.
Zwischen Fahrten mit Fahrgästen und Rangierfahrten ohne Kunden ist jedoch ein prinzipieller Unterschied zu beachten. Bei Rangierfahrten wie in den neuen Wendeanlagen FEZ oder Springpfuhl oder im Stumpfgleis Warschauer Straße besteht die gleiche Gefahr, aber nicht für unbeteiligte Fahrgäste.
Ich vermute, dass die temporäre Kehranlage Dircksenstraße am Alex heute nicht mehr so genehmigt werden würde. Hier ist der einzige Fall in Berlin, dass mit Fahrgästen entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung aus- oder eingefahren wird. Gleichwohl ist die Situation am Alex sehr übersichtlich und wegen der Fußgängerzone ist auch die Fahrgeschwindigkeit auf maximal 10 km/h begrenzt. Beides ist am Nordbahnhof nicht gegeben.

Bei der Beurteilung einer Situation muss immer vom ungünstigsten Fall ausgegangen werden. Auch wenn der Eintritt unwahrscheinlich ist, kann man ihn nicht völlig ausschließen. Also bei Dunkelheit, Nebel und dichtem Schneetreiben wendet ein nunmehr dort zulässiger 60-m-Zug. Ein weiterer folgt und sein Fahrer hat wegen gestörtem Funk davon nichts mitbekommen. Dass der Fahrtrichtungswechsel eines GTZ-Doppels das vollständige Ab- und Wiederaufrüsten vom hinteren Fahrerstand viel Zeit erfordert, brauche ich hier nicht zu wiederholen. Solange muss der Folgezug vor der Kreuzung Bernauer-/Gartenstraße mittels Fahrsignal F0 festgehalten werden, um einen Konflikt mit dem wendenden Zug und Behinderung der anderen Verkehrsteilnehmern im Kreuzungsbereich auszuschließen.

Das mag jetzt überzogen klingen, aber es hat Fälle gegeben, dass nach eigentlich unvorhersehbaren Unfällen Mitarbeiter der zuständigen Aufsichtsbehörde von eifrigen Staatsanwälten angeklagt wurden.

so long

Mario



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 25.09.2015 00:08 von der weiße bim.
Wo werden denn wendende GTZ-Doppel eingesetzt?
Und wie sollten sie auf der M10 eingesetzt werden dürfen angesichts der zu kurzen Haltestellen in der Eberswalder, Warschauer und Invalidenstr.?

Berlins Straßen sind zu eng, um sie nur dem MIV zu opfern!
Zitat
dubito ergo sum
Wo werden denn wendende GTZ-Doppel eingesetzt?

Bei Erteilung unbefristeter Betriebsgenehmigungen musst du immer mit dem in absehbarer Zeit möglichen Konstellationen rechnen. Immerhin soll der Fahrtrichtungswechsel mit der geplanten Erneuerung der OBU bei den GTZ irgendwann mal einfacher vonstatten gehen. Es ist ja nur ein Software-Problem.

Wenn sich die Personalsituation beim Fahrpersonal nicht grundlegend ändert, werden absehbar immer längere Züge in immer größeren Abständen verkehren, um die gleiche Beförderungsleistung anzubieten. Irgendwann wird man die Haltestellen auf 80m verlängern um nach BOStrab mögliche 75-m-Züge einzusetzen. Mit letzterem braucht man jedoch heute noch nicht zu rechnen, es reicht, die heute zugelassenen und bestellten Fahrzeuge zu berücksichtigen.

Die Haltestellen in der Invalidenstraße sind übrigens alle ausreichend lang, so dass es für GT6- , GT6U- oder GTZ-Doppeltraktionen keine Einschränkungen gibt.

Für den Umleitungsverkehr von Ein-Richtungsfahrzeugen über die Bernauer Straße ist die Linkshaltestelle am U-Bhf Eberswalder Straße jedoch ein großes Hindernis. Diese erweist sich immer mehr als ein echtes Eigentor.

so long

Mario



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 25.09.2015 12:20 von der weiße bim.
Zitat
der weiße bim
Zitat
dubito ergo sum
Wo werden denn wendende GTZ-Doppel eingesetzt?

Bei Erteilung unbefristeter Betriebsgenehmigungen musst du immer mit dem in absehbarer Zeit möglichen Konstellationen rechnen.

Halte ich dennoch für einen Schildbürgerstreich. GTZ-Doppel sind doch sicher nur für geeignete Linien zugelassen. Der 60m-Standard auf der M10 wurde doch mehrfach nicht umgesetzt - zuletzt auf der Strecke zum Hbf.

Berlins Straßen sind zu eng, um sie nur dem MIV zu opfern!
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