Zitat
Slighter
Gar niemand, der jetzt laut aufschreit und seine Maximalforderung noch durchgesetzt sehen will?

Guter Spruch, ich will Dich natürlich nicht enttäuschen - wir wissen aber nicht, wer von den Betroffenen und sich betroffen Fühlenden auch wirklich bei der Veranstaltung dabei war...

Mit besten Grüßen

phönix
Zitat
Balu der Bär
Und auch für die Tram ist nicht das kurze eingleisige Stück entscheidend für die aktuell häufigen Verspätungen, sondern die liegen oft ursächlich in der Engstelle Bahnhofstrasse.

Blöd sind jedoch die leider nicht seltenen Signal- oder Weichenstörungen sowie fahrplantechnische Probleme, wenn die Kreuzung mit dem Gegenzug planmäßig im eingleisigen Abschnitt liegt. Dann hat einer stets eine kleine Verspätung, oder auch Verfrühung um den Entgegenkommenden nicht zu behindern.

so long

Mario
Moin.

Heute wurde eine parlamentarische Anfrage nebst kurzer Antwort zum Thema veröffentlicht:

Zitat

Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 20.6.2022 und Antwort vom 23.6.2022: Dörpfeldstraße - Sachstand des Planfeststellungsverfahrens

Frage 1: Wie ist der Sachstand bzgl. des Planfeststellungsverfahrens für den von der BVG angestrebten zweigleisigen Ausbau der Straßenbahn in der Dörpfeldstraße?

Frage 2: Wann, wo und in welcher Weise werden die Planunterlagen ausgelegt?

Frage 3: Wann und in welcher Weise werden die Anwohnerinnen und Anwohner über die Auslegung der Planunterlagen informiert und welche Möglichkeiten haben sie, gegebenenfalls Einwendungen geltend zu machen?

Frage 4: Ist insbesondere geplant, die Anwohnerinnen und Anwohner schriftlich per Hauswurfsendung oder Türaushang zu informieren?

Frage 5: Welche Träger öffentlicher Belange wurden im gegenwärtigen Stand des Verfahrens bereits beteiligt?

Frage 6: Wie wird die vorgesehene Zweigleisigkeit der Straßenbahn insbesondere von der Berliner Feuerwehr bewertet hinsichtlich der Anleiterbarkeit der straßenseitigen Hausfassaden im betroffenen Abschnitt der Dörpfeldstraße?

Antwort zu 1. bis 6.: Die Fragen 1 bis 6 werden gemeinsam beantwortet:

Der zuständigen Anhörungs-/Planfeststellungsbehörde bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz liegt noch kein Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für einen zweigleisigen Ausbau der Straßenbahn in der Dörpfeldstraße vor. Wenn dieser gestellt wird, ist das Verfahren nach den Vorschriften der Paragraphen 28 ff des Personenbeförderungsgesetzes in Verbindung mit den Paragraphen 72 ff des Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit Paragraph 1 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Berlin durchzuführen.

Gruß, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de
Ziemlich dreist so zu antworten. Kein Wort zum aktuellen Stand der Planungen.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Logital
Ziemlich dreist so zu antworten. Kein Wort zum aktuellen Stand der Planungen.

Allerdings lesen sich seine Fragen auch irgendwie so, als habe Herr Evers noch nie in seinem Leben ein PFV bewusst erlebt...

Viele Grüße
Arnd
Moin,

nach der etwas kurzen Antwort vom 23.6.2022 wurde nun eine parlamentarische (Nach-)Frage des gleichen Abgeordneten veröffentlicht:

Zitat

Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 28.6.2022 und Antwort vom 7.7.2022: Dörpfeldstraße - Sachstand des Planfeststellungsverfahrens (II)

Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung der Fragen 1, 2 und 5 berücksichtigt ist.

Vorbemerkung des Abgeordneten: Die unzureichende Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 19/12240 (Dörpfeldstraße - Sachstand des Planfeststellungsverfahrens) durch den Senat macht eine erneute Anfrage unvermeidlich.

Frage 1: Wann beabsichtigt die BVG, den Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für einen zweigleisigen Ausbau der Straßenbahn in der Dörpfeldstraße bei der zuständigen Anhörungs- / Planfeststellungsbehörde einzureichen?

Frage 2: In welchem Stand befinden sich die Vorbereitungsarbeiten der BVG derzeit?

Antwort zu 1. und 2.: Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die BVG teilt hierzu mit, dass sie beabsichtigt, nach Abstimmungsterminen zur Lage der Haltestellen und möglicher Lichtsignalanlagen in Höhe des Marktplatzes eine Planfeststellungsunterlage Ende 2022 einzureichen. Sie habe ein Planungsbüro mit der Erstellung der Unterlage betraut.

Frage 3: Wo und in welcher Weise werden nach Antragstellung die Planunterlagen ausgelegt (bitte konkret beantworten, der Verweis auf allgemeine Verfahrensvorschriften ist unzureichend)?

Antwort zu 3.: Sofern die Unterlagen vollständig, widerspruchsfrei und qualitativ auslegungsfähig sind, werden sie für einen Monat in der Einheitsgemeinde Berlin öffentlich, nach Möglichkeit in dem Bezirk, in dem das Vorhaben realisiert werden soll - in diesem Fall das Bezirksamt Treptow-Köpenick -, ausgelegt. Zudem werden die Unterlagen im Internet sowohl auf der Seite der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz als auch im Umweltverträglichkeitsprüfungen-Portal zur Verfügung gestellt.

Frage 4: In welcher Weise werden die Anwohnerinnen und Anwohner über die Auslegung der Planunterlagen informiert?

Antwort zu 4.: Die zuständige Anhörungsbehörde veranlasst die Auslegung der Planunterlagen und leitet die Anhörung durch ortsübliche Bekanntmachung - Amtsblatt und drei Berliner Tageszeitungen - ein. Die Bekanntmachung hat darauf hinzuweisen wo und in welchem Zeitraum der Plan zur Einsicht ausgelegt ist, dass etwaige Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen bei den in der Bekanntmachung zu bezeichnenden Stellen innerhalb der Einwendungsfrist vorzubringen sind, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können und die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Nicht ortsansässige Betroffene, deren Person und Aufenthalt bekannt sind oder sich innerhalb angemessener Frist ermitteln lassen, werden auf Veranlassung der Anhörungsbehörde von der Auslegung mit vorstehenden Hinweisen benachrichtigt.

Frage 5: Ist insbesondere geplant, die Anwohnerinnen und Anwohner schriftlich per Hauswurfsendung oder Türaushang zu informieren und wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 5.: Nein. Das Verfahren der öffentlichen Bekanntmachung ist durch Bundesgesetz geregelt, die Berliner Verwaltung kann hiervon grundsätzlich nicht abweichen. § 72 Abs. 2 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz schreibt vor: "Die öffentliche Bekanntmachung wird dadurch bewirkt, dass die Behörde die Mitteilung oder die Aufforderung in ihrem amtlichen Veröffentlichungsblatt und außerdem in örtlichen Tageszeitungen (Erläuterung: dies sind in Berlin die "Berliner Morgenpost", der "Tagesspiegel" und die "Berliner Zeitung"), die in dem Bereich verbreitet sind, in dem sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, bekannt macht.". Hauswurfsendungen oder Türaushänge genügen den gesetzlichen Anforderungen somit nicht und bewirken die Bekanntmachung nicht. Darüber hinaus steht es den Vorhabenträgerinnen bzw. Vorhabenträgern frei, weitere Informationsmöglichkeiten (Aushänge, Postwurfsendungen, Flyer etc.) zu nutzen.
.

Gruß, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de
Zitat
krickstadt

Zitat

Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 28.6.2022 und Antwort vom 7.7.2022: Dörpfeldstraße - Sachstand des Planfeststellungsverfahrens (II)


Frage 5: Ist insbesondere geplant, die Anwohnerinnen und Anwohner schriftlich per Hauswurfsendung oder Türaushang zu informieren und wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 5.: Nein. Das Verfahren der öffentlichen Bekanntmachung ist durch Bundesgesetz geregelt, die Berliner Verwaltung kann hiervon grundsätzlich nicht abweichen.
...
Darüber hinaus steht es den Vorhabenträgerinnen bzw. Vorhabenträgern frei, weitere Informationsmöglichkeiten (Aushänge, Postwurfsendungen, Flyer etc.) zu nutzen.
.


Gruß, Thomas

Die Frage war, was real geplant ist.
Die Antwort weicht dem m.E. etwas aus und bezieht sich auf den grundsätzlich möglichen Rahmen, und benennt eben nicht, was geplant ist. Dass die offizielle Bekanntmachung nicht per Hauswurf passiert, dürfte schon klar gewesen sein. Ich denke aber der Abgeordnete wollte wissen, welche Informations"services" man on top noch angedacht hat.

Würde das mal als "Darüber haben wir konkret noch nicht nachgedacht" interpretieren. Vielleicht fällt die Frage ja konkreter aus,wenn das Verfahren wirklich eröffnet wird.

Andererseits macht die BVG auch eigentlich m.W. nicht wirklich Gebrauch von solcherlei zusätzlich Informationsmöglichkeiten während des Planfeststellungsverfahren. Das hab ich eher im Kontext der jeweils anstehenden baulichen Umsetzung beobachtet.
Zitat
Slighter
Zitat
krickstadt

Zitat

Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 28.6.2022 und Antwort vom 7.7.2022: Dörpfeldstraße - Sachstand des Planfeststellungsverfahrens (II)


Frage 5: Ist insbesondere geplant, die Anwohnerinnen und Anwohner schriftlich per Hauswurfsendung oder Türaushang zu informieren und wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 5.: Nein. Das Verfahren der öffentlichen Bekanntmachung ist durch Bundesgesetz geregelt, die Berliner Verwaltung kann hiervon grundsätzlich nicht abweichen.
...
Darüber hinaus steht es den Vorhabenträgerinnen bzw. Vorhabenträgern frei, weitere Informationsmöglichkeiten (Aushänge, Postwurfsendungen, Flyer etc.) zu nutzen.
.

Die Frage war, was real geplant ist.
(...)

Würde das mal als "Darüber haben wir konkret noch nicht nachgedacht" interpretieren. Vielleicht fällt die Frage ja konkreter aus,wenn das Verfahren wirklich eröffnet wird.

Andererseits macht die BVG auch eigentlich m.W. nicht wirklich Gebrauch von solcherlei zusätzlich Informationsmöglichkeiten während des Planfeststellungsverfahren. Das hab ich eher im Kontext der jeweils anstehenden baulichen Umsetzung beobachtet.

Es gab sowohl zu "Tram Ostkreuz" als auch zu "Turmstraße I" jeweils wenige Tage vor Beginn der PFV (Planauslegung) eine öffentliche Veranstaltung der BVG in örtlichen Grundschulen, zu der auch "analog" mit Plakaten, Flyern etc. eingeladen wurde. Diese Verfahren starteten aber vor Covid19. Es ist also vor dem Hintergrund, dass man ja noch kein konkretes Datum hat demzufolge auch überhaupt noch nicht abschätzen kann, ob und ggf. welche Corona-Regeln dann (wieder?) gelten werden, tatsächlich denkbar, dass man sich im Hause BVG über Info-Veranstaltungen und Einladungsmedien zu denselben erst unmittelbar vorher Gedanken machen möchte...

Ich muss allerdings auch nach seiner erneuten Anfrage im AHB meine Frage wiederholen, was Herr Evers mit diesen Aktionen bezweckt und ob er in seinem (politischen) Leben noch niemals ein Straßenbahn-PFV in Berlin begleitet hat.

Viele Grüße
Arnd
Moin,

Herr Evers bleibt hartnäckig und hat zum dritten Mal eine Anfrage zur Dörpfeldstraße gestellt, die heute veröffentlicht wurde:

Zitat

Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 13.10.2022 und Antwort vom 20.10.2022: Adlershof: Dörpfeldstraße - Sachstand des Planfeststellungsverfahrens (III)

Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft (zum Teil) Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die BVG als Vorhabenträgerin sowie die Berliner Feuerwehr um Stellungnahmen gebeten. Sie werden in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen berücksichtigt bzw. wiedergegeben.

Frage 1: Wann konkret beabsichtigt die BVG, den Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für einen zweigleisigen Ausbau der Straßenbahn in der Dörpfeldstraße bei der zuständigen Anhörungs- / Planfeststellungsbehörde einzureichen (in der Antwort des Senats auf die Schriftliche Anfrage 19/12376 wurde das nunmehr bevorstehende Jahresende avisiert)?

Antwort zu 1.: Die BVG erklärt hierzu, sie rechne weiterhin mit einer Einreichung der Planfeststellungsunterlage vor dem Ende des Jahres 2022. Aufgrund aufwändiger laufender Vorabstimmungen könne leider kein konkreter Termin genannt werden.

Frage 2: Wenn schon dem Senat offensichtlich nicht an einer bürgerfreundlichen Informationspolitik gelegen ist: Beabsichtigt wenigstens die Vorhabenträgerin, über die gesetzlichen Notwendigkeiten hinaus die Anwohnerinnen und Anwohner über die Auslegung der Planunterlagen beispielsweise per Aushang und Wurfsendung an die Haushalte zu informieren und zur Wahrnehmung ihrer Beteiligungsmöglichkeiten zu ermuntern?

Frage 3: Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 2. und 3.: Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Auf die Schriftliche Anfrage 19/12376 vom 26. Juni 2022 des Herrn Abgeordneten Evers antwortete der Senat in Frage 4 unter anderem, dass die Anhörungsbehörde die Unterlagen zur öffentlichen Einsicht auslegen wird - in physischer Form bzw. in Internetportalen. Darüber hinaus werden Bekanntmachungen im Amtsblatt und in Berliner Tageszeitungen geschaltet, nicht ortsansässige Betroffene werden gesondert kontaktiert, über den weiteren Verfahrensweg wird informiert. Dieses Verfahren ist nach § 72 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (des Bundes) seitens der Legislative vorgegeben. Die verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Grundlagen gebieten zudem, dass die Behörden Anhörungs- und Planrechtsverfahren rechtmäßig, nachvollziehbar und unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durchführen. Aus all dem lässt sich nicht der Schluss ziehen, dem Senat sei an einer bürgerfreundlichen Informationspolitik nicht gelegen.

Zudem kann die Vorhabenträgerin (die BVG) weitere geeignete Informationen veröffentlichen, und dies hat sie auch zugesagt. Sie erklärt: "Wie bei allen von der BVG ausgesteuerten Planfeststellungsverfahren werden die Anwohner:innen durch Flyer, Postwurfsendungen, öffentliche Aushänge und durch Pressemitteilungen auf das bevorstehende Verfahren hingewiesen."

Frage 4: Welche Auffassung vertritt die Feuerwehr angesichts des engen Straßenquerschnitts im Ausbaubereich hinsichtlich der Abstände zwischen den für einen zweigleisigen Streckenverlauf notwendigen Oberleitungen der Tram und den anliegenden Wohnhäusern (sowohl hinsichtlich der Aufstellflächen für die Feuerwehr als auch hinsichtlich des gefahrlosen Ausfahrens von Rettungsleitern)?

Antwort zu 4.: Die Berliner Feuerwehr teilt hierzu mit: "Zum Ausbau der Straßenbahn in der Dörpfeldstraße wurde die Berliner Feuerwehr bisher nicht beteiligt, daher kann zu diesem konkreten Bauvorhaben keine Aussage getroffen werden. Bei allen Bauvorhaben sind die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben bindend und umzusetzen.

Dies umfasst vor allem den §33 der Bauordnung Berlin zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges. Weiter sind hier die Vorgaben über die Flächen für die Feuerwehr gemäß DIN 14090 bzw. der Muster-Richtlinie Flächen für die Feuerwehr zu beachten. Die Inhalte dieser Dokumente sind in den Merkblättern der Berliner Feuerwehr kompakt zusammengefasst. Im Bereich der Straßenbahn bestehen bei der Sicherstellung des 2. Rettungsweges über Rettungsgeräte der Feuerwehr (Drehleiter) regelmäßig Herausforderungen hinsichtlich des Fahrdrahtes. Dieser stellt auch bei abgeschaltetem und geerdetem Zustand ein physisches Hindernis dar und verhindert das in Stellung bringen der Rettungsgeräte. Bei der Festlegung der Aufstellflächen für die Feuerwehr ist ein hindernisfreies Lichtraumprofil über der Drehleiter gemäß Merkblatt 'Rettungsweg über Drehleitern im öffentlichen Straßenland' der Berliner Feuerwehr sicherzustellen."

Viele Grüße, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de
Danke Thomas und ein großes "Oha".

Zitat

[...]"Zum Ausbau der Straßenbahn in der Dörpfeldstraße wurde die Berliner Feuerwehr bisher nicht beteiligt, daher kann zu diesem konkreten Bauvorhaben keine Aussage getroffen werden.[...]

Als Träger öffentlicher Belange ist die Feuerwehr natürlich zu beteiligen. Die Frage ist nun, ob die Feuerwehr entsprechende Anschreiben ignoriert hat oder die BVG noch nichts geschickt hat. Wenn "demnächst" die Planfeststellungsunterlagen eingereicht werden sollen, muss es ja eigentlich schon eine Entwurfsplanung geben.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Jay
Danke Thomas und ein großes "Oha".

Zitat

[...]"Zum Ausbau der Straßenbahn in der Dörpfeldstraße wurde die Berliner Feuerwehr bisher nicht beteiligt, daher kann zu diesem konkreten Bauvorhaben keine Aussage getroffen werden.[...]

Als Träger öffentlicher Belange ist die Feuerwehr natürlich zu beteiligen. Die Frage ist nun, ob die Feuerwehr entsprechende Anschreiben ignoriert hat oder die BVG noch nichts geschickt hat. Wenn "demnächst" die Planfeststellungsunterlagen eingereicht werden sollen, muss es ja eigentlich schon eine Entwurfsplanung geben.

Offenbar sollte der Senat da mal ein paar Leute von Feuerwehr und BVG zum Biertrinken gemeinsam in eine Kneipe schicken...

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Bei wem von den beiden liegt eine Wahrnehmungsstörung vor?

Wenn schon dem Senat offensichtlich nicht an einer bürgerfreundlichen Informationspolitik gelegen ist

Aus all dem lässt sich nicht der Schluss ziehen, dem Senat sei an einer bürgerfreundlichen Informationspolitik nicht gelegen.
Zitat
ECG7C
Bei wem von den beiden liegt eine Wahrnehmungsstörung vor?

Wenn schon dem Senat offensichtlich nicht an einer bürgerfreundlichen Informationspolitik gelegen ist

Aus all dem lässt sich nicht der Schluss ziehen, dem Senat sei an einer bürgerfreundlichen Informationspolitik nicht gelegen.

Herr Evers zieht den Schluss weil wieder nach vielen Monaten nichts von dem Projekt zu hören war. Das steht ihm frei und kann ich nachvollziehen.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Moin.

Heute wurden wieder zwei parlamentarische Anfragen nebst Antworten veröffentlicht, die sich direkt oder indirekt mit der Dörpfeldstraße beschäftigen (beide von Herrn Evers gestellt):

Zitat

Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 14.12.2022 und Antwort vom 22.12.2022: Adlershof: Dörpfeldstraße - Sachstand des Planfeststellungsverfahrens (IV)

Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft (zum Teil) Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) - AöR - um Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist.

Frage 1: Wann konkret beabsichtigt die BVG, den Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für den zweigleisigen Ausbau der Straßenbahn in der Dörpfeldstraße bei der zuständigen Anhörungs-/Planfeststellungsbeghörde einzureichen (in der Antwort des Senats auf die Schriftliche Anfrage 19 / 13 576 wurde erneut bekräftigt, die Unterlagen bis zum Jahresende 2022 einreichen zu wollen)?

Antwort zu 1.: Die BVG teilt mit, dass aufgrund aufwändiger laufender Vorabstimmungen sich die Einreichung des Antrages auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit den entsprechenden Planfeststellungsunterlagen verzögert und sich ins I. Quartal 2023 verschiebt.

Frage 2: Kann der Senat ausschließen, dass der Auslegungszeitraum für die Planunterlagen in die Weihnachtszeit bzw. die Zeit "zwischen den Jahren" fällt und die Bürgerbeteiligung in dem Verfahren zur Farce wird?

Antwort zu 2.: Ja, der Senat kann ausschließen, dass der Auslegungszeitraum für die Planunterlagen in die Weihnachtszeit bzw. in die Zeit zwischen Weihnachten und dem Jahreswechsel fällt.

Frage 3: Wurde inzwischen die Berliner Feuerwehr in dem Verfahren beteiligt und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann wird die Beteiligung der Berliner Feuerwehr erfolgen?

Antwort zu 3.: Die BVG teilt mit, dass sie die Berliner Feuerwehr zu dem Vorhaben angefragt hat und noch vor der Verfahrenseröffnung deren Rückmeldung erwartet.

Unabhängig von den Abstimmungen zwischen der BVG und der Feuerwehr im Planungsprozess erfolgt im Rahmen des Genehmigungsprozesses eine Beteiligung der Berliner Feuerwehr durch die Anhörungsbehörde in der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.
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Zitat

Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 8.12.2022 und Antwort vom 21.12.2022: Kostenentwicklung bei landeseigenen Bauvorhaben in Altglienicke und Adlershof

[In den Antworten zu dieser Anfrage wurden die Antworten mehrerer "Landesbehörden" tabellarisch aufgeführt. In diesem Zitat zitiere ich nur die Antworten der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR.]

Frage 1: Welche Bauvorhaben landeseigener Unternehmen sind derzeit im Bezirk Treptow-Köpenick in den Ortsteilen Altglienicke und Adlershof in der Umsetzung bzw. in Planung?

Antwort zu 1.: Grundinstandsetzung der Straßenbahngleisanlagen in der Dörpfeldstraße

Frage 2: Zu welchen Terminen ist jeweils mit der Fertigstellung bzw. dem Baubeginn zu rechnen?

Antwort zu 2.: 2026 bis 2027

Frage 3: Von welcher Kostenentwicklung wird bei den jeweiligen Bauvorhaben mit Blick auf die hohe Inflation ausgegangen?

Antwort zu 3.: Die angespannte Lage auf dem Weltmarkt hinsichtlich der Beschaffung von Rohstoffen wirkt sich auf die Entwicklung der Rohstoffpreise und auf die Kosten für die Bauvorhaben aus. In der Konsequenz rechnet die BVG mit folgenden Preisanpassungen: Zulage 30% (Material + Lohn) auf Stahl, Bitumen und deren Erzeugnisse sowie 12,5% auf sonstige Bauleistungen.

Frage 4: Sind durch die aktuelle Kostenentwicklung die geplante Fertigstellung bzw. der Beginn einzelner Baumaßnahmen gefährdet?

Antwort zu 4.: Aktuell sind keine Baumaßnahmen aufgrund der Kostenentwicklung gefährdet.

Frage 5: Welche Auswirkungen werden die stark gestiegenen Baupreise und Bauzinsen auf die Finanzierungskosten haben?

Antwort zu 5.: Die BVG wird diese Entwicklungen in allen einzureichenden Bauplanungsunterlagen darstellen und eine entsprechende Bewertung der Senatsverwaltungen abwarten.
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Viele Grüße, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de
Viel neues gibt es nicht zum Thema des zweigleisigen Ausbaues der Adlershofer Dörpfeldstraße, die BVG ist weiterhin dran an den Unterlagen zur Planfeststellung.
Ein Pressebeitrag im Berliner Kurier hält die öffentliche Diskussion darüber wach. Dass die Hauptverkehrsstraße irgendwann zur "Flaniermeile" wird, halte ich aber für etwas übertrieben.

so long

Mario
Zitat
der weiße bim
Viel neues gibt es nicht zum Thema des zweigleisigen Ausbaues der Adlershofer Dörpfeldstraße, die BVG ist weiterhin dran an den Unterlagen zur Planfeststellung.
Ein Pressebeitrag im Berliner Kurier hält die öffentliche Diskussion darüber wach. Dass die Hauptverkehrsstraße irgendwann zur "Flaniermeile" wird, halte ich aber für etwas übertrieben.

Gut, dass durch den Ausbau des Glienicker Weges die Dörpfeldstraße "entlastet" wurde...
Zitat
def
Zitat
der weiße bim
Viel neues gibt es nicht zum Thema des zweigleisigen Ausbaues der Adlershofer Dörpfeldstraße, die BVG ist weiterhin dran an den Unterlagen zur Planfeststellung.
Ein Pressebeitrag im Berliner Kurier hält die öffentliche Diskussion darüber wach. Dass die Hauptverkehrsstraße irgendwann zur "Flaniermeile" wird, halte ich aber für etwas übertrieben.

Gut, dass durch den Ausbau des Glienicker Weges die Dörpfeldstraße "entlastet" wurde...

Und so wie es aktuell aussieht, wird die Chance auch nicht genutzt, um den Durchgangsverkehr aus der Dörpfeldstraße 'auszusperren' oder am Bahnhof Adlershof 'wenigstens' die Linksabbieger von der Straßenbahn zu trennen. Mal sehen, wann die Unterlagen dazu ausgelegt werden.

Einen Vorgeschmack gibt's aktuell schon. Die Dörpfeldstraße ist für DEN Verkehr (also MIV) derzeit wegen Arbeiten an den Gleisen gesperrt.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Jay
Zitat
def
Zitat
der weiße bim
Viel neues gibt es nicht zum Thema des zweigleisigen Ausbaues der Adlershofer Dörpfeldstraße, die BVG ist weiterhin dran an den Unterlagen zur Planfeststellung.
Ein Pressebeitrag im Berliner Kurier hält die öffentliche Diskussion darüber wach. Dass die Hauptverkehrsstraße irgendwann zur "Flaniermeile" wird, halte ich aber für etwas übertrieben.

Gut, dass durch den Ausbau des Glienicker Weges die Dörpfeldstraße "entlastet" wurde...

Und so wie es aktuell aussieht, wird die Chance auch nicht genutzt, um den Durchgangsverkehr aus der Dörpfeldstraße 'auszusperren' oder am Bahnhof Adlershof 'wenigstens' die Linksabbieger von der Straßenbahn zu trennen. Mal sehen, wann die Unterlagen dazu ausgelegt werden.

Einen Vorgeschmack gibt's aktuell schon. Die Dörpfeldstraße ist für DEN Verkehr (also MIV) derzeit wegen Arbeiten an den Gleisen gesperrt.

Und, ist "der Verkehr" zwischen Breslau, Danzig, Hamburg und Dresden schon vollständig zum Erliegen gekommen und Milliarden von Menschen im Krankenwagen gestorben?
Zitat
Jay
Die Dörpfeldstraße ist für DEN Verkehr (also MIV) derzeit wegen Arbeiten an den Gleisen gesperrt.

Da wird nichts gearbeitet. Nur gesperrt. Jedenfalls 11-12 Uhr heute.
Zitat
phönix
Zitat
Jay
Die Dörpfeldstraße ist für DEN Verkehr (also MIV) derzeit wegen Arbeiten an den Gleisen gesperrt.

Da wird nichts gearbeitet. Nur gesperrt. Jedenfalls 11-12 Uhr heute.

Man hat ja noch zwei Wochen Zeit.

Nur die BVG weiß noch nicht das da Gleise erneuert werden sollen. Zumindest gibt es dazu keine Information an die Fahrgäste. Oder kann da der N64 langfahren?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 11.03.2024 17:28 von Bd2001.
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