Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 09.06.2022 10:44 |
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 09.06.2022 12:08 |
Zitat
krickstadt
Moin.
Zum Thema Lärmschutz im Bereich des Oktogons wurde heute folgende parlamentarische Anfrage nebst Antwort veröffentlicht (Ergänzung zum Haltestellennamen Landschaftspark Johannisthal durch mich):
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 09.06.2022 12:46 |
Zitat
ECG7C
Die Überprüfung hat ergeben, dass die eingereichte Untersuchung den gesetzlichen Anforderungen entspricht (...)
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 09.06.2022 13:42 |
Zitat
Latschenkiefer
Ich glaube, dieser Artikel war noch nicht erwähnt worden:
Tagesspiegel: Die Neubaustrecke erfüllt bisher die Erwartungen nicht. (leider inzwischen hinter Bezahlschranke)
Konkrete Zahlen werden im Bericht nicht genannt. Immerhin scheint man ja nun wenigstens die Fahrzeiten zu verkürzen (siehe oben).
Interessant fand ich im Artikel noch, dass für die Verlängerung Turmstraße lediglich 10.000, hier aber 12.700 Fahrgäste ermittelt wurden.
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 09.06.2022 16:16 |
Zitat
M48er
Zitat
ECG7C
Die Überprüfung hat ergeben, dass die eingereichte Untersuchung den gesetzlichen Anforderungen entspricht (...)
Auch wenn Du Deine Freude (in Großschrift) rausschreien möchtest, klingt die Antwort m.E. nicht so gut für die BVG.
Die BVG hat zur Streckeneröffnung eine nicht richtig eingestellte Schienenkopfkonditionierungsanlagen gehabt und damit den dortigen Lärm und die schlechte Presse selber verursacht. Nach etlichen Monaten "wurden durch die BVG die Schienenkopfkonditionierungsanlagen zwischenzeitlich derart eingestellt, dass im Ergebnis Kurvengeräusche nicht mehr wahrnehmbar sind."
Eine mehrmonatige Verspätung bei der Herstellung des gesetzlich geforderten Lärmschutzes ist nun wahrlich kein Ruhmesblatt.
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 09.06.2022 16:25 |
Zitat
Latschenkiefer
Ich glaube, dieser Artikel war noch nicht erwähnt worden:
Tagesspiegel: Die Neubaustrecke erfüllt bisher die Erwartungen nicht. (leider inzwischen hinter Bezahlschranke)
Konkrete Zahlen werden im Bericht nicht genannt. Immerhin scheint man ja nun wenigstens die Fahrzeiten zu verkürzen (siehe oben).
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 09.06.2022 16:33 |
Zitat
Latschenkiefer
Ich glaube, dieser Artikel war noch nicht erwähnt worden:
Tagesspiegel: Die Neubaustrecke erfüllt bisher die Erwartungen nicht. (leider inzwischen hinter Bezahlschranke)
Konkrete Zahlen werden im Bericht nicht genannt. Immerhin scheint man ja nun wenigstens die Fahrzeiten zu verkürzen (siehe oben).
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 09.06.2022 16:43 |
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
Latschenkiefer
Ich glaube, dieser Artikel war noch nicht erwähnt worden:
Tagesspiegel: Die Neubaustrecke erfüllt bisher die Erwartungen nicht. (leider inzwischen hinter Bezahlschranke)
Konkrete Zahlen werden im Bericht nicht genannt. Immerhin scheint man ja nun wenigstens die Fahrzeiten zu verkürzen (siehe oben).
Vielleicht sollten Tagesspiegel und andere Motzkis aber auch einmal bedenken, dass in der Gegend noch längst nicht alle Wohn-, Gewerbe- und Institutsobjekte gebaut geschweige denn bezogen sind. Die Fahrgastprognosen betrachten ja immer einen gewissen Zielzustand des zu erschließenden Gebiets - vorliegend beruhen sie zudem auf Vor-Corona-Annahmen und -Werten...
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 09.06.2022 17:55 |
Zitat
Bumsi
Und wenn alles bezogen ist, beschweren sich die Anwohner, dass die Bahnen zu voll sind, man keinen freien Platz findet und doch dringend eine Taktverdichtung benötigt.
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 09.06.2022 18:17 |
Zitat
ECG7C
Die Lösung lautet dann Linie M17E, zwischen S Adlershof und Verkehrslösung Schöneweide verkehrend, wenn fertiggebaut. Einsetzend vom Betriebshof Adlershof, wenn fertiggebaut. Unkomplizierter kann man solche Beschwerden nun wirklich nicht abarbeiten ;-)
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 09.06.2022 18:57 |
Zitat
B-V 3313
Zitat
ECG7C
Die Lösung lautet dann Linie M17E, zwischen S Adlershof und Verkehrslösung Schöneweide verkehrend, wenn fertiggebaut. Einsetzend vom Betriebshof Adlershof, wenn fertiggebaut. Unkomplizierter kann man solche Beschwerden nun wirklich nicht abarbeiten ;-)
Genau, diese Bahnen fahren dann eine Minute bevor die 63 aus Adlershof ankommt und weiterhin am Landschaftspark Johannisthal verendet...
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 09.06.2022 19:08 |
Zitat
ECG7C
Zitat
B-V 3313
Zitat
ECG7C
Die Lösung lautet dann Linie M17E, zwischen S Adlershof und Verkehrslösung Schöneweide verkehrend, wenn fertiggebaut. Einsetzend vom Betriebshof Adlershof, wenn fertiggebaut. Unkomplizierter kann man solche Beschwerden nun wirklich nicht abarbeiten ;-)
Genau, diese Bahnen fahren dann eine Minute bevor die 63 aus Adlershof ankommt und weiterhin am Landschaftspark Johannisthal verendet...
Natürlich nicht.
Und wer weiß, vielleicht wird ja die 63 bis zum Bahnhof Schöneweide verlängert. Ist die Verkehrslösung Schöneweide erstmal am Netz gibt es vielleicht noch viele andere praktikablere Lösungen. Lassen wir uns überraschen.
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 09.06.2022 19:35 |
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 09.06.2022 22:05 |
Zitat
Arnd Hellinger
Vielleicht sollten Tagesspiegel und andere Motzkis aber auch einmal bedenken, dass in der Gegend noch längst nicht alle Wohn-, Gewerbe- und Institutsobjekte gebaut geschweige denn bezogen sind. Die Fahrgastprognosen betrachten ja immer einen gewissen Zielzustand des zu erschließenden Gebiets - vorliegend beruhen sie zudem auf Vor-Corona-Annahmen und -Werten...
Re: Tram Adlershof II - Bauzeitraum ab 05/2020 16.08.2022 14:24 |
Re: Tram Adlershof II - Bauzeitraum ab 05/2020 16.08.2022 15:17 |
Re: Tram Adlershof II - Bauzeitraum ab 05/2020 16.08.2022 18:59 |
Zitat
Arnd Hellinger am 16.8.2022 um 15.17 Uhr:
Wegen des LSA-Masts am S Adlershof solltest Du das letzte Bild doch einmal über die Website oder App "Ordnungsamt online" an die zuständige Stelle senden und fragen, was da vorgesehen ist bzw. warum das noch nicht final abgearbeitet wurde.
Re: Tram Adlershof II - Bauzeitraum ab 05/2020 16.08.2022 19:42 |
Zitat
krickstadt
Zitat
Arnd Hellinger am 16.8.2022 um 15.17 Uhr:
Wegen des LSA-Masts am S Adlershof solltest Du das letzte Bild doch einmal über die Website oder App "Ordnungsamt online" an die zuständige Stelle senden und fragen, was da vorgesehen ist bzw. warum das noch nicht final abgearbeitet wurde.
Habe ich gemacht, um 15.51 Uhr kam die Bestätigung, dass meine Meldung eingegangen ist (der Adresse wegen beim Ordnungsamt Treptow-Köpenick). Um 17.53 Uhr habe ich eine zweite E-Mail bekommen, in der mir mitgeteilt wurde, dass meine Meldung "zuständigkeitshalber zur Prüfung und weiteren Veranlassung an die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz abgegeben" wurde. Weiter heißt es: "Die Kolleginnen und Kollegen werden diese unter Berücksichtigung der Vielzahl von täglich zu bearbeitenden Anliegen schnellstmöglich prüfen.".
Mal schauen, ob ich damit einen äußerst kurzen Blick in das Schwarze Loch werfen konnte (unter UNIX-Freunden auch als "/dev/null" bekannt), oder ob es dazu noch 'mal eine Rückmeldung gibt.
Re: Tram Adlershof II - Bauzeitraum ab 05/2020 22.08.2022 22:26 |
Zitat
Arnd Hellinger am 16.8.2022 um 19.42 Uhr:
Meine Erfahrung mit dem Dienst ist, dass es zwar manchmal ein paar Wochen dauern kann, man aber in aller Regel doch kompetente Antworten bekommt bzw. gemeldete Mängel real beseitigt werden.
Zitat
Wie Sie richtig darstellen, steht an dieser Stelle zur Zeit noch ein temporärer LSA Mast, da wir zum damaligen Zeitpunkt den stationären LSA Mast aufgrund einer dort liegenden Stromnetztrasse nicht wie geplant gründen konnten. Das Problem ist zwischenzeitlich adressiert worden, der stationäre Mast wird dieses Jahr noch gestellt und der Trapo Mast anschließend abgebaut.
Mit freundlichen Grüßen
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 16.09.2022 09:33 |
Zitat
Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 22.8.2022 und Antwort vom 7.9.2022: Langsam-Fahrstelle auf der Straßenbahn-Neubaustrecke Adlershof (II)
Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft (zum Teil) Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) um Stellungnahme gebeten. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.
Frage 1: Welches Ergebnis hatte die in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 19/11851 angekündigte Prüfung der Wirksamkeit der Schienenkopfkonditionierungsanlagen hinsichtlich eines wirksamen Lärmschutzes für die Anwohner der Straßenbahn-Neubaustrecke Adlershof? [Anmerkung des Setzers: Die genannte Anfrage wurde in diesem Diskussionsfaden am 9.6.2022 zitiert.]
Antwort zu 1.: BVG nimmt hierzu wie folgt Stellung: "Die Schienenkopfkonditionierungsanlagen haben im Rahmen der Typzustimmung (nach BOStrab § 60 Abs. 3 und 8) ihre Wirksamkeit erwiesen, da eine deutliche Reduzierung der Kurvengeräusche erreicht wird und der Verkehr sowie die Umwelt nicht mit der Ausbringung des Schienenkopfkonditionierungsmittels beeinträchtigt oder gefährdet werden."
Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass bereits im Planfeststellungsverfahren der Betrieb einer stationären Schienenkopfkonditionierungsanlage in die Lärmberechnung zur Gewährleistung des Lärmschutzes der Anwohnenden mit einbezogen wurde. Diese Anlage ist eine anerkannte Maßnahme für das dort zu verwendende, schalltechnische Berechnungsverfahren ("Schall 03") zur Lärmminderung.
Ferner hat auch die Technische Aufsichtsbehörde die Wirksamkeit der installierten Schienenkopfkonditionierungsanlagen bestätigt. Die Kurvengeräuschsituation verbessert sich bei den bisher - jahreszeitlich bedingt - prüfbaren Witterungsbedingungen, die das Kurvengeräusch fördern, durch den Betrieb der Anlagen deutlich und signifikant. Hinsichtlich der bisher noch nicht prüfbaren Witterungsbedingungen - "Laubfall im Herbst" sowie "trockenkaltes Winterwetter" - wird die Wirksamkeit weiter beobachtet werden.
Frage 2: Gab es zwischenzeitlich einen Vor-Ort-Termin der Verantwortlichen von BVG und Wohnungsbaugenossenschaft Altglienicke hinsichtlich der Lärmprobleme und wenn ja, wer hat daran teilgenommen und was war das Ergebnis bzw. welche Verabredungen wurden getroffen?
Antwort zu 2.: BVG nimmt hierzu wie folgt Stellung: "Ein Vor-Ort-Termin hat stattgefunden, ein weiteres Treffen wurde vereinbart. Von Seiten der Wohnungsbaugesellschaft Altglienicke haben zwei Personen, von der BVG vier Personen teilgenommen. Es wurden Verabredungen zur Lösungssuche getroffen, die beim nächsten Termin Gesprächsgegenstand sein werden."
Frage 3: Wie oft und wann (einschließlich Uhrzeiten) fanden seit Inbetriebnahme der Neubaustrecke Lärm- und Geschwindigkeitsmessungen auf dem besagten Abschnitt statt und was war das Ergebnis?
Antwort zu 3.: Die BVG nimmt zu Frage 3 wie folgt Stellung: "Die Prognose der Lärmbelastung wurde auf der Grundlage der geltenden 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) erstellt. Bei dem Beurteilungspegel handelt es sich um einen rechnerischen Wert, der vom Mittelungspegel abgeleitet wird. Geschwindigkeitsmessungen, ähnlich denen im Autoverkehr, finden durch die BVG nicht statt."
Ergänzend führt der Senat aus, dass einzelne Messungen von Spitzenpegeln keine vorgesehenen Eingangsgrößen für die Errechnung des Beurteilungspegels im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sind. Es wurden vom Senat daher auch keine solchen Geräusch- oder Geschwindigkeits-Messungen vorgenommen.
Bei Vor-Ort-Terminen mit Hörwahrnehmung, die zur Bewertung der Wirksamkeit der Schienenkopfkonditionieranlage geeignet sind, konnte deren Effektivität festgestellt werden.
Frage 4: Wie bewertet der Senat den Vorschlag von Wohnungsbaugesellschaft und Anwohnern, im besagten Abschnitt eine "Langsamfahrstelle" einzurichten und die Durchfahrtgeschwindigkeit auf 30 km/h (analog Individualverkehr in Wohnstraßen) zu begrenzen?
Antwort zu 4.: Gegenwärtig gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die im Planfeststellungsverfahren prognostizierten Beurteilungspegel überschritten würden. Demzufolge besteht kein Anlass, die zulässige Geschwindigkeit der Straßenbahn herabzusetzen.
Zudem hat die Straßenbahn eine Hauptverkehrsfunktion und ist in ihrer Funktion nicht mit Individualverkehr in Wohnstraßen gleich zu setzen. Dem Vorschlag, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen, kann daher nicht gefolgt werden.
Frage 5: Wie bewertet die BVG diesen Vorschlag?
Frage 6: Trifft es zu, dass die BVG davon ausgeht, eine Begrenzung der Durchfahrtgeschwindigkeit für Straßenbahnen auf dem genannten Abschnitt führe zu einem Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Individualverkehr und wenn ja, worauf gründet diese Annahme?
Antwort zu 5. und 6.: Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die BVG nimmt hierzu wie folgt Stellung: "Reisegeschwindigkeit ist ein relevantes Qualitätsmerkmal für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Durch Geschwindigkeitsreduzierungen im Streckennetz reduziert sich die durchschnittliche Reisegeschwindigkeit, Anschlussbeziehungen können nicht mehr erreicht werden und die Fahrzeitverlängerungen führen zu einem Mehrbedarf an Fahrzeugen und Fahrpersonal."
Frage 7: Welchen Zeitverlust hätte eine Begrenzung der Durchfahrtgeschwindigkeit auf dem genannten Abschnitt für die betroffenen Straßenbahnlinien zur Folge?
Antwort zu 7.: Die BVG hat die Fahrzeitmehrbedarfe der betroffenen Linien bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, bezogen auf eine Woche, ermittelt. Diese belaufen sich auf folgende Größenordnungen:
- Linie M17 rund 7 Stunden,
- Linie 61 rund 2,5 Stunden,
- Linie 63 rund 4 Stunden.
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